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Artikel 10 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Finnland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1988

Artikel 10

Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Helsinki auszutauschen. Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden, in Kraft.

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