Zum zeitlichen Geltungsbereich siehe Art. III.
Artikel I
§ 1
§ 1. Für die Handelsakademien und Handelsschulen sowie deren Sonderformen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
- 1. Handelsakademie - Anlage A/1
- 2. Handelsakademie für Berufstätige - Anlage A/2
- 3. Handelsakademie für Körperbehinderte - Anlage A/3
- 4. Handelsschule - Anlage B/1
- 5. Handelsschule für Berufstätige - Anlage B/2
- 6. Handelsschule für Körperbehinderte - Anlage B/3
- 7. Einjähriger Vorbereitungslehrgang für die Handelsschule für Körperbehinderte - Anlage C 8. Vorbereitungslehrgang für den einsemestrigen
Betriebswirtschaftlichen Lehrgang für Körperbehinderte - Anlage D/1
- 9. Einjähriger Betriebswirtschaftlicher Lehrgang für Körperbehinderte - Anlage D/2
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