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Artikel 15 Regelung der mit Kärnten verbundenen Interessen (Italien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.7.1926

Artikel 15

Artikel 15. Das gegenwärtige Übereinkommen wird ratifiziert und die Ratifikationsurkunden werden so bald als möglich in Rom ausgetauscht werden.

Es wird am Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.

Urkund dessen haben die obgenannten Bevollmächtigen dieses Übereinkommen gezeichnet.

Geschehen zu Rom, am 24. Juni 1925, deutsch und italienisch, wobei beide Texte authentisch sind, in zwei Ausfertigungen, wovon je eine jedem der vertragschließenden Staaten übergeben wird.

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