Anlage 7 Externistenprüfungsverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 10.5.1997

Anlage 7

Externistenprüfungszeugnis
über die Vorprüfung
zur Externistenreifeprüfung

(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. Nr. 130/1989 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 7 wird nach dem Wort „Externistenreifeprüfung“ die Wendung „/Externistenreife- und Befähigungsprüfung“ eingefügt.

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 125/1997 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: In der Anlage 7 wird die Wendung „Externistenreife- und Befähigungsprüfung“ durch die Wendung „Externistenreife- und Diplomprüfung“ ersetzt.“)

Zusatzdokumente: Externistenprüfungszeugnis 

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)