Anlage 8 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1995

Anlage 8

Anlage 8.2.1

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BERUFSTÄTIGE - AUFBAULEHRGANG

CHEMIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Lehr-

Wochenstunden ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester tungs-

gruppe

1. 2. 3. 4. 5.

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1. Religion ............ 1 1 1 1 - 4 (III)

2. Deutsch ............. 2 2 2 2 - 8 (I)

3. Englisch ............ 2 2 2 2 - 8 (I)

4. Geschichte und

Sozialkunde ......... - - 2 2 - 4 (III)

5. Geographie und

Wirtschaftskunde .... 2 2 - - - 4 (III)

6. Wirtschaftliche

Bildung, Rechtskunde

und Politische

Bildung ............. - - 2 2 - 4 III

7. Angewandte Mathematik 3 3 - - - 6 I

8. Angewandte Informatik 2 2 - - - 4 I

9. Angewandte Physik ... 2 2 - - - 4 II

10. Allgemeine und

anorganische Chemie . 2 2 2 - - 6 I

11. Analytische Chemie .. 2 2 2 - - 6 (I)

12. Organische Chemie ... - - 3 3 2 8 (I)

13. Physikalische Chemie 2 2 2 - - 6 (I)

14. Chemische

Verfahrenstechnik ... - - 3 *2) 2 *2) 2 7 I

15. Analytisches

Laboratorium ........ 5 5 - - - 10 (I)

16. Organisch-

präparatives

Laboratorium ........ - - - - 5 5 I

17. Physikalisch-

chemisches

Laboratorium ........ - - - - 2 2 I

18. Chemisch-

technologisches

Laboratorium *3) .... - - - 5 - 5 I

Pflichtgegenstände

der einzelnen

Ausbildungs-

schwerpunkte

(siehe Tab. A.1 bis

Tab. A.2) ........... - - 4 6 14 24

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Gesamtwochenstundenzahl . 25 25 25 25 25 125

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Lehr-

Wochenstunden ver-

A.1 Pflichtgegenstände Summe pflich-

des Ausbildungs- Semester tungs-

schwerpunktes: gruppe

Technische Chemie - 1. 2. 3. 4. 5.

Umwelttechnik

---------------------------------------------------------------------

1.1 Mikrobiologie ...... - - - - 5 *4) 5 (I)

1.2 Umweltanalytik ..... - - - 2 2 4 I

1.3 Chemische

Technologie und

Umwelttechnik ...... - - 4 4 2 10 I

1.4 Chemisch-

technologisches

Laboratorium *3) ... - - - - 5 5 I

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Lehr-

A.2 Pflichtgegenstände Wochenstunden ver-

des schulautonomen Summe pflich-

Ausbildungsschwer- Semester tungs-

punktes: gruppe

Biochemie und

Biochemische 1. 2. 3. 4. 5.

Technologie

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2.1 Biologie und

Mikrobiologie ...... - - 2 *2) 2 *2) 2 6 I

2.2 Biochemie .......... - - 2 2 2 6 I

2.3 Biochemische

Technologie *5) .... - - - 2 2 4 I

2.4 Laboratorium für

angewandte

Mikrobiologie ...... - - - - 3 3 I

2.5 Laboratorium für

Biochemie und

Lebensmittelchemie

*5) ................ - - - - 5 5 I

---------------------------------------------------------------------

Lehr-

Wochenstunden ver-

B. Freigegenstände pflich-

Semester tungs-

gruppe

1. 2. 3. 4. 5.

---------------------------------------------------------------------

Qualitätssicherung .. - - 2 2 - I

Labor für

Betriebswirtschaft .. - - - - 2 II

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Lehr-

Wochenstunden ver-

C. Förderunterricht pflich-

Semester tungs-

gruppe

1. 2. 3. 4. 5.

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ............. *6) *6) *6) *6) - (I)

Englisch ............ *6) *6) *6) *6) - (I)

Angewandte Mathematik *6) *6) *6) *6) - (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 8.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 8.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 8.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 8, I. und II. Jahrgang.

3. ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)" in Anlage 8, I. und II. Jahrgang.

4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 8, 1. und 2. Semester des I. Jahrganges.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 8, 1. und 2. Semester des I. Jahrganges.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde" in Anlage 8, 1. und 2. Semester des II. Jahrganges.

7. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und den häufigsten Funktionen besitzen und die mathematischen Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Algebra und Geometrie:

Vektorrechnung; komplexe Zahlen. Trigonometrie des rechtwinkeligen

Dreiecks.

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit;

Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion;

unbestimmtes Integral.

  1. 2. Semester:

    Algebra und Numerik:

Matrizenrechnung. Numerische Integration.

Analysis:

Bestimmtes Integral. Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Partielle Ableitungen. Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen.

Statistik:

Eindimensionale Datenbeschreibung, Korrelations- und Regressionsrechnung. Signifikanzprüfung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Semester zwei einstündige Schularbeiten.

8. ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den Pflichtgegenstand „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung" in Anlage 8.3.2, 1. und 2. Semester des I. Jahrganges.

9. ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für das Fachgebiet wesentlichen Teilbereichen der Physik und in der Naturwissenschaftlichen Weitsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung, optische Geräte. Lichtgeschwindigkeit.

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,

Dispersion, Streuung.

  1. 2. Semester:

    Elektrizität:

Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung.

Elektronenleiter, Ionenleiter, Halbleiter.

Magnetismus:

Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor.

Magnetische Eigenschaften der Stoffe.

Wechselstrom:

Wechselstromgrößen. Transformator.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ableiten physikalischer Zusammenhänge von experimentellen Befunden, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

  1. 10. ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Begriffe und Gesetzmäßigkeiten anorganischer Stoffe kennen. Er soll die Eigenschaften und die Reaktivität der wirtschaftlich und technologisch bedeutenden Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Allgemeine Chemie:

Atommodelle. Periodizität von Eigenschaften. Kernreaktionen.

Spezielle anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Metalle der Hauptgruppenelemente und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).

  1. 2. Semester:

    Allgemeine Chemie:

Theorie der chemische Bindung (Valence-Bond-Theorie, Molekülorbitaltheorie, VSEPR-Modell). LCAO-MO-Näherungsverfahren. Ionenbeziehungen.

Spezielle anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Nichtmetalle und Halbleiterelemente der Hauptgruppen und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).

  1. 3. Semester:

    Allgemeine Chemie:

Energiebändermodell. Ligandenfeldtheorie. Stereochemie.

Spezielle anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutende Nebengruppenelemente und ihre Verbindungen (Eigenschaften, Herstellung, Nutzung; Umweltaspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht. Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Unterrichtsgegenstände wichtig.

11. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen, sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge beherrschen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien.

Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Qualitative Analyse:

Identifizierung von Kationen und Anionen. Gruppen- und Einzelreaktionen. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Dünnschichtchromatographie, Spektroskopie). Reinheitsprüfung.

Quantitative Analyse:

Fällungs- und komplexometrische Titrationen. Simultanbestimmungen.

Trennung von Stoffgemischen.

Instrumentelle Analyse:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie; ionensensitive Elektroden; Voltammetrie. Konduktometrie. Photometrie, Flammenphotometrie. Refraktometrie, Polarimetrie.

  1. 2. Semester:

    Trennmethoden:

Chromatographie (Dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische;

Gaschromatographie; Hochdruckflüssigchromatographie;

Ionenchromatographie). Elektrophorese.

Atomspektroskopie:

Emissionsspektroskopie, Atomabsorptionsspektroskopie, Röntgenstrahlenemissions- und -fluoreszenzspektroskopie.

  1. 3. Semester:

    Analytischer Prozeß:

Systematik, Teilschritte, informationstheoretische Grundlagen.

Molekülspektroskopie:

UV-VIS-Spektralphotometrie, Fluorimetrie, Nephelometrie, Infrarot-Spektroskopie, RAMAN-Spektroskopie. Massenspektroskopie, Mikrowellenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie.

Kernspektroskopie:

Aktivierungsanalyse. Radionuklide in der chemischen Analyse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der aktuelle Stand der instrumentellen Analytik. Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.

Durch den raschen technischen Fortschritt kommt der Aufbereitung aktueller Literatur besondere Bedeutung zu. Sehr nützlich für das technisch-ökonomische Denken ist die kritische Behandlung der einzelnen Analysenmethoden (Vor- und Nachteile, Vertrauensgrenzen).

12. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen. Er soll die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, technologisch bedeutsame Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der einzelnen Stoffklassen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Organische Strukturen:

Organische Moleküle, reaktive Zwischenstufen.

Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen:

Addition. Eliminierung. Substitution. Umlagerung. Radikalische und

polare Mechanismen. Mehrzentrenmechanismen.

Kohlenwasserstoffe:

Gesättigte und ungesättigte Kohlenwasserstoffe.

Monofunktionelle Stoffklassen:

Sauerstoff-, Stickstoff- und Halogenverbindungen.

  1. 4. Semester:

    Polyfunktionelle Stoffklassen:

Substituierte Carbonsäuren (Halogen-, Hydroxy-, Oxo- und Aminocarbonsäuren) und Derivate.

Aromatische und cyclische Verbindungen:

Benzol und Benzolderivate. Kondensierte Aromaten. Alicyclen.

Heterocyclen.

Spezielle Stoffklassen:

Makromolekulare Stoffe. Farbstoffe und Pigmente. Naturstoffe.

  1. 5. Semester:

    Bausteine der Biochemie:

Aminosäuren. Proteine. Kohlenhydrate. Lipide. Nucleinsäuren.

Vitamine und Hormone.

Stoffwechsel:

Enzyme und Coenzyme. Katalyse. Abbau und Biosynthesen.

Intermediärstoffwechsel.

Energieumsatz und Energiespeicherung:

Atmungskette. Photosynthese. Oxidative Phosphorylierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die Besonderheiten der Chemie des Kohlenstoffs, die Bedeutung der funktionellen Gruppen für die Eigenschaften und die Synthese organischer Verbindungen sowie der Umweltbezug. Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf organisch-chemischer Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Umweltaspekte und Sicherheitsbelange besprochen.

13. PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben und erklären können. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können. Der Schüler soll die physikalisch-chemischen Gesetze und gebräuchlichsten Meßmethoden kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Zustandsformen der Materie:

Zustandgleichungen der idealen und realen Gase. Kritische Größen. Kinetische Theorie des idealen Gases. Zustandsgrößen flüssiger und fester Stoffe. Grenzflächenerscheinungen.

Elektrochemie:

Polarisationserscheinungen an Grenzflächen. Leitfähigkeit (Temperatur- und Konzentrationsabhängigkeit). Elektrodentypen.

  1. 2. Semester:

    Phasengleichgewichte:

Phasenumwandlungen von Reinstoffen. Phasengleichgewichte homogener

und heterogener Mehrstoffsysteme.

Reaktionskinetik:

Geschwindigkeit, Ordnung und Mechanismus chemischer Reaktionen. Kinetische Meßmethoden. Folge- und Simultanreaktion. Temperaturabhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit. Homogene und heterogene Katalyse.

  1. 3. Semester:

    Chemische Thermodynamik:

Molwärme, innere Energie und Enthalpie. Reaktions- und Bildungsenthalpien (Definition, Meßmethoden). Kalorimetrie und Thermoanalyse. Entropie, freie Energie und Enthalpie. Anwendung thermodynamischer Gesetze zur Berechnung chemischer Gleichgewichte.

Strukturaufklärung:

Wechselwirkung von Materie und elektromagnetischer Strahlung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind zunächst die Anschaulichkeit sowie in zunehmendem Maße der Beitrag zur Schulung des analytischen und kreativen Denkens, wobei zwecks Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis der Begründungszusammenhang zwischen der chemischen Problemstellung und der physikalischen Lösung im Vordergrund steht. Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

  1. 14. CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Apparate, Maschinen und Operationen der Verfahrens- und Energietechnik einschließlich der Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen kennen. Er soll Materialdurchsatz, Energiebedarf und Auslegung der Anlagen unter Verwendung rechnergestützter Methoden in Verbindung mit modernen Datenverarbeitungsanlagen berechnen können. Der Schüler soll die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Mechanische Verfahrenstechnik:

Zerkleinerung (Stoffeigenschaften und Maschinen). Agglomeration (Agglomerate und Verfahren). Mischen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Hydraulischer und pneumatischer Transport. Trennverfahren (Abscheidung von Partikeln aus Gasen und Flüssigkeiten).

  1. 4. Semester:

    Energietechnik:

Technischer Wärmetransport, Heizen und Kühlen, Wärmetauscher.

Thermische Trennverfahren:

Fluide Phasen (Destillieren, Thermo- und Kryokonzentrieren, Absorption, Extraktion). Feste Phasen (Kristallisation, Trocknung, Extraktion). Grenzflächen (Sorption, Ionenaustausch, Membranverfahren).

  1. 5. Semester:

    Reaktortechnik:

Reaktorgrundformen, Reaktormodelle, Verweilzeitverhalten, Reaktor

für disperse Systeme, Betriebsbedingungen.

Meß- und Regelungstechnik:

Meßtechnik (Aufnehmer, Meßumformer und -umsetzer, Ausgeber). Regelungstechnik (Regeleinrichtung, Regelkreise, Regler).

Planung von Anlagen:

Vorstudien, Projektorganisation, Planung und Abwicklung, Bauausführung, Montage, Inbetriebnahme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis des Ausbildungsschwerpunktes sowie die Aktualität. Durch den raschen Fortschritt bei der Entwicklung des Fachgebietes kommt der Anpassung aktueller Lehrinhalte und der Aufbereitung aktueller Literatur besondere Bedeutung zu. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn nicht alle Informationen zur Problemlösung vorgegeben werden, sondern die Schüler zur Informationsbeschaffung und -auswertung angehalten und angeleitet werden.

Der Praxisbezug wird auch durch den Einsatz von elektronischen Rechenhilfen gefördert. Für das Verständnis der Probleme des Fachgebietes sind Fallbeispiele besonders nützlich. Exkursionen und Lehrausgänge zu den einschlägigen Betrieben mit den entsprechenden Anlagen tragen wesentlich zur Erhöhung der Anschaulichkeit der verfahrenstechnischen Zusammenhänge bei. Auch Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im chemischen Betrieb kommen besondere Bedeutung zu. Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des theoretischen Unterrichts. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Praktikumberichtes verlangt.

  1. 15. ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der beruflichen Praxis des Fachgebietes häufig auftretenden analytischen Aufgaben mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen und bewerten können. Der Schüler soll die in analytischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Qualitative Analyse:

Identifizierung von Kationen und Anionen durch Gruppen- und Einzelreaktionen sowie mittels physikalischer Methoden (Mikroskopie, Dünnschichtchromatographie, Spektroskopie). Reinheitsprüfung.

Quantitative Analyse:

Komplexometrische Titrationen. Simultanbestimmungen. Instrumentelle Indikationsmethoden.

  1. 2. Semester:

    Trennverfahren:

Chromatographische Trennungen anorganischer und organischer Stoffgemische (Dünnschicht- und Säulenchromatographie;

Gaschromatographie; Hochdruckflüssigchromatographie;

Ionenchromatographie). Elektrophorese. Extraktion.

Instrumentuelle Analyse:

Elektrogravimetrie. Wasserbestimmung. Potentiometrie. Konduktometrie. Polarographie. Spektrometrie. Photometrie. Flammenphotometrie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysenbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analysenverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.

Zur rechtzeitigen Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Analytische Chemie". Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. 16. ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll organische Synthesen durchführen können und die Methoden zur Charakterisierung der Präparate kennen. Er soll die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen können und die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen beherrschen. Der Schüler soll mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln vertraut sein.

Lehrstoff:

  1. 5. Semester:

    Organische Laboratoriumstechnik:

Kristallisieren, Destillieren, Extrahieren, Sublimieren.

Herstellung organischer Präparate:

Substitutionsreaktionen. Additionsreaktionen.

Eliminierungsreaktionen. Redoxreaktionen. Cyclisierungen.

Umlagerungen. Isolierung aus Naturstoffen.

Organische Analyse:

Substanzklassentrennungen. Bestimmung funktioneller Gruppen; Derivatisierung. Reinheits- und Identitätsuntersuchungen (Bestimmung physikalischer Stoffdaten; molekülspektroskopische Methoden).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verwendbarkeit der experimentellen Methoden und Arbeitstechniken im organisch-chemischen Laboratorium. Zweckmäßigerweise werden daher Ausbeute, Reinheit der Präparate, sorgfältige Literaturarbeit, Arbeitsplanung und Protokollierung der Beobachtungen und Ergebnisse zu beachten sein. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dem Einsatz molekülspektroskopischer Methoden zur Charakterisierung und Identifizierung der im Rahmen des Syntheseverfahrens gewonnen Zwischen- und Endprodukte besondere Bedeutung zu. Zur rechtzeitigen Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie", „Organische Chemie" und „Physikalische Chemie".

  1. 17. PHYSIKALISCH-CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die physikalisch-chemischen Gesetze und Meßmethoden auf Probleme des Fachgebietes anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 5. Semester:

    Molmassebestimmungen:

Ebullioskopie, Kryoskopie; Osmose; Massenspektroskopie.

Thermische und kalorische Eigenschaften:

Molwärmen, Umwandlungsenthalpien, Reaktionsenthalpien.

Mechanische, elektrische und optische Eigenschaften:

Oberflächenspannung und Viskosität von Flüssigkeiten. Leitfähigkeit von Elektrolyten; Elektrodenpotentiale galvanischer Zellen. Lichtabsorption und -refraktion; optische Drehung.

Dielektrizitätskonstante und Dipolmoment.

Untersuchung von Gleichgewichten:

Siede-, Schmelz- und Löslichkeitsdiagramme mehrkomponentiger

Systeme. Gleichgewichtskonstante (Bedeutung, Temperaturabhängigkeit bei chemischen Gleichgewichten).

Reaktionskinetische Messungen:

Geschwindigkeitskonstante. Temperaturabhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit.

Atomphysik:

Untersuchung radioaktiver Substanzen geringer Aktivität.

Strukturbestimmungen kristallisierter Stoffe. Bestimmung von

Naturkonstanten.

Projektarbeiten:

Interdisziplinäre Projektstudien aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Physikalische Chemie", „Analytische Chemie", „Allgemeine und anorganische Chemie", „Organische Chemie" und „Chemische Verfahrenstechnik" unter Bezugnahme auf die jeweiligen Lehrstoffe dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die berufliche Praxis. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt. Durch den raschen Fortschritt bei der Entwicklung des Fachgebietes kommt der Aufbereitung aktueller Literatur besondere Bedeutung zu. Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Datenverarbeitung wesentlich gefördert.

Für die Auswahl der Projektthemen sind die wesentlichen Kriterien die Aktualität, die Vielseitigkeit der Projektumgebung (Industrie, gewerbliche Betriebe, Hochschulinstitute, Forschungsstätten) und der fachübergreifende Aspekt der Problemstellung. Bei den Projektstudien wird entsprechend den Erfordernissen der Praxis die Erstellung einer umfassenden schriftlichen Ausarbeitung des Projektes verlangt, in der Ergebnisse aller Teilschritte (Problemanalyse, Meß- und Analysenmethoden, Meßergebnisse, Schlußfolgerungen, Lösungsvorschläge, Bewertungen, Zeit- und Ablaufpläne zur Projektrealisierung, Literaturverzeichnis) zusammengefaßt sind. Einer dem Problem angemessenen Literaturstudie kommt besondere Bedeutung zu. Bei der Durchführung der Projektstudien empfiehlt sich in Teilbereichen die Verwendung der Unterrichtssprache Englisch, insbesondere im Hinblick auf die mit den Themen verbundenen internationalen Kontakte.

  1. 18. CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes mit den zweckmäßigsten Methoden lösen, die Untersuchungsergebnisse protokollieren und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können. Der Schüler soll die in den Laboratorien verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen und Umweltaspekte handhaben können.

Lehrstoff:

  1. 4. Semester:

    Chemisch-technische Untersuchungen:

Prüfung und Charakterisierung anorganischer und organischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte unter Verwendung von Gesetzen, Vorschriften und Normen sowie Beurteilung und Interpretation der Ergebnisse.

Umweltbelastende Produkte:

Untersuchung, Abbaubarkeit, Recycling.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien und die Vielseitigkeit der Methoden. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.

A1. PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES:

TECHNISCHE CHEMIE - UMWELTTECHNIK

1.1 MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der beruflichen Praxis des Ausbildungsschwerpunktes gebräuchlichsten Theorien und Methoden der Mikrobiologie kennen und das Stoffwechselgeschehen in der Natur verstehen.

Lehrstoff:

  1. 5. Semester:

    Allgemeine Mikrobiologie:

Systematische Klassifizierung von Bakterien und Pilzen (Morphologie, Physiologie). Wachstum und Vermehrung. Chemische und physikalische Einflüsse auf Ein- und Mehrzeller, Pathogenese. Bedeutung der Mikroorganismen im industriellen Bereich (Abfallverwertung, Abwasseraufbereitung).

Mikrobiologische Arbeitsmethoden:

Arten und Bereitung von Nährmedien. Präparations- und Impftechnik. Sterilisation und Entkeimung. Nachweis von Mikroorganismen; Keimzahlbestimmungen. Färbetechnik, Färbemethoden. Anreicherung- und Reinzuchtverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Problemstellungen in der beruflichen Praxis des Ausbildungsschwerpunktes, weshalb besonders auf dem Stand der Naturwissenschaften angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung kommt besondere Bedeutung zu.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichts. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Praktikumsberichtes verlangt.

1.2 UMWELTANALYTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der Umweltanalytik kennen, über ihren Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen, auf diesen aufbauend weiteren Entwicklungen folgen können sowie die Voraussetzung zur Durchführung experimenteller Untersuchungen beherrschen. Der Schüler soll die geeigneten Methoden der Spurenanalyse zur qualitativen und quantitativen Erfassung von Schadstoffen in der Umwelt auswählen und gewandt anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 4. Semester:

    Analytische Problemlösungsstrategien:

Probenahme, Aufschlußverfahren, Anreicherungs- und Trenntechniken,

Methodenwahl.

Umweltrelevante Summenparameter:

Adsorbierbare (AOX), extrahierbare (EOX) und ausblasbare (POX) organisch gebundene Halogene. Gesamter (TOC) und gelöster (DOC) organisch gebundener Kohlenstoff. Anorganisch gebundener Kohlenstoff (TTC) und Gesamtkohlenstoff (TC). Chemischer (CSB) und biochemischer (BSB) Sauerstoffbedarf.

  1. 5. Semester:

    Technische Gasanalyse:

Gasabsorptiometrie, kontinuierliche Analyse, Passivsammler,

Fernerkundung.

Bestimmung von Staubkonzentrationen:

Emissions- und Immissionsmessung (High- und low-volume-Probenahmemethoden, Impaktoren).

Auswertung von Meßergebnissen:

Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung von Meßdaten. Statistische Auswertung von Versuchsergebnissen. Methoden der angewandten Statistik (Versuchsplanung, Wirkung von Einflußfaktoren). Bestimmung der Zuverlässigkeit von Meßmethoden. Risikoanalyse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Durchführung der Meßmethoden im Laboratorium sowie der aktuelle Stand der Umweltanalytik. Durch den raschen Fortschritt kommt der Aufbereitung aktueller Literatur besondere Bedeutung zu. Sehr nützlich für das technisch-ökonomische Denken ist die kritische Behandlung der einzelnen Analysenmethoden (Vor- und Nachteile, Vertrauensgrenzen).

1.3 CHEMISCHE TECHNOLOGIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung anorganischer und organischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte und deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen, soweit sie in der beruflichen Praxis des Ausbildungsschwerpunktes bedeutsam sind.

Der Schüler soll die gebräuchlichsten technologischen Methoden bei der Verarbeitung und Produktion biologischer Produkte und deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Anorganische Grundstoffchemie:

Natriumchlorid, Natriumcarbonat; Chlor, Stickstoff, Phosphor, Schwefel und ihre Verbindungen (Herstellung, Eigenschaften und Verwendung; umwelttechnische Maßnahmen).

Wasser:

Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen, Aufbereitung. Mikrobiologische Bewertung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Metalle und ihre Verbindungen:

Technische Gewinnungsverfahren. Eisen und Stahl, refraktäre Metalle, Kupfer und Aluminium (Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung, Legierungen; umwelttechnische Maßnahmen). Korrosion (Arten, wirtschaftliche Bedeutung, Schutzmaßnahmen).

Erdöl, Erdgas und -verarbeitungsprodukte:

Exploration, Förderung, Aufbereitung und Verarbeitung, Transport, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Öle, Fette und Wachse:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

  1. 4. Semester:

    Anorganische Feststoffe:

Baustoffe (Rohstoffe, Gips, Magnesiabinder; Baukalke und Zement). Keramik (Rohstoffe, Verarbeitung, fein- und grobkeramische Erzeugnisse, feuerfeste Materialien). Glas (Rohstoffe, Herstellungsverfahren, Glasarten). Email und anorganische Pigmente. Umwelttechnische Aspekte.

Energiegewinnung auf Fusions- und Fissionsbasis:

Kernbrennstofftechnologie, Einsatz im Reaktor. Sicherheits- und Umwelttechnik.

Zucker:

Rohstoffe, Produktion, Ersatzstoffe (künstliche Süßstoffe, Süßungsmittel). Alternative Energiegewinnung.

Stärke und Stärkederivate:

Rohstoffe, Verarbeitung, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Holz- und Zellstoffverarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Chemiefaserproduktion. Umwelttechnische Maßnahmen.

  1. 5. Semester:

    Wasch- und Reinigungsmittel:

Rohstoffe und Verarbeitung unter Berücksichtigung umweltrelevanter

Eigenschaften.

Makromolekulare Stoffe:

Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung. Biologische Abbaubarkeit, „Biopolymere". Umwelttechnische Maßnahmen.

Biotechnologie:

Mikrobiologische Prozesse der Nahrungsmittelindustrie, der pharmazeutischen Industrie und der biologischen Abfallbeseitigung.

Abfallwirtschaft:

Normenwesen, Recycling, innerbetriebliche Lagerung, Transport, Deponie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die häufigsten Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der anorganisch-chemischen, organisch-chemischen und biotechnologischen Industrie sowie ihre volkswirtschaftliche Bedeutung. Exkursionen und Lehrausgänge zu einschlägigen Betrieben erhöhen die Anschaulichkeit und den Praxisbezug.

1.4 CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis und dem Umweltbereich mit den zweckmäßigsten Methoden lösen, die Untersuchungsergebnisse protokollieren und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können. Der Schüler soll die in den Laboratorien verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen und der Umweltaspekte gewandt handhaben können.

Lehrstoff:

5. Semester:

Umweltanalytische Aufgaben:

Prüfung (Richtigkeit, Präzision), Modifizierung und Entwicklung von

Analysenmethoden.

Technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung von Rohstoffen, Zwischen- und Fertigprodukten. Anwendungstechnologien.

Projektarbeiten:

Interdisziplinäre Projektstudien aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Physikalische Chemie", „Analytische Chemie", „Allgemeine und anorganische Chemie", „Organische Chemie", „Chemische Technologie und Umwelttechnik" und „Chemische Verfahrenstechnik" unter Bezugnahme auf die jeweiligen Lehrstoffe dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien, die Vielseitigkeit der Methoden und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen und technologischen Untersuchungsmethoden. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemische Technologie und Umwelttechnik" und „Mikrobiologie". Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichts in den theoretischen Pflichtgegenständen. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Für die Auswahl der Projektthemen sind die wesentlichen Kriterien die Aktualität, die Vielseitigkeit der Projektumgebung (Industrie, gewerbliche Betriebe, Hochschulinstitute, Forschungsstätten) und der fachübergreifende Aspekt der Problemstellung. Bei den Projektstudien wird entsprechend den Erfordernissen der Praxis die Erstellung einer umfassenden schriftlichen Ausarbeitung des Projektes verlangt, in der Ergebnisse aller Teilschritte (Problemanalyse, Meß- und Analysenmethoden, Meßergebnisse, Schlußfolgerungen, Lösungsvorschläge, Bewertungen, Zeit- und Ablaufpläne zur Projektrealisierung, Literaturverzeichnis) zusammengefaßt sind. Einer dem Problem angemessenen Literaturstudie kommt besondere Bedeutung zu. Bei der Durchführung der Projektstudien empfiehlt sich in Teilbereichen die Verwendung der Unterrichtssprache Englisch, insbesondere im Hinblick auf die mit den Themen verbundenen internationalen Kontakte.

A2. PFLICHTGEGENSTÄNDE DES SCHULAUTONOMEN AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTES:

BIOCHEMIE UND BIOCHEMISCHE TECHNOLOGIE

2.1 BIOLOGIE UND MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der beruflichen Praxis des Ausbildungsschwerpunktes gebräuchlichsten Theorien und Methoden der Biologie und Mikrobiologie kennen und die Zusammenhänge biologischer Vorgänge in der Natur verstehen. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Biologie:

Chemische Evolution, Entwicklungsgeschichte des Lebens. Belebte und unbelebte Materie. Pflanzliche und tierische Organisation.

Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Morphologie. Physiologie.

Biologische Übungen:

Mikroskopische und makroskopische Untersuchungen pflanzlicher und

tierischer Ein- und Mehrzeller.

  1. 4. Semester:

    Biologie:

Zytologie. Der genetische Code; Molekulargenetik.

Vererbungsgesetze. Histologie und Somatologie.

Mikrobiologie:

Wachstum und Vermehrung. Chemische und physikalische Einflüsse auf

Ein- und Mehrzeller.

Biologische Übungen:

Präparation von tierischen und pflanzlichen Gewebeschnitten.

Färbemethoden. Isolierung von Geweben und Organen.

  1. 5. Semester:

    Humanbiologie:

Bau und Physiologie des Menschen. Fortpflanzung. Nachgeburtliche Entwicklung. Humanethologie, Humanökologie. Immunbiologie.

Mikrobiologie:

Systematik. Bedeutung im medizinischen, saprophytischen und industriellen Bereich. Viren, Phagen und Rickettsien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Problemstellungen in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Naturwissenschaften angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung kommt besondere Bedeutung zu. Die Aufeinanderfolge kurzer theoretischer Abschnitte und praktischer Übungen erhöht die Anschaulichkeit und das Verständnis und fördert die Motivation. Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechnungen (Anm.: richtig: Vorbesprechungen) entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichts. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Arbeitsberichtes verlangt.

2.2. BIOCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Ausbildungsschwerpunktes bedeutsamen biochemischen Mechanismen sowie Zusammenhänge biochemischer Abläufe kennen. Er soll Lebensmittelinhaltsstoffe und die Methoden zu ihrer Untersuchung, Bestimmung und Beurteilung kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Proteine:

Struktur, Eigenschaften, Funktion.

Enzyme:

Kinetik, Coenzyme, Effektoren, Gewinnung und Reinigung.

Nucleinsäuren:

Struktur, Replikation; Proteinsynthese. Genexpression.

  1. 4. Semester:

    Stoffwechsel:

Energiebilanz, Glykolyse, Citratzyklus, oxidative Phosphorylierung, Disaccharide. Fettsäurestoffwechsel, Aminosäureabbau, Harnstoffzyklus.

Stoffwechselregulation:

Mechanismen. Hormonale Steuerung.

  1. 5. Semester:

    Biologische Membranen:

Aufbau und Bestandteile, Transportmechanismen.

Lebensmittelinhaltsstoffe:

Verdaulichkeit von Proteinen; Autoxidation von Lipiden.

Lebensmittelrechtliche Beurteilung von Nahrungs- und Genußmitteln.

Kontaminanten:

Toxine, Pharmaka; Schwermetalle, Radionuclide.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Problemstellungen in der beruflichen Praxis des Ausbildungsschwerpunktes, weshalb besonders auf dem Stand der Naturwissenschaft angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Das Verständnis der typischen Probleme der Biochemie baut auf die Kenntnisse aus der organischen Chemie auf.

2.3 BIOCHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die technologischen Methoden der Biochemie und Mikrobiologie auf die Verarbeitung und Produktion biologischer Produkte anwenden können. Er soll einschlägige Erfordernisse des Umweltschutzes kennen.

Lehrstoff:

  1. 4. Semester:

    Biotechnik:

Hauptsächliche Gärungsarten, Produktion von Biomasse.

Lebensmitteltechnologie:

Auf- und Zubereitung von Speisefetten und -ölen und kohlenhydrat- und eiweißhaltigen Produkten.

  1. 5. Semester:

    Lebensmitteltechnologie:

Auf- und Zubereitung von Obst und Gemüse.

Umwelttechnik:

Abwasser, Abgase; Schadstoffbeseitigung, Recycling.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Der Einbau von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Biologie und Mikrobiologie" , „Biochemie" und „Chemische Verfahrenstechnik" erleichtert die Erarbeitung des Lehrstoffes und gewährt Einblick in fachübergreifende Zusammenhänge.

2.4 LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTE MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Arbeitsmethoden der angewandten Mikrobiologie kennen und gewandt beherrschen; er soll der fortschreitenden Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Lehrstoff:

5. Semester:

Mikrobiologische Arbeitsmethoden:

Arten und Bereitung von Nährmedien. Präparations- und Impftechnik. Sterilisation und Entkeimung. Nachweis von Mikroorganismen. Färbetechnik, Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren, Keimzahlbestimmungen.

Physiologische Untersuchungsverfahren:

Einflüsse von Antibiotika, Desinfektionsmitteln, Chemikalien. Ermitteln von Wachstumsparametern. Fermentationsverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung eine besondere Bedeutung zu. Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert. Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

2.5 LABORATORIUM FÜR BIOCHEMIE UND LEBENSMITTELCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll biochemische Arbeitsmethoden und lebensmitteltechnologische Untersuchungsmethoden des Fachgebietes beherrschen. Er soll Probleme aus den Gebieten der Biochemie, der Lebensmitteltechnologie und der Umwelttechnik erkennen und zielsicher lösen können. Der Schüler soll die in den Laboratorien verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen und der Umweltaspekte gewandt handhaben können.

Lehrstoff:

  1. 5. Semester:

    Biochemie:

Isolierung, Bestimmung und Charakterisierung von Proteinen.

Enzymkinetik.

Lebensmittelchemie:

Analyse von Lebensmitteln und Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen; lebensmittelrechtliche Beurteilung.

Umwelttechnik:

Biologische Untersuchungsverfahren, chemische Spurenanalytik.

Projektarbeiten:

Interdisziplinäre Projektstudien aus den ,Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Physikalische Chemie", „Analytische Chemie", „Allgemeine und anorganische Chemie", „Organische Chemie", „Biologie und Mikrobiologie", „Biochemische Technologie" und „Chemische Verfahrenstechnik" unter Bezugnahme auf die jeweiligen Lehrstoffe dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien, die Vielseitigkeit der Methoden und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der biochemischen und lebensmitteltechnologischen Untersuchungsmethoden. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Biochemie", „Biochemische Technologie" und „Biologie und Mikrobiologie". Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichts in den theoretischen Pflichtgegenständen. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Für die Auswahl der Projektthemen sind die wesentlichen Kriterien die Aktualität, die Vielseitigkeit der Projektumgebung (Industrie, gewerbliche Betriebe, Hochschulinstitute, Forschungsstätten) und der fachübergreifende Aspekt der Problemstellung. Bei den Projektstudien wird entsprechend den Erfordernissen der Praxis die Erstellung einer umfassenden schriftlichen Ausarbeitung des Projektes verlangt, in der Ergebnisse aller Teilschritte (Problemanalyse, Meß- und Analysenmethoden, Meßergebnisse, Schlußfolgerungen, Lösungsvorschläge, Bewertungen, Zeit- und Ablaufpläne zur Projektrealisierung, Literaturverzeichnis) zusammengefaßt sind. Einer dem Problem angemessenen Literaturstudie kommt besondere Bedeutung zu. Bei der Durchführung der Projektstudien empfiehlt sich in Teilbereichen die Verwendung der Unterrichtssprache Englisch, insbesondere im Hinblick auf die mit den Themen verbundenen internationalen Kontakte.

B. Freigegenstände

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die betriebswirtschaftlichen Vorteile eines Qualitätssicherungssystems kennen. Er soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Stichprobenprüfung:

Qualitative und quantitative Merkmale, Zuverlässigkeitsprüfung,

Stichprobensysteme.

Auswertungsverfahren:

Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

  1. 4. Semester:

    Qualitätssicherung im chemischen Betrieb:

Qualitätsregelkarten, Qualitätssicherungssysteme, Qualitätskosten. OECD-Richtlinien - ISO 9000-GLP-Richtlinien („good laboratory practice").

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit im Fachgebiet; daher empfiehlt sich das Ausgehen von praxisnahen Fallbeispielen unter Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln entsprechend der betrieblichen Praxis. Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung ist die Behandlung der bestehenden Normen von besonderer Bedeutung. Die Betonung bei der Auswahl der Lehrinhalte liegt bei Beispielen aus dem Bereich der Laborpraxis.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch betriebswirtschaftliche Lehren geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerischen Entscheidungen umzusetzen.

Lehrstoff:

  1. 5. Semester:

    Organisation:

Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag;

Faktura, Beleg; Ablagetätigkeit; Mahnwesen, Versand;

Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.

Rechnungswesen:

Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.

Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich. Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.

Recht:

Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeitnehmerschutz,

Gewerkschaften; Steuerrecht; Versicherungswesen.

Führung:

Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung; Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.

Projekte:

Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.

Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt. Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation. Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.

C. Förderunterricht

Siehe Anlage 8.

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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 8 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von einer Wochenstunden. *3) Einschließlich umweltanalytischer Untersuchungsmethoden. *4) Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von zwei Wochenstunde. *5) Einschließlich Umwelttechnik.

*6) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Semester bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtsstunden eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

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