jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. 1 § 4 Abs. 2 Z 2) 1.9.2019 (hinsichtlich des I., II., III. und IV. Jahrganges) 1.9.2020 (hinsichtlich des V. Jahrganges)
Anlage A11
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE –
FACHRICHTUNG „KULTUR- UND KONGRESSMANAGEMENT“
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A. Pflichtgegenstände | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
Jahrgang |
| |||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | Summe | |||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) |
2. | Sprache und Kommunikation |
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2.1 | Deutsch | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 13 | (I) |
2.2 | Englisch2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 15 | (I) |
2.3 | Zweite lebende Fremdsprache2 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 13 | (I) |
2.4 | Dritte lebende Fremdsprache3 4 | 0 | 0 | 4 | 3 | 3 | 10 | (I) |
3. | Wirtschaft |
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3.1 | Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft5 | 0 | 0 | 2 | 2 | 3 | 7 | III |
3.2 | Betriebswirtschaft | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | I |
3.3 | Rechnungswesen und Controlling6 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I |
3.4 | Recht | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 3 | III |
3.5 | Angewandtes Informationsmanagement6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 8 | II |
4. | Kultur-, Kongress-, Eventmanagement7 |
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4.1 | Kultur- und Eventmanagement8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I |
4.2 | Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement9 | 0 | 0 | 0 | 3 | 2 | 5 | I |
5. | Gesellschaft, Kunst und Kultur |
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5.1 | Geschichte und Politische Bildung | 0 | 2 | 2 | 2 | 0 | 6 | III |
5.2 | Psychologie und Philosophie | 0 | 0 | 0 | 2 | 2 | 4 | III |
5.3 | Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | IVa |
6. | Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung |
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6.1 | Angewandte Mathematik11 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) |
6.2 | Naturwissenschaften12 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | III |
6.3 | Ernährung | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | III |
7. | Food, Beverage und Cateringmanagement13 | 0 | 4 | 3 | 0 | 0 | 7 | IVb |
8. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | (IVa) |
Wochenstundenzahl | 31 | 33 | 36 | 37 | 36 | 173 |
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B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | III | |
Gesamtwochenstundenzahl | 33 | 33 | 36 | 37 | 36 | 175 |
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C. Pflichtpraktikum 8 Wochen zwischen dem II. und V. Jahrgang |
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D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen14 | ||||||||
E. Förderunterricht14 |
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1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Im V. Jahrgang werden je 1 Wochenstunde Englisch und Zweite lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet.
3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 9-10 Wochenstunden festgelegt werden.
5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 7-11 Wochenstunden festgelegt werden.
6 Mit Computerunterstützung.
7 Inklusive angewandtes Projektmanagement.
8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 6-10 Wochenstunden festgelegt werden.
9 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 4-6 Wochenstunden festgelegt werden.
10 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien.
11 Mit Technologieunterstützung.
12 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.
13 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 5-9 Wochenstunden festgelegt werden.
14 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
F. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
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Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“.
4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des gehobenen Dienstleistungssektors und des Service-Designs), Verwaltung, Kultur, Tagungs- und Kongresswesen, Tourismus sowie im Event- und Veranstaltungsbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement führt zur Universitätsreife.
Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.
Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen
- – Sprache und Kommunikation,
- – wirtschaftliche Bildung (betriebs-, volks- und globalwirtschaftlich),
- – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien,
- – Kunst und Kultur, Tagungs-, Kongress-, Event- und Veranstaltungsmanagement,
- – Allgemeinbildung: Mathematik, Geistes- und Naturwissenschaften und kulturelle Bildung,
- – Ernährung sowie
- – berufsorientierte Praxis
- sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:
- – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz);
- – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz);
- – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz).
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement können
- – Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens drei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren;
- – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kunst- und Kulturschaffen am Kulturleben teilnehmen und dieses mitgestalten;
- – komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen;
- – Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen;
- – die eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen;
- – ihre gestalterischen und musischen Fähigkeiten im beruflichen Kontext zum Einsatz bringen;
- – grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden;
- – andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren;
- – Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren.
Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement verfügen insbesondere über
- – betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen,
- – Kompetenzen in den Bereichen Kunst und Kultur, Tagung und Kongress, Tourismus, Events und Veranstaltungen sowie Verwaltung,
- – Kompetenzen zur Gründung und Führung eines Unternehmens,
- – interkulturelle Kompetenz,
- – kommunikative Kompetenz in mehreren Sprachen,
- – umfassende Reflexionsfähigkeit, Lösungs- und Organisationskompetenz,
- – breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften,
- – Kompetenzen, um die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einzuschätzen,
- – entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz.
Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.
Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen;
- – können Informationen gliedern und wiedergeben;
- – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren;
- – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten;
- – können Texte überarbeiten;
- – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
- – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren;
- – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen;
- – verstehen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen;
- – können bewusst mit Medien umgehen;
- – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen;
- – können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden.
LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH
Die Schülerinnen und Schüler
- – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Hören
Die Schülerinnen und Schüler können
- – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
- – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
- – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.
Lesen
Die Schülerinnen und Schüler
- – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen;
- – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;
- – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
- – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.
An Gesprächen teilnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;
- – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;
- – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.
Zusammenhängend sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;
- – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;
- – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.
Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können
- – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;
- – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
- – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen;
- – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
- – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
- – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.
Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
- 1. Linguistische Kompetenzen:
Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;
- – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.
Lexikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
- – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;
- – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.
Grammatikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.
Phonologische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.
Orthographische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.
- 2. Soziolinguistische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.
- 3. Pragmatische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um
- – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;
- – in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
- – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.
Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.
LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Die Schülerinnen und Schüler
- – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Hören
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen)über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet;
- – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen;
- – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen;
- – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.
Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen;
- – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.
An Gesprächen teilnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen;
- – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen);
- – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen.
Zusammenhängend sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern;
- – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen.
Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können
- – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden;
- – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
- – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
- – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.
Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
- 1. Linguistische Kompetenzen:
Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.
Lexikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.
Grammatikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.
Phonologische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.
Orthographische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.
- 2. Soziolinguistische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;
- – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;
- – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.
- 3. Pragmatische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um
- – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden;
- – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert;
- – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.
Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.
LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Die Schülerinnen und Schüler
- – erreichen in der dritten lebenden Fremdsprache das Niveau des Basic Users A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Hören
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet;
- – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen;
- – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen;
- – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.
Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen;
- – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.
An Gesprächen teilnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen;
- – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen);
- – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen.
Zusammenhängend sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern;
- – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen.
Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können
- – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden;
- – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
- – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
- – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.
Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:
- 1. Linguistische Kompetenzen:
Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.
Lexikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.
Grammatikalische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.
Phonologische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.
Orthographische Kompetenz
Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.
- 2. Soziolinguistische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler
- – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;
- – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;
- – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.
- 3. Pragmatische Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um
- – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden;
- – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert;
- – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.
Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen;
- – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und argumentieren;
- – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen;
- – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln;
- – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren;
- – wirtschaftliche und/oder rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten;
- – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren;
- – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KULTUR-, KONGRESS-, EVENTMANAGEMENT
Die Schülerinnen und Schüler können
- – gesellschaftliche Entwicklungen wahrnehmen, diese reflektieren und sich im Sinne von Active Citizenship in die Gesellschaft einbringen;
- – ein Projekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen und organisieren;
- – Public Relations und Werbung für Projekte einsetzen sowie die spezifische Rolle des Marketings im Kultur- und Tagungsbereich beschreiben;
- – Bedeutung und Rolle öffentlicher Förderungen in Österreich und Europa beschreiben sowie die Bedeutung von Fundraising, Sponsoring und anderer Finanzierungsmöglichkeiten für Kultur und Wirtschaft erläutern;
- – Events als wichtiges Kommunikationsmittel für Profit- und Nonprofit-Unternehmen sowie für öffentliche Institutionen beschreiben;
- – neue Entwicklungen im Veranstaltungsbereich erläutern sowie Veranstaltungen verschiedener Art entsprechend planen und umsetzen;
- – die Berufsbilder im Event-, Kongress- und Kulturmanagement beschreiben;
- – die Bedeutung der Kultur und des Kongresswesens für den Tourismus erläutern;
- – die Komplexität des Kulturbegriffs und seine gesellschaftspolitische Relevanz erläutern;
- – im europäischen und internationalen Kontext agieren.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR
Die Schülerinnen und Schüler können
- – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren;
- – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen;
- – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
- – sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren;
- – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren;
- – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren;
- – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden;
- – bewusst mit Medien umgehen.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG
Die Schülerinnen und Schüler
- – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis;
- – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösestrategien praxisbezogen anwenden;
- – beherrschen die Fachsprache und können sie situationsgerecht anwenden;
- – können Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und durch einfache Modelle darstellen und erläutern;
- – können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren;
- – können Strukturen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen als Grundelemente eines naturwissenschaftlichen Weltverständnisses beschreiben;
- – können sich über neue Entwicklungen und Technologien informieren, diese kritisch hinterfragen und deren Nutzen und Risiken beschreiben und bewerten;
- – können das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen;
- – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen wie folgt festgelegt werden:
- 1. „Dritte lebende Fremdsprache“: mindestens 9 bis maximal 10 Wochenstunden.
- 2. „Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft“: mindestens 7 bis maximal 11 Wochenstunden.
- 3. „Kultur- und Eventmanagement“: mindestens 6 bis maximal 10 Wochenstunden.
- 4. „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“: mindestens 4 bis 6 Wochenstunden.
- 5. „Food, Beverage und Cateringmanagement“: mindestens 5 bis maximal 9 Wochenstunden.
Die Wochenstunden der in Z 2 bis Z 5 genannten Pflichtgegenstände können im angeführten Rahmen untereinander verschoben werden. Weiters können im angeführten Rahmen bei den Pflichtgegenständen „Dritte lebende Fremdsprache“ sowie „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“ je 1 Wochenstunde, beim Pflichtgegenstand „Food, Beverage und Cateringmanagement“ 2 Wochenstunden für weitere schulautonome Veränderungen frei werden.
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff der in Z 1 bis Z 5 genannten Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Wochenstundenausmaß der Normstundentafel ausgelegt. Bei Veränderung des Stundenausmaßes sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff entsprechend anzupassen.
Die bei den Pflichtgegenständen „Dritte lebende Fremdsprache“, „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“ sowie „Food, Beverage und Cateringmanagement“ gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:
- 1. Es muss entweder
- a) innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt werden oder
- b) das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Food, Beverage und Cateringmanagement“ oder „Bewegung und Sport“ oder der Verbindlichen Übung erhöht werden.
- 2. Darüber hinaus können von den gemäß Z 1 verwendeten Wochenstunden bis zu drei Wochenstunden – im Falle des lit. b maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – auch zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie).
Stundenausmaßveränderungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.
Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.
Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen.
Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.
Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:
Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:
Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):
Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“, „Dritte lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. „Dritte lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Unterrichtsqualität:
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
Unterrichtsplanung:
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:
- – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
- – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
- – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
- – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
- – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
- – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
- – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
- – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
- – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
- – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
- – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
- – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
- – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
- – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
- – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.
- – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
- – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
- – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.
Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch, Zweite Lebende Fremdsprache und Dritte Lebende Fremdsprache:
- – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
- – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu.
- – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann;
- – Im V. Jahrgang werden je 1 Wochenstunde Englisch und 1 Wochenstunde in der zweiten lebenden Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften gemeinsam unterrichtet. Dabei soll vorrangig die mehrsprachige Kompetenz durch sprachenübergreifende Methoden und Aufgabenstellungen entwickelt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Sinne der Individualisierung zeitweise mit Kleingruppen an speziellen Kompetenzbereichen der Einzelsprachen zu arbeiten.
- – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
- – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen.
- – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.
Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:
Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für
- – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
- – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).
Im Mittelpunkt steht
- – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
- – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
- – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
- – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.
Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.
Didaktische Grundsätze des Clusters Kultur-, Kongress-, Eventmanagement:
Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung sind insbesondere praxisbezogene Lernanlässe, Aufgabenstellungen und Projekte vorzusehen, welche den Lernenden Gelegenheit bieten
- – das kulturelle Erbe und neue Formen des kulturellen Lebens für sich zu nützen und für die Gesellschaft aufzubereiten,
- – Public Relations und Werbung für Projekte einsetzen zu können und die spezifische Rolle des Marketings im Kulturbereich beurteilen zu können,
- – die Kulturpolitik in Österreich sowie Bedeutung und Rolle staatlicher Kulturförderung in Österreich und Europa kennen zu lernen,
- – die Bedeutung der wechselseitigen Beziehung zwischen Kultur und Wirtschaft zu verstehen,
- – sich mit Fragen der Ästhetik und Kulturtheorien auseinanderzusetzen,
- – ihre Kulturinteressen und ihre Möglichkeiten in der Kulturlandschaft kennen und nützen zu lernen,
- – Events als wichtiges Kommunikationsmittel für Profit- und Nonprofit-Unternehmen sowie für öffentliche Institutionen zu erkennen;
- – Projekte im Bereich des Kultur- und Eventmanagements zu planen und durchzuführen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck:
Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.
Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:
Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.
Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten:
- – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen,
- – selbstständiges logisches Denken,
- – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie
- – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen.
Es sind moderne Technologien einzusetzen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften:
Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.
Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstands Food, Beverage und Cateringmanagement:
Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.
Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Food, Beverage und Cateringmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen
Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:
In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.
Unterrichtsmethoden:
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
- – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
- – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
- – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
- – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
- – Ein Bezug zur beruflichen Praxis ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
- – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
- – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“.
- – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
- – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
- – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.
Unterrichtsorganisation:
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Um ein fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:
- – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
- – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
- – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind,
- – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Cluster „Kultur-, Kongress-, Eventmanagement“ eignen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Food, Beverage und Cateringmanagement“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.
Pflichtpraktikum:
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorstand und Fachvorständin und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004
k) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
l) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
m) Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1 DEUTSCH
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
- – können grundlegende Sprachnormen beschreiben und anwenden;
- – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkenne, bestimmen und korrekt anwenden;
- – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
- – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
- – können das wesentliche Fachvokabular anwenden;
- – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – können Informationen ordnen und wiedergeben;
- – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten;
- – können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfasen, erzählen und erklären;
- – können sinnerfassend lesen;
- – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten;
- – können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen;
- – können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten.
Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.
Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.
Gängige Fremdwörter.
Wesentliches Fachvokabular.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören.
Fragen in Standardsprache.
Einfache Sachverhalte.
Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.
Lesen:
Lesetechniken und -strategien.
Herausfiltern von Einzelinformationen.
Erfassen der wichtigsten Inhalte.
Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.
Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte).
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Informieren und Dokumentieren.
Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung).
Reflexion:
Reflexion über die Lebenssituation.
Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.
Medienkonsum.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
- – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
- – können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
- – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden;
- – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
- – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
- – können Redeabsichten wahrnehmen;
- – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben;
- – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können Texte sprachsensibel verfassen;
- – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben;
- – können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten;
- – können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen;
- – können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.
Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.
Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.
Rechtschreibung, Satzzeichen.
Zuhören und Sprechen:
Wahrnehmen von Redeabsichten.
Einfache Argumente.
Kerninformationen aus Medien.
Lesen:
Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.
Herausfiltern von Detailinformationen.
Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).
Schreiben:
Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.
Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung).
Reflexion:
Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.
Medien und ihre Funktionen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
- – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
- – können an Diskussionen teilnehmen;
- – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
- – können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
- – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
- – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
- – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
- – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
- – können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
- – können Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – können Informationen gliedern und wiedergeben;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können Texte sprachsensibel verfassen;
- – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren;
- – können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten;
- – können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen;
- – können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen;
- – können die Funktionen von Medien erläutern.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.
Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.
Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.
Rechtschreibung und Satzzeichen.
Sprachliche Varietäten des Deutschen.
Zuhören und Sprechen:
Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.
Diskussion.
Kurzpräsentationen.
Lesen:
Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.
Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).
Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).
Schreiben:
Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.
Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme, Leserbrief).
Einfache nichtlineare Texte.
Reflexion:
Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.
Medien und ihre Funktionen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
- – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
- – können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
- – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
- – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen;
- – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
- – können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen;
- – können Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren;
- – können nichtlineare Texte lesen und analysieren;
- – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
- – können Informationen gliedern und wiedergeben;
- – können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können Texte sprachsensibel verfassen;
- – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren;
- – können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden;
- – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern;
- – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
- – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
- – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.
Textsortenadäquater Stil.
Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).
Zuhören und Sprechen:
Kommentieren und Appellieren.
Grundlegende rhetorische Mittel.
Lesen:
Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.
Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.
Nichtlineare Texte.
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).
Strukturierung von Argumenten.
Lineare und nichtlineare Texte.
Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).
Reflexion:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Einfache Regeln der Textinterpretation.
Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medien als Informationsquellen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
- – können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen;
- – können Sprachnormen anwenden;
- – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
- – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
- – können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben;
- – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
- – können Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren;
- – können nichtlineare Texte lesen und analysieren;
- – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
- – können Informationen gliedern und wiedergeben;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können Texte sprachsensibel verfassen;
- – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren;
- – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern;
- – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden;
- – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
- – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
- – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.
Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.
Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen.
Zuhören und Sprechen:
Präsentationen mit Medienunterstützung.
Lesen:
Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.
Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.
Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).
Strukturierung von Argumenten.
Komplexere argumentative Texte.
Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).
Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).
Reflexion:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Einfache Regeln der Textinterpretation.
Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medien als Informationsquellen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
- – können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
- – können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln;
- – können Sprachnormen anwenden;
- – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
- – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
- – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
- – können Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
- – können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können Texte sprachsensibel verfassen;
- – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
- – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren;
- – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
- – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
- – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
- – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
- – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
- – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Stil und Wortschatz.
Zuhören und Sprechen:
Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.
Vermittlung von Informationen.
Lesen:
Vergleichendes Lesen.
Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.
Textsortenwissen (komplexe Textsorten).
Schreiben:
Lineare und nichtlineare Texte.
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse).
Reflexion:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medien als Informationsquellen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
- – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
- – können Sprachnormen anwenden;
- – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
- – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren;
- – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
- – können Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
- – können Informationen gliedern und wiedergeben;
- – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können Texte sprachsensibel verfassen;
- – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
- – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
- – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
- – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
- – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
- – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
- – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
- – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Stil und Wortschatz.
Zuhören und Sprechen:
Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.
Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie.
Lesen:
Vergleichendes Lesen.
Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.
Textsortenwissen (komplexe Textsorten).
Schreiben:
Lineare und nichtlineare Texte.
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).
Reflexion:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medien als Informationsquellen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
- – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
- – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen;
- – können Gespräche moderieren;
- – können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
- – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren;
- – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren;
- – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
- – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
- – können Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
- – können Informationen gliedern und wiedergeben;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können Texte sprachsensibel verfassen;
- – können lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren;
- – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
- – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
- – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
- – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
- – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
- – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren;
- – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
- – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Variation in Stil und Wortschatz.
Eigener und fremder Sprachgebrauch.
Zuhören und Sprechen:
Rhetorische Mittel.
Moderation von Gesprächen.
Lesen:
Synchron und diachron vergleichendes Lesen.
Schreiben:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Rhetorische Mittel.
Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).
Textsortenüberblick.
Reflexion:
Literatur bis zur Gegenwart.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medienkritik.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
- – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
- – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen;
- – können Gespräche moderieren;
- – können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
- – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren;
- – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren;
- – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
- – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
- – können Texte formal und inhaltlich erschließen;
- – können Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen;
- – können Informationen gliedern und wiedergeben;
- – verfügen über das nötige Textsortenwissen;
- – können Texte sprachsensibel verfassen;
- – können lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren;
- – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
- – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
- – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
- – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
- – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
- – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
- – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren;
- – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
- – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Variation in Stil und Wortschatz.
Reflexion über den eigenen und fremden Sprachgebrauch.
Zuhören und Sprechen:
Rhetorische Mittel.
Lesen:
Synchron und diachron vergleichendes Lesen.
Schreiben:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Rhetorische Mittel.
Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).
Reflexion:
Literatur bis zur Gegenwart.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medienkritik.
Schularbeiten:
I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.
II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.
III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.
IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.
V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.
2.2 ENGLISCH
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
- – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
- – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
- – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
- – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
- – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
- – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:
zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.
Alltagstexte:
zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.
Einfache Formulare:
zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Login auf einer Website.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
- – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt;
- – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
- – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
- – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
- – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt.
Einfache Telefonate.
Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
- – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
- – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).
Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt.
Einfache Telefonate.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
- – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht;
- – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
- – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).
Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:
zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
- – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht;
- – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
- – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion).
Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):
zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen;
- – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
- – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
- – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
- – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht;
- – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
- – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren;
- – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb;
- – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:
zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing.
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):
zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.
Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).
Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.
Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen;
- – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
- – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen;
- – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
- – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und im beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – können mit Medien bewusst umgehen;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die Bedeutung hervorheben;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
- – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren;
- – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb;
- – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:
zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):
zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.
Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion).
Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.
Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
- – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
- – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
- – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
- – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und im beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – können mit Medien bewusst umgehen;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
- – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
- – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
- – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
- – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
- – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:
zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:
zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.
Bewerbung und Motivationsschreiben.
Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).
Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.
Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Kongressen, Tagungen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw.
Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
- – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
- – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
- – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
- – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
- – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und im beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – können mit Medien bewusst umgehen;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
- – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
- – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
- – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
- – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
- – erfahren die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen;
- – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
- – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können;
- – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern;
- – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen;
- – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation;
- – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen;
- – können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:
zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:
zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.
Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).
Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw.
Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Kongressen, Tagungen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw.
Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
Schularbeiten:
I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.
II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.
III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.
IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
- – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt;
- – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
- – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben;
- – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
- – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
- – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
- – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
- – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
- – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:
zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.
Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt).
Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.
Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.
Einfache Einkaufsgespräche.
Bitten, Bedanken, Entschuldigen.
Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
- – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
- – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
- – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
- – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
- – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
- – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
- – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
- – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
- – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten;
- – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Geographische Grundkenntnisse über das Zielland.
Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:
zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.
Situationen der Arbeitswelt.
Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen;
- – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
- – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
- – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.;
- – können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen;
- – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
- – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation weitgehend davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
- – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
- – können sich mit einfachen Wendungen über Menschen und Orte äußern;
- – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten;
- – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze zu einem kurzen Text verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode. Geographische Grundkenntnisse über das Zielland.
Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:
zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.
Situationen der Arbeitswelt.
Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
- – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
- – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
- – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
- – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen;
- – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
- – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.;
- – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
- – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
- – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
- – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus den Bereichen Kultur, Tagungen, Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel.
Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation:
zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung.
Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
- – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
- – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
- – verstehen einfache Texte wie zB von E-Mails, SMS, Einträgen in sozialen Netzwerken, Briefen und berufsbezogener Korrespondenz;
- – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
- – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
- – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus den Bereichen Kultur, Tagungen, Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel.
Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus:
zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung.
Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
IV. Jahrgang
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
- – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – können einfachen Alltagstexten, einfachen Zeitungsartikeln und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Grafiken verstehen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
- – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
- – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
- – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen:
zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.
Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation:
zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), einfache Berichte.
Kommunikation in sozialen Netzwerken.
Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.
Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
- – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und Standardsituationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
- – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – können einigermaßen bewusst mit Medien umgehen;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können sich relativ leicht in strukturierten Situationen und kurzen Gesprächen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit sozialen Beziehungen und touristischen Aktivitäten geht;
- – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken und begründen;
- – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
- – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen:
zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.
Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation:
zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Berichte.
Kommunikation in sozialen Netzwerken.
Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.
Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
- – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
- – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – können bewusst mit Medien umgehen;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht;
- – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
- – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
- – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
- – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
- – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.
Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw.
Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Tagungen, Kongressen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw.
Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.
Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden).
Motivationsschreiben.
Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
- – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
- – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
- – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – können bewusst mit Medien umgehen;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht;
- – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
- – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
- – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten;
- – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
- – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
- – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
- – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen;
- – können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden;
- – verfügen über eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird und lassen eine sprachentypische Intonation erkennen;
- – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt;
- – können zwischen formellem und informellem Register unterscheiden, sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können entsprechend handeln;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.
Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Rundreisen, Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw.
Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Tagungen, Kongressen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw.
Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.
Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden).
Motivationsschreiben.
Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion, Präsentation).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
Schularbeiten:
I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.
II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.
III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.
IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
2.4 DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
- – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt;
- – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
- – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben;
- – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
- – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
- – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
- – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
- – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
- – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:
zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.
Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt).
Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.
Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.
Einfache Einkaufsgespräche.
Bitten, Bedanken, Entschuldigen.
Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
- – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es um sehr vertraute Formulierungen handelt;
- – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben;
- – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
- – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
- – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
- – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
- – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
- – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
- – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
- – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.
Lehrstoff:
Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode. Geografische Grundkenntnisse über das Zielland.
Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:
zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Bildgeschichten, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.
Sehr einfache Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.
Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
- – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen worum es geht, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
- – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
- – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
- – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen;
- – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
- – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.;
- – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
- – können sich in einigen vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
- – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine kurze einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Erfahrungen berichten;
- – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
- – können einfache Sätze und Wendungen mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB zwischenmenschliche Beziehungen, Bildung, Gesundheit und Ernährung, Feste und Traditionen, Tourismus und Reisen, Freizeitwirtschaft.
Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation zu allgemeinen Themen.
Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus und Tagungs- und Kongresswesen (medienunterstützt):
zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung. Telefonate.
Bewerbung (Bewerbungsschreiben, CV-Europass).
Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
- – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
- – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
- – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
- – verstehen einfache Texte wie zB von E-Mails, SMS, Einträgen in sozialen Netzwerken, Briefen und berufsbezogener Korrespondenz;
- – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
- – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
- – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB zwischenmenschliche Beziehungen, Bildung, Gesundheit und Ernährung, Feste und Traditionen, Tourismus und Reisen, Freizeitwirtschaft.
Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation zu allgemeinen Themen.
Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus und Tagungs- und Kongresswesen (medienunterstützt):
zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen.
Bewerbung.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
- – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in einfachen Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden und können situationsadäquat darauf reagieren;
- – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit und aktuellem Geschehen geht;
- – können eine Reihe von einfachen Mitteln anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
- – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien und Kommunikation, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitsmarkt.
Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation im Kulturbereich, im Tagungs- und Kongresswesen, im Tourismus, im Event- und Veranstaltungsbereich (medienunterstützt):
zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache Berichte.
Bewerbung.
Kommunikation in sozialen Netzwerken.
Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.
Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, Korrespondenz, Gespräch, Kurzpräsentation).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
- – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in einfachen Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
- – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden und können situationsadäquat darauf reagieren;
- – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
- – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
- – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit und aktuellem Geschehen geht;
- – können eine Reihe von einfachen Mitteln anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
- – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
- – können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
- – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
- – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
- – verfügen über einen ausreichenden Wortschatz, um in vertrauten Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige, alltägliche Angelegenheiten zu erledigen;
- – beherrschen den dafür erforderlichen Wortschatz gut, machen aber elementare Fehler wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder weniger vertraute Themen und Situationen zu bewältigen;
- – können einige häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden, wobei auch wenn elementare Fehler auftreten in der Regel klar wird, was sie ausdrücken möchten;
- – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird, eine sprachentypische Intonation ist erkennbar;
- – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt;
- – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien und Kommunikation, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitsmarkt.
Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation im Kulturbereich, im Tagungs- und Kongresswesen, im Tourismus, im Event- und Veranstaltungsbereich (medienunterstützt):
zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache Berichte.
Bewerbung.
Kommunikation in sozialen Netzwerken.
Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.
Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, Korrespondenz, Gespräch, Kurzpräsentation).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
Schularbeiten:
III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.
IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.
V. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige und 1 zweistündige Schularbeit.
3. WIRTSCHAFT
3.1 GLOBALWIRTSCHAFT, WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND VOLKSWIRTSCHAFT
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – kartografische Medien anwenden;
- – geologische und geomorphologische Kräfte und ihre Auswirkungen erklären;
- – Grundlagen der Klimageografie erklären;
- – wirtschaftliche Nutzungsformen der landschaftsökologischen Zonen analysieren;
- – Entwicklungen in der Weltbevölkerung analysieren.
Lehrstoff:
Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien; physiogeografische Grundlagen).
Nutzung von Naturräumen.
Globale Bevölkerungstendenzen inklusive Migration.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Gründe der Unterentwicklung an Hand von Kennzahlen interpretieren;
- – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren;
- – Lebenswelten in ländlichen und städtischen Regionen vergleichen;
- – die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Ferntourismus analysieren und anhand von Beispielen beurteilen.
Lehrstoff:
Entwicklungsländer und Schwellenländer (Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung. Unterschiedliche Entwicklungsniveaus. Entwicklungen in der Landwirtschaft und im Bergbau – Rohstoffökonomien).
Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen.
Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten.
Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen erklären;
- – verschiedene Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären;
- – den Konjunkturablauf beschreiben;
- – Auswirkungen konjunktureller Veränderungen auf nationaler und globaler Ebene analysieren;
- – die Markt, Marktformen und Preisbildung beeinflussenden Faktoren sowie Gründe für Marktversagen erläutern;
- – die Ziele und Zielkonflikte der Wirtschaftssubjekte sowie Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf den Wirtschaftskreislauf analysieren;
- – die Bedingungen des Arbeitsmarktes mit dem Ziel der Vollbeschäftigung und einer gerechten Einkommensverteilung erklären und die Rahmenbedingungen der Sozialpolitik bewerten;
- – die Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf private Haushalte und Unternehmen analysieren.
Lehrstoff:
Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.
Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen.
Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis.
Konjunkturpolitik.
Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.
Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundlagen des Geld- und Währungswesens erklären;
- – die außenwirtschaftlichen Verflechtungen erklären und die Bedeutung der Außenwirtschaft beurteilen;
- – die Rahmenbedingungen des Budgets erklären;
- – die Zusammenhänge und Wechselwirkungen im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation erläutern und begründen;
- – die wesentlichen Wirtschaftstheorien erklären und kritisch reflektieren.
Lehrstoff:
Geld- und Währungspolitik.
Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz.
Armutsbegriff; soziale Sicherungssysteme.
Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.
Wirtschaftstheorien.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die europäische Integration und die Erweiterung der EU anhand von Beispielen analysieren;
- – Beispiele europäischer Wirtschaftsstrukturen und Kooperation inklusive des Tourismus vergleichen;
- – ökonomische Entwicklungen in verschiedenen Räumen der Welt erläutern;
- – Arten und Folgen der Globalisierung bewerten;
- – die soziale und ökologische Verantwortung des Managements beurteilen;
- – die Bedeutung interkulturellen Managements bei einer verantwortungsbewussten, nachhaltigen Entwicklung erkennen.
Lehrstoff:
Industrieländer.
Ökonomische und regionale Entwicklungen in Europa, in Nordamerika, in der Russischen Föderation und im westpazifischen Raum.
Europäische Integration; Europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU.
Globalisierung und Nachhaltigkeit:
Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung.
Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme.
Verantwortungsdimensionen der Corporate Responsibility, von Global Citizenship und Global Governance.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – naturräumliche Gegebenheiten Österreichs beschreiben;
- – Folgen der Bevölkerungsentwicklung Österreichs und der Migration hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt analysieren;
- – die Wirtschaftssektoren Österreichs bewerten.
Lehrstoff:
Österreich:
Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen.
Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt.
Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).
Raumordnung und Raumplanung.
3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben beschreiben und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen;
- – den Zusammenhang zwischen knappen Ressourcen und Gütern erklären;
- – das ökonomische Prinzip erklären und mit dem Anspruch auf Nachhaltigkeit verbinden;
- – die grundlegende Funktionsweise von Märkten beschreiben;
- – Marktmechanismen erklären;
- – Arbeitsteilung erklären und kritisch beurteilen;
- – Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen identifizieren und deren Zusammenwirken analysieren;
- – einfache Unternehmensumfeldanalysen durchführen;
- – Kaufverträge analysieren und inhaltlich gestalten;
- – ihr Wissen über den Kaufvertrag im Privat- und Berufsleben situationsgerecht anwenden;
- – die optimale Zahlungsform für unterschiedliche Situationen auswählen;
- – die entsprechenden Zahlungsformulare ausfüllen (offline und online);
- – Möglichkeiten der Durchsetzung ihrer Rechte als Konsumentinnen und Konsumenten beschreiben;
- – rechtskonforme und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen bei Kaufvertragsverletzungen finden;
- – im Geschäftsleben richtig kommunizieren und Geschäftsbriefe inhaltlich richtig gestalten;
- – einen zusammenhängenden Geschäftsfall aus dem Bereich des Kaufvertrages praxisgerecht bearbeiten.
Lehrstoff:
Grundlagen der Wirtschaft:
Wirtschaftsteilnehmer; Funktionsweise und Formen von Märkten; Arbeitsteilung und Produktionsfaktoren.
Unternehmen:
Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Prozesse in Unternehmen.
Kaufvertrag:
Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).
Bestandteile inklusive Zahlungsformen, E-Commerce und Konsumentenschutz. Kaufvertragsverletzungen.
Schriftverkehr beim Kaufvertrag.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eine einfache Geschäftsidee entwickeln;
- – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung erläutern und daraus Entscheidungen ableiten;
- – Ursachen für Unternehmenskrisen erkennen;
- – einfache Maßnahmen zur Krisenbewältigen vorschlagen;
- – die Grundlagen des Insolvenzrechts beschreiben.
Lehrstoff:
Unternehmensgründung:
Entwicklung einer Geschäftsidee; rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung und der Gründung von Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten; Krisenmanagement inklusive Grundlagen des Insolvenzrechts).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung beschreiben;
- – die Grundlagen kunden- und marktgerechter Dienstleistungsgestaltung anwenden;
- – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungs- bzw. Produktentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben;
- – einen Businessplan (inklusive Gründungskosten) für eine Geschäftsidee erstellen und präsentieren;
- – im Rahmen der Entwicklung des Businessplans Grundlagen des Projektmanagements anwenden;
- – Marketingmaßnahmen von Unternehmen analysieren;
- – die Grundzüge der Marktforschung und Marktforschungsmethoden erläutern;
- – ein Marketingkonzept für eine Geschäftsidee entwickeln;
- – Marketingmaßnahmen kritisch beurteilen.
Lehrstoff:
Inhalte des Businessplans. Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements.
Besonderheiten des Dienstleistungssektors (Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service Design).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Personalbedarf näherungsweise ermitteln;
- – Bewerbungsunterlagen erstellen und sich professionell bewerben;
- – Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden;
- – die rechtlichen Bestimmungen für das Pflichtpraktikum erläutern und diese im Rahmen des Praktikums einfordern.
Lehrstoff:
Personalmanagement:
Ermittlung des Personalbedarfs; Personalauswahl mit Schwerpunkt Bewerbung.
Grundlagen des Arbeitsrechts, arbeitsrechtliche Bestimmungen für das Pflichtpraktikum.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die strategische und die operative Ebene in Unternehmen unterscheiden;
- – Managementfunktionen beschreiben;
- – Managementkonzepte analysieren;
- – Chancen und Risiken von Unternehmenszusammenschlüssen erkennen;
- – die Risiken bei internationalen Kaufverträgen identifizieren;
- – Liefer- und Zahlungsbedingungen bei internationaler Geschäftstätigkeit festlegen.
Lehrstoff:
Unternehmensführung (Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte).
Unternehmenszusammenschlüsse.
Kaufverträge im Außenhandel.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Geschäftsfelder von Kreditinstituten erläutern;
- – die Rolle von Kreditinstituten in der Volkswirtschaft beschreiben;
- – die wesentlichen Geschäfte, die Banken für bzw. mit Privatpersonen und Unternehmen tätigen, durchführen;
- – Risiken im Privatbereich und im Unternehmen erkennen;
- – Möglichkeiten aufzeigen und eine Strategie entwickeln, um sich vor Risiken zu schützen;
- – Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren;
- – die grundlegende Funktionsweise des Kapitalmarkts beschreiben;
- – Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen;
- – Finanzierungsmöglichkeiten bewerten und situationsgerecht nutzen.
Lehrstoff:
Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalmarkt.
Grundlagen der Finanzierung und Investition.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einen Überblick über die verschiedenen Anlageformen geben;
- – Überlegungen anstellen, welche Anlageformen zu welcher Anlagestrategie passen;
- – Trends in der Geldanlage beschreiben und diese kritisch hinterfragen;
- – Anlageformen hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit analysieren;
- – die grundlegende Funktionsweise von Börsen beschreiben;
- – das Zusammenspiel von Planung und Controlling für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung beschreiben;
- – die Aufgaben einer Controllerin und eines Controllers beschreiben;
- – die Vernetzung zwischen Controlling und anderen Fachabteilungen beschreiben;
- – Controllinginstrumente beschreiben.
Lehrstoff:
Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten.
Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen; Controllinginstrumente.
Nutzung der fachspezifischen Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Controllinginstrumente einsetzen;
- – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen.
Lehrstoff:
Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling).
Fachspezifische Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).
Case Studies.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen.
Lehrstoff:
Case Studies unter Nutzung fachspezifischer Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).
Schularbeiten:
I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.
II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.
III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.
IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.
V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.
3.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären;
- – einfache Finanzpläne aus dem Privat- und Unternehmensbereich erstellen und erklären sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen;
- – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren;
- – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen;
- – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren;
- – die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen;
- – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären;
- – einfache Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen und erklären;
- – Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen;
- – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen;
- – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden und die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen;
- – einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese abschließen sowie den Erfolg direkt und indirekt ermitteln.
Lehrstoff:
Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.
Erstellung einfacher Finanzpläne (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich.
Belege. Belegorganisation inklusive Formvorschriften.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer. Kassa- und Bankbuch. Wareneingangsbuch. Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung. Erfolgsermittlung.
Einführung in die Doppelte Buchführung:
Inventur. Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung.
Einfache Geschäftsfälle:
Kontenrahmen. Kontenplan.
Umsatzsteuer.
Verbuchung auch anhand von Belegen (Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen;
- – die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren.
Lehrstoff:
Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- und Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank).
Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.
Branchenspezifische Software.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen;
- – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen und verbuchen;
- – Sonderzahlungen abrechnen;
- – einen Lohn- und Gehaltszettel erklären;
- – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen;
- – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanzamt-Online durchführen;
- – den (gesamten) Personalaufwand für den Betrieb aufzeigen.
Lehrstoff:
Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).
Personalverrechnung (Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Überstundenberechnung. Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge. Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung).
Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.
Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.
Branchenspezifische Software, Tabellenkalkulation.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Stellenwert, Aufgaben und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern;
- – Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären;
- – Aufwände bzw. Erträge zu Kosten bzw. Erlösen überleiten;
- – Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten ermitteln und die Zuschlagsätze ermitteln;
- – branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen;
- – das Betriebsergebnis ermitteln und erklären;
- – komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen.
Lehrstoff:
Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen. Grundbegriffe.
Vollkostenrechnung (Kostenartenrechnung. Kostenstellenrechnung. Kostenträgerrechnung. Betriebsergebnisrechnung).
Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.
Branchenspezifische Software, Tabellenkalkulation.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
- – Deckungsbeiträge ermitteln;
- – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und begründen;
- – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen;
- – Fremdwährungen (Valuten und Devisen) umrechnen;
- – die Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen, die den Warenverkehr mit dem Ausland betreffen, durchführen.
Lehrstoff:
Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).
Komplexe Geschäftsfälle (insbesondere Anzahlungen, Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Fremdwährungsgeschäfte, Warenverkehr mit dem Ausland, Steuern und Abgaben).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben;
- – die grundlegenden Bewertungsvorschriften und Bewertungsgrundsätze anwenden;
- – die Aufgaben der Anlagenbewertung erklären;
- – Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens in der Buchführung erfassen und eine Weiterbehandlung im Rahmen des Jahresabschlusses vornehmen;
- – die Verbuchung von Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durchführen;
- – die Auswirkung der Anlagenbewertung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erklären;
- – Anlagegegenstände im Anlageverzeichnis erfassen;
- – die Verbrauchsermittlung durchführen sowie Bestandsveränderungen inklusive Schwund und Abwertung verbuchen;
- – komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen.
Lehrstoff:
Jahresabschluss (Grundlagen. Reihenfolge der Abschlussarbeiten. Inventur und Inventar. Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe und -regeln.
Anlagenbewertung.
Bewertung des Umlaufvermögens – Material, Waren (einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung).
Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Aufgaben der Forderungsbewertung erklären;
- – die Forderungen nach der Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung von Forderungen auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutern;
- – die Bewertung von Verbindlichkeiten und die entsprechenden Buchungen vornehmen, deren Aufgabe erklären sowie die Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutern;
- – die Aufgabe der Rechnungsabgrenzung erklären, die Art der notwendigen Rechnungsabgrenzung erkennen, die entsprechenden Buchungen durchführen sowie die Auswirkung der Bewertung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutern;
- – den Erfolg unter Berücksichtigung der Bewertungsarbeiten ermitteln;
- – eine Erfolgsverteilung für eine Gesellschaftsform erstellen und kontieren;
- – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären;
- – komplexere Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen durchführen sowie komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen.
Lehrstoff:
Jahresabschluss (Bewertung des Umlaufvermögens – Forderungen. Bewertung der Verbindlichkeiten. Rechnungsabgrenzungen. Erfolgsermittlung. Erfolgsverteilung).
Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).
E-A-Rechnung (vertiefende Übungsbeispiele).
Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.
Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Unterschied zwischen Rücklagen, Rückstellungen und Rückständen erklären;
- – einen Jahresabschluss lesen;
- – wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren;
- – die Ergebnisse des Jahresabschlusses mit Instrumenten der Gefahrenfrüherkennung (zB Quicktest) auswerten und mögliche Verbesserungsmaßnahmen aufzeigen;
- – das System der Einkommensteuer erläutern;
- – die Einkommensteuer berechnen;
- – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen;
- – komplexe Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen.
Lehrstoff:
Jahresabschluss (Rücklagen – Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung).
Darstellung und Interpretation von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften).
Errechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Liquiditätsanalyse.
Planungsrechnung (Budget).
Steuerrecht (Einkommensteuer – Einkunftsarten, Berechnung).
Case Studies (fächerübergreifend mit Betriebswirtschaft).
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen;
- – komplexe Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen.
Lehrstoff:
Steuerrecht (aktuelle Entwicklungen).
Case Studies (fächerübergreifend mit Betriebswirtschaft).
Schularbeiten:
I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.
II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.
III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.
IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein-oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.
V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“.
3.4 RECHT
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen;
- – die grundlegenden Rechtsvorschriften und -quellen nennen;
- – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
- – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden.
Lehrstoff:
Einführung in das Bürgerliche Recht.
Personen-und Familienrecht.
Erbrecht.
Sachenrecht.
Grund und Menschenrechte.
NGOs.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen;
- – die grundlegenden Rechtsvorschriften und -quellen nennen;
- – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
- – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden.
Lehrstoff:
Schuldrecht.
Zivilgerichtsverfahren.
Exekutionsrecht.
Insolvenzrecht.
Schadenersatzrecht.
Mietrecht.
Arbeits- und Sozialrecht.
Internetrecht.
Strafrecht und Strafprozessrecht.
3.5 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Funktionsweise eines Computersystems beschreiben;
- – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten;
- – einfache Fehler erkennen und beheben;
- – Hilfsquellen nutzen;
- – die wichtigsten Maßeinheiten der Informatik nennen und damit arbeiten (Bit, Byte, KB, MB,GB);
- – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen;
- – sichere Passwörter erstellen und damit verantwortungsvoll umgehen;
- – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den privaten Bereich nennen;
- – die Notwendigkeit des Einsatzes von Virenschutz und Firewall beurteilen;
- – aktuelle Online-Dienste (zB Cloud-Services) nutzen und Daten online verwalten;
- – Online-Wissensdatenbanken strukturiert anlegen und verwalten (zB Online-Bookmarksysteme, Literaturverwaltung);
- – Daten zügig über die Tastatur eingeben;
- – die Grundbegriffe von Typographie und Farbgestaltung anwenden;
- – die Layout- und Designprinzipien anwenden;
- – die Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden;
- – Zeichen- und Absatzformate effizient einsetzen;
- – Tabellen in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen;
- – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten;
- – Schriftstücke erstellen;
- – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren;
- – die Grundzüge des Urheberrechts erläutern;
- – unterschiedliche Lizenzmodelle nennen;
- – sicher im Internet agieren;
- – gezielt online recherchieren;
- – Informationen auf Plausibilität und Authentizität prüfen;
- – verantwortungsbewusst, effizient und zielgerichtet online kommunizieren;
- – soziale Netzwerke im privaten Bereich verantwortungsbewusst nutzen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Informationstechnologie.
Betriebssystem, Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).
Wissensmanagement.
Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.
Typographie und Layout.
Bildbearbeitung.
Textverarbeitung.
Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts, Lizenzmodelle).
Internet und Internetdienste.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – unterschiedliche Lizenzmodelle nennen;
- – Schriftstücke erstellen;
- – Formulare in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen;
- – kollaborative Techniken, zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps, nutzen;
- – Berechnungen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient durchführen;
- – grundlegende Funktionen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient einsetzen;
- – Zellenformatierungen und Zahlenformate aufgabenspezifisch anwenden;
- – mit Listen arbeiten;
- – Daten für den Druck aufbereiten;
- – Präsentationen unter Berücksichtigung der Präsentationsrichtlinien erstellen;
- – Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten.
Lehrstoff:
Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).
Tabellenkalkulation.
Präsentation:
Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationsgestaltung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Seriendokumente unter Verwendung einer Datenbank erstellen;
- – Seriendokumente mit Bedingungen erstellen;
- – Elemente aus anderen Anwendungen einbinden;
- – Dateiformate erklären und ausgabeorientiert verwenden;
- – Farbmodi unterscheiden und zielgerichtet anwenden;
- – Bilder digitalisieren und erstellen;
- – mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren;
- – das Ebenenkonzept verstehen und mit Ebenen arbeiten;
- – Werkzeuge der Bildbearbeitung aufgabenspezifisch einsetzen;
- – mit Masken und Kanälen arbeiten.
Lehrstoff:
Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).
Dateiformate.
Grafik- und Bildbearbeitung:
Fortgeschrittene Bildbearbeitung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – erweiterte Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogrammes effizient einsetzen;
- – umfangreiche Daten aufbereiten, sortieren, filtern und analysieren;
- – umfangreiche Daten grafisch darstellen;
- – einfache Publikationen mit druckfähigen Grafiken erstellen;
- – Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken;
- – Adressen, Aufgaben und Termine von Einzelpersonen und Personengruppen verwalten.
Lehrstoff:
Tabellenkalkulation (fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse).
Desktop Publishing (Grundlagen).
Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundstruktur einer Webseite erklären;
- – Grundfunktionen von HTML und CSS anwenden;
- – die Usability-Richtlinien für Online-Auftritte erläutern;
- – in einem Content Management System redaktionell arbeiten;
- – unterschiedliche soziale Netzwerke und deren Einsatzbereiche beschreiben;
- – die Notwendigkeit der regelmäßigen Betreuung eines betrieblichen Online-Auftritts beschreiben;
- – die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von sozialen Netzwerken erläutern.
Lehrstoff:
Online-Publishing:
Content Management System, soziale Netzwerke.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – umfangreiche Schriftstücke erstellen;
- – individuelle Vorlagen erstellen;
- – umfangreiche mehrseitige Publikationen mit Grafiken für den professionellen Druck erstellen;
- – unterschiedliche Anbieter von Cloud-Services nennen;
- – Möglichkeiten einer ausgegliederten IT-Infrastruktur (zB Cloud-Dienste) und deren Nutzen und Risiken erläutern.
Lehrstoff:
Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung).
Desktop Publishing (fortgeschrittenes Desktop Publishing).
Ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang kritisch hinterfragen;
- – gesellschaftliche und soziale Auswirkungen von neuen Medien erkennen und beschreiben;
- – die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden;
- – Datenbankstrukturen erklären;
- – Datenbanken erstellen und bearbeiten;
- – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den betrieblichen Bereich erläutern;
- – die Methoden der Verschlüsselung nennen;
- – die Notwendigkeit des Einsatzes von Verschlüsselung begründen;
- – Online-Services des öffentlichen Bereiches mit Bürgerkartenfunktion nutzen;
- – die Bedeutung der digitalen Signatur einschließlich der gesetzlichen Basis erläutern;
- – die aktuellen IT-Technologien und entsprechende Anwendungsszenarien beschreiben.
Lehrstoff:
Informationsethik.
Datenschutz und Datensicherheit.
Datenbanken.
E‑Government, Digitale Signatur, Verschlüsselung.
Neue Medien und Technologien.
Schularbeiten:
I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.
II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.
III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.
IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.
4. KULTUR-, EVENT-, KONGRESSMANAGEMENT
4.1 KULTUR- UND EVENTMANAGEMENT
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihr Grundverständnis für Kunst und Kultur erläutern;
- – ihre Kulturinteressen entwickeln und kulturelle Angebote nützen;
- – die wesentlichen Kultureinrichtungen in der Region beschreiben;
- – die unterschiedlichen Kunstsparten im Überblick beschreiben;
- – die Grundlagen des Veranstaltungsrechts erläutern;
- – ein Kulturprojekt im Team planen und organisieren sowie Werkzeuge des Projektmanagements nützen.
Lehrstoff:
Kulturbegriff und Kultursoziologie:
Kultur, Kunst, Kulturmanagement – Definition.
Bedeutung von Kunst und Kultur.
Kunstsparten:
Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) von 2 Sparten aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.
Kultureinrichtungen im Überblick.
Projektmanagement:
Grundlagen (Veranstaltungsplanung, Umsetzung in Handlungsabläufe, Budgetierung und Kostenmanagement).
Location und Technik.
Recht und Versicherung:
Grundlagen des Veranstaltungsrechts.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihr Grundverständnis für Kunst und Kultur erläutern;
- – ihre Kulturinteressen vertiefen und das kulturelle Angebot nützen;
- – ihre Grundkenntnisse über unterschiedliche Kunstsparten erläutern;
- – andere Kulturen beschreiben und mit der eigenen Kultur in Beziehung setzen und dadurch interkulturelle Sensibilität entwickeln;
- – ein Projekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen und organisieren;
- – die Bedeutung des Urheberrechts und der Beachtung geistigen Eigentums erläutern.
Lehrstoff:
Kulturbegriff und Kultursoziologie:
Mehrheitskultur versus Minderheitenkulturen.
Kunstsparten:
Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur; Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.
Recht und Versicherung:
Urheberrecht.
Projektmanagement:
Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihr Verständnis für Kunst und Kultur erläutern;
- – ihre Kulturinteressen vertiefen und das kulturelle Angebot nützen;
- – andere Kulturen mit der eigenen in Beziehung setzen und dadurch interkulturelle Sensibilität entwickeln;
- – Kultur unter Gender- und Diversitätsaspekten betrachten;
- – ihre erweiterten Kenntnisse über unterschiedliche Kunstsparten wiedergeben;
- – ein Projekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen und organisieren;
- – Instrumente des Kulturmarketings nennen und diese unter Anleitung einsetzen.
Lehrstoff:
Kulturbegriff und Kultursoziologie:
Kulturelles Leben unter Gender- und Diversitätsaspekten.
Kunstsparten:
Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.
Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:
Aufbau und Gestaltung von Drucksorten.
Aufgaben und Besonderheiten im Kulturmarketing.
Projektmanagement:
Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihr umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur beschreiben;
- – ihre Kulturinteressen vertiefen und das kulturelle Angebot nützen;
- – ihre Kenntnisse über unterschiedliche Kunstsparten wiedergeben;
- – eigenständig und in Zusammenarbeit mit einem externen Partner ein Projekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen und organisieren;
- – Public Relations und Werbung für Projekte einsetzen und die spezifische Rolle des Marketings im Kulturbereich erläutern.
Lehrstoff:
Kunstsparten:
Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.
Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:
PR- und Werbekonzepte.
Pressearbeit, Pressekonferenz.
Projektmanagement:
Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihr umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur veranschaulichen;
- – ihre Kulturinteressen erläutern und das kulturelle Angebot nützen;
- – andere Kulturen mit der eigenen in Beziehung setzen und verfügen über interkulturelle Sensibilität;
- – ihre Kenntnisse über unterschiedliche Kunstsparten wiedergeben;
- – ihre grundlegenden Kenntnisse über Sponsoring und Fund Raising erläutern;
- – eigenständig und in Zusammenarbeit mit einem externen Partner ein Projekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen und organisieren.
Lehrstoff:
Kunstsparten:
Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.
Projektmanagement:
Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools.
Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:
Sponsoring und Fund Raising.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihr umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur darstellen;
- – ihre Kulturinteressen erläutern und das kulturelle Angebot nützen;
- – ihre Kenntnisse über unterschiedliche Kunstsparten erläutern;
- – Entwicklungen im Eventbereich erläutern;
- – ihre grundlegenden Kenntnisse im Eventmanagement erläutern;
- – Events als wichtiges Kommunikationsmittel für Profit- und Nonprofit-Unternehmen sowie für öffentliche Institutionen beschreiben;
- – versicherungsrechtliche Grundlagen nennen.
Lehrstoff:
Kunstsparten:
Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.
Eventmanagement:
Begriff, Erscheinungsformen.
Konzeption, Eventmarketing.
Recht und Versicherung:
Versicherungsrecht.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur nachweisen;
- – ihre Kulturinteressen beschreiben und das kulturelle Angebot nützen;
- – ihre Kenntnisse über unterschiedliche Kunstsparten erläutern;
- – die Berufsbilder im Event- und Kulturmanagement beschreiben;
- – aktuelle Trends des Kulturtourismus beschreiben und seine Bedeutung für Österreich erläutern;
- – im europäischen und internationalen Kontext agieren;
- – Mehrsprachigkeit als Teil der kulturellen Identität verstehen und erläutern.
Lehrstoff:
Kunstsparten:
Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien.
Kulturtourismus:
Begriffsdefinition, Trends.
Spezielle Bedeutung für Österreich.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur nachweisen;
- – ihre Kulturinteressen erweitern und beschreiben und das kulturelle Angebot nützen;
- – unterschiedliche Formen kulturellen Verhaltens in der Gesellschaft beschreiben;
- – die Möglichkeiten der Kulturberichterstattung erläutern und die Bedeutung der Medien für den Kulturbereich begründen;
- – Zusammenhänge zwischen Kultur und Politik beschreiben und reflektieren;
- – die Möglichkeiten der Nutzung von Kunst- und Kulturförderung erläutern;
- – die Komplexität des Kulturbegriffs auf Basis von Kulturtheorien und Ästhetik erläutern.
Lehrstoff:
Kulturbegriff und Kultursoziologie:
Kulturtheorien und Ästhetik.
Kulturelles Verhalten und kulturelle Milieus.
Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:
Kultur in den Medien, Kulturjournalismus.
Kulturpolitik und Kulturförderung:
Kulturelles Erbe – Österreich als Kulturnation (auch im internationalen Vergleich).
Kulturpolitik und staatliche Kulturförderung:
Kulturpolitische Konzepte.
Kunst- und Kulturförderung.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur nachweisen;
- – ihre Kulturinteressen erweitern und beschreiben und das kulturelle Angebot nutzen;
- – Zusammenhänge zwischen Kultur und Wirtschaft beschreiben und reflektieren;
- – die gesetzlichen Grundlagen der Kunst- und Kulturförderung erläutern;
- – Berufe im Eventmanagement und im Kulturbereich beschreiben.
Lehrstoff:
Kultur und Wirtschaft:
Standortfaktor Kultur.
Recht und Versicherung:
Gesetzliche Grundlagen der Kunst- und Kulturförderung.
Berufe im Eventmanagement und im Kulturbereich.
Vernetzung und Zusammenschau.
4.2 TAGUNGS-, SEMINAR- UND KONGRESSMANAGEMET
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von Tagungen, Kongressen, Messen, Kunden- und Mitarbeiterveranstaltungen erläutern;
- – wesentliche Teile des Tagungs- und Kongressmanagements in öffentlichen Einrichtungen und privaten Institutionen sowie Interessenvertretungen und Betrieben planen und durchführen;
- – die Grundlagen der Akquisition von Kongressen sowie Expertinnen und Experten beschreiben.
Lehrstoff:
Tagungs- und Kongresswesen in Österreich:
Voraussetzung; Infrastruktur; wirtschaftliche Auswirkungen; internationale Vergleiche.
Anbieter und Nutzer; Vor- und Nachteile verschiedener Anbieter.
Veranstaltungsarten:
Einteilung (Kongresse, Tagungen, Seminare, Messen, Konferenz, Event, Incentive usw.).
Tagungsräumlichkeiten:
Ausstattung und Einrichtung; Bestuhlungsformen.
Technik.
Event- und Veranstaltungsmanagement:
Organisationsstruktur (Komitees, Kongresssekretariat).
Akquirierung von Kongressen. Professional Congress Organizers (PCO).
Referentinnen und Referenten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundlagen der ökonomischen Steuerung einer Veranstaltung anwenden;
- – die Bedeutung qualitätsvoller Veranstaltungsorganisation für den Tourismus erläutern;
- – verschiedene Tools des professionellen Projektmanagements anwenden.
Lehrstoff:
Event- und Veranstaltungsmanagement:
Rahmenprogramm.
Begleitausstellung, Poster Session, Kongressmessen.
Budgetierung (Sponsoring, Fundraising, Förderungen).
Kongressdienstleister:
Nationale und internationale Verbände.
Dolmetscherinnen. und Dolmetscher.
Österreich Werbung.
Projektmanagement:
Grundlagen.
Konzept – Situationsanalyse, Umfeldanalyse, Ziele, Objektstruktur, Netzstruktur.
SWOT. Sinus Milieus.
Evaluierung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – nach betrieblichen, kollektiven, gesellschaftlichen und individuellen Bedürfnissen Tagungs-, Seminar- und Messekonzepte erarbeiten und diese umsetzen;
- – Entwicklungen im Eventbereich beschreiben und verfügen über das nötige Fachvokabular;
- – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors erläutern.
Lehrstoff:
Event- und Veranstaltungsmarketing:
Pressearbeit; Pressekonferenzen.
Werbung und Medienarbeit.
Public Relations.
Einsetzbarkeit verschiedener Werbemöglichkeiten bei Events, Kongressen und Tagungen.
Gesellschaftliche Trends und ihre Auswirkung auf die Veranstaltungsplanung.
Messe:
Einteilungsmöglichkeiten.
Organisation, Aufbau, Stand, Betreuung, Nachbetreuung.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – nach betrieblichen, kollektiven, gesellschaftlichen und individuellen Bedürfnissen Tagungs-, Seminar- und Messekonzepte erarbeiten und diese umsetzen;
- – Entwicklungen im Eventbereich beschreiben und verfügen über das nötige Fachvokabular;
- – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors erläutern;
- – ihr Methodenrepertoire für den Trainerberuf umsetzen;
- – Präsentations- und Moderationstechnik zielgruppenadäquat anwenden.
Lehrstoff:
Corporate Meetings:
Events; Meetings; Incentives.
Kommunikation:
Formen; Moderation; Methodenrepertoire für Seminartrainerinnen und Seminartrainer.
5. GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR
5.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben;
- – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
- – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
- – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen;
- – Ereignisse Epochen begründend zuordnen sowie Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit erläutern;
- – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen;
- – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären;
- – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen.
Lehrstoff:
Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft:
Quellen und Methoden.
Orientierung in der Zeit:
Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.
Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens:
Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw.
Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit:
Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben;
- – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren;
- – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
- – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
- – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben;
- – sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen;
- – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge kritisch beurteilen;
- – Ereignisse Epochen begründend zuordnen;
- – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären;
- – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen.
Lehrstoff:
Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung:
Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte.
Entwicklung des modernen Staates.
Grundlagen und Aufgaben des Staates:
Verfassungsprinzipien.
Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:
Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen;
- – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten;
- – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
- – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
- – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
- – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben;
- – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben;
- – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären;
- – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen.
Lehrstoff:
Europa und die Welt von 1814 bis 1914:
Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus.
Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.
Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914.
Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen;
- – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren;
- – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten;
- – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
- – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
- – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
- – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben;
- – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben;
- – die Wechselwirkungen und Interaktionen zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und anhand von Fallbeispielen erklären;
- – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen.
Lehrstoff:
Österreich 1918 bis 1945.
Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus).
Verfolgung, Holocaust, Widerstand.
Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen;
- – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
- – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren;
- – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten;
- – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
- – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
- – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben;
- – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen;
- – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
- – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern;
- – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen;
- – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU-Bürgerinnen und -Bürger handeln und Einblick in aktuelle politische Entwicklungen nehmen.
Lehrstoff:
Österreichische Verfassung:
Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).
Österreichischer und europäischer Parlamentarismus.
Rolle der Medien.
Europäische Union:
Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen.
Internationale Geschichte ab 1945.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen;
- – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
- – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren;
- – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten;
- – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
- – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
- – gegenwärtige und historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben;
- – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen;
- – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
- – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern;
- – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen;
- – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und anhand von Fallbeispielen erklären;
- – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren.
Lehrstoff:
Österreich ab 1945.
Aktuelle Entwicklungen.
Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte.
5.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Grundlagen der Psychologie und Philosophie, Wahrnehmung, Gedächtnis und Lernen erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt);
- – die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen;
- – Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen;
- – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen;
- – fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren;
- – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie.
Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und philosophisches Denken, Philosophie versus Wissenschaft.
Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.
Gedächtnis und Lernen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Erkenntnistheorie und Entwicklungspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt);
- – die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen;
- – Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen;
- – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen;
- – Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden;
- – fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren;
- – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen.
Lehrstoff:
Erkenntnistheorie (Erkenntnistheoretische Positionen und Methoden, Grundlagen der Logik und Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis. Wahrheit, Wissen, Scheinwissen).
Problemlösen, Kreativität.
Entwicklungspsychologie (Sprachentwicklung, Denkentwicklung, Moralentwicklung ua.).
Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Sozialpsychologie, politische Philosophie, Persönlichkeitspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt);
- – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen;
- – Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden;
- – fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren;
- – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen;
- – sich mit der eigenen Persönlichkeitsentwicklung vor dem Hintergrund psychologischer und philosophischer Erkenntnisse auseinandersetzen;
- – die Reflexion über Identität und Werthaltungen als Bereicherung ansehen;
- – die Fähigkeit zum offenen Gespräch, zur Selbsterkenntnis und Kontemplation weiterentwickeln.
Lehrstoff:
Sozialpsychologie.
Politische Philosophie.
Persönlichkeitspsychologie.
Tiefenpsychologie.
Psychische Störungen.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Ethik, philosophische Anthropologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt);
- – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen;
- – Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden;
- – fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren;
- – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen;
- – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz (zB Sinn, Tod, Glück) auseinandersetzen;
- – die Reflexion über Identität und Werthaltungen als Bereicherung ansehen;
- – die Fähigkeit zum offenen Gespräch, zur Selbsterkenntnis und Kontemplation weiterentwickeln;
- – moralisch verbindliche Grundpositionen beschreiben und moralische Urteile begründen.
Lehrstoff:
Ethik (ethische Theorien, angewandte Ethik).
Philosophische Anthropologie.
5.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch und bildnerisch ausdrücken;
- – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen;
- – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
- – experimentell und spielerisch handeln;
- – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen;
- – differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben;
- – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen;
- – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen;
- – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren.
Lehrstoff:
Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.
Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre.
Instrumente und Stimme im Überblick.
Orchester und Ensembles.
Gestaltungsgrundlagen:
Farbe, Form, Raum, Material.
Grafisches Gestalten – skizzierend, dokumentierend.
Musikalische Parameter.
Dreidimensionales Gestalten:
Entwurf, Funktion, Material, Form.
Grundlagen der Schriftgestaltung.
Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:
Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.
Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.
Kontakt mit dem Original.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken;
- – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen;
- – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
- – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln;
- – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen;
- – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben;
- – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern;
- – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen;
- – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren;
- – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen;
- – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren;
- – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und in Projekte einbringen.
Lehrstoff:
Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.
Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik.
Grafisches Gestalten:
Vervielfältigbare Bildproduktion.
Kombination von Schrift und Bild.
Gestaltungsgrundlagen:
Farbe, Form, Raum, Material.
Musikalische Formelemente, Gestaltungsprinzipien.
Medium Fotografie.
Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung mit Schwerpunkt Fotografie, Werbung, Printmedien.
Bild, Ton und Musik – Medien der Kommunikation, Dokumentation und Manipulation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen;
- – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
- – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken;
- – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln;
- – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen;
- – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben;
- – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern;
- – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen;
- – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren;
- – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren;
- – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und in Projekte einbringen.
Lehrstoff:
Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.
Musikalische Formen und Gattungen.
Gestaltungsgrundlagen der Malerei:
Farbe, Form, Raum, Material.
Farbe als Ausdrucksträger; experimentelle und malerische Techniken.
Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:
Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Alltagsästhetik und Musik.
Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen;
- – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
- – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken;
- – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln;
- – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen;
- – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben;
- – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen;
- – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern;
- – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen;
- – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren;
- – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen;
- – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren;
- – gemeinsam Projekte planen und durchführen.
Lehrstoff:
Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.
Musik und Computer.
Vertonung von Bildern und Texten.
Zielgruppenorientierte Gestaltung von gebrauchsgrafischen Produkten.
Layout-Grundlagen.
Digitale Bildbearbeitung.
Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:
Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen, Grafik, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.
Schwerpunkte Bildmanipulation, Werbung, Games.
Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.
Kontakt mit dem Original.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen;
- – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
- – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken;
- – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln;
- – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen;
- – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben;
- – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen;
- – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern;
- – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen;
- – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren;
- – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen;
- – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren;
- – den Stellenwert Österreichs als Kunst- und Kulturland beschreiben;
- – gemeinsam Projekte planen und durchführen.
Lehrstoff:
Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.
Musikgeschichtlicher Überblick.
Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen.
Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben.
Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung.
Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:
Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Design, Installation, Zeichen, Alltagsästhetik, Raumklang und Musik.
Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.
Kontakt mit dem Original.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen;
- – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
- – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken;
- – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln;
- – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen;
- – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren;
- – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen;
- – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern;
- – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen;
- – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren;
- – die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikkonsum abschätzen;
- – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen;
- – kulturelle Einrichtungen nutzen;
- – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren;
- – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen;
- – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen;
- – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben;
- – gemeinsam Projekte planen und durchführen.
Lehrstoff:
Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.
Einsatz von Musik in Video, Film und elektronischen Medien.
Wirkungen und Funktionen von Musik.
Trickfilm, Film und Video.
Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung (Bewegung, Proportion, Deformation).
Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:
Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Video, Film und elektronische Medien, Alltagsästhetik, Musik und Performance.
Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen;
- – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
- – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken;
- – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln;
- – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen;
- – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren;
- – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen;
- – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern;
- – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen;
- – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren;
- – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen;
- – kulturelle Einrichtungen nutzen;
- – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren;
- – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen;
- – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen;
- – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben;
- – gemeinsam Projekte planen und durchführen.
Lehrstoff:
Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.
Musik, Bild und Sprache.
Gestaltungsaufgaben:
Wege zur Abstraktion in Grafik, Malerei, Installation oder Objekt.
Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:
Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.
Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.
Kontakt mit dem Original.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen;
- – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
- – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken;
- – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln;
- – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen;
- – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren;
- – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen;
- – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern;
- – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen;
- – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren;
- – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen;
- – kulturelle Einrichtungen selbstständig nutzen;
- – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren;
- – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen;
- – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen;
- – die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor einschätzen;
- – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben;
- – gemeinsam Projekte planen und durchführen.
Lehrstoff:
Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.
Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft.
Freie bildnerische Arbeit:
Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler, arbeitsbegleitende Dokumentation.
Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:
Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.
Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.
Kontakt mit dem Original.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen;
- – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
- – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken;
- – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln;
- – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen;
- – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren;
- – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen;
- – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern;
- – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen;
- – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren;
- – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen;
- – kulturelle Einrichtungen selbstständig nutzen;
- – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren;
- – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen;
- – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen;
- – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben;
- – gemeinsam Projekte planen und durchführen.
Lehrstoff:
Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.
Themenzentrierte Querschnitte.
Freie bildnerische Arbeit:
Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler; arbeitsbegleitende Dokumentation.
Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:
Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.
Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.
Kontakt mit dem Original.
6. MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG
6.1 ANGEWANDTE MATHEMATIK
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Zahlen und Maße
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen;
- – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt;
- – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren;
- – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben;
- – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen;
- – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden;
- – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten nennen;
- – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren;
- – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen;
- – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen.
Algebra und Geometrie
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren;
- – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben;
- – folgende binomische Formeln (a
b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. Terme faktorisieren;
- – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen;
- – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und die Ergebnisse interpretieren und kommunizieren;
- – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren;
- – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren;
- – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen;
- – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen;
- – die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren;
- – ein lineares Gleichungssystem in 2 Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen;
- – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren;
- – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren.
Funktionale Zusammenhänge
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben;
- – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren;
- – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen;
- – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen;
- – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen;
- – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren;
- – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren;
- – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen;
- – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden);
- – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten;
- – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren;
- – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen.
Lehrstoff:
Zahlen und Maße:
Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.
Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.
Maßzahlen und Maßeinheiten.
Algebra und Geometrie:
Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).
Lineare Gleichung mit einer Variablen.
Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.
Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.
Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.
Funktionale Zusammenhänge:
Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.
Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Algebra und Geometrie
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen;
- – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren;
- – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren;
- – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären;
- – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden;
- – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt;
- – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen;
- – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren;
- – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren.
Funktionale Zusammenhänge
Die Schülerinnen und Schüler können
- – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären;
- – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren;
- – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln;
- – diese Werte kontextbezogen interpretieren.
Lehrstoff:
Algebra und Geometrie:
Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.
Lineare Optimierung mit zwei Variablen.
Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.
Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.
Funktionale Zusammenhänge:
Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.
Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Algebra und Geometrie
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern;
- – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden;
- – Gleichungen vom Typ aλx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen;
- – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck einsetzen;
- – Daten in Matrixform darstellen;
- – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen berechnen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz;
- – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären;
- – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen.
Funktionale Zusammenhänge
Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren.
Lehrstoff:
Algebra und Geometrie:
Rechengesetze für Logarithmen.
Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).
Matrizenrechnung:
Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.
Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.
Funktionale Zusammenhänge:
Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Funktionale Zusammenhänge
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren;
- – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren;
- – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen;
- – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben;
- – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und Ergebnisse interpretieren;
- – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen;
- – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen;
- – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen;
- – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren;
- – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren;
- – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren;
- – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden.
Lehrstoff:
Funktionale Zusammenhänge:
Eigenschaften der Exponentialfunktionen.
Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.
Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.
Zinseszinsrechnung.
Rentenrechnung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Funktionale Zusammenhänge
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen;
- – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen;
- – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären;
- – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren.
Stochastik
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundbegriffe der Statistik nennen;
- – statistische Daten erheben oder recherchieren;
- – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben;
- – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen;
- – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren;
- – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln;
- – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren;
- – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren;
- – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln;
- – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen;
- – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren.
Lehrstoff:
Funktionale Zusammenhänge:
Sparformen; Kredite und Schuldtilgung.
Stochastik:
Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.
Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.
Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).
Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Stochastik
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Regression zweidimensionaler Daten erklären;
- – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren;
- – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren.
Analysis
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten;
- – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben;
- – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren;
- – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren;
- – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren;
- – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen;
- – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben;
- – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen;
- – Wendepunkte berechnen.
Lehrstoff:
Stochastik:
Regression von zweidimensionalen Datenmengen.
Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).
Analysis:
Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.
Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.
Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.
Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.
Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Analysis
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das Modell der Kostentheorie erklären;
- – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren;
- – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen;
- – die Modelle der Preistheorie erklären;
- – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren, die Lösungswege erklären und dokumentieren;
- – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage,- Erlös- und Gewinnfunktion modellieren;
- – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen;
- – die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln;
- – den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern;
- – die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären;
- – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten;
- – den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen;
- – Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen.
Lehrstoff:
Analysis:
Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).
Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).
Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.
Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Stochastik
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern;
- – die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten;
- – die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden;
- – Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren;
- – Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren;
- – die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen;
- – die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren;
- – die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren;
- – Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen;
- – die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären;
- – praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen.
Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen;
- – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen.
Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen;
- – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen.
Lehrstoff:
Stochastik:
Begriff der Wahrscheinlichkeit.
Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.
Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).
Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen:
Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).
Matrizen:
Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten;
- – Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren;
- – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren;
- – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären;
- – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen.
Lehrstoff:
Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung:
Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).
Zinseszins- und Rentenrechnung:
Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.
Differenzieren und Integrieren:
Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.
Stochastik:
Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Schularbeiten:
I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.
II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.
III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.
IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.
V. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.
6.2 NATURWISSENSCHAFTEN
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beobachten und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Erscheinungsformen der Materie mit Fachbegriffen beschreiben;
- – die Formelsprache der Chemie erläutern;
- – modellhafte Vorstellungen zum Aufbau der Materie nennen;
- – die Merkmale des Lebens nennen;
- – unterschiedliche Formen der Fortpflanzung bei Pro- und Eukaryoten nennen.
Untersuchen und Bearbeiten
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Systematik des Periodensystems zur Abschätzung von Stoffeigenschaften erfassen und nutzen;
- – einfache chemische Gleichungen aufstellen;
- – Lebewesen aufgrund ihrer Organisationsstruktur einordnen;
- – sachgerecht, sorgsam und sicherheitsbewusst mit dem Mikroskop arbeiten;
- – unter Anleitung beobachten, experimentieren und einfache Protokolle verfassen.
Bewerten und Anwenden
Die Schülerinnen und Schüler können
- – bei der Bildung von Modellen zwischen Modellvorstellung und Wirklichkeit unterscheiden;
- – Sicherheitsbestimmungen beachten und aus den Gefahrstoffsymbolen auf geeignete Schutzmaßnahmen im Umgang mit Chemikalien schließen;
- – Eigenschaften der Stoffe anhand geeigneter Bindungsmodelle erklären;
- – die Lebensformen ihrer Umgebung biologischen Kategorien zuordnen;
- – Methoden der Familienplanung beschreiben, deren Eignung für unterschiedliche Lebenssituationen beurteilen und verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern.
Lehrstoff:
Schwerpunktthema „Vom Atom zum Organismus“:
Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben.
Alltagschemie.
Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole.
Bausteine der Materie.
Atommodelle.
Periodensystem.
Kennzeichen des Lebens.
Zelle als Grundeinheit des Lebens.
Organisationsstruktur des Lebewesens.
Überblick über unterschiedliche Lebensformen.
Schwerpunktthema „(Ver)bindung schafft Neues“:
Struktur von Molekülen anhand von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz).
Chemische Bindungen.
Chemische Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion, Fotosynthese).
Mitose, Meiose und ihre Bedeutung für Wachstum und Fortpflanzung.
Fortpflanzung und Entwicklung im Tier- und Pflanzenreich.
Menschliche Sexualität (Aufbau und Funktion der Geschlechtsorgane, Zyklus der Frau, sexuelles Erleben, Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beobachten und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Aufbau von Kohlenwasserstoffen beschreiben sowie die wichtigsten funktionellen Gruppen organischer Stoffe und die damit verbundenen Eigenschaften nennen;
- – einfache organische Stoffe gemäß der IUPAC-Nomenklatur benennen;
- – den Aufbau von Eiweißen, Kohlenhydraten und Fetten beschreiben;
- – die Bau- und Funktionsweise verschiedener Stoffwechselorgane erklären;
- – unterschiedliche Stoffwechselzyklen und Transportwege beschreiben;
- – die wichtigsten physiologischen Kennzahlen nennen.
Untersuchen und Bearbeiten
Die Schülerinnen und Schüler können Fragestellungen zum Auf- und Abbau von Nährstoffen bearbeiten.
Bewerten und Anwenden
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Zusammenhänge zwischen Struktur, funktionellen Gruppen und Eigenschaften organischer Stoffe herstellen;
- – beispielhaft Stoffkreisläufe und deren Bedeutung darstellen.
Lehrstoff:
Schwerpunktthema „Stoffe im Wandel“:
Grundlagen der organischen Chemie (Systematik der organischen Verbindungen, Funktionelle Gruppen).
Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette).
Stoffkreisläufe (Kohlenstoffdioxid, Stickstoff).
Organsysteme des Stoffwechsels und des Stofftransports.
Verdauung, Exkretion, Atmung, Herz und Kreislaufsystem, Lymphsystem.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beobachten und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Zusammensetzung und Bedeutung ausgewählter synthetischer Stoffe beschreiben;
- – wichtige Gruppen bioaktiver Stoffe nennen und ihre Wirkung erfassen;
- – die Einflüsse von Stoffwechselprozessen auf Entwicklung und Gesundheit erfassen;
- – unterschiedliche Ursachen von Erkrankungen und wichtige Krankheitstypen nennen;
- – die Arbeitsweise der körpereigenen Abwehrsysteme beschreiben.
Untersuchen und Bearbeiten
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einen Überblick über gesundheitsrelevante Stoffe geben, indem sie Sachinformationen sammeln, sortieren, gewichten und auswerten können;
- – zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten naturwissenschaftlichen Themen aus den Bereichen bioaktive Stoffe bzw. synthetische Stoffe referieren.
Bewerten und Anwenden
Die Schülerinnen und Schüler können
- – verschiedene Methoden der Krankheitsprophylaxe sowie deren Vor- und Nachteile beschreiben;
- – die Bedeutung eines gesunden Lebensstils darstellen und Risikofaktoren beurteilen;
- – im Alltag gebräuchliche medizinische Kenngrößen erklären und qualitativ interpretieren;
- – das Suchtpotential unterschiedlicher Suchtmittel abschätzen und Vermeidungsstrategien benennen.
Lehrstoff:
Schwerpunktthema „Gesunder Mensch?!“:
Bioaktive Stoffe (zB Arzneimittel, sekundäre Pflanzenstoffe, Gifte, legale und illegale Drogen).
Synthetische Stoffe (zB Kosmetika, Kunststoffe, Farbstoffe).
Abwehrsysteme, Krankheitserreger, Infektionskrankheiten.
Zivilisationskrankheiten (zB im Bereich des Herz-Kreislaufsystems bzw. des Stoffwechselgeschehens).
Sucht und Suchtprävention.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beobachten und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Definitionen von häufig benötigten Messgrößen und Maßeinheiten nennen sowie häufig verwendete Vorsilben benutzen;
- – sich Größenverhältnisse erschließen und Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos einordnen;
- – die Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht beschreiben;
- – die Grundlagen der Newtonschen Mechanik nennen und Beispiele für deren Anwendung geben;
- – die Mechanismen der Evolution unter Anwendung von Fachvokabular erklären und Belege für die Evolution anführen.
Untersuchen und Bearbeiten
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Arbeitsweise der Physik anhand von ausgewählten Beispielen erläutern;
- – einfache Messungen von physikalischen Größen wie zB Länge, Zeit und Masse durchführen und grundlegende Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen;
- – einfache ethologische Beobachtungsaufgaben durchführen und protokollieren;
- – verschiedene Formen des Verhaltens erläutern und tierisches Verhalten in Beziehung zur Umwelt setzen.
Bewerten und Anwenden
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das internationale Einheitensystems in der Grundidee erfassen, Messgrößen in verschiedenen Einheiten ausdrücken und häufig gebrauchte Vorsilben benützen;
- – mit den wichtigsten physikalischen Größen einfache Berechnungen durchführen;
- – durch Recherche grundlegende Informationen zu Aufbau und Entwicklung des Universums gewinnen sowie die Grenzen menschlicher Erkenntnis bei der Untersuchung des Makro- und Mikrokosmos reflektieren;
- – Gemeinsamkeiten unterschiedlicher Organismen aufzeigen und deren Ursprung erklären;
- – die Erkenntnisse der Verhaltensforschung für den artgerechten Umgang mit Tieren nutzen;
- – soziobiologisches Verhalten anhand von Beispielen beschreiben.
Lehrstoff:
Schwerpunktthema „Entwicklung und Weltanschauung“:
Die Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.
Das internationale Einheitensystem (physikalische Größen – Grundgrößen und einige abgeleitete Größen, Maßeinheiten; Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos).
Klassischer Kraftbegriff (Newtonsche Axiome, Gravitation).
Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht.
Aufbau und Entwicklung des Universums.
Evolutionstheorien aus historischer Sicht.
Ursprung und Entwicklung des Lebens und der Artenvielfalt.
Mechanismen und Belege für die Evolution.
Evolution und Verhalten.
Grundlagen der Ethologie.
Soziobiologie (zB Aggression, Kommunikation).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beobachten und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die wichtigsten Arten von Wechselwirkungen (elektromagnetische, starke und schwache Wechselwirkung) nennen;
- – die wichtigsten Formen von Energie beschreiben;
- – das Prinzip der Energieerhaltung in abgeschlossenen Systemen beschreiben, die Umwandlungen von Energieformen beobachten und die Energiearten benennen;
- – im Überblick die Mechanismen der Stromerzeugung und Stromleitung erklären;
- – ein einfaches ökologisches System mit Hilfe der entsprechenden Fachbegriffe beschreiben;
- – Regelkreise in der Natur anhand eines Beispiels erfassen.
Untersuchen und Bearbeiten
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Fragestellungen zu den wichtigsten Energieträgern für regenerative und konventionelle Energienutzung recherchieren und beantworten;
- – Beziehungen zwischen Lebewesen in Lebensräumen grafisch darstellen;
- – ihr Verständnis über Assimilation und Dissimilation mit einfachen Versuchen vertiefen.
Bewerten und Anwenden
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Vor- und Nachteile bewerten, die bei der Nutzung unterschiedlicher Energieformen jeweils auftreten, und selbst Maßnahmen zur Einsparung von Energie anwenden;
- – den Energiesatz bei der Beschreibung von Energieumwandlungen anhand von Beispielen aus Alltag und Technik anwenden;
- – Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren erläutern und bewerten;
- – die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems aufzeigen;
- – die grundlegenden Zusammenhänge in Stoffkreisläufen und Energieflüssen beschreiben;
- – den Prozess der Photosynthese und ihre Bedeutung als Grundlage allen Lebens erläutern.
Lehrstoff:
Schwerpunktthema „Energie und Umwelt“:
Überblick über elektromagnetische, schwache und starke Wechselwirkung.
Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung.
Energietechnik:
Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung.
Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms.
Maßnahmen zur Einsparung von Energie.
Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen.
Ökologische Grundbegriffe (Biotop, Biozönose, Ökosystem, Nahrungsnetze, Nahrungspyramide, biotische und abiotische Faktoren).
Stoff- und Energiebilanz von Ökosystemen an ausgewählten Beispielen.
Assimilation und Dissimilation.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beobachten und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Schall als mechanische Welle und die wichtigsten Eigenschaften von Schall wie Ausbreitung, Tonhöhe, Lautstärke usw. beschreiben;
- – die akustische Reizverarbeitung des Ohrs aus physikalischer Sicht beschreiben;
- – Licht als elektromagnetische Welle und die wichtigsten Phänomene des Lichts wie Ausbreitung, Reflexion, Brechung, Beugung und Dispersion beschreiben;
- – das optische System des Auges beschreiben;
- – die wichtigsten thermischen Größen (Temperatur, Druck, Wärme als Energieform) beschreiben.
Untersuchen und Bearbeiten
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einfache akustische Vorgänge nach Anleitung untersuchen und beschreiben;
- – einfache Freihandexperimente zur Physik des Lichts durchführen und sie dokumentieren;
- – Wärmeleitung, Wärmeströmung und Wärmestrahlung in Natur und Alltag beobachten, beschreiben und ihre Bedeutung erörtern;
- – die Veränderung der Aggregatzustände eines Körpers untersuchen und erklären;
- – einfache Versuche zur Sinnesphysiologie durchführen und protokollieren.
Bewerten und Anwenden
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Schallgeber und Schallempfänger in ihrem Einsatz und hinsichtlich der Lärmbelastung bewerten;
- – einfache optische Geräte anwenden (zB Linsen) und die Verbesserung der Reizaufnahme bewerten;
- – Zustandsgrößen, Prozesse oder Phänomen der Thermodynamik durch Modelle veranschaulichen;
- – die Funktionsweise von Nerven- und Hormonsystem und deren Zusammenspiel erklären;
- – die Bedeutung der Regelkreise im menschlichen Körper anhand ausgewählter Beispiele erklären.
Lehrstoff:
Schwerpunktthema „Sinne und Wahrnehmung“:
Informationen aus der Umwelt:
Akustische Reize (Schall und Akustik – Grundlagen).
Optische Reize (Licht und Optik – Grundlagen).
Thermische Reize (Temperatur, Wärme und Wärmeübertragung – Grundlagen).
Aufbau und Funktion der Sinnesorgane.
Bau und Funktion von Steuerungssystemen (Nerven- und Hormonsystem).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beobachten und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen und ihren biologischen bzw. physikalischen Grundlagen (Bionik, Nanotechnologie, moderne Therapie und Diagnoseverfahren) sammeln;
- – einen Überblick über Bionik bzw. Nanotechnologie geben;
- – eine Übersicht über moderne Verfahren zur Diagnose und Therapie von Krankheiten geben.
Untersuchen und Bearbeiten
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Sachinformationen zu Bionik bzw. Nanotechnologie ihren biologischen und physikalischen Grundlagen zuordnen;
- – komplexe Themengebiete und Sachverhalte in einfache Teilgebiete gliedern;
- – Analogien aus Natur und Technik in geeigneter Weise darstellen (zB durch vergleichende Tabellen, Graphiken usw.);
- – die einzelnen Teilgebiete aus biologischer und physikalischer Sicht bearbeiten;
- – die Ergebnisse ihrer Arbeit dokumentieren.
Bewerten und Anwenden
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Nanotechnologie in Technik, Medizin und Alltag im Überblick zusammenstellen und bewerten;
- – ihre Rechercheergebnisse zur adressatengerechten Präsentation nutzen;
- – im Team arbeiten und Kooperations- und Kommunikationsformen für zielgerichtetes Arbeiten anwenden;
- – in verschiedenen Sozialformen kommunizieren und argumentieren.
Lehrstoff:
Schwerpunktthema „Biophysikalische Trends“:
Chancen und Gefahren in Bionik und Nanotechnologie anhand ausgewählter aktueller Beispiele (zB Entwicklung technischer Bauten nach biologischen Vorbildern, Entwicklung von Oberflächen mit verbesserten Eigenschaften, Entwicklung von Robotern, Laufen, Schwimmen und Fliegen, Sensorik und Kommunikation, Optimierung von Leichtbaukonstruktionen, Materialien mit neuen Eigenschaften usw.).
Diagnose und Therapie von Krankheiten (wie zB Tumorerkrankungen) anhand ausgewählter moderner Verfahren mit elektromagnetischen Wellen und Teilchenstrahlung (zB Röntgen, MRT, PET, CT, Laser) und deren Einfluss auf den Organismus.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beobachten und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das Grundvokabular der Molekulargenetik anwenden;
- – den Aufbau der Nukleinsäuren, den genetischen Code, den Ablauf und die Bedeutung der identische Replikation im Zellzyklus beschreiben;
- – die Grundlagen der klassischen Genetik nennen;
- – die Struktur des menschlichen Erbgutes und die Vorgänge der Vererbung beschreiben;
- – die wichtigsten Methoden der Genetik in ihren wichtigsten Grundzügen erläutern.
Untersuchen und Bearbeiten
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Weg von der DNA zum Protein beschreiben und Begriffe wie Translation und Transkription einordnen;
- – verschiedene genetisch bedingte Erkrankungen beschreiben und Stammbäume zu genetisch bedingten Erkrankungen erstellen;
- – Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen sortieren, gewichten und in geeigneter Weise darstellen;
- – Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten und diese auch mit Hilfe verschiedener Techniken und Methoden adressaten- und situationsgerecht verarbeiten.
Bewerten und Anwenden
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die wichtigsten Makromoleküle benennen und deren Stellung in der Biochemie bewerten;
- – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Gentechnik, Klonen und Stammzellenforschung in geeigneter Weise einander gegenüberstellen und diese reflektieren;
- – komplexere Zusammenhänge in Wirtschaft bzw. Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel sehen;
- – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden;
- – Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Themen (wie zu Medizin, Biotechnik und Gentechnik) unter Berücksichtigung gesellschaftlich verhandelbarer Werte beschreiben und beurteilen.
Lehrstoff:
Schwerpunktthema „Biochemie und Genetik“:
Makromoleküle.
Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation).
Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein).
Klassische Genetik.
Mutationen.
Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).
Aktuelle Forschungsergebnisse (zB Epigenetik, mitochondriale DNA).
Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung.
10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beobachten und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bedeutung von Wasser und Luft als Grundlage des Lebens erklären;
- – Parameter der Luft- und Wassergüte und Eigenschaften ausgewählter Schadstoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt nennen;
- – die globale Problematik des Klimawandels und dessen Ursachen beschreiben sowie die wichtigsten Treibhausgase und ihre Bedeutung für das Klima angeben;
- – das Spannungsfeld Globalisierung und Regionalisierung anhand ausgewählter Beispiele erklären.
Untersuchen und Bearbeiten
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen sortieren, gewichten und in geeigneter Weise darstellen;
- – Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten sowie auch mit Hilfe verschiedener Techniken und Methoden adressaten- und situationsgerecht verarbeiten;
- – einfache Untersuchungen im Bereich Wasser und Luft als Lebensgrundlage durchführen.
Bewerten und Anwenden
Die Schülerinnen und Schüler können
- – beispielhaft Maßnahmen zur Verbesserung der Luft- bzw. Wassergüte angeben;
- – mögliche Folgen des Klimawandels erklären, diskutieren und bewerten;
- – die Grundlagen und die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens darstellen und diese in ihre eigene Lebenssituation transferieren;
- – ihr eigenes ökologisches Verhalten reflektieren, ihren eigenen ökologischen Fußabdruck berechnen und daraus folgend nachhaltig und umweltgerecht handeln;
- – komplexere Zusammenhänge in Wirtschaft bzw. Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel sehen;
- – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden;
- – Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Themen (wie zu Medizin, Biotechnik und Gentechnik) unter Berücksichtigung gesellschaftlich verhandelbarer Werte beschreiben und beurteilen.
Lehrstoff:
Schwerpunktthema “Naturwissenschaft und Gesellschaft“:
Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Untersuchungsmethoden).
Klima im Wandel (Ursachen – zB Treibhausgase – und Folgen des Klimawandels).
Humanökologie (zB Ressourcen, Abfall, Biodiversität, ökologischer Fußabdruck).
Regionalität und Globalisierung:
Nachhaltiges Wirtschaften (zB alternative Energien, biologischer Landbau).
6.3 ERNÄHRUNG
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundlagen der Ernährung erklären und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit einschätzen;
- – das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten;
- – Einflüsse auf das Konsumverhalten beschreiben und das eigene Verhalten kritisch bewerten;
- – grundlegende Kenntnisse über Nahrungsinhaltsstoffe und handelsübliche Lebensmittel anwenden;
- – die ernährungsphysiologische Bedeutung einzelner Nährstoffe erläutern und Zusammenhänge darstellen;
- – die Grundlagen der Sensorik erläutern und Lebensmittel sensorisch beurteilen;
- – sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln;
- – Kostformen verschiedener Personengruppen und alternative Ernährungsformen beschreiben;
- – ernährungsmitbedingte Krankheiten und deren mögliche Folgen beschreiben, vorbeugende Maßnahmen setzen sowie entsprechende Diätempfehlungen geben;
- – Formen der Außer-Haus-Verpflegung erläutern;
- – die grundlegenden soziologischen, ökologischen und ökonomischen Aspekte der globalen Ernährungssituation darstellen und Maßnahmen für das eigene Handeln ableiten.
Lehrstoff:
Grundlagen der Ernährung:
Ernährungsverhalten.
Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.
Nährstoffbildung.
Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.
Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf.
Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.
Inhaltsstoffe der Nahrung:
Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung).
Verdauung und Stoffwechsel.
Grundlagen der Sensorik.
Lebensmittel:
Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen).
Getränke:
Alkoholfreie Getränke (Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung).
Alkaloidhältige Getränke (Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische Bedeutung).
Alkoholische Getränke (ernährungsphysiologische Bedeutung).
Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie:
Rechtsgrundlagen.
Alternative Produktionsformen.
Haltbarmachung.
Lebensmitteltoxikologie.
Ernährungs- und Konsumverhalten:
Einflüsse und Ernährungstrends.
Ernährung in Prävention und Therapie:
Ernährung verschiedener Zielgruppen.
Folgen der Über- und Unterversorgung. Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten.
Spezielle Kostformen und Diäten.
Erstellung und ernährungsphysiologische Bewertung von Speiseplänen.
Alternative Ernährungsformen.
Außer-Haus-Verpflegung.
Ernährungsökologie und Welternährung.
Nachhaltiger Ernährungsstil.
7. FOOD, BEVERAGE UND CATERINGMANAGEMENT
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung vorweisen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen;
- – die theoretischen Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie in der betrieblichen Situationen anwenden;
- – die Warenbewirtschaftung mit branchenspezifischer Software selbstständig durchführen;
- – das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen;
- – ausgewählte Speisen- und Getränke herstellen;
- – grundlegende Kenntnisse über alkoholfreie Getränke nachweisen;
- – unterschiedliche Veranstaltungsarten beschreiben;
- – die Grundlagen der Gastlichkeit und der Gästebetreuung anwenden;
- – Servicevorbereitung und einfache Servierabläufe fachgerecht durchführen;
- – die personelle und räumliche Struktur in Hotel- und Gastronomiebetrieben analysieren.
Lehrstoff:
Food und Beverage:
Berufsbilder.
Erscheinungsbild, Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.
IT-unterstützte Warenbewirtschaftung.
Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion im Rahmen des Veranstaltungswesens.
Regionale Küche; Convenienceprodukte.
Alkoholfreie Getränke und Heißgetränke.
Catering und Veranstaltungsmanagement:
Erscheinungsbild, Arbeitshaltung und Umgangsformen.
Veranstaltungsarten.
Gast und Gastlichkeit.
Ess- und Tischkultur. Tischoptik und Raumgestaltung.
Cateringequipment und -ausstattung.
Servicevorbereitung und -abläufe im Cateringbereich. Gedeckarten.
Getränkeservice.
Aufbau- und Ablauforganisation im Hotel- und Gastgewerbe.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgewählte Speisen und Getränke herstellen;
- – Planungsinstrumente, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Software situationsgerecht einsetzen;
- – grundlegende Kenntnisse über alkoholische Getränke nachweisen;
- – Grundkenntnisse über Servierarten, Buffet und Bankettservice praktisch umsetzen;
- – eine fachgerechte Gästeberatung durchführen und die Grundlagen des Beschwerdemanagements erläutern;
- – anlassbezogene Arbeitsaufgaben im Veranstaltungsbereich planen und praktisch durchführen.
Lehrstoff:
Food und Beverage:
Menüerstellung; Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion im Veranstaltungsbereich.
Nationale Küchen. Alkoholische Getränke.
Catering und Veranstaltungsmanagement:
Servierarten.
Gästeberatung und Beschwerdemanagement.
Buffet.
Bankett.
Veranstaltungsplanung. Planungsinstrumente.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – aktuelle Entwicklungen und Trends im Catering beschreiben;
- – zielgruppenorientierte Speisen-, Menü- und Getränkeangebote erstellen;
- – auf Gästebedürfnisse professionell eingehen;
- – verkaufsfördernde Maßnahmen im Betrieb planen, umsetzen und evaluieren;
- – Speisen-, Menü- und Getränkekarten fachlich richtig gestalten;
- – grundlegende Kenntnisse über korrespondierende Getränke nachweisen und eine professionelle Gästeberatung durchführen;
- – Arbeitsaufgaben im Rahmen von Veranstaltungen selbstständig und im Team einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen sowie die Ergebnisse evaluieren;
- – ein Gesamtangebot erstellen.
Lehrstoff:
Food und Beverage:
Trends und Innovationen in der Gastronomie.
Menü- und Speisenangeboten für verschiedene Veranstaltungen und unterschiedliche Zielgruppen.
Speisen-, Menü- und Getränkekarten.
Korrespondierende Getränke. Aperitif und Digestif.
Degustation.
Catering und Veranstaltungsmanagement:
Verkaufsfördernde Maßnahmen und aktiver Verkauf.
Cateringmappen. Kostenplanung.
Marketing im Cateringbereich.
Veranstaltungsplanung, Durchführung und Evaluation.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis umsetzen sowie die Ergebnisse evaluieren und bewerten;
- – Organisationsaufgaben mit branchenspezifischer Software planen sowie selbstständig und im Team durchführen und evaluieren;
- – die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements sowie die Grundlagen der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung anwenden.
Lehrstoff:
Food und Beverage, Cateringmanagement:
Komplexe Arbeitsaufträge.
Personalmanagement sowie Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung.
Einsatz fachspezifischer Software.
8. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
B. Verbindliche Übung
PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION
I. Jahrgang:
1. und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
- – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
- – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;
- – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
- – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
- – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
- – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
- – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;
- – ihr Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
- – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
- – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
- – Techniken des Lernens für sich anwenden;
- – Im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;
- – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
- – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialem Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.
Lehrstoff:
Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).
Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).
Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).
Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).
Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).
Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).
Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).
Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).
C. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
- – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
- – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
- – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
- – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Zwischen dem II. und V. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, im Speziellen im Kulturbereich, im Tagungs- und Kongresswesen, im Tourismus sowie im Event- und Veranstaltungsbereich.
In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.
D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
F. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1
2. Religion
Wie Abschnitt V
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2019
Gesetzesnummer
20009369
Dokumentnummer
NOR40217011
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