vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 11 Kultur, Wissenschaft, Erziehungswesen – Zusammenarbeit (Norwegen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1981

Artikel 11

Sprach- und Literaturstipendien

Die Vertragsparteien ermutigen zum Austausch von Stipendien für Studierende der Sprache und Literatur des anderen Landes auf Grund von Artikel 6 dieses Übereinkommens.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)