vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 14 Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.4.2011

Artikel 14

Inkrafttreten und Geltungsdauer

Das Durchführungsprotokoll tritt in Kraft, nachdem dem Gemischten Rückübernahmeausschuss nach Artikel 18 des Abkommens das Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten notifiziert worden ist.

Das Durchführungsprotokoll tritt gleichzeitig mit dem Abkommen außer Kraft.

Geschehen zu Belgrad am 25. Juni im Jahre 2010 in zwei Urschriften, jede in deutscher, serbischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Im Fall von Auslegungsproblemen geht der englische Text vor.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)