Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. III Abs. 2, idF BGBl. Nr. 529/1991)
§ 1.
Für die Handelsakademien und Handelsschulen sowie deren Sonderformen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
- 1. Handelsakademie - Anlage A/1 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1994 semesterweise außer Kraft)
- 2. Handelsakademie für Berufstätige - Anlage A/2 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1994 semesterweise außer Kraft)
- 3. Handelsakademie für Körperbehinderte - Anlage A/3 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1994 semesterweise außer Kraft)
- 4. Aufbaulehrgang - Anlage A/4 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1995 semesterweise außer Kraft)
- 5. Aufbaulehrgang für Berufstätige - Anlage A/5 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1995 semesterweise außer Kraft)
- 6. Kolleg - Anlage A/6 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1995 semesterweise außer Kraft)
- 7. Kolleg für Berufstätige - Anlage A/7 (Anm.: tritt beginnend mit 31. 8. 1995 semesterweise außer Kraft)
- 8. Handelsschule - Anlage B/1 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1994 außer Kraft)
- 9. Handelsschule für Berufstätige - Anlage B/2 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1994 außer Kraft)
- 10. Handelsschule für Körperbehinderte - Anlage B/3 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1994 außer Kraft)
- 11. Einjähriger Vorbereitungslehrgang für die Handelsschule für Körperbehinderte - Anlage C/1 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1994 außer Kraft)
- 12. Vorbereitungslehrgang für den Eintritt in den III. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige - Anlage C/2 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)
- 13. Vorbereitungslehrgang für den Eintritt in den Aufbaulehrgang - Anlage C/3 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)
- 14. Einsemestriger Vorbereitungslehrgang für den Betriebswirtschaftlichen Lehrgang für Körperbehinderte - Anlage D/1 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)
- 15. Einjähriger Betriebswirtschaftlicher Lehrgang für Körperbehinderte - Anlage D/2 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)
- 16. Einjähriger Lehrgang für Textverarbeitung - Anlage D/3 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)
- 17. Einjähriger höherer Speziallehrgang für Datenverarbeitung (Software - Engineering) - Anlage E/1 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)
- 18. Zweisemestriger höherer Speziallehrgang für Datenverarbeitung (Projekt - Engineering) - Anlage E/2 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)
- 19. Zweisemestriger höherer Speziallehrgang für Controlling - Anlage E/3 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)
- 20. Zweisemestriger höherer Speziallehrgang für Wirtschaftssprache - Anlage E/4 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)
- 21. Zweisemestriger höherer Speziallehrgang für Marketing - Anlage E/5 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)
- 22. Einjähriger mittlerer Speziallehrgang für Verkehrswirtschaft - Anlage E/6 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)
- 23. Halbjähriger mittlerer Speziallehrgang für Textverarbeitung - Anlage E/7 (Anm.: tritt mit 31. 8. 1995 außer Kraft)
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2025
Gesetzesnummer
10008665
Dokumentnummer
NOR12105114
alte Dokumentnummer
N6199112221A
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