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ARTIKEL 10 Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2020

ARTIKEL 10

Regionale Stabilität

Die Vertragsparteien intensivieren ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung der Stabilität und Sicherheit in Zentralasien sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die weitere regionale Zusammenarbeit auf der Grundlage der Grundsätze der VN-Charta, der OSZE-Schlussakte von Helsinki und anderer einschlägiger multilateraler Rechtsinstrumente, denen beide Vertragsparteien beigetreten sind.

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2020

Gesetzesnummer

20011102

Dokumentnummer

NOR40221958

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