Anlage 7
Externistenprüfungszeugnis
über die Vorprüfung
zur Externistenreifeprüfung
(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. Nr. 130/1989 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 7 wird nach dem Wort „Externistenreifeprüfung“ die Wendung „/Externistenreife- und Befähigungsprüfung“ eingefügt.“)
Zusatzdokumente: Externistenprüfungszeugnis
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