Art. 7 § 80 AlVG

Alte FassungIn Kraft seit 20.8.1999

Zu Abs. 8: § 40 Abs. 1 wurde mit BGBl. I Nr. 139/1997 nicht novelliert.

Außerkrafttreten

§ 80.

(1) § 18 Abs. 2 lit. c und Abs. 4 sowie die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der Regionen festgelegt werden, in denen ältere Arbeitnehmer einen längeren Arbeitslosengeldbezug haben, BGBl. Nr. 635/1991, treten mit Ablauf des 31. Juli 1993 außer Kraft. Vor dem Außerkrafttreten dieser Bestimmung geltend gemachte Ansprüche (§ 46) werden nicht berührt. Eine Geltendmachung liegt auch vor, wenn der Anspruch ruht.

(2) § 1 Abs. 2 lit. c tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1994 außer Kraft.

(3) § 65 Abs. 4 bis 11 treten mit Ablauf des 31. Dezember 1993 außer Kraft.

(4) Artikel IV tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1994 außer Kraft.

(5) § 32a ist auf Neuansprüche, die ab 1. Jänner 1996 geltend gemacht werden, nicht mehr anzuwenden und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1997 außer Kraft.

(6) Abschnitt 2 (§§ 26 bis 32) und § 59 treten mit Ablauf des 30. Juni 1997 außer Kraft; sie sind jedoch für Ansprüche auf Grund von Geburten vor dem 1. Juli 1997 in der am 30. Juni 1997 geltenden Fassung mit Ausnahme des § 32 weiterhin anzuwenden. Soweit § 79 Abs. 39 Abweichendes bestimmt, gilt dieses.

(7) § 34 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 179/1999 tritt mit Ablauf des 31. Juli 1999 außer Kraft.

(8) Die §§ 6, 27, 28, 40 Abs. 1, 44 Abs. 1 Z 3 und 50 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 139/1997 treten mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft; sie sind jedoch auf laufende Fälle weiter anzuwenden.

(9) Die §§ 27 und 28 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 179/1999 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft; sie sind jedoch auf laufende Fälle weiter anzuwenden.

Zu Abs. 8: § 40 Abs. 1 wurde mit BGBl. I Nr. 139/1997 nicht novelliert.

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2023

Gesetzesnummer

10008407

Dokumentnummer

NOR12117831

alte Dokumentnummer

N6199961992L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)