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Artikel 15 Rückübernahmeabkommen (Bosnien-Herzegowina)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2007

Artikel 15

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen innerstaatlichen Verfahren für das Inkrafttreten abgeschlossen sind.

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