Artikel 10
Das vorliegende Abkommen tritt 60 Tage nach dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft. Es wird für die Dauer der Abwicklung des Darlehens gemäß Artikel 2 abgeschlossen.
Geschehen in Kuala Lumpur am 12. Juli 1976 in zwei Urschriften in englischer Sprache.
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