Anlage C 6
LEHRPLAN FÜR DAS BERUFSVORBEREITUNGSJAHR
1. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Im Berufsvorbereitungsjahr sind die Schülerinnen und Schüler auf das weitere Leben und insbesondere auf das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten. Dabei sind sie zu befähigen, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln, betriebliche Arbeit aus der Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Situation der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kennen und einschätzen zu lernen. Sie sind in die Lage zu versetzen und zu motivieren, sich möglichst selbstständig bzw. mit Unterstützung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu bewerben sowie bestehende Ausbildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote wahrzunehmen.
Die Allgemeinbildung der Jugendlichen ist von ihrer persönlichen Situation ausgehend zu vertiefen und zu erweitern und ihre Persönlichkeitsentwicklung besonders auch im Hinblick auf die Entwicklung einer entsprechenden Arbeitshaltung, sowie durch Vermittlung einer Berufsorientierung und einer Berufsgrundbildung zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sind für eine weitere Ausbildung zu motivieren und zu befähigen.
Der Unterricht baut einerseits auf die Vorbildung der ersten acht Schulstufen und auf den individuellen Voraussetzungen auf. Schülerinnen und Schüler ohne erfolgreichen Abschluss der 8. oder einer niedrigeren Schulstufe sind entsprechend ihrer individuellen Vorbildung und ihrer begabungs- und interessensspezifischen Bildungspotenziale zu fördern. Im Sinne der Allgemeinbildung und Berufsgrundbildung hat der Unterricht zum Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler
- – für das weitere Leben bedeutsame Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen und erweitern;
- – sich mit wesentlichen Fragen ihres zukünftigen Lebens auseinandersetzen;
- – sich mit ethischen und moralischen Werten befassen;
- – die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Gleichstellung der Geschlechter in Familie, Beruf und Gesellschaft als wesentliche Grundlage des Zusammenlebens verstehen;
- – ihre Kritikfähigkeit und Kreativität entwickeln;
- – ihr Urteils- und Entscheidungsvermögen ausbauen;
- – theoretisch und praktisch Erlerntes auf neue Situationen anwenden können;
- – Vorteile und Eigenarten einer Dualität von Arbeit und Ausbildung erkennen und nutzen lernen;
- – durch praktisches, beruflich anwendbares Lernen auf einen frühen Berufseintritt vorbereitet werden;
- – persönliche und berufliche Handlungsfähigkeit (Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz) entwickeln;
- – sich auf Mobilität und lebensbegleitendes Lernen einstellen;
- – die demokratische Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen kennen und nutzen lernen.
Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder (Gruppen von verwandten Berufen) bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der weiteren Ausbildung und im späteren Leben als breite Basis nutzbar sind und einen Beitrag zur Berufsorientierung leisten.
Berufsorientierung als prinzipielles Anliegen aller Unterrichtsgegenstände unterstützt prozessorientiert die persönliche Berufsentscheidung, macht Informationen über die Arbeitswelt zugänglich, beinhaltet Raum für Reflexion von Erfahrungen und bietet Möglichkeiten für Erprobungen und Erkundungen.
Das Berufsvorbereitungsjahr soll grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die unabhängig von der jeweiligen späteren Tätigkeit günstige Eingangsvoraussetzungen in das Arbeits- und Berufsleben schaffen, vermitteln.
2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Im Berufsvorbereitungsjahr sollen die wesentlichen Elemente des Bildungsprozesses charakterisiert und geeignete Voraussetzungen geschaffen werden, die dazu beitragen sollen, Individualisierung und Differenzierung sowie die Vernetzung von Unterrichtsgegenständen und projektartiges Arbeiten zu fördern.
Geeignete Kooperationsformen mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen ‑ insbesondere Betriebe ‑ erhöhen die Chancen für den Berufseintritt.
Der Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres findet für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl an Sonderschulen als auch in Integrationsklassen an allgemeinen Schulen Anwendung.
2.1. Gliederung des Lehrplans
Der Rahmencharakter des Lehrplans für das Berufsvorbereitungsjahr räumt der Lehrerin oder dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl, der Gewichtung und der zeitlichen Verteilung der Lehrinhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten ein.
Das Bildungsangebot umfasst:
- – Pflichtgegenstände,
- – Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche,
- – Schulautonome Pflichtgegenstände,
- – Verbindliche Übungen,
- – Freigegenstände,
- – Unverbindliche Übungen und
- – Förderunterricht.
In den alternativen Pflichtgegenständen werden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Haltungen vermittelt, wobei die individuellen Begabungen, Möglichkeiten und Lernmotivationen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen sind.
2.2. Fachbereiche
In den berufspraktischen Bereichen, die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen, wird den Schülerinnen und Schülern berufliche Vorbildung angeboten, wobei nach Maßgabe der Begabungen, Voraussetzungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten durch die Schulleitung oder durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Wahlmöglichkeiten und Kombinationsmöglichkeiten vorgesehen werden können.
Als Fachbereiche sind vorgesehen:
- – ein technischer Fachbereich,
- – ein wirtschaftlicher Fachbereich,
- – ein Fachbereich Dienstleistungen/Tourismus.
2.3. Orientierungsphase
In einer Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf ihre Berufsvorstellungen, ihre Interessen und ihre Neigungen sowie die künftigen Berufsmöglichkeiten Einblick in die angebotenen alternativen Pflichtgegenstände. Durch berufspraktische Tage lernen die Jugendlichen verschiedene Berufszweige kennen.
2.4. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem konkreten Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen, wodurch es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen und Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Für einen solchen Unterricht sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Gender mainstreaming, europapolitische Bildung, Gesundheitserziehung und Suchtprävention, Interkulturelles Lernen, Leseerziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umweltbildung, Anwendung moderner Technologien, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.
Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplanes. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.
Die Umsetzung des fächerübergreifenden Unterrichts im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen und den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel. Die Heranziehung außerschulischer Fachleute kann die Unterrichtsarbeit der Lehrerin oder des Lehrers unterstützen.
Im Berufsvorbereitungsjahr ist in allen Unterrichtsgegenständen der Ansatz der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung sowie deren praktische Anwendung zu beachten, um eine bessere Vorbereitung auf die spätere Arbeits- und Berufswelt und somit erhöhte Chancen für die Eingliederung in das Berufsleben zu sichern.
2.5. Individualisieren, Differenzieren und Fördern
Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler.
Die Lehrerin und der Lehrer hat den Schülerinnen und Schülern kontinuierlich Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich hinsichtlich Entwicklungsstand, Sozialverhalten, Kommunikationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Interessen, Motivation, Vorwissen, Lernfähigkeit und Arbeitshaltung sehr häufig voneinander.
Diese Unterschiede müssen erkannt und beachtet werden, sie bilden die Grundlage für individualisierende und differenzierende Lernangebote.
Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens. Sie enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen.
Schülerinnen und Schüler ohne positiven Abschluss der 8. oder einer niedrigeren Schulstufe sollen neue Lern- und Begabungspotentiale aktivieren und motivierende Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln. Diese Schülerinnen und Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand sowie von ihren Interessen, Neigungen, Begabungen und Fähigkeiten zu einem bestmöglichen Bildungsabschluss zu führen.
Förderunterricht
Für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, kann ein Förderunterricht im Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.
2.6. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und außerschulischen Einrichtungen
Im Hinblick auf die besonderen Aufgaben des Berufsvorbereitungsjahres ist eine enge Kooperation zwischen Schule, Erziehungsberechtigten und relevanten außerschulischen Einrichtungen und Institutionen besonders wichtig.
Für die Bewährung in der Berufs- und Arbeitswelt sind häufig Hilfestellungen durch die Schule für die einzelnen Schülerinnen und Schüler notwendig. Darunter sind alle jene Maßnahmen zu verstehen, die gegen Ende der allgemeinen Schulpflicht den Start in das Berufsleben unterstützen. Die Lehrerin oder der Lehrer als langjährige Bezugsperson kann häufig bei der Lösung von Problemen und Konflikten geeignete Hilfe anbieten.
2.7. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.
Aufgaben des Betreuungsteils:
Allgemein:
- – Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
- – Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
- – sprachliche Förderung
- – Leseförderung
- – Förderung des Gesundheitsbewusstseins
Freizeit:
- – Erholung
- – individueller Freiraum
- – Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
- – Förderung der Kreativität
- – Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Lernzeiten:
- – Förderung der Lernmotivation
- – Festigung des Unterrichtsertrages
- – Unterstützung des schulischen Erfolgs
- – Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:
Pädagogisches Konzept und Planung:
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Kommunikation und Austausch:
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.
Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.
Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.
Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.
Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.
Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.
Lernzeiten:
Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.
Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.
Individuelle Lernzeit:
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.
Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
Lernzeiten | Wochenstunde(n) | |||
Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.
Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.
Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.
Freizeit:
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.
Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.
An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:
- – Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
- – Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
- – Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
- – Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
- – Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
- – Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
- – Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
- – Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.
2.8. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.
Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartnerschaft insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Gesamtkonzeptes (Schulprofil).
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf die zur Verfügung stehenden Lehrkräfteressourcen und auf die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen.
Die alternativen Pflichtgegenstände sind zu Fachbereichen zusammenzufassen, wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Fachbereiche kombiniert oder auch in Form einer Differenzierung klassen- und/oder schulübergreifend geführt werden.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind auf das allgemeinbildende, das berufsorientierende und das berufsgrundbildende Ausbildungsziel des Berufsvorbereitungsjahres abzustimmen.
Schulautonom kann auch ein im Lehrplan nicht enthaltener Fachbereich angeboten werden.
Bemerkungen zur Stundentafel und Rahmenvorgaben
- 1. Durch schulautonome Bestimmungen kann im vorgegebenen Rahmen (siehe Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen) die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) erhöht oder verringert werden. Im Ausmaß von schulautonom festgelegten Reduktionen können auch zusätzliche Pflichtgegenstände im Höchstausmaß von 5 Wochenstunden und im berufspraktischen Bereich alternative Pflichtgegenstände im Höchstausmaß von 14 Wochenstunden vorgesehen werden.
- 2. Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann ein Pflichtgegenstand geteilt werden oder mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt werden. Aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände hervorgehen.
- 3. Ferner sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Differenzierungsmaßnahmen und spezielle Förderprogramme festzulegen.
- 4. Des Weiteren können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen eine verbindliche Übung, zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Abweichungen vom Förderunterrichtsangebot, ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sowie eine nähere Bezeichnung der unverbindlichen Übung „Interessens- und Begabungsförderung, Bewegung und Sport“ festgelegt werden.
- 5. Soweit in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Unterrichtsgegenstandsbezeichnung sowie das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgaben, den Lehrstoff sowie die Didaktische Grundsätze zu enthalten.
- 6. Im Wege schulautonomer Lehrplanbestimmungen können einzelne Unterrichtsgegenstände auch in Kursform über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Stundenplanmäßige Blockungen der Wochenstunden sind in allen Unterrichtsgegenständen aus pädagogischen Gründen im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten zulässig.
- 7. Freigegenstände und unverbindliche Übungen können in verschiedenen organisatorischen Formen (zB Kurse, Projekte, klassenübergreifend) geführt werden. Die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung, Bewegung und Sport“ kann im Rahmen eines Gesamtstundenausmaßes von bis zu 80 Unterrichtsstunden auch kursmäßig über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Diese unverbindliche Übung kann auch integriert in andere Unterrichtsgegenstände geführt werden.
Schulautonomer Fachbereich
Falls die berufliche Interessenslage einer genügend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können im Lehrplan angeführte Unterrichtsgegenstände und im genannten Ausmaß (siehe Stundentafel) auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände zu einem schulautonomen Fachbereich zusammengefasst werden.
Die Fachbereichsbezeichnung muss den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereiches wiedergeben.
3. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht geht von den Erfahrungen, dem Entwicklungs- und Bildungsstand und der persönlichen Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler aus.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrinhalte sowie die Gestaltung der Arbeitsweisen, insbesondere durch handlungsorientierten Unterricht, sind sowohl die Interessen und Fähigkeiten als auch die Anwendbarkeit auf die künftige berufliche und private Lebenssituation der Jugendlichen maßgeblich, so dass die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen ein möglichst breites Spektrum von beruflichen und schulischen Möglichkeiten eröffnen.
Bei der Verwirklichung des Lehrplans und zum Erwerb der individuell am besten zu nützenden Lerntechniken sind abwechslungsreiche Arbeits-, Interaktions- und Unterrichtsformen anzuwenden, wie auch verschiedene Unterrichtsmittel und in besonderer Weise neue elektronische Medien zweckmäßig einzusetzen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zum zielführenden Fragen und Forschen ermuntert werden. Der Einsatz zeitgemäßer datenverarbeitender Medien soll lernunterstützend verwendet werden und die Informationsbeschaffung in vielfältiger Form ermöglichen.
Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen gehören zu den Hauptanliegen des Berufsvorbereitungsjahres.
Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfordern die Berücksichtigung von Veränderungen und Neuerungen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur sowie von fachlichen Entwicklungen. Der Unterricht soll auf Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten in der Region eingehen und ist möglichst fächerübergreifend und vernetzt auszurichten.
Der Pflege eines angemessenen Kommunikationsverhaltens ist in allen Unterrichtsgegenständen Aufmerksamkeit zu schenken.
Durch vielfältige Wiederholung ist der Unterrichtsertrag dauerhaft zu festigen.
An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Exkursionen und Lehrausgängen, Berufspraktischen Tagen sowie im Rahmen von Unterricht an außerschulischen Lernorten wird die Einsicht in fachlich‑technische und betrieblich‑organisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und persönliche Befindlichkeiten in der Arbeitswelt gefördert.
3.1. Technischer Bereich
Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie an den wirtschaftlichen Voraussetzungen in der Region orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.
Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben. Der Lehrerin und dem Lehrer ist es überlassen, aus den angeführten Inhalten eine Auswahl zu treffen und durch Anwendung schulautonomer Lehrplanbestimmungen andere Inhalte bezüglich Materialien und Techniken zu ergänzen.
3.2. Wirtschaftlicher Bereich
Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich am Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler, an ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.
3.3. Fachbereich Dienstleistung/Tourismus
Praktische und handlungsorientierte Arbeitsweisen sollen eine möglichst verständliche Aufarbeitung von fachtheoretischen Themen ermöglichen.
Regionale Aspekte und die Interessen der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.
Die Lehrstoffauswahl ist nach den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler den Berufsfeldern von Dienstleistungsberufen und Tourismusberufen zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien – allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen – zu bearbeiten.
3.4. Aufgaben, Prinzipien und Ziele sonderpädagogischer Förderung
Sonderpädagogische Förderung verwirklicht das Recht der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende Bildung und Erziehung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung. Sie orientiert sich an der jeweiligen individuellen und sozialen Situation und schließt die persönlichkeits- und entwicklungsorientierte Vorbereitung auf zukünftige Berufs- und Lebenssituationen ein.
Sie erfordert die Gestaltung von Lernumwelten, die Schülerinnen und Schülern – ausgehend von deren Fähigkeiten und Stärken – die Aneignung von Lerninhalten, Schlüsselqualifikationen (zB Arbeitshaltung, Zuverlässigkeit, Respekt vor Menschen sowie achtsamer Umgang mit Material und Maschinen) und Kompetenzen ermöglicht.
Zur sonderpädagogischen Förderung gehören über den Unterricht hinaus Unterstützungs- und Beratungsangebote im schulischen Umfeld und die Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen, Institutionen, Einrichtungen und Vereinen (Übergang Schule – Beruf).
Schülerinnen und Schüler müssen unterstützt werden, sich auf aktive, kreative und kooperative Weise Lerninhalte anzueignen. Sie benötigen entsprechende Kompetenzen, um Unterrichtsinhalte zu begreifen, zu behalten und anzuwenden. Sie sind daher mit Arbeitsformen und Lernstrategien vertraut zu machen, die ein selbstständiges Arbeiten, Handeln und Üben ermöglichen.
Lehrerinnen und Lehrer begleiten, helfen, motivieren und sind Ansprechpartnerin und -partner. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zum Lernen an, schaffen neue Lernsituationen, setzen Vertrauen in das Können und in die Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, gewähren Zeit und lassen auch Fehler als Chance für neue Einsichten und Lernprozesse zu.
Arbeiten und Üben in therapeutischer und funktioneller Absicht ist unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung. Diese Übungen verstehen sich als ein durchgängiges Prinzip sonderpädagogischer Förderung im Unterricht, welches zu einer positiven Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler beitragen soll. Insbesondere können durch diese Übungen die Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnistraining und Wahrnehmung sowie die motorische und soziale Entwicklung unterstützt werden.
Die Arbeit mit individuellen Förderplänen dient der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Unterrichtsthemen sind mit den in den Individuellen Förderplänen beschriebenen Methoden zu erarbeiten. Ziel ist es, das individuelle Entwicklungspotenzial der Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen.
4. STUNDENTAFELN
4.1. Stundentafeln für die Allgemeine Sonderschule
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
4.1.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Wochenstunden |
A. Pflichtgegenstände |
|
Religion | 2 |
Berufsorientierung und Lebenskunde | 2 |
Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 2 |
Deutsch | 4 |
Mathematik | 4 |
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre | 1 |
Musisch-kreatives Gestalten | 1 |
Ernährung und Haushalt | 1 |
Bewegung und Sport | 2 |
Zwischensumme | 19 |
|
|
B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche |
|
B.1. Technischer Bereich | 10 |
Technisches Seminar | 1 |
Technisches Zeichnen | 1 |
Fachkunde | 1 |
Werkstätte | 7 |
|
|
B.2. Wirtschaftlicher Bereich | 10 |
Betriebswirtschaftliches Seminar | 2 |
Buchführung | 2 |
Textverarbeitung | 2 |
Fachpraktische Übungen | 4 |
|
|
B.3. Dienstleistungen/Tourismus | 10 |
Human-kreatives Seminar | 2 |
Buchführung | 1 |
Textverarbeitung | 1 |
Ernährung, Küchenführung, Service | 4 |
Kreatives Gestalten | 2 |
|
|
C. Verbindliche Übung |
|
Lebende Fremdsprache | 1 |
Gesamtwochenstundenzahl | 30 |
|
|
D. Freigegenstände |
|
Lebende Fremdsprache | 2 |
Angewandte Informatik | 2 |
Muttersprachlicher Unterricht | 3 |
Kommunikation und Werbung | 2 |
Textiles Werken | 2 |
Erweiterte Gesundheitserziehung | 2 |
|
|
E. Unverbindliche Übungen |
|
Interessens- und Begabungsförderung | 2 |
Bewegung und Sport | 2 |
Muttersprachlicher Unterricht | 3 |
Verkehrserziehung | 1 |
|
|
F. Förderunterricht | bis zu 80 pro Jahr |
4.1.2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
| Wochenstunden |
A. Pflichtgegenstände |
|
Religion | 2 |
Berufsorientierung und Lebenskunde | 2-3 |
Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 1-3 |
Deutsch | 3-5 |
Mathematik | 3-5 |
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre | 1-3 |
Musisch-kreatives Gestalten | 1-2 |
Ernährung und Haushalt | 1-2 |
Bewegung und Sport | 2-3 |
Zwischensumme | 19-21 |
|
|
B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche |
|
B.1. Technischer Bereich | 0-14 |
Technisches Seminar | 1-3 |
Technisches Zeichnen | 1-2 |
Fachkunde | 1-2 |
Werkstätte | 6-8 |
|
|
B.2. Wirtschaftlicher Bereich | 0-14 |
Betriebswirtschaftliches Seminar | 2-4 |
Buchführung | 2-4 |
Textverarbeitung | 2-4 |
Fachpraktische Übungen | 3-6 |
|
|
B.3. Dienstleistungen/Tourismus | 0-14 |
Human-kreatives Seminar | 2-4 |
Buchführung | 1-3 |
Textverarbeitung | 1-3 |
Ernährung, Küchenführung, Service | 3-5 |
Kreatives Gestalten | 1-4 |
|
|
C. Verbindliche Übung |
|
Lebende Fremdsprache | 1-4 |
Gesamtwochenstundenzahl | 30 |
|
|
D. Freigegenstände |
|
Lebende Fremdsprache | 0-4 |
Angewandte Informatik | 0-4 |
Muttersprachlicher Unterricht | 0-4 |
Erweiterte Gesundheitserziehung | 0-4 |
Kommunikation und Werbung | 0-4 |
|
|
E. Unverbindliche Übungen |
|
Interessens- und Begabungsförderung | 0-4 |
Bewegung und Sport | 0-4 |
Muttersprachlicher Unterricht | 0-4 |
Verkehrserziehung | 0-4 |
|
|
F. Förderunterricht | bis zu 80 pro Jahr |
4.2. Stundentafeln für die Sonderschule für gehörlose Kinder
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
4.2.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Wochenstunden |
A. Pflichtgegenstände |
|
Religion | 2 |
Berufsorientierung und Lebenskunde | 2 |
Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 2 |
Deutsch | 4 |
Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme | 2 |
Mathematik | 4 |
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre | 1 |
Musisch-kreatives Gestalten | 2 |
Ernährung und Haushalt | 1 |
Bewegung und Sport | 2 |
Zwischensumme | 22 |
|
|
B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche |
|
B.1. Technischer Bereich |
|
Werkstätte und Fachkunde | 10 |
|
|
B.2. Wirtschaftlicher Bereich |
|
Praktische Übungen und Fachkunde | 10 |
|
|
B.3. Dienstleistungen/Tourismus |
|
Praktische Übungen und Fachkunde | 10 |
|
|
C. Verbindliche Übung |
|
Lebende Fremdsprache | 1 |
Gesamtwochenstundenzahl | 33 |
|
|
D. Freigegenstände |
|
Lebende Fremdsprache | 2 |
Angewandte Informatik | 2 |
Gebärdensprachpflege | 3 |
|
|
E. Unverbindliche Übungen |
|
Interessens- und Begabungsförderung | 2 |
Verkehrserziehung | 1 |
|
|
F. Förderunterricht | bis zu 80 pro Jahr |
4.2.2.Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
| Wochenstunden |
A. Pflichtgegenstände |
|
Religion | 2 |
Berufsorientierung und Lebenskunde | 1-3 |
Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 2-3 |
Deutsch | 3-5 |
Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme | 1-4 |
Mathematik | 3-5 |
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre | 1-3 |
Musisch-kreatives Gestalten | 1-3 |
Ernährung und Haushalt | 1-3 |
Bewegung und Sport | 2-5 |
Zwischensumme | 18-23 |
|
|
B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche |
|
B.1. Technischer Bereich |
|
Werkstätte und Fachkunde | 0-14 |
|
|
B.2. Wirtschaftlicher Bereich |
|
Praktische Übungen und Fachkunde | 0-14 |
|
|
B.3. Dienstleistungen/Tourismus |
|
Praktische Übungen und Fachkunde | 0-14 |
|
|
C. Verbindliche Übung |
|
Lebende Fremdsprache | 1-3 |
Gesamtwochenstundenzahl | 33 |
|
|
D. Freigegenstände |
|
Lebende Fremdsprache | 0-3 |
Angewandte Informatik | 0-4 |
Gebärdensprachpflege | 0-4 |
|
|
E. Unverbindliche Übungen |
|
Interessens- und Begabungsförderung | 0-4 |
Verkehrserziehung | 0-4 |
|
|
F. Förderunterricht | bis zu 80 pro Jahr |
4.3.Stundentafeln für die Sonderschule für blinde Kinder
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
4.3.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Wochenstunden |
A. Pflichtgegenstände |
|
Religion | 2 |
Berufsorientierung und Lebenskunde | 2 |
Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 2 |
Deutsch | 3 |
Blindenschriftsysteme | 1 |
Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung | 2 |
Mathematik | 4 |
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre | 1 |
Musisch-kreatives Gestalten | 1 |
Ernährung und Haushalt | 1 |
Bewegung und Sport | 2 |
Zwischensumme | 21 |
|
|
B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche |
|
B.1. Technischer Bereich |
|
Werkstätte und Fachkunde | 10 |
|
|
B.2. Wirtschaftlicher Bereich |
|
Fachpraktische Übungen und Fachkunde | 10 |
|
|
B.3. Dienstleistungen/Tourismus |
|
Praktische Übungen und Fachkunde | 10 |
|
|
C. Verbindliche Übung |
|
Lebende Fremdsprache | 1 |
Gesamtwochenstundenzahl | 32 |
|
|
D. Freigegenstände |
|
Lebende Fremdsprache | 2 |
Muttersprachlicher Unterricht | 3 |
|
|
E. Unverbindliche Übungen |
|
Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen | 1 |
Lebenspraktische Fertigkeiten | 1 |
Orientierung und Mobilität | 1 |
Musikalisch – rhythmische Bildung | 1 |
Interessens- und Begabungsförderung | 2 |
|
|
F. Förderunterricht | bis zu 80 pro Jahr |
4.3.2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
| Wochenstunden |
A. Pflichtgegenstände |
|
Religion | 2 |
Berufsorientierung und Lebenskunde | 1-3 |
Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 2-3 |
Deutsch | 3-5 |
Blindenschriftsysteme | 1-3 |
Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung | 1-4 |
Mathematik | 3-5 |
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre | 1-3 |
Musisch-kreatives Gestalten | 1-3 |
Ernährung und Haushalt | 1-2 |
Bewegung und Sport | 2-5 |
Zwischensumme | 18-22 |
|
|
B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche |
|
B.1. Technischer Bereich |
|
Werkstätte und Fachkunde | 0-14 |
|
|
B.2. Wirtschaftlicher Bereich |
|
Praktische Übungen und Fachkunde | 0-14 |
|
|
B.3. Dienstleistungen/Tourismus |
|
Praktische Übungen und Fachkunde | 0-14 |
|
|
C. Verbindliche Übung |
|
Lebende Fremdsprache | 1-3 |
Gesamtwochenstundenzahl | 32 |
|
|
D. Freigegenstände |
|
Lebende Fremdsprache | 0-3 |
Angewandte Informatik | 0-4 |
Muttersprachlicher Unterricht | 0-4 |
|
|
E. Unverbindliche Übungen |
|
Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen | 0-2 |
Lebenspraktische Fertigkeiten | 0-3 |
Orientierung und Mobilität | 0-3 |
Musikalisch – rhythmische Bildung | 0-2 |
Bewegung und Sport | 0-3 |
Interessens- und Begabungsförderung | 0-4 |
|
|
F. Förderunterricht | bis zu 80 pro Jahr |
4.4. Bemerkungen zu den Stundentafeln für die Allgemeine Sonderschule, die Sonderschule für gehörlose Kinder und für die Sonderschule für blinde Kinder
Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche:
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann nach Maßgabe der Begabungen, Voraussetzungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie der organisatorischen Begebenheiten nach Ablauf der Orientierungsphase Abweichungen vorsehen, wobei die Gesamtsumme der Wochenstunden in einem Fachbereich jedenfalls 10 Wochenstunden zu betragen hat.
Lebende Fremdsprache:
Die unterrichtete Fremdsprache ist in Klammer einzusetzen.
Unverbindliche Übungen und Freigegenstände:
Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung oder Ergänzung eines Pflichtgegenstandes oder einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
5. STUNDENTAFEL FÜR DIE SONDERERZIEHUNGSSCHULE
Siehe die Stundentafel der Allgemeinen Sonderschule, Abschnitt 4.1.
6. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtgesetzes)
Siehe die Bekanntmachungen
BGBl. II Nr. 364/2001 bezüglich des Katholischen Religionsunterrichts,
BGBl. II Nr. 395/2019 bezüglich des Evangelischen Religionsunterrichts,
BGBl. II Nr. 365/2001 bezüglich des Neuapostolischen Religionsunterrichts,
BGBl. II Nr. 194/2014 bezüglich des freikirchlichen Religionsunterrichts,
BGBl. II Nr. 234/2011 bezüglich des islamischen Religionsunterrichts.
7. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
7.1. ALLGEMEINE SONDERSCHULE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Berufsorientierung und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – beim Aufbau von Ichstärke unterstützt werden und Selbstkompetenz erwerben;
- – in Selbständigkeit und Selbstbewusstsein gefördert werden;
- – sich ihrer Neigungen, Interessen, Fähigkeiten und persönlichen Erfahrungen bewusst werden;
- – positive Werthaltungen, kreative Handlungsfähigkeiten und soziale Kompetenz erwerben und diese in unterschiedlichen Lebensbereichen einsetzen können;
- – persönliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit im Berufsfindungsprozess entwickeln;
- – sich Kenntnisse über die Berufs- und Arbeitswelt aneignen und sich aktiv mit der gesellschaftlichen Bedeutung von Beruf und Arbeit auseinandersetzen;
- – lebensbegleitendes Lernen, kontinuierliches Neuorientieren und Qualifizieren als Erfordernis bei sich ständig verändernden Berufsanforderungen erkennen.
Lehrstoff:
Berufsorientierung:
Persönlichkeit und Beruf:
- – Interessen, Neigungen und Fähigkeiten, berufliche Anforderungen, ausgewählte Arbeits- und Berufsfelder, Berufsbiografien und die Entwicklung von Arbeits- und Berufsfindungsstrategien;
Reflexion des persönlichen Berufsfindungsprozesses:
- – Berufswunsch und Realisierbarkeit, Lebens- und Karriereplanung, Auswertung von Realbegegnungen und Lehrstellenbewerbungen, Berufsberatung;
Bedeutung und Bedingungen von Arbeit:
- – Arbeit als Teilnahme am gesellschaftlichem Leben und Dienst am Menschen; der Arbeitsmarkt; die Sozialpartnerschaft; Formen sozialer Absicherung; Benachteiligung in der Arbeits- und Berufswelt; Arbeitslosigkeit; Integration behinderter Menschen in die Arbeits- und Berufswelt; Menschengerechte Arbeits- und Berufswelt; Arbeitsbedingungen; Berufskrankheiten und Präventionsmöglichkeiten; Umweltschutz; Interessenvertretungen und deren Aufgabenbereiche; die Gleichstellung der Geschlechter;
Ausbildungsmöglichkeiten im Anschluss an die Schulpflicht:
- – Schulische Bildungswege;
Die Ausbildung im dualen System:
- – Lehrvertrag und Ausbildungsvorschriften; Lernen als Lehrling; Arbeitsbedingungen; Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitverantwortung am Arbeitsplatz; Arbeitszeit, Entgelt; Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeits- und Berufstätige.
Lebenskunde:
Auseinandersetzung mit der eigenen Person:
- – Physische und psychische Befindlichkeiten; Weiterentwicklung zu einem differenzierten emotionalsozialen Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl; realistische Selbsteinschätzung; lebenslanges Lernen als Notwendigkeit erkennen;
- – vom „Ich“ zum „Wir“;
- – persönliche Situation (zB Erziehung, Familientraditionen, Selbstbiografie); Entwicklung persönlicher Zukunftsperspektiven.
Leben in der Gesellschaft:
- – Wertehaltungen; Interkulturalität; Umgang mit Konflikt- und Krisensituationen; Benachteiligungen bei anderen und bei sich selbst erkennen; Ämter und öffentliche Einrichtungen als Hilfe und Unterstützung; Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.
Partnerschaft und Sexualität:
- – Wertschätzung der Geschlechter; Sensibilisierung auf die Gefahrenquellen von Medien in Bezug auf Darstellungen von Gewalt und pornografischen Szenen.
Didaktische Grundsätze:
Der Berufsorientierung und Lebenskunde kommt eine fächerübergreifende und vernetzende Funktion zu.
Der Unterricht baut auf die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler auf. Er berücksichtigt generationsübergreifendes Lernen und bietet Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung. Die Beachtung von Anliegen und Befindlichkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler, von Schülerinnen- und Schülergruppen sowie der Klassengemeinschaft und aktuellen Anlässe im Schulleben können der geeignete Ausgangspunkt für das Verfolgen der Bildungsziele sein.
Realbegegnungen unterstützen die Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung und sind wertvolle Hilfen für die Berufsentscheidung. Für Schülerinnen und Schüler, die noch zu keiner Entscheidung im Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.
Eine besondere Bedeutung kommt der Kooperation mit außerschulischen Institutionen (zB Jugendcoaching) sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.
Politische Bildung und Wirtschaftskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – ausgehend von den gegenwärtigen Ereignissen im gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in Österreich, Europa und der Welt altersgemäße Einblicke in Ursachen, Zusammenhänge und zeitgeschichtliche Hintergründe erhalten;
- – die Fähigkeit erlangen, sich bewusst zu informieren, um durch objektives und verantwortungsbewusstes Handeln Verständigungsbereitschaft und Demokratiebewusstsein zu entwickeln.
Lehrstoff:
Politische Bildung:
- – Menschenrechte; Demokratie (direkte und indirekte); Konflikte und Konfliktlösungen in der Gesellschaft;
- – Grundzüge der österreichischen Verfassung; Politische Parteien; Interessenvertretungen;
- – Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene;
- – Österreich und die Europäische Union;
- – Wesentliche Ereignisse der jüngsten Geschichte (Zeitgeschichte) auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung Österreichs;
- – Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen von regionaler und überregionaler Bedeutung.
Wirtschaftskunde:
- – Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens;
- – Familienhaushalt; privater Zahlungsverkehr;
- – Österreichs Wirtschaftssystem: Soziale Marktwirtschaft; Öffentlicher Haushalt (Budget); Sozialpartnerschaft;
- – Grundlagen betrieblicher Organisationen; der Betrieb in der Marktwirtschaft;
- – Beispiele für wirtschaftliche Veränderungen (zB Globalisierung) und ökonomische und ökologische Auswirkungen in verschiedenen Ländern; wirtschaftsgeografischer und geopolitischer Überblick;
- – Pflichtversicherungen und freiwillige Versicherungen.
Didaktische Grundsätze:
Kriterien für die Auswahl der Lehrinhalte und die Schwerpunktsetzungen können gegenwärtige Verhältnisse, tagespolitisch oder wirtschaftlich aktuelle sowie die Zukunft der Schülerinnen und Schüler betreffende Ereignisse sein. Für die Schülerinnen und Schüler soll durchschaubar werden, dass die Lehrinhalte in Beziehung zueinander stehen.
Auf einen altersgemäßen Überblick und Einblick in Zusammenhänge ist stets zu achten.
Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, Vergleiche können zum kritischen Umgang mit diesen Informationen hinführen. Anhand von überschaubaren Beispielen soll ein kritisches Bewusstsein in Bezug auf gezielte Beeinflussung, Steuerung von Meinungen durch verschiedene Möglichkeiten der medialen Darstellung geweckt werden.
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – in ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit sowie
- – im Gesprächs- und Sozialverhalten
Kompetenzen ausbauen, welche die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und die Teilnahme, die Integration sowie die Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglichen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit, im Gesprächs- und Sozialverhalten sowie in der schriftlichen Kommunikation zu fördern. Damit sollen Kompetenzen erweitert werden, welche die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und die Teilnahme, die Integration sowie die Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglichen.
Der Unterricht im Bereich Textverarbeitung soll zur normgerechten Gestaltung von Schriftstücken mit dem Computer hinführen, wobei Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogramms unter Heranziehung von Inhalten des Lehrstoffbereiches Deutsch angewendet werden. Ausgehend von den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler soll eine möglichst effiziente Handhabung der Tastatur angestrebt werden.
Lehrstoff:
Verbale Kommunikation:
- – Steigerung der Kommunikationsfähigkeit, Förderung der Gesprächskultur;
- – Wiedergabe einfacher Sachverhalte wie beispielsweise Diskutieren und Argumentieren; Vorstellungs- und Telefontraining;
- – Angaben zur eigenen Person machen:
- – Wortschatzerweiterung und -festigung; Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes reflektieren, zusammenfassen und wiedergeben.
Schriftliche Kommunikation:
- – Festigung und Ausbau der Rechtschreibung und des Ausdrucks;
- – persönlicher und geschäftlicher Schriftverkehr;
- – Formen kreativen Schreibens weiter entwickeln und Texte inhaltlich und grafisch gestalten;
- – Grundverständnis und Anwendung der Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogramms.
Lesen:
- – Trainieren des sinnerfassenden Lesens;
- – Verbesserung der Lesetechnik;
- – Beschaffung und kritische Nutzung von Informationsmaterial;
- – Hinführen zum Lesen als Freizeitbeschäftigung und Bildungsfaktor.
Schularbeiten:
Der Zeitrahmen für Schularbeiten beträgt im Lehrstoffbereich Deutsch zwei Stunden pro Semester, wobei innerhalb dieses Rahmens eine flexible Zeitaufteilung möglich ist.
Didaktische Grundsätze:
In diesem Bildungsbereich soll das Üben von mündlicher und schriftlicher Kommunikation in fächerübergreifenden Handlungszusammenhängen unter dem Aspekt der lebenspraktischen Umsetzung (Realbezug) und der Anbahnung einer Berufswahlreife erfolgen. Eine Förderung dieser kommunikativen Kompetenz kann durch Selbst- und Fremdreflexion, Rollenspiele, Visualisieren, Verbalisieren von Wünschen und Gefühlen usw. erfolgen.
Die exemplarische Erstellung verschiedener Textarten (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bestellung) soll zu möglichst eigenständigem Einsatz durch die Schülerinnen und Schüler überleiten.
Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch sind entsprechend ihrer individuellen Deutschkenntnisse zu fördern.
Der Unterricht soll durch den verstärkten Einsatz persönlichkeitsbildender Maßnahmen (zB Aufbau einer Frustrationstoleranz, Hinführung zur größtmöglichen Teamfähigkeit und Flexibilität) die Schülerinnen und Schüler im Berufs- und Arbeitsfindungsprozess unterstützen. Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.
In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.
Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – durch Festigung und allenfalls Nachholen Sicherheit in den Grundrechnungsarten gewinnen;
- – Kenntnisse und Fertigkeiten in gängigen privaten und beruflichen Aufgabenstellungen möglichst selbstständig anwenden;
- – Lösungswege bei Problemstellungen erkennen;
- – anhand lebenspraktischer Beispiele einfache Funktionen in verschiedenen Formen darstellen;
- – Grundkenntnisse im Bereich des technischen Fachrechnens erlangen;
- – einfache Wirtschaftsrechnungen durchführen können und vertiefen;
- – Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung kennen lernen;
- – zu wirtschaftlichem Denken und längerfristigem Planen angeregt und zu kritischem Konsumverhalten hingeführt werden.
Lehrstoff:
Wiederholung:
- – Grundrechnungsarten; Rechenvorteile; Runden, Schätzen, Überschlagsrechnungen; Kopfrechnen;
- – einfache Bruchrechnungen; direkte und indirekte Proportionalität; Anwendung des Taschenrechners bzw. PC und deren sinnvoller Einsatz;
- – fachgerechte Handhabung von Zeichengeräten.
Sach- und Wirtschaftsrechnen:
- – Prozent- und Zinsrechnungen;
- – Währungsberechnungen;
- – Flächen- und Körperberechnungen; Anwendung des Pythagoreischen Lehrsatzes;
- – Maß- und Maßstabsumwandlungen;
- – Funktionen und Wertetabellen; Koordinatensystem;
- – Ein- und Ausgabenberechnungen;
- – Steuern und Abgaben;
- – einfache Kalkulationsbeispiele.
Schularbeiten:
Der Zeitrahmen für Schularbeiten beträgt im Lehrstoffbereich Mathematik zwei Stunden pro Semester, wobei innerhalb dieses Rahmens eine flexible Zeitaufteilung möglich ist.
Didaktische Grundsätze:
Durch größtmögliche Differenzierung soll das individuelle Lernpotenzial der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.
Die Interessens- und Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf Schwierigkeitsgrad, Auswahl und Menge der Lehrstoffinhalte bezogen werden, sondern vor allem durch die Art der Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau erfolgen.
Sach- und Wirtschaftsrechnen hat im Zusammenhang mit größeren Themenkreisen zu erfolgen.
Grundlegende Buchführungstechniken nach den so genannten „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung" sind in dem Ausmaß zu vermitteln, wie es für den privaten Gebrauch, das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist.
Einige umfassende Aufgabenstellungen aus dem Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler sollen projektartig und nach Möglichkeit fächerübergreifend selbständig bearbeitet werden, wobei auch Freude an kreativen Lösungsmöglichkeiten erlebt werden soll.
Durch geeignete Kontrollverfahren wie Kopfrechnen, Überschlagsrechnungen, Schätzen sollen Rechenergebnisse auf ihre Richtigkeit und ihren Sinn überprüft werden.
Der Taschenrechner sowie der Computer sind bei verschiedenartigen Aufgabenstellungen einzusetzen.
Anhand von Beispielen soll ein kritisches Bewusstsein in Bezug auf gezielte Beeinflussung durch verschiedene Möglichkeiten der Zahlendarstellung erreicht werden.
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – Grundkenntnisse über physikalische, chemische, technische und biologische Vorgänge sowie ökologische Zusammenhänge, die im täglichen Leben eine Rolle spielen, vertiefen und erweitern;
- – sich der Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die der Mitmenschen bewusst werden und Präventivmaßnahmen zur Gesunderhaltung kennen lernen.
Lehrstoff:
Naturkunde und Ökologie:
- – Energieträger in Haushalt und Wirtschaft;
- – Formen, Gewinnung, Umwandlung von Energie; Alternativenergien.
Elektrizität:
- – Energieumwandlungskette, Möglichkeiten der Spannungserzeugung, Stromarten; Versorgung und Verbrauch; Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Elektrizität.
Verhältnis Mensch – Technik:
- – Funktionen, Nutzen, Möglichkeiten und Auswirkungen moderner Technologien; aktuelle Entwicklungen im Transport- und Nachrichtenwesen.
Wohnen:
- – Wohnraumgestaltung, Infrastruktur, Haustechnik, Baustoffe (Eigenschaften); Kälte-, Nässe- und Wärmeschutz;
- – Lärm und Lärmschutz.
Lebensräume:
- – Wasser, Luft, Boden, Klima, Vegetation, ökologisches Wirkungsgefüge; Auswirkungen menschlicher Eingriffe in Ökosysteme; Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichtes;
- – Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion.
Gesundheitslehre:
- – Körperbewusstsein;
- – Etablierung eines Gesundheitsverständnisses unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit;
- – Funktionen und Gesunderhaltung der Sinnesorgane und des Bewegungsapparates; Zivilisationskrankheiten; Gesundheitsvorsorge; Suchtprävention;
- – Sexualerziehung;
- – Erste Hilfe.
Didaktische Grundsätze:
Die Beziehung der Lehrinhalte zur Lebens- und Interessenswelt der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch praktische Beispiele, aktuelle Lehrmittel, Anwendung zeitgemäßer Techniken und Experimenten.
Außerschulische Lernorte sind einzubeziehen.
Wo immer möglich, sollen handlungsorientierte bzw. projektbezogene Arbeitsweisen und Reflexion des eigenen Verhaltens zu Natur und Gesundheit zu tieferem Verständnis führen.
Musisch-kreatives Gestalten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das musisch-kreative Gestalten führt zur Erkenntnis, dass die Auseinandersetzung mit vielfältigen bildnerischen und musikalischen Elementen das Leben bereichert und die Persönlichkeitsbildung fördert.
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- – die Vernetzung von Musik, Kreativität mit der eigenen Lebenswelt erkennen;
- – die gesellschaftliche Bedeutung als Faktor individueller Lebensgestaltung wahrnehmen;
- – Vertrauen in ihre individuelle Gestaltungsfähigkeit gewinnen und musisch-kreative Mitteilungen anderer verstehen.
Lehrstoff:
- – Vertiefung und Erweiterung vorhandener Kenntnisse und Erfahrungen;
- – ausgewählte Schwerpunkte des musisch-kreativen Bereichs zur Entwicklung und Förderung der individuellen Begabung;
- – Musisch-kreatives Gestalten als Form des persönlichen Ausdrucks;
- – Übungen zur Förderung von Fantasie und Kreativität;
- – Kunst als Kulturbegriff.
Didaktische Grundsätze:
Ein wichtiger Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.
Durch Projekte sind die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anzuregen und das Gemeinschaftserlebnis zu fördern. Lehrausgänge in Ausstellungen, Ateliers, Galerien, Museen bzw. Theater- und Konzertbesuche ermöglichen die Begegnung mit Originalen sowie den Dialog mit Fachleuten.
Ernährung und Haushalt
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – die Bedeutung der Ernährung zur Gesunderhaltung des Menschen und die Qualitätskriterien unter Einbeziehung ernährungswissenschaftlicher Grundlagen erkennen;
- – gängige Speisen der regionalen und internationalen Küche unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- – Nahrungsmittel des Küchenbedarfs verwalten können;
- – Grundwissen in den Bereichen Service und Tischkultur erfahren und umsetzen können.
Lehrstoff:
Ernährung:
- – Bedeutung der Ernährung, Nährstoff- und Energiebedarf;
- – Essverhalten (Anforderungen an eine gesunde Ernährung, Ernährungsfehler).
Lebensmittelkunde:
- – Qualitätsbeurteilung von Lebensmitteln, Einfluss der Umweltsituationen auf die Lebensmittelqualität;
- – Zubereitungsarten;
- – Gesetzliche Bestimmungen (Lebensmittelgesetz, Hygienevorschriften);
- – EU-Richtlinien.
Getränke:
- – Getränkearten;
- – Inhaltsstoffe.
Küchenführung:
- – Planung und Führung eines einfachen Haushaltes unter Berücksichtigung ökonomischer sowie ökologischer Gesichtspunkte;
- – Mengenberechnung, Wareneinsatzkosten, Kalkulation;
- – Zubereitung einfacher Speisen nach Grundrezepten;
- – Praktische Durchführung von Hygiene-, Ordnungs- und Reinigungsarbeiten;
- – Kenntnisse über die Verwendung von Fertig- und Halbfertiggerichten.
Gartenarbeit:
- – Pflanzen und Ernten;
- – Produkte der Landwirtschaft.
Service:
- – Berufskleidung, Hygiene, Umgangsformen;
- – Grundregeln des Servierens, Serviceregeln;
- – Grundlagen des Tischdeckens;
- – Standards der Ess- und Tischkultur.
Didaktische Grundsätze:
Ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und Hygiene sind Fundament für die praktische Umsetzung in der Nahrungszubereitung und Küchenpraxis.
Erhebungen zu jahreszeitlichen Angeboten und den sich daraus ergebenden Preisschwankungen tragen zu kostenbewusstem Einkaufsverhalten bei.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen wie Lebensmittelhygieneverordnung, der Frischfleisch- und Geflügelfleischhygiene-Verordnung ist im praktischen Unterricht besonderes Augenmerk zu richten.
Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler leisten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind für die Schülerinnen und Schüler ausreichend und regelmäßig motorische Aktivitäten sicherzustellen.
Im Unterricht soll die Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz entwickelt und gefördert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen vor allem
- – die konditionellen und koordinativen Grundlagen in den Anwendungsbereichen des Wettkämpfens, Spielens, Leistens und Gestaltens sowie des gesundheitsbedachten Bewegungshandelns im Alltag, im Beruf und in der Freizeit ausbauen (motorische Kompetenz);
- – die Befähigung zum Gruppenhandeln und zur Kooperation erhalten sowie Regelbewusstsein, Bereitschaft zum fairen Handeln entwickeln und Bewegungshandlungen organisieren und leiten können (soziale Kompetenz);
- – Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Bewegungsfreude, Gesundheitsbewusstsein und Körpergewissen entwickeln sowie zur Körpersprache und zum Bewegungsausdruck befähigt sein (Selbstkompetenz);
- – sachgerechtes Bewegungshandeln in der Natur in allen Belangen des Natursports entwickeln (Umweltkompetenz) und in verschiedenen Natursportarten die individuellen und verantwortbaren Leistungsgrenzen erfahren (Selbstkompetenz);
- – Wissen zum Bewegungshandeln als Voraussetzung einer kritisch-verantwortlichen Haltung gegenüber allen Erscheinungen der Bewegungskultur und einen Überblick zu regionalen Bewegungsformen, zu individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Sport, Spiel und Bewegung erhalten (Fachkompetenz).
Lehrstoff:
Motorische Grundlagen:
- – Verbessern der konditionellen und koordinativen Grundlagen. Insbesondere Verbessern der Kraft durch Bewältigung leichter Geräte und des eigenen Körpergewichtes, der Ausdauer durch Dauer- bzw. Intervallbelastung im vorwiegend aeroben Bereich, der Reaktions-, Aktions- und Kraftschnelligkeit, der Gelenkigkeit/Beweglichkeit durch ausgewählte Stretch- und Dehnprogramme und des statischen und dynamischen Gleichgewichtes;
- – Ausbau der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten durch Ansprache verschiedener Sinne, durch Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens, durch situative Veränderung der Raumlage, durch Gestalten und Nachvollziehen verschiedener Rhythmussequenzen;
- – Umsetzen der erlernten Grundstrukturen in unterschiedlichsten Sportarten;
- – Weiterentwickeln und Festigen des Leistungswillens der Schülerinnen und Schüler durch Bewusstmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit für das eigene Leben.
Sportlich-wetteifernde Bewegungshandlungen:
- – Durchführen von Einzel- und Gruppenwettkämpfen in verschiedenen Sportarten unter den Aspekten des Sich-Bewährens, der Fairness und der Beachtung der Wettkampfregeln sowie der Bewältigung von Sieg und Niederlage;
- – Erhalten und Verbessern eines individuellen und vielseitigen sportlichen Leistungsniveaus (Leistungsbreite, Leistungssteigerung. Entwickeln von Durchsetzungsvermögen).
Spielerische Bewegungshandlungen:
- – Spontanes und kreatives Spielen in verschiedenen Situationen mit und ohne Gerät; kooperative Spiele; Spiele ohne Verliererinnen und Verlierer; regelungebundene und regelgebundene Spiele;
- – Große Sportspiele oder Vorformen der großen Sportspiele im Hinblick auf eine Wahl als lebensbegleitende Sportart. Weiterentwicklung von Spielfähigkeit und Befähigung zum Setzen von taktischen Maßnahmen und Erprobung in Wettkämpfen innerhalb und außerhalb der Schule.
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
- – Körperwahrnehmung und ästhetische Bewusstseinsbildung ermöglichen. Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in und durch Bewegung zum Ausdruck bringen. Eigentätigkeit und Kreativität im Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen fördern. Erfahren der Koordination von Raum, Zeit und Objekten vermitteln. Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung. Einzel- und Gruppengestaltung. Tanzformen. „Gauklerische Kunstformen“ (Jonglieren, akrobatische Elemente).
Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:
- – Körpergefühl entwickeln;
- – Bewusst machen der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden durch Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit (aktive Erholung und ausgleichende Bewegung);
- – Erfahren lassen funktionell richtigen Bewegens in Alltags- und Berufstätigkeit und bei sportlichen Aktivitäten;
- – Feststellen, Ausgleichen und Vermeiden muskulärer und motorischer Defizite. Reaktionen des Körpers erfahren;
- – Sicherheitsmaßnahmen, Erste Hilfe. Fitnessübungen (auch an Fitnessgeräten).
Fachspezifische Informationen:
- – Wirbelsäule und Muskelfunktion. Ermüdung. Pulsfrequenz. Art, Aufbau und Wartung von Sportgeräten. Grundlegendes Wissen zur Bewegungskultur (Spielregeln, Wettkampfbestimmungen, Sicherheitsmaßnahmen, Erste Hilfe usw.) und zu Gefahren bei Natursportarten;
- – Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen;
- – Entdecken und Erschließen von Bewegungen (zB auf festen Flächen, Schnee, Wasser, Eis, Luft, oa.) oder auf rollenden und gleitenden Untersätzen (zB Fahrrad, Einrad, Rollbrett, Rollschuhe, Inlineskater, Eisschuhe, Ski, Snowboard). Sicherheit durch gemeinsames Handeln gewinnen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht erfordert besondere Bemühungen, die Schülerinnen und Schüler bis zum Schulabschluss ausreichend zu befähigen und anzuregen, Bewegung, Spiel und Sport auch über die Schulzeit hinaus zu betreiben.
Die Unterrichtsverfahren und die Leistungsanforderungen sind besonders auf das motorische Entwicklungs- und Leistungsniveau abzustellen und der unterschiedliche Stand von Erfahrung und Können der Schülerinnen und Schüler ist so zu berücksichtigen, dass sich in der Folge möglichst eine lebenslange Bewegungsfreude entwickelt. Sinnvolle Kooperationen mit sportlich- und gesundheitsorientierten Freizeiteinrichtungen können sowohl den Unterricht wie auch das Freizeitverhalten der Jugendlichen nachhaltig bereichern.
Mit den Lehrinhalten soll nicht nur der motorische Bereich angesprochen werden, sondern über einen argumentierenden Unterricht auch der affektive, soziale und kognitive Anteil im sportlichen Handeln berücksichtigt werden. Je nach den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen kann eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff erfolgen (zB Trendsportarten, Pflege lokaler und historischer Bewegungskultur).
Durch das Bilden schwerpunktmäßiger Gruppen (auch klassenübergreifend) für bestimmte Bewegungsformen auch über längere Zeit hinweg kann den Interessen der Schülerinnen und Schüler besser entsprochen werden und damit ein Beitrag zum Bewusst machen lebensbegleitenden Sporttreibens erfolgen.
Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind anzustreben; fachbezogener Projektunterricht und fächerübergreifender Projektunterricht können vor allem im Rahmen von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen motivierend wirken.
Als eine mögliche Motivation zum sportlichen Handeln sind Wettkämpfe und Wettspiele (innerhalb der Klasse, innerhalb der Schule, mit anderen Schulen und im außerschulischen Sport) sowie der Erwerb von Leistungsabzeichen zu fördern.
Inhalte und Organisation des Unterrichtes sollen nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen. Insbesondere eröffnet die Einbeziehung von Schulveranstaltungen und/oder von Kooperationen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern die angestrebte Vielfalt der Unterrichtsangebote.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten sowie auf die individuellen Entwicklungs- und Leistungsmöglichkeiten zu achten.
B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE/FACHBEREICHE
B.1. Technischer Bereich
Technisches Seminar
Fachbereiche HOLZ, BAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen;
- – Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben.
Lehrstoff:
Angewandte Physik:
- – Internationales Einheitensystem und normgerechte Terminologie;
- – Grundkenntnisse der Mechanik wie Geschwindigkeit, Beschleunigung, Gravitation, Trägheit, Masse, Kraft, Gewichtskraft, Reibung, Arbeit, Leistung;
- – Grundkenntnisse flüssiger und gasförmiger Körper wie Aggregatzustände, Druck, Oberflächen-spannung, Kapillarität, Strömungen;
- – Wesen des elektrischen Stroms (Grundlagen der Elektrizität, Stromarten, einfacher Stromkreis).
Angewandte Chemie und Umwelttechnik:
- – Chemische Stoffe. Chemische und physikalische Trennverfahren. Chemische Grundkenntnisse für die Fachbereiche. Säuren und Basen;
- – Aufbau der Materie: Atomaufbau, Atommodelle, Periodensystem;
- – Anorganische Werk- und Hilfsstoffe bezogen auf die Fachbereiche.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.
Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.
Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.
Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.
Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.
Fachbereich METALL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen können, Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben;
- – Grundkenntnisse der Mechanik erwerben und ihre Bedeutung für technische Abläufe erkennen, um zu einer exakten Arbeitsweise bei graphischen und rechnerischen Lösungsmethoden zu gelangen.
Lehrstoff:
Angewandte Physik:
- – Siehe Lehrstoff des Alternativen Pflichtgegenstandes Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Angewandte Chemie und Umwelttechnik:
- – Siehe Lehrstoff des Alternativen Pflichtgegenstandes Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Grundlagen der Mechanik:
- – Siehe Lehrstoff des Alternativen Pflichtgegenstandes Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Grundlagen der Statik:
- – Kennzeichen der Kraft, Kräftemaßstab, Verschiebungssatz, Wechselwirkungsgesetz;
- – Darstellen und Zusammensetzen von Kräften;
- – Kraftmoment, Hebelgesetz und Momentensatz mit einfachen Anwendungen.
Reibung:
- – Haft- und Gleitreibung, Reibungsgesetz.
Festigkeitslehre:
- – Grundbegriffe, Beanspruchungsarten.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.
Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.
Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.
Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.
Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.
Fachbereich ELEKTRO
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- – physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen sowie Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben;
- – einfache elektrotechnische Berechnungen durchführen können;
- – Grundgesetze der Elektrotechnik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können;
- – zu einer genauen Arbeitsweise und zu gesicherten Grundkenntnissen auch im Hinblick auf die geltenden Sicherheitsvorschriften geführt werden.
Lehrstoff:
Angewandte Physik:
- – Siehe Lehrstoff des alternativen Pflichtgegenstandes – technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Angewandte Chemie und Umwelttechnik:
- – Siehe Lehrstoff des Alternativen Pflichtgegenstandes Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Grundlagen der Elektrotechnik:
- – Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes, Fehlerarten, Arbeitssicherheit, Schutzmaßnahmen;
- – Das Ohm'sche Gesetz, Zusammenhänge im einfachen Stromkreis wie das Zeichnen von Schaltplänen, der Aufbau von Schaltungen, die Handhabung von Messgeräten, das Verfassen von Versuchsberichten;
- – Widerstandsbestimmungen, Leitwert;
- – Reihen- und Parallelschaltung von ohmschen Widerständen, gemischte Widerstandsschaltungen. Kirchhoff'sche Gesetze;
- – Bauarten von Widerständen. Elektrische Arbeit und Leistung bei rein ohmschen Verbrauchern und Wirkwiderständen.
Elektrochemie:
- – Elektrolyse, Galvanische Primär- und Sekundärelemente.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.
Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.
Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.
Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.
Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.
Technisches Zeichnen
Fachbereiche HOLZ, BAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – mit Zeichengeräten, einschlägigen Normen und den in der Praxis üblichen Formen der Darstellung vertraut werden;
- – einfache Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig und sauber ausführen können;
- – das räumliche Vorstellungsvermögen ausweiten und einfache Technische Zeichnungen und Pläne aus der Praxis lesen können;
- – Objekte, insbesondere deren Proportionen, nach der Natur und nach Modellen zeichnerisch darstellen können;
- – Zeichnungen passend beschriften und den Materialbedarf aus den Zeichnungen erstellen können;
- – im Bereich darstellender Geometrie aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen, die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können sowie
- – geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
- – Verwendung und Pflege der Zeichengeräte. Aufbau und Normen der technischen Zeichnung; Normschrift, Linienarten;
- – Freihandskizzen;
- – Computerunterstütztes Zeichnen;
- – Darstellung von einfachen Werkstücken aus Holz und Holzverbindungen;
- – Lesen von einfachen Plänen.
Darstellende Geometrie:
- – Geometrische Grundkonstruktionen; Geometrische Hilfen.
Freihandzeichnen:
- – Schriftbilder;
- – Zeichnen von Linien, Flächen und Körpern. Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen.
Didaktische Grundsätze:
Durch das Lesen von Zeichnungen und die Einsicht in die Herstellung der Werkstücke soll der Schülerin und dem Schüler das Verständnis für Zusammenhänge vermittelt werden. Auf genaue Ausführung und normgerechte Bemaßung im Hinblick auf die Fertigung von Werkstücken ist besonderes Augenmerk zu legen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder, Filme und den Einsatz von einfachen Grafik- und Konstruktionsprogrammen am Computer sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.
Persönliche Gestaltungsideen der Schülerinnen und Schüler und deren Umsetzung in fachgerechte Konstruktion sollen gefördert werden. Die Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens sowie die Umsetzung von Technischen Zeichnungen in reale Ausführungen soll auch durch Realbegegnungen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften unterstützt werden.
Fachbereiche METALL, ELEKTRO
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – mit Zeichengeräten, Normen und den in der Praxis üblichen Formen der Darstellung vertraut werden;
- – einfache Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig und sauber ausführen können;
- – das räumliche Vorstellungsvermögen erweitern;
- – Zeichnungen und Pläne aus der Praxis lesen können.
Lehrstoff:
- – Verwendung und Pflege der Zeichengeräte. Aufbau und Normen der technischen Zeichnung Normschrift, Linienarten;
- – Freihandskizzen;
- – Computerunterstütztes Zeichnen.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.
Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.
Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.
Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.
Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.
Fachkunde
Fachbereiche HOLZ, BAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – die im Fachbereich verwendeten Werkstoffe, Maße, Werkzeuge und Maschinen kennen;
- – gängige Fertigungsverfahren im Fachbereich unter dem Aspekt der technisch und wirtschaftlich richtigen Anwendung und ihrer Umweltverträglichkeit verstehen;
- – Sicherheits- und Schutzvorschriften im Umgang mit Werkzeugen und Werkzeugmaschinen kennen.
Lehrstoff:
- – Sicherheitsvorschriften, Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen, Unfallursachen, Sicherheitszeichen, Sicherheitsmaßnahmen;
- – Werkstoff Holz;
- – Aufbau und Eigenschaften des Holzes, Verwendung, Verarbeitung, Holztrocknung, Lagerung, Krankheiten, Fehler und Güteklassen, Holzschutz.
Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich HOLZ:
- – die Tischlerwerkstatt, Handwerkzeuge, Arbeitsgeräte und Maschinenwerkzeuge des Tischlers;
- – Hilfswerkstoffe wie Dübel, Schrauben, Nägel, Kleber, Leime;
- – Bedeutung des Waldes, Waldpflege, Waldbestand, Umweltbeziehungen, Wachstum und Teile des Baumes. Wirtschaftlich wichtige Holzarten deren Eigenschaften und Verwendung;
- – Holzschnitte, Furniere.
Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich BAU:
- – Kennen lernen von Werkzeugen, Maschinen und Geräten aus dem Bereich der Bau- und Vermessungstechnik;
- – Aufbau, Eigenschaften, Herstellung und Verwendung der wichtigsten Baustoffe;
- – Kennen lernen der Elemente eines Bauwerkes wie Fundament, Mauerwerk, Deckenkonstruktion.
Malerarbeiten:
- – Grundlagen der Farbenlehre. Eigenschaften und Verwendung gebräuchlicher Streichmittel; Kennenlernen von Werkzeugen, Geräten und Arbeitstechniken.
Fliesenlegerarbeiten:
- – Herstellung, Eigenschaften und Verwendung der wichtigsten Platten und Fliesen, Klebe- und Fugenmörtel. Kennenlernen von Werkzeugen und Geräten. Einfache Verlegeregeln und Materialbedarfsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Entsprechend den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler erfolgt eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.
Der Fachgegenstand bildet die theoretische Basis für den Unterricht in Werkstätte. Dabei ist die Notwendigkeit umfassender theoretischer und sicherheitstechnischer Kenntnisse für jegliche praktische Umsetzung zu verdeutlichen. Eine angemessene Fachterminologie ist zu pflegen. Die Gewichtung der Lehrstoffauswahl nimmt auf die berufliche Interessenslage sowie auf die individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und die Anwendbarkeit in der Praxis Bedacht.
Zweckmäßigerweise werden die physikalischen Vorkenntnisse und persönlichen praktischen Erfahrungen angesprochen und mit praktischen beruflichen Anwendungen in Zusammenhang gesetzt. Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Querverbindungen und die zeitliche Abstimmung mit den Pflichtgegenständen Technisches Seminar und Werkstätte notwendig. Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen können die Praxisnähe fördern.
Fachbereiche METALL, ELEKTRO
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – theoretische Grundlagen des allgemeinen Maschinenbaus kennen;
- – Maße, Mess- und Prüfgeräte und ihre Funktionen kennen;
- – gängige Fertigungsverfahren im Fachbereich verstehen;
- – gebräuchliche Werkstoffe kennen;
- – Sicherheitsvorschriften und Schutzvorschriften im Umgang mit Werkzeugen und Werkzeugmaschinen kennen.
Lehrstoff:
- – Sicherheitsvorschriften, Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen, Unfallursachen, Sicherheitszeichen, Sicherheitsmaßnahmen
Messen, Prüfen und Anreißen:
- – Längen, Winkel, Ebenheit unter Anwendung von Maßstab, Messschieber, Winkelmesser, Anschlagwinkel, Haarlineal, Radiuslehre;
- – Nenn- und Istmaß, Toleranz.
Fertigungstechnik:
- – Handwerkzeuge, einfache Maschinen und Arbeitstechniken der spanlosen und spanabhebenden Formgebung wie spanende Fertigungsverfahren von Hand (Sägen, Feilen, Reiben, Gewindeschneiden); spanende Fertigungsverfahren mit Werkzeugmaschinen (Bohren, Drehen, Fräsen); spanlose Fertigungsverfahren (Biegen, Schmieden);
- – Verbindungstechniken (Schrauben, Verstiften, Nieten, Löten; Schweißen).
Werkstoffkunde:
- – Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von Eisen und Stahl.
Didaktische Grundsätze:
Entsprechend den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler erfolgt eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.
Der Fachgegenstand bildet die theoretische Basis für den Unterricht in Werkstätte. Dabei ist die Notwendigkeit umfassender theoretischer und sicherheitstechnischer Kenntnisse für jegliche praktische Umsetzung zu verdeutlichen. Eine angemessene Fachterminologie ist zu pflegen. Die Gewichtung der Lehrstoffauswahl nimmt auf die berufliche Interessenslage sowie auf die individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und die Anwendbarkeit in der Praxis Bedacht.
Zweckmäßigerweise werden die physikalischen Vorkenntnisse und persönlichen praktischen Erfahrungen angesprochen und mit praktischen beruflichen Anwendungen in Zusammenhang gesetzt. Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Querverbindungen und die zeitliche Abstimmung mit den Pflichtgegenständen Technisches Seminar und Werkstätte notwendig. Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen können die Praxisnähe fördern.
Werkstätte
Fachbereiche HOLZ, BAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – die Anforderungen von Tätigkeiten in Holz-, Bau und Baunebengewerbeberufen kennen- und einschätzen lernen;
- – fachbezogene Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse erwerben;
- – sich eine genaue und verantwortungsbewusste Arbeitsweise unter Bedachtnahme auf die geltenden Sicherheits- und Schutzvorschriften aneignen;
- – im Unterricht des Fachbereichs verwendete Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können.
Lehrstoff:
- – Unfallverhütung, Werkstättenordnung;
- – Vertraut machen mit der Werkstättenorganisation, fachgerechter und sicherer Umgang mit Werkzeug und Handmaschinen, Arbeitsorganisation, Material – und Zeitbedarf;
- – Einhaltung der Umweltauflagen;
- – Benennen, Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Handmaschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen zur Holzbearbeitung;
- – Erlernen von Grundtätigkeiten, wie Messen, Anreißen, Aufreißen, Sägen, Stemmen, Raspeln, Feilen, Bohren, Hobeln, Putzen usw. an einfachen Werkstücken.
Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich HOLZ:
- – Herstellen einfacher Holzverbindungen auch unter Einsatz von Verbindungsmitteln wie zB Schrauben, Nägel, Dübel, Leim;
- – Herstellen von Gebrauchsgegenständen und Werkstücken, an denen Grundtätigkeiten, Holzverbindungen, Verbindungsmittel und Oberflächenbehandlungen praktisch angewandt werden.
Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich BAU (Schwerpunkte nach beruflichen Interessen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler):
Vermessungsarbeiten:
- – Kennen lernen von Messgeräten. Längen-, Winkel- und Höhenmessung, Waagriss.
Maurerarbeiten:
- – Errichtung von Mauerteilen unter Berücksichtigung von Verbandsregeln und messtechnischen Vorgaben; Zwischenwandelemente in Trockenbauweise (zB Holz, Gipsverbundplatten).
Maler- und Anstreicherarbeiten:
- – Messtechnische Vorarbeiten;
- – Vorbehandlung von Untergründen, Auftragstechniken, Gestaltung von Übungsflächen;
- – Übungen zu den Erkenntnissen der Farbenlehre (Farbmischung, Farbkontraste, usw.); Gestalten von einfachen Ornamenten und Schriften.
Fliesenlegerarbeiten:
- – Messtechnische Vorarbeiten;
- – Be- und Verarbeitung von keramischen Werkstoffen und deren Verfugung unter Berücksichtigung von Verlegungsregeln an Übungsflächen.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff im Unterrichtsgegenstand Werkstätte beschreibt gemeinsame Grundfertigkeiten für die Fachbereiche HOLZ und BAU und Zusätze, die jeweils für einen Fachbereich gelten. Je nach den beruflichen Interessen, der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und den organisatorischen bzw. ausstattungsmäßigen Möglichkeiten erfolgt die Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.
Eine zeitliche Koordinierung mit den Inhalten der Unterrichtsgegenstände des Fachbereiches insbesondere mit Fachkunde und Technischem Seminar ist anzustreben.
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schülerinnen und Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen vertraut gemacht werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für Formen des dislozierten Unterrichts und im Zuge von berufspraktischen Tagen. Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülerinnen und Schülern nur nach genauer Unterweisung und Maßnahmen zur Unfallverhütung gehandhabt werden.
Am Beginn jeder Arbeit soll eine Planungsphase Material-, Werkzeug- und Zeitbedarf sowie die Arbeitsorganisation klären. Bei der Anfertigung von Werkstücken soll Werkstoffen bzw. Werkstoffkombinationen sowie Verfahren der Vorrang gegeben werden, die in der Arbeitswelt Verwendung finden.
Der Dokumentation und Reflexion über die durchgeführten Arbeiten dienen Besprechungen und geeignete Aufzeichnungen (zB Werkstättenbericht).
Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und Sauberkeit bei der Arbeit sind im Unterricht ebenso anzustreben wie die Beachtung der Vorschriften über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz und ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie.
Fachbereiche METALL, ELEKTRO
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – die Anforderungen von Tätigkeiten im Metall- und Elektroberufen kennen und einschätzen können;
- – fachbezogene Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse erwerben;
- – sich eine genaue und verantwortungsbewusste Arbeitsweise unter Bedachtnahme auf die geltenden Sicherheits- und Schutzvorschriften aneignen;
- – im Unterricht des Fachbereiches verwendete Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können.
Lehrstoff:
- – Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Arbeitshygiene, Entsorgungsvorschriften;
- – Erlernen grundlegender Arbeitstechniken an einfachen Werkstücken nach Zeichnungen und Arbeitsplänen:
- – Messen und Prüfen, Anreißen, Körnen, Richten, Biegen, Feilen, Schleifen, Sägen, Gewindeschneiden.
Bohren:
- – Maschinenaufbau; Grundfertigkeiten: Bohren, Senken.
Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich METALL:
- – Grundfertigkeiten der handwerklichen Blechbearbeitung: Falzen, Abkanten, Löten, Nieten, Korrosionsschutz.
Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich ELEKTRO:
- – Grundlagen der Elektrotechnik; Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren, einfache Installationsschaltungen; einfache Messtechnik im Niederspannungsbereich.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff im Unterrichtsgegenstand Werkstätte beschreibt gemeinsame Grundfertigkeiten für die Fachbereiche METALL und ELEKTRO und Zusätze, die jeweils für einen Fachbereich gelten. Je nach den beruflichen Interessen, der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und den organisatorischen bzw. ausstattungsmäßigen Möglichkeiten erfolgt durch die Fachlehrkraft die Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.
Eine zeitliche Koordinierung mit den Inhalten der Unterrichtsgegenstände des Fachbereiches insbesondere mit Fachkunde und Technischem Seminar ist anzustreben.
Arbeiten im Bereich der Elektrotechnik dürfen grundsätzlich nur im spannungslosen Zustand, messtechnische Arbeiten durch Schülerinnen und Schüler nur im Niederspannungsbereich durchgeführt werden.
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schülerinnen und Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen vertraut gemacht werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für Formen des dislozierten Unterrichts und im Zuge von berufspraktischen Tagen. Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülern nur nach genauer Unterweisung und Maßnahmen zur Unfallverhütung gehandhabt werden.
Am Beginn jeder Arbeit soll eine Planungsphase Material-, Werkzeug- und Zeitbedarf sowie die Arbeitsorganisation klären. Bei der Anfertigung von Werkstücken soll Werkstoffen bzw. Werkstoffkombinationen sowie Verfahren der Vorrang gegeben werden, die in der Arbeitswelt Verwendung finden.
Der Dokumentation und Reflexion über die durchgeführten Arbeiten dienen Besprechungen und geeignete Aufzeichnungen (zB Werkstättenbericht).
Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und Sauberkeit bei der Arbeit sind im Unterricht ebenso anzustreben wie die Beachtung der Vorschriften über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz und ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie.
B.2. Wirtschaftlicher Bereich
Betriebswirtschaftliches Seminar
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – die wichtigsten Einrichtungen des Wirtschaftslebens und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennen lernen
- – Einblick in den Aufbau und in den Entscheidungsablauf eines Unternehmens gewinnen
- – Tätigkeiten und Anforderungen aus dem Bereich der Handels-, Büro- und Kommunikationsberufe je nach Interesse kennenlernen und ausführen
- – zu wirtschaftlichem Denken angeleitet werden;
Lehrstoff:
- – Bürogeräte und Hilfswerkzeuge, Funktion und Anwendung;
- – Telefontraining, moderne Kommunikationstechniken;
- – Postbearbeitung;
- – Büroordnung, Ordnungssysteme;
- – Arbeiten mit Formularen und Vordrucken;
- – Warenkunde;
- – Verkehrsverbindungen, Transportmöglichkeiten.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll handlungsorientiert und praxisorientiert organisiert werden. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.
In der Praxis gebräuchliche Hilfsmittel und Drucksorten sollen nach Möglichkeit auch im Unterricht verwendet werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zeitgemäße Informations- und Bürotechniken kennenlernen und Computer lernzielorientiert als Arbeitsmittel einsetzen.
Buchführung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennenlernen;
- – einfache Buchführungsarbeiten praxisgerecht und selbständig ausführen;
- – die notwendige Sicherheit und Fertigkeit bei der Durchführung von in der Berufspraxis erforderlichen Rechenoperationen erwerben.
Lehrstoff:
Organisation des betrieblichen Rechnungswesens in Klein- und Mittelbetrieben:
- – Konto; Konteneröffnung.
Geschäftsfälle:
- – Umsatzsteuer, Bezugs- und Versandkosten, Skonto, Rabatt.
Abschluss:
- – einfache Um- und Nachbuchungen.
Wirtschaftsrechnen:
- – Rechnen mit gebräuchlichen Maßen;
- – Schlussrechnungen;
- – Durchschnittsrechnungen;
- – Prozentrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen – besonders mit den Pflichtgegenständen Mathematik und Politische Bildung und Wirtschaftskunde sowie den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches sollen gepflegt werden. Die im Gegenstand Mathematik vertieften Fertigkeiten wirtschaftlichen Rechnens sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
Die Führung von Büchern und Aufzeichnungen anhand von Belegen und unter Verwendung von Hilfsmitteln soll möglichst praxisnahe geübt werden. Einfache computerunterstützte Trainingsprogramme für Buchführungsaufgaben können den Unterricht bereichern.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – normgerechte Schriftstücke mit dem Computer unter Anwendung der ZehnFingerTastschreibmethode anfertigen können;
- – die Standardfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogramms anwenden können;
- – allenfalls eigene Niederschriften lesen und übertragen können.
Lehrstoff:
- – Erarbeitung des Tastenfeldes bzw. Geläufigkeitsübungen im ZehnFingerTastschreiben. Gestaltung von Schriftstücken nach den geltenden Normen;
- – Anwendung der Grundfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogramms;
- – Büroorganisation.
Didaktische Grundsätze:
Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und auf sorgfältige ÖNORM-gerechte Ausfertigung der Schriftstücke ist besonderer Wert zu legen.
Die Verwendung von Hilfsmitteln ist sinnvoll.
Fachpraktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – die im gesamten Fachbereich erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen, erweitern und praxisnah umsetzen können;
- – kommunikative Grundvoraussetzungen erwerben, um Gespräche selbstbewusst zu führen und berufsbezogene Schriftstücke zu formulieren;
- – gestalterische Fertigkeiten zur kreativen Ausführung von berufsbezogenen Arbeiten erwerben.
Lehrstoff:
- – Zu kaufmännischen Aufgabenstellungen und Sachverhalte möglichst selbständig Informationen beschaffen, Lösungsmöglichkeiten suchen;
- – Kaufmännische Tätigkeiten und Kenntnisse in Projekten anwenden.
Einblicknahme in betriebliche Arbeitsprozesse; praktische Übungen an der Schule in den Anwendungsbereichen:
- – Büroorganisation;
- – Mündliche und schriftliche Kommunikation wie Argumentationstechnik, Gesprächsstrategie, Telefonat, Rollenspiel, Vorstellungsgespräch; Geschäftsbriefe, Protokolle, Postbearbeitung, moderne Kommunikationsmittel;
- – Werbung und Präsentation, Werbetechniken wie Kataloge, Plakate, sonstige Werbeträger, Dekoration, Verpackung.
Umgang mit Medien:
- – Funktionsweise von gängigen Geräten aus dem Berufsbereich.
Didaktische Grundsätze:
Im Vordergrund steht die konkrete Anwendung und Vertiefung der in den anderen Fachbereichsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schülerinnen und Schüler Bedacht. Teamfähigkeit, Kreativität, selbstständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projekte und büroähnliche bzw. übungsfirmenähnliche Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Berufspraktische Tage und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Realitätsnähe.
B.3. Dienstleistungen/Tourismus
Human-kreatives Seminar
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – zu positiven Werthaltungen und Grundsätzen für das persönliche und berufliche Leben gelangen;
- – sicheres und selbstbewusstes Auftreten erlangen und zur Selbstreflexion befähigt werden;
- – für die Situationen und Anliegen anderer unter besonderer Berücksichtigung von Randgruppen der Gesellschaft sensibilisiert werden;
- – Verständnis für die Bedeutung des Tourismus in wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und ökologischer Hinsicht erlangen;
- – in Ergänzung zu den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches Kenntnisse erweitern und Fertigkeiten üben, die für die Bewältigung der Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes bedeutend sind;
- – kommunikative Grundvoraussetzungen erwerben, um Gespräche selbstbewusst zu führen und berufsbezogene Schriftstücke zu formulieren;
- – gestalterische Fertigkeiten zur kreativen Ausführung von berufsbezogenen Arbeiten erwerben.
Lehrstoff:
- – Formen des menschlichen Zusammenlebens in unserer Gesellschaft; Beruf und Freizeit;
- – Ursachen, Folgen und Bewältigung von Konflikten.
Tourismus:
- – Entwicklung und Bedeutung des Tourismus, positive und negative Auswirkungen. Tourismusgeografie Österreichs;
- – Betriebsformen wie Hotel, Restaurant, Jugendherberge, Ferienwohnungen;
- – Konsumverhalten, Konsumentenschutz, Gewährleistung;
- – Wohnen, Wohnraumgestaltung;
- – Mode; Kosmetik.
Fachpraktische Übungen:
- – Einblicknahme in betriebliche Arbeitsprozesse; praktische Übungen an der Schule und/oder in öffentlichen oder betrieblichen Bildungseinrichtungen in den Anwendungsbereichen der Fachbereiche Dienstleistungen und Tourismus;
- – Büroorganisation;
- – Mündliche und schriftliche Kommunikation wie Argumentationstechnik, Gesprächsstrategie, Telefonat, Rollenspiel, Vorstellungsgespräch; Geschäftsbriefe, Protokolle, Postbearbeitung, moderne Kommunikationsmittel;
- – Werbung und Präsentation, Werbetechniken wie Kataloge, Plakate, sonstige Werbeträger, Dekoration, Verpackung.
Umgang mit Medien:
- – Funktionsweise von gängigen Geräten aus dem Berufsbereich.
Didaktische Grundsätze:
Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schülerinnen und Schüler und deren individuellen Fähigkeiten Bedacht.
Teamfähigkeit, Kreativität, selbständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projektartige Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Praxisnähe. Für die Bewältigung der Situationen an außerschulischen Lernorten ist eine gründliche Vorbereitung und reflektierende Analyse unerlässlich.
Buchführung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- – die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennenlernen;
- – einfache Buchführungsarbeiten praxisgerecht und selbständig ausführen;
- – die notwendige Sicherheit und Fertigkeit bei der Durchführung von in der Berufspraxis erforderlichen Rechenoperationen erwerben.
Lehrstoff:
Organisation des betrieblichen Rechnungswesens in Klein- und Mittelbetrieben:
- – Konto; Konteneröffnung.
Geschäftsfälle:
- – Umsatzsteuer, Bezugs- und Versandkosten, Skonto, Rabatt.
Abschluss:
- – einfache Um- und Nachbuchungen.
Wirtschaftsrechnen:
- – Rechnen mit gebräuchlichen Maßen;
- – Schlussrechnungen;
- – Durchschnittsrechnungen;
- – Prozentrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen – besonders mit den Pflichtgegenständen Mathematik und Politische Bildung und Wirtschaftskunde sowie den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches sollen gepflegt werden. Die im Gegenstand Mathematik vertieften Fertigkeiten wirtschaftlichen Rechnens sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
Die Führung von Büchern und Aufzeichnungen anhand von Belegen und unter Verwendung von Hilfsmitteln soll möglichst praxisnahe geübt werden. Einfache computerunterstützte Trainingsprogramme für Buchführungsaufgaben können den Unterricht bereichern.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – normgerechte Schriftstücke mit dem Computer unter Anwendung der ZehnFingerTastschreibmethode anfertigen können;
- – die Standardfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogramms anwenden können;
- – allenfalls eigene Niederschriften lesen und übertragen können.
Lehrstoff:
- – Erarbeitung des Tastenfeldes bzw. Geläufigkeitsübungen im Zehn-Finger-Tastschreiben. Gestaltung von Schriftstücken nach den geltenden Normen;
- – Anwendung der Grundfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogramms;
- – Büroorganisation.
Didaktische Grundsätze:
Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und auf sorgfältige ÖNORM-gerechte Ausfertigung der Schriftstücke ist besonderer Wert zu legen.
Die Verwendung von Hilfsmitteln ist sinnvoll.
Ernährung, Küchenführung, Service
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – die Bedeutung der Ernährung zur Gesunderhaltung des Menschen und die Qualitätskriterien unter Einbeziehung ernährungswissenschaftlicher Grundlagen erkennen;
- – gängige Speisen der regionalen und internationalen Küche unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- – Nahrungsmittel des Küchenbedarfs verwalten können;
- – Grundwissen in den Bereichen Service und Tischkultur erfahren und umsetzen können.
Lehrstoff:
Ernährung:
- – Bedeutung der Ernährung, Nährstoff- und Energiebedarf;
- – Essverhalten (Anforderungen an eine gesunde Ernährung, Ernährungsfehler).
Lebensmittelkunde:
- – Qualitätsbeurteilung von Lebensmitteln, Einfluss der Umweltsituationen auf die Lebensmittelqualität;
- – Zubereitungsarten;
- – Gesetzliche Bestimmungen (Lebensmittelgesetz, Hygienevorschriften);
- – EU-Richtlinien.
Getränke:
- – Alkoholfreie und alkoholische Getränke;
- – Inhaltsstoffe;
- – Küchenführung;
- – Einführung in den Küchenbetrieb;
- – Mengenberechnung, Wareneinsatzkosten, Kalkulation;
- – Grundrezepturen für Suppen, Soßen, Teige und Cremes;
- – Praktische Durchführung von Hygiene-, Ordnungs- und Reinigungsarbeiten;
- – Richtlinien für Portionieren, Anrichten, Garnieren.
Service:
- – Berufskleidung, Hygiene, Umgangsformen;
- – Grundregeln des Servierens, Serviceregeln;
- – Grundlagen des Tischdeckens;
- – Standards der Ess- und Tischkultur;
- – Serviceleistungen im Tourismus;
- – Grundregeln im Umgang mit Menschen.
Didaktische Grundsätze:
Ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und Hygiene sind Fundament für die praktische Umsetzung in der Nahrungszubereitung und Küchenpraxis.
Erhebungen zu jahreszeitlichen Angeboten und den sich daraus ergebenden Preisschwankungen tragen zu kostenbewusstem Einkaufsverhalten bei.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen wie Lebensmittelhygieneverordnung, der Frischfleisch- und Geflügelfleischhygiene-Verordnung ist im praktischen Unterricht besonderes Augenmerk zu richten.
Kreatives Gestalten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – sich mit möglichst vielfältigen Ausdrucksformen, Materialien, bildnerischen und musikalischen Elementen und Mitteln auseinandersetzen;
- – in der Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.
Lehrstoff:
- – Gestalten mit verschiedenen formbaren Materialien, Herstellen einfacher Gegenstände.
Design:
- – gestalterischer Zusammenhang zwischen Farb-, Formelementen und Funktion, wie Vitrinengestaltung, Raumgestaltung, Tischschmuck, Verpackung usw.
Textiles Gestalten:
- – flächenbildende und flächengestaltende Verfahren, Drucktechniken, Applikationen;
- – Körpersprache, Gestik, Mimik, Pantomime. Tänze, musikalischer Ausdruck;
- – Kosmetik;
- – Gestalten mit Naturmaterialien;
- – Projektartige Gestaltung einer Feier. Multimediales Gestalten.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der angeführten Inhalte soll ausgehend von den Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler unter dem Aspekt der Förderung individueller Kreativität und persönlicher Ausdrucksfähigkeit, aber auch unter dem Aspekt des wirtschaftlichen Denkens und des Umweltbewusstseins erfolgen.
Die Vielfalt von Unterrichts- und Sozialformen sowie der Einsatz von Medien oder auch Exkursionen und der Besuch von Fachausstellungen soll Kreativität anregen.
Veranstaltungen, Feste und Projekte bilden Anlässe für kreatives Gestalten.
C. VERBINDLICHE ÜBUNG
Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltagssituationen verständigen können. Durch die Fähigkeit zur Kommunikation in der Fremdsprache wird ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Akzeptanz für andere Kulturen geleistet.
Lehrstoff:
- – Förderung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit für die Bewältigung von Alltagssituationen;
- – Festigung und Erweiterung des Wortschatzes;
- – Gehörtes sinnerfassend verstehen;
- – Üben und Festigen einer korrekten Aussprache;
- – Wecken der Bereitschaft zum lauten Lesen;
- – Verfassen von Texten unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsstandes.
Didaktische Grundsätze:
Im Unterrichtsgegenstand „Lebende Fremdsprache“ ist die Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache zu vertiefen. Dabei soll dem mündlichen Sprachgebrauch besondere Bedeutung beigemessen werden. Um eventuell vorhandene Sprachhemmungen abzubauen, sind Sprechsituationen aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszuwählen. Der schriftliche Ausdruck soll lediglich eine untergeordnete Rolle spielen und im individuellen Ausmaß zum Einsatz kommen. Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung und Vertiefung ist zu achten.
D. FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt 7.1.C.
Darauf aufbauend sollen die Schülerinnen und Schüler vertiefend und weiter führende Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten und üben.
Angewandte Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – einen allgemeinen Einblick über gegenwärtige Einsatzmöglichkeiten der Informatik und zukünftige Entwicklungen und deren Problematiken gewinnen;
- – individuelle bzw. fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Computern und Standardsoftware erwerben.
Lehrstoff:
- – Anwendungsorientiertes Lernen und Erproben in verschiedenen, den Interessen und dem Wissensstand der Schülerinnen und Schüler entsprechenden Anwendungsbereichen.
Grundlagen der Informatik:
- – Begriffe, Entwicklung.
Hardware:
- – Geräte und Verfahren zur Datenerfassung, Datenspeicherung, Datenübertragung, Datenausgabe; Elemente des Computers wie Prozessor, Speicher, Peripherie.
Software:
- – Anwenden von Standardsoftware wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation; Kennenlernen eines Betriebssystems;
- – Einblick in die Möglichkeiten lokaler und globaler Netzwerke.
Auswirkungen des Computereinsatzes:
- – Veränderungen im Produktionsprozess, in der Berufsstruktur und in der Kommunikation, Veränderungen am Arbeitsplatz, Datenschutzpraxis.
Didaktische Grundsätze:
Die Auseinandersetzung mit zeitgemäßen Techniken soll unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten anhand von konkreten Aufgabenstellungen aus verschiedenen Lernbereichen unter besonderer Berücksichtigung der künftigen Berufs- und Arbeitswelt der Schülerinnen und Schüler erfolgen und Einsatzmöglichkeiten des Computers aufzeigen.
Muttersprachlicher Unterricht
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Neuen Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung), mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.
Kommunikation und Werbung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – Kommunikationstechniken kennen und anwenden können;
- – Einsicht in Funktion und Wirkung von Präsentations- und Werbetechniken gewinnen;
- – optische und akustische Informationsträger kreativ gestalten.
Lehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
- – Gesprächsklima, Kommunikationstraining. Kommunikationsmodelle in spielerischer Form, Kommunikationsblockaden; Diskussion, sachbezogene objektive Argumentation, Gesprächsstrategien, Telefonate.
Werbung und Präsentation:
- – Selbstpräsentation und Präsentation im Vorstellungs-, Verkaufs- und Beratungsgespräch; Standpunktformulierungen, Werbemittel, Werbesprache, Werbetechniken.
Didaktische Grundsätze:
Durch die Simulation von praxisbezogenen Situationen soll ein größtmöglicher Realitätsbezug hergestellt werden.
Die Förderung der Kreativität soll speziell in der Auseinandersetzung mit der Werbung berücksichtigt werden.
Textiles Werken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – durch den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Persönlichkeitsbildung und zur ästhetischen Gestaltungsfähigkeit gelangen;
- – durch berufsbezogenes Arbeiten im praktischen Unterricht die wichtigsten Kriterien des Konsumverhaltens und der Umwelt erfahren und dabei Freude an der Verwirklichung eigener Ideen erleben;
- – befähigt werden, dem gesellschaftlichen Druck der Modetrends kritisch zu begegnen;
Lehrstoff:
Mode:
- – historische Grundlagen, Modetrends, Modeverhalten;
- – Materialerkundung;
- – Herstellung, Ausrüstung, Veredelung und Pflege von Textilien;
- – Serienanfertigung;
- – Schnittgewinnung.
Wohnen:
- – Natur- und Synthetikmaterialien, Farbe und Form, Pflege;
- – Herstellung von Produkten, die die Einrichtung und Ausgestaltung als Ausdruck der Persönlichkeit widerspiegeln;
- – Accessoires aus unterschiedlichen Materialien in verschiedenen Techniken planen, entwerfen und anfertigen.
Wohntextilien:
- – Natur- und Synthetikmaterialien, Farbe und Form, Pflege.
Wohndesign:
- – Herstellung von Produkten, die die Einrichtung und Ausgestaltung als Ausdruck der Persönlichkeit widerspiegeln.
Accessoires:
- – Modeschmuck und Accessoires aus unterschiedlichen Materialien in verschiedenen Techniken planen, entwerfen und anfertigen.
Didaktische Grundsätze:
Berufsbezogenem Arbeiten ist der Vorrang einzuräumen.
Der Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten ist in all diesen Bereichen möglichst große Selbsttätigkeit und Freiraum – auch durch projektorientiertes Handeln – einzuräumen.
Mode soll nicht nur als ästhetischer sondern auch als wirtschaftlicher Faktor gesehen werden.
Erweiterte Gesundheitserziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – den Zusammenhang von Gesundheit, Umwelt und Gesellschaft erkennen;
- – die Bedeutung von persönlicher Hilfeleistung erkennen und
- – ein Bewusstsein für gesunde Lebensführung in Beruf und Freizeit erlangen.
Lehrstoff:
Sozialhygiene und Ethik:
- – Bedeutung der Gesundheit für den einzelnen und die Gesellschaft; Psychohygiene;
- – Arbeitshygiene, Berufskrankheiten, Impfungen, Hilfsorganisationen und Selbsthilfegruppen, Altenhilfe, Körperliche und geistige Behinderung.
Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit:
- – Erste Hilfe-Grundkurs, Unfallverhütung.
Hilfe für den Kranken:
- – Psychosomatik, Krankenhilfe zu Hause, Diätetik, Pflege des alten Menschen, Schulmedizin und Hausmittel.
Säuglings- und Kinderpflege:
- – Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Betreuung vom Säugling bis zum Kleinkind.
Didaktische Grundsätze:
Die Beziehung der Lehrinhalte zur Lebens- und Interessenswelt der Schülerinnen und Schüler soll anhand von praktischen Beispielen, Anschauungsmaterialien, Nutzung neuer Technologien auch unter Einbeziehung von außerschulischen Lernorten hergestellt werden.
Wo immer möglich, sollen handlungsorientierte sowie projektbezogene Arbeitsweisen und Reflexion des eigenen Verhaltens zu Gesundheit zu tieferem Verständnis führen.
E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Interessens- und Begabungsförderung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – verschiedene Gelegenheiten erhalten, persönliche Interessen und individuelle Begabungen zu entdecken und zu pflegen;
- – Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu vertiefen;
- – zur gemeinschaftlichen Pflege eines Hobbys als Vorbereitung auf eine sinnvolle und aktive Nutzung des Freizeitangebotes angeleitet werden.
Lehrstoff:
Die Auswahl und Festlegung der Schwerpunkte erfolgt auf der Grundlage der nachfolgend skizzierten Handlungsfelder und unter besonderer Berücksichtigung der Interessen und Begabungen und der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
Kommunikation – Ausdruck:
- – Erproben und Erweitern grundlegender kommunikativer Fähigkeiten in Ergänzung zum Deutsch- und Fremdsprachenunterricht.
Soziales Lernen:
- – Der Mensch als gesellschaftliches Wesen ist von Interessen geleitet und von Natur- und Humanbedingungen abhängig;
- – Auseinandersetzung mit sozialen, gesellschaftlichen und politischen Fragen.
Natur – Technik – zeitgemäße Technologien:
- – Auseinandersetzung mit Gesetzmäßigkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten in Natur, Technik und Wirtschaft (zB spezielle Interessengebiete aus dem Bereich der Werkstätte, Physik/Chemie).
Sonstige Interessen- und Begabungen:
- – Unterrichtsschwerpunkte, die einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, sinnvolle Freizeitgestaltung oder Entspannung leistet.
Kreativität und Ausdruck:
- – Persönliche Ausdrucksfähigkeit und Erlebnisfähigkeit wie zB Tanz, Spiel, Fotografie, Malen.
Didaktische Grundsätze:
Aufgrund der Interessen der Schülerinnen und Schüler wird ein oder werden mehrere Handlungsfelder zu Schwerpunkten bestimmt, wobei auch eine Abfolge von Schwerpunkten bestimmt werden kann, die projektartig und kursmäßig organisiert werden.
Aufgaben und Zielsetzungen können sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen oder aus der Berücksichtigung von Unterrichtsprinzipien ergeben. Selbständiges, ganzheitliches und forschendes Lernen sowie lustbetontes Üben unterstützen die Entfaltung kognitiver, affektiver und kreativer Fähigkeiten.
Der Unterricht hat insgesamt auch zur Gemeinschaftserziehung beizutragen.
Bewegung und Sport
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.
Muttersprachlicher Unterricht
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Neuen Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung), mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.
Verkehrserziehung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – den Verkehr in seiner Komplexität erfassen und die eigene Rolle in diesem System erkennen;
- – lernen, sich am Verkehr sicher, verantwortungs- und umweltbewusst zu beteiligen;
- – das für den Erwerb des Mopedführerscheins notwendige Wissen und Können erwerben.
Lehrstoff:
- – Fortbewegungsmittel Jugendlicher; Verkehrsfläche, rechtliche Bestimmungen für jugendliche Fahrzeuglenkerinnen bzw. Fahrzeuglenker; Verkehrspartnerschaft; Regelwissen; Verkehr und Umwelt bzw. Gesundheit.
Praktischer Unterricht:
- – Kontrolle und Wartung, Gewöhnungs- und Geschicklichkeitsübungen, Verkehrstraining im Schonraum.
Didaktische Grundsätze:
Dem theoretischen und praktischen Unterricht ist gleichermaßen Bedeutung zuzumessen.
Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip bedingt ein Zusammenwirken mit den anderen Unterrichtsgegenständen. Eine Erste Hilfe-Ausbildung sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen werden empfohlen.
F. FÖRDERUNTERRICHT
Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin oder den Lehrer sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben. Der Förderunterricht kann in einem Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.
7.2. SONDERSCHULE FÜR GEHÖRLOSE KINDER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Berufsorientierung und Lebenskunde
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes siehe den Pflichtgegenstand „Berufsorientierung und Lebenskunde“ im Abschnitt 7.1.A.
Didaktische Grundsätze:
Der Bereich Lebenskunde gewinnt seine Lerninhalte aus der Auseinandersetzung mit der eigenen Person sowie aus der Eingebundenheit der Schülerinnen und Schüler in eine Gemeinschaft. Dabei ist von den individuellen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler (zB Familie, Schule, Arbeitswelt) auszugehen.
Besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit Institutionen der Berufsorientierung und ‑eingliederung sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.
Für Schülerinnen und Schüler, die noch zu keiner Entscheidung im Hinblick auf ihre Berufs‑ und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.
Je nach Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sind Schwerpunkte in den einzelnen Unterrichtsgegenständen zu setzen.
Politische Bildung und Wirtschaftskunde
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Wirtschaftskunde“ im Abschnitt 7.1.A.
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit, im Gesprächs- und Sozialverhalten sowie in der schriftlichen Kommunikation zu fördern. Damit sollen Kompetenzen erweitert werden, welche die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und die Teilnahme, die Integration sowie die Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglichen.
Lehrstoff:
Verbale Kommunikation:
- – Steigerung der Kommunikationsfähigkeit, Förderung der Gesprächs- und Gebärdensprachkultur.
Wiedergabe einfacher Sachverhalten:
- – Diskutieren und Argumentieren;
- – Vorstellungstraining; Angaben zur eigenen Person machen;
- – Wortschatzerweiterung und -festigung zur Alltagsbewältigung;
- – Erlebtes und Gelesenes reflektieren, zusammenfassen und wiedergeben.
Schriftliche Kommunikation:
- – Festigung und Ausbau der Rechtschreibung und des Ausdrucks;
- – Persönlicher und geschäftlicher Schriftverkehr.
Lesen:
- – Trainieren des sinnerfassenden Lesens;
- – Verbesserung der Lesetechnik;
- – Beschaffung und Nutzung von Informationsmaterial;
- – Hinführen zum Lesen als Freizeitbeschäftigung und Bildungsfaktor.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten beträgt zwei Stunden pro Semester, wobei innerhalb dieses Rahmens eine flexible Zeitaufteilung möglich ist.
Didaktische Grundsätze:
In diesem Bildungsbereich soll das Üben von mündlicher und schriftlicher Kommunikation in fächerübergreifenden Handlungszusammenhängen unter dem Aspekt der lebenspraktischen Umsetzung (Realbezug) und der Anbahnung einer Berufswahlreife erfolgen. Eine Förderung dieser kommunikativen Kompetenz kann durch Selbst- und Fremdreflexion, Rollenspiele, Visualisieren, Verbalisieren von Wünschen und Gefühlen usw. erfolgen.
Die exemplarische Erstellung verschiedener Textarten (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bestellung) soll zu möglichst eigenständigem Einsatz durch die Schülerinnen und Schüler überleiten.
Der Unterricht soll durch den verstärkten Einsatz persönlichkeitsbildender Maßnahmen (zB Aufbau einer Frustrationstoleranz, Hinführung zur größtmöglichen Teamfähigkeit und Flexibilität) die Schülerinnen und Schüler im Berufs- und Arbeitsfindungsprozess unterstützen.
Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch sind entsprechend ihrer individuellen Deutsch- und Gebärdensprachenkenntnis zu fördern.
Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll zum normgerechten Gebrauch von berufsorientierten Programmen mit dem Computer/modernen Medien führen. Ausgehend von den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler soll eine möglichst effiziente Handhabung der technischen Einrichtungen angestrebt werden.
Lehrstoff:
- – Grundverständnis zur Anwendung von Computerprogrammen;
- – Kennenlernen gängiger Anwenderprogramme.
Didaktische Grundsätze:
Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.
Es sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.
Mathematik
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Mathematik“ im Abschnitt 7.1.A.
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre“ im Abschnitt 7.1.A.
Musisch-kreatives Gestalten
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Musisch-kreatives Gestalten“ im Abschnitt 7.1.A.
Ernährung und Haushalt
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Ernährung und Haushalt“ im Abschnitt 7.1.A.
Bewegung und Sport
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.
B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE/FACHBEREICHE
B.1. Technischer Bereich
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Technischen Bereich im Abschnitt 7.1.B.1.
B.2. Wirtschaftlicher Bereich
Praktische Übungen und Fachkunde
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe siehe den Wirtschaftlichen Bereich im Abschnitt 7.1.B.2.
Lehrstoff:
Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten
Handel – Büro
- – Bürogeräte und Hilfswerkzeuge, Funktion und Anwendung;
- – moderne Kommunikationstechniken;
- – Postbearbeitung;
- – Büroordnung, Ordnungssysteme;
- – Arbeiten mit Formularen und Vordrucken;
- – Warenkunde;
- – Verkehrsverbindungen, Transportmöglichkeiten.
Landschaftspflege
- – Geräte, Werkzeuge und Maschinen, Funktion und Anwendung;
- – kreatives Gestalten mit Naturmaterialien;
- – Produkte der Land- und Forstwirtschaft (Erzeugung, Pflege und Nutzung, Tierhaltung).
Didaktische Grundsätze:
Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.
Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.
B.3. Dienstleistungen/Tourismus
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe siehe den Wirtschaftlichen Bereich im Abschnitt 7.1.B.2.
Lehrstoff:
Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten
- – Umgang mit Geräten und Arbeitsmitteln;
- – Serviceleistungen im Tourismus;
- – Grundregeln im Umgang mit Menschen;
- – Berufshygiene;
- – Küchendienste;
- – Lebensmittelkunde;
- – Textilverarbeitung;
- – kreatives Gestalten.
Didaktische Grundsätze:
Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.
Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.
C. VERBINDLICHE ÜBUNG
Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltagssituationen verständigen können. Durch die Fähigkeit zur Kommunikation in der Fremdsprache wird ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Akzeptanz für andere Kulturen geleistet.
Lehrstoff:
- – Förderung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit für die Bewältigung von Alltagssituationen;
- – Festigung und Erweiterung des Wortschatzes;
- – Gehörtes sinnerfassend verstehen;
- – Üben und Festigen einer korrekten Aussprache;
- – Wecken der Bereitschaft zum lauten Lesen;
- – Verfassen von Texten unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsstandes.
Didaktische Grundsätze:
Die Sprechsituationen sind aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich auszuwählen. Das Hinführen zu einer standardisierten und ästhetischen Form der Gebärde ist anzustreben.
D. FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Freigegenstand „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt 7.1.D.
Angewandte Informatik
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Freigegenstand „Angewandte Informatik“ im Abschnitt 7.1.D.
Gebärdensprachpflege
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltags- und Berufssituationen sicher verständigen können.
Lehrstoff:
- – Förderung der nonverbalen Konversation;
- – Standardisierung und Erweiterung des Gebärdenwortschatzes;
- – Erarbeitung eines berufsspezifischen Gebärdenwortschatzes;
- – Üben und Festigen des Gebärdenwortschatzes unter Berücksichtigung des interaktionalen Prinzips.
Didaktische Grundsätze:
Die Sprechsituationen sind aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich auszuwählen. Das Hinführen zu einer standardisierten und ästhetischen Form der Gebärde ist anzustreben und auszubauen.
E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Interessens- und Begabungsförderung
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die unverbindliche Übung „Interessens- und Begabungsförderung“ im Abschnitt 7.1.E.
Verkehrserziehung
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die unverbindliche Übung „Verkehrserziehung“ im Abschnitt 7.1.E.
F. FÖRDERUNTERRICHT
Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin oder den Lehrer sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben. Der Förderunterricht kann in einem Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.
7.3. SONDERSCHULE FÜR BLINDE KINDER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Berufsorientierung und Lebenskunde
Siehe auch die Pflichtgegenstände im Abschnitt 7.1.A.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Rahmen der persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen sich die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung des Alltags in ihrem sozialen Umfeld unter realistischer Einschätzung ihrer eigenen Person zurechtfinden und diese Kenntnisse auch einsetzen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich der Verantwortung für die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen bewusst werden und Präventivmaßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit kennen lernen. Der Unterricht im Lehrstoffbereich Berufsorientierung soll, ausgehend vom persönlichen Entwicklungsstand, den Interessen und Eignungen der Schülerinnen und Schüler, die Berufswahlreife fördern. Dies erfolgt durch Aufbau von Ichstärke (Selbstkompetenz), Sozial- und Handlungskompetenz sowie vielfältige Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt.
Lehrstoff:
Auseinandersetzung mit der eigenen Person:
- – Physische und psychische Befindlichkeit;
- – Auseinandersetzung mit der eigenen Augenerkrankung;
- – Weiterentwicklung zu einem differenzierten emotional-sozialen Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl;
- – Stärken-Schwäche-Analyse (realistische Selbsteinschätzung);
- – Lebenslanges Lernen als Notwendigkeit erkennen und positiv besetzen.
Vom „Ich“ zum „Wir“:
- – Persönliche Situation (zB Erziehung, Familientraditionen, „eigene Geschichte“);
- – Entwicklung realistischer persönlicher Zukunftsperspektiven (zB Familiengründung, selbstständige Lebensführung).
Leben in der Gesellschaft:
- – „Kultur“ (Einstellungen, Werthaltungen);
- – Multikulturelle Gesellschaft;
- – „Jugendkultur“ (zB Drogen, Szene, Sekten);
- – Konflikt- und Krisenbewältigung;
- – (Geschlechts/Behinderten) spezifische Benachteiligungen bei anderen und bei sich selbst erkennen;
- – Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.
Arbeitswelt:
- – reale berufliche Ziele setzen;
- – Nutzung von Ämtern und öffentlichen Einrichtungen, Hilfe und Unterstützung organisieren und einholen;
- – Unfallverhütung und Erste Hilfe.
Didaktische Grundsätze:
Der Bereich Lebenskunde und Gesundheitslehre gewinnt seine Lerninhalte aus der Auseinandersetzung mit der eigenen Person sowie aus der Eingebundenheit der Schülerinnen und Schüler in eine Gemeinschaft. Dabei ist von den individuellen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler (zB Familie, Schule, Arbeitswelt) auszugehen.
Besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit Institutionen der Berufsorientierung und ‑eingliederung sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.
Der Unterricht soll durch den verstärkten Einsatz persönlichkeitsbildender Maßnahmen (zB Aufbau einer Frustrationstoleranz, Hinführung zur größtmöglichen Teamfähigkeit und Flexibilität) die Schülerinnen und Schüler im Berufs- und Arbeitsfindungsprozess unterstützen.
Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.
Für Schülerinnen und Schüler, die noch zu keiner Entscheidung im Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.
Je nach Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sind Schwerpunkte in den Unterrichtsgegenständen zu setzen.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle Elemente ein Netzwerk bilden, das dazu beitragen soll, die Schülerinnen und Schüler auf eine möglichst selbstständige Lebensführung vorzubereiten (zB Lebensplanung, Haushalt, Freizeitverhalten). Moderne Informationstechnologien sind nach Maßgabe der Möglichkeiten einzusetzen.
In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.
Politische Bildung und Wirtschaftskunde
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes siehe den Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Wirtschaftskunde“ im Abschnitt 7.1.A.
Didaktische Grundsätze:
Schwerpunkte der politischen Bildung sollen aktuelle Verhältnisse, tagespolitische oder wirtschaftliche, gegenwärtige sowie die Zukunft der Schülerinnen und Schüler betreffende Ereignisse sein.
Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.
In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.
Deutsch
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes siehe den Pflichtgegenstand „Deutsch“ im Abschnitt 7.1.A.
Didaktische Grundsätze:
In diesem Bildungsbereich soll das Üben von mündlicher und schriftlicher Kommunikation (Blindenschriftsysteme und Schwarzschrift) in fächerübergreifenden Handlungszusammenhängen unter dem Aspekt der lebenspraktischen Umsetzung (Realbezug) und der Anbahnung einer Berufswahlreife erfolgen. Eine Förderung dieser kommunikativen Kompetenz kann durch Selbst‑ und Fremdreflexion, Rollenspiele, Verbalisieren von Wünschen und Gefühlen usw. erfolgen.
Die exemplarische Erstellung verschiedener Textarten (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bestellung) soll zu möglichst eigenständigem Einsatz durch die Schülerinnen und Schüler überleiten.
Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.
In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.
Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch sind entsprechend ihrer individuellen Deutschkenntnisse zu fördern.
Blindenschriftsysteme
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- – Basis- und Vollschrift lesen und schreiben können;
- – Kurzschrift lesen und aufbauend auf den Stand der Vorkenntnisse schreiben können;
- – die erlernten Regeln anwenden;
- – je nach individuellen Voraussetzungen, Leistungsstand oder Kenntnissen, Texte im langsamen Sprechtempo mitschreiben können.
Lehrstoff:
- – System der deutschen Basis-,Voll- und Kurzschrift.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in den Blindenschriftsystemen ist schülerzentriert zu gestalten und hat unterschiedliche Formen des Lernens zu berücksichtigen. Dabei soll an Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft werden. Wiederholung und Übung sind in besonderem Maß vorzusehen und in vielfältiger Form anzubieten, nach Maßgabe der Möglichkeiten auch durch die Benützung computerunterstützter Lernprogramme. Es ist darauf zu achten, dass Blindenschriftsysteme im Sinne eines Unterrichtsprinzips fächerübergreifend anzubieten sind.
Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen die für den Zugang zum Computer notwendigen sehbehindertenspezifischen Hilfsmittel in ihren Grund- und ausgewählten Erweiterungsfunktionen bedienen und effizient als Arbeitsmittel einsetzen können. Im Besonderen soll der Unterricht zur normgerechten Gestaltung von Schriftstücken mit dem Computer (Schreibmaschine) hinführen, wobei Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes unter Heranziehung von Inhalten des Deutschunterrichts angewendet werden. Ausgehend von den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler soll eine möglichst effiziente Handhabung der Tastatur angestrebt werden.
Lehrstoff:
- – Grundkenntnisse aus dem Bereich der Informationstechnologie;
- – Grundverständnis zur Anwendung eines Textverarbeitungsprogrammes;
- – Standardfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogrammes.
Didaktische Grundsätze:
Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.
In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.
Mathematik
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Mathematik“ im Abschnitt 7.1.A.
Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre“ im Abschnitt 7.1.A.
Musisch-kreatives Gestalten
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Musisch-kreatives Gestalten“ im Abschnitt 7.1.A.
Ernährung und Haushalt
Hinsichtlich des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Ernährung und Haushalt“ im Abschnitt 7.1.A.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Praktisches und lebensnahes Arbeiten soll den Großteil des Bildungsbereiches bestimmen. Dem Kennenlernen und Einsatz blindenspezifischer Haushaltsgeräte kommt besondere Bedeutung zu. Grundlagen einer gesunden Ernährung unter Berücksichtigung der „Ernährungstrends“ (Bio-, Gen-, und Vollwertkost) sollen vermittelt werden.
Bewegung und Sport
Hinsichtlich der Bildung- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.
B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE/FACHBEREICHE
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe siehe „Berufspraktischer Bereich“ im Abschnitt 7.1.B.
B.1. Technischer Bereich
Werkstätte und Fachkunde
Lehrstoff:
Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten
Holz
- – Merkmale und Holzeigenschaften, Verwendung verschiedener Hölzer, Holzwerkstoffe und deren Verarbeitung;
- – Fachgerechter Umgang mit Werkzeugen und Maschinen zur Holzbearbeitung;
- – Holzverbindungstechniken;
- – Arten der Oberflächenbehandlung;
- – Lesen und Skizzieren einfacher Werkzeichnungen soweit es das Sehvermögen zulässt;
- – spezielle Holzverarbeitung für
- – Korb- und Möbelflechten;
- – Bürsten und Pinsel machen.
Metall
- – Eigenschaften und Verwendung von handelsüblichen Metallen;
- – Verbindungs- und Verformungstechniken;
- – Oberflächenbehandlungen, insbesondere Korrosionsschutz;
- – Lesen und Anfertigen einfacher Werkskizzen soweit es das Sehvermögen zulässt.
Textil
- – Herkunft, Merkmale und Pflegeeigenschaften der wichtigsten pflanzlichen und tierischen Textilfasern;
- – vom Faden zur Fläche – experimentelles Weben, Nähen usw.;
- – Übung im Umgang mit Werkzeugen und Geräten zur Textilbearbeitung;
- – Herstellen von textilen Arbeiten nach eigenen Entwürfen.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie an den wirtschaftlichen Voraussetzungen in der Region orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.
Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben. Der Lehrerin und dem Lehrer ist es überlassen, aus den angeführten Inhalten eine Auswahl zu treffen bzw. bei Anwendung schulautonomer Lehrplanbestimmungen andere Inhalte bezüglich Materialien und Techniken zu ergänzen.
B.2. Wirtschaftlicher Bereich
Praktische Übungen und Fachkunde
Lehrstoff:
Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten:
Büro
- – Blindenspezifische Bürogeräte und Hilfswerkzeuge, Funktion und Anwendung;
- – Telefontraining, moderne Kommunikationstechniken;
- – Persönliche Büroordnung, Ordnungssysteme;
- – Arbeiten mit Formularen und Vordrucken.
Didaktische Grundsätze:
Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.
B.3. Dienstleistungen/Tourismus
Lehrstoff:
Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten:
- – Umgang mit Geräten und Arbeitsmitteln;
- – Grundregeln im Umgang mit Menschen;
- – Berufshygiene;
- – Küchendienste;
- – Lebensmittelkunde;
- – kreatives Gestalten.
Didaktische Grundsätze:
Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schülerinnen und Schüler und deren individuellen Fähigkeiten Bedacht.
Teamfähigkeit, Kreativität, selbständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projektartige Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Praxisnähe. Für die Bewältigung der Situationen an außerschulischen Lernorten ist eine gründliche Vorbereitung und reflektierende Analyse unerlässlich.
C. VERBINDLICHE ÜBUNG
Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltagssituationen verständigen können. Durch die Fähigkeit zur Kommunikation in der Fremdsprache wird ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Akzeptanz für andere Kulturen geleistet.
Lehrstoff:
- – Förderung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit für die Bewältigung von Alltagssituationen;
- – Festigung und Erweiterung des Wortschatzes;
- – Gehörtes sinnerfassend verstehen;
- – Üben und Festigen einer korrekten Aussprache;
- – Wecken der Bereitschaft zum lauten Lesen;
- – Verfassen von Texten unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsstandes.
Didaktische Grundsätze:
Im Englischunterricht ist die Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache zu vertiefen. Dabei soll dem mündlichen Sprachgebrauch besondere Bedeutung beigemessen werden. Um eventuell vorhandene Sprachhemmungen abzubauen, sind Sprechsituationen aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszuwählen. Der schriftliche Ausdruck soll lediglich eine untergeordnete Rolle spielen und im individuellen Ausmaß zum Einsatz kommen. Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung und Vertiefung ist zu achten.
D. FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt 7.1.C.
Darauf aufbauend sollen die Schülerinnen und Schüler vertiefend und weiter führende Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten und üben.
Angewandte Informatik
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen für den Freigegenstand „Angewandte Informatik“des Lehrplans der Polytechnischen Schule (Anlage 1 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Polytechnischen Schule, BGBl. II Nr. 236/1997, in der jeweils geltenden Fassung), unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen anzuwenden.
Muttersprachlicher Unterricht
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Neuen Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung), mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.
E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen möglichst viele spezielle Hilfsmittel kennen lernen, die für sie adäquaten auswählen können und deren Handhabung erlernen.
Lehrstoff:
- – Kennenlernen der sehbehindertenspezifischen Hilfsmittel;
- – individuelle Auswahl der Hilfsmittel und deren Anwendung im Alltag.
Didaktische Grundsätze:
Inhalte und Methoden des Unterrichtes orientieren sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Lebenspraktische Fertigkeiten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch den Unterricht in Lebenspraktischen Fertigkeiten sollen sehbehinderte Schülerinnen und Schüler befähigt werden, ihren Alltag möglichst selbstständig zu organisieren. Dabei sind unter anderem Fertigkeiten und Methoden hilfreich, die für sehbehinderte Menschen entwickelt wurden (blindenspezifische Methoden).
Lehrstoff:
- – Essensfertigkeiten, Kochen;
- – Organisation des Arbeitsplatzes und Haushaltsführung;
- – persönliche Selbstversorgung;
- – Kommunikationsfertigkeiten;
- – Schwarzschrift, Unterschrift.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Lebenspraktischen Fertigkeiten muss den realen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Ziel ist eine optimale Förderung unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungsstandes.
Orientierung und Mobilität
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch den Orientierungs- und Mobilitätsunterricht sollen sehbehinderte Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich in einer Welt, die für Sehende gestaltet ist, zurechtzufinden und eine altersentsprechende, der Situation angepasste Orientierung und Mobilität erreichen. Das Ausmaß der angestrebten Selbstständigkeit hängt von den Vorerfahrungen, den Fähigkeiten und Bedürfnissen, von den örtlichen Rahmenbedingungen, der Motivation jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers ab.
Lehrstoff:
- – Orientierung in Gebäuden und im Freien;
- – Suchtechniken, Körperschutztechniken;
- – sehende Begleitung;
- – Langstocktechniken;
- – Erarbeitung von Umweltmustern;
- – Umgang und Einsatz von taktilen, akustischen, optischen und elektronischen Medien.
Didaktische Grundsätze:
Orientierung und Mobilität ist unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen Bildung auch Unterrichtsprinzip und daher fächerübergreifend. Der Unterricht ist so zu organisieren, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und ein Eingehen auf ihre speziellen Bedürfnisse (zB Ort, Entwicklungsstand) optimal gewährleistet werden.
Musikalisch-rhythmische Bildung
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Neuen Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung), mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.
Didaktische Grundsätze:
Durch den Besuch dieser unverbindlichen Übung sollen besondere Begabungen und Interessen (zB Chorgesang, Instrumentalmusik, Spielmusik) im musischen Bereich gefördert werden.
Bewegung und Sport
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.
Interessen- und Begabungsförderung
Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung“ im Abschnitt 7.1.E.
F. FÖRDERUNTERRICHT
Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin oder den Lehrer sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben. Der Förderunterricht kann in einem Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.
7.4. SONDERERZIEHUNGSSCHULE
Siehe Abschnitt 7.1.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2024
Gesetzesnummer
10009275
Dokumentnummer
NOR40226175
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