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Artikel 10 Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.9.1976

Artikel 10

Das vorliegende Abkommen tritt 60 Tage nach dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft. Es wird für die Dauer der Abwicklung des Darlehens gemäß Artikel 2 abgeschlossen.

Geschehen in Kuala Lumpur am 12. Juli 1976 in zwei Urschriften in englischer Sprache.

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