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Artikel 6 Kultur, Wissenschaft, Erziehungswesen – Zusammenarbeit (Norwegen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1981

Artikel 6

Austausch von Stipendien für Studierende und Akademiker

Die Vertragsparteien gewähren fortgeschrittenen Studierenden und Akademikern des anderen Vertragsstaates jährlich Stipendien im Ausmaß von zwölf Monaten. Die Dauer eines Stipendiums beträgt mindestens vier Monate.

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