Artikel 134
In den Beziehungen zwischen den Hohen Vertragschließenden Parteien ersetzt das vorliegende Abkommen das Abkommen vom 27. Juli 1929.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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In den Beziehungen zwischen den Hohen Vertragschließenden Parteien ersetzt das vorliegende Abkommen das Abkommen vom 27. Juli 1929.
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