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Artikel 13 Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Ukraine)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.11.2002

Artikel 13

Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung erfolgen anhand von schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien und treten in Kraft wie diese Vereinbarung selbst.

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