Artikel 11 – Verantwortlichkeit
Da das Zentrum rechtlich von der UNESCO getrennt ist, ist letztere rechtlich nicht für die Handlungen oder Unterlassungen des Zentrums verantwortlich und unterliegt auch keinem rechtlichen Verfahren und trägt keinerlei Verbindlichkeiten, weder finanzieller noch anderer Art, mit Ausnahme der in diesem Abkommen ausdrücklich festgelegten Bestimmungen.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2020
Gesetzesnummer
20011282
Dokumentnummer
NOR40226558
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