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Artikel 11 Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.4.2017

Artikel 11

Inkrafttreten

  1. 14.Dieses Übereinkommen tritt zehn Tage nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichnenden dieses Übereinkommen geschlossen.

Geschehen in zwei Ausfertigungen, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen Gültigkeit besitzen.

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2017

Gesetzesnummer

20009863

Dokumentnummer

NOR40192949

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