Anlage A10a Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2021

Tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3).

Anlage A10a

HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE FACHRICHTUNG „WASSER- UND KOMMUNALWIRTSCHAFT“

(Anm.: Anlage A10a als PDF dokumentiert)

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2023

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40231168

Zusatzdokumente: Anlage A10a 

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)