Anlage 6
Anhang 6 (zu § 26)
Textbausteine für das Prüfgutachten
- 1. Für uneingeschränkt positive Prüfgutachten ist folgender Text zu verwenden:
- „Die vorliegende Emissionsmeldung gemäß § 8 EZG wurde von mir/uns gemäß § 9 Abs. 1 EZG geprüft. Die Emissionsmeldung vermittelt ein möglichst getreues Bild der Emissionen der Anlage. Die Emissionen der Anlage …………[Name] (NAP-Code ………) betrugen ……… t CO2 für das Berichtsjahr 20….
- Die Emissionsüberwachung entspricht nach meiner/unserer Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und den Auflagen des relevanten Genehmigungsbescheides gemäß § 4 EZG, Bescheid GZ. ………… vom ……… [Aussstellungsdatum] der …………… [zuständige Behörde] (zuletzt gemäß § 6 EZG geändert durch Bescheid GZ………).“
- 2. Für positive Prüfgutachten mit Einschränkung auf Grund nicht-wesentlicher Nicht-Konformitäten ist folgender Text zu verwenden:
- „Die vorliegende Emissionsmeldung gemäß § 8 EZG wurde von mir/uns gemäß § 9 Abs. 1 EZG geprüft. Die Emissionsmeldung vermittelt ein möglichst getreues Bild der Emissionen der Anlage. Die Emissionen der Anlage …………[Name] (NAP-Code ………) betrugen ……… t CO2 für das Berichtsjahr 20….
- Die Emissionsüberwachung entspricht nach meiner/unserer Prüfung in einem oder mehreren Punkten nicht den gesetzlichen Vorschriften und/oder den Auflagen des relevanten Genehmigungsbescheides gemäß § 4 EZG, Bescheid GZ. ………… vom ……… [Aussstellungsdatum] der …………… [zuständige Behörde] (zuletzt gemäß § 6 EZG geändert durch Bescheid GZ. …………).
- Die gefundenen Abweichungen wurden als geringfügig eingestuft und beeinflussen die Höhe der berichteten Emissionen nicht wesentlich. Der Inhaber der Anlage wurde aufgefordert, Korrekturmaßnahmen einzuleiten.“
- 3. Für positive Prüfgutachten mit Einschränkung auf Grund wesentlicher Nicht-Konformitäten ist folgender Text zu verwenden:
- „Die vorliegende Emissionsmeldung gemäß § 8 EZG wurde von mir/uns gemäß § 9 Abs. 1 EZG geprüft. Die Emissionsmeldung vermittelt ein möglichst getreues Bild der Emissionen der Anlage. Die Emissionen der Anlage …………[Name] (NAP-Code ………) betrugen ……… t CO2 für das Berichtsjahr 20….
- Die Emissionsüberwachung entspricht nach meiner/unserer Prüfung in einem oder mehreren wesentlichen Punkten nicht den gesetzlichen Vorschriften und/oder den Auflagen des relevanten Genehmigungsbescheides gemäß § 4 EZG, Bescheid GZ. ………… vom ……… [Aussstellungsdatum] der …………… [zuständige Behörde] (zuletzt gemäß § 6 EZG geändert durch Bescheid GZ. …………).
- Die gefundenen Abweichungen wurden als wesentlich eingestuft und beeinflussen die Höhe der berichteten Emissionen wesentlich. Der Inhaber der Anlage wurde aufgefordert, Korrekturmaßnahmen einzuleiten.“
- 4. Für negative Prüfgutachten ist folgender Text zu verwenden:
- „Die vorliegende Emissionsmeldung gemäß § 8 EZG wurde von mir/uns gemäß § 9 Abs. 1 EZG geprüft. Die Emissionen der Anlage …………[Name] (NAP-Code ………) für das Berichtsjahr 20… können nicht bestätigt werden.
- Die Emissionsüberwachung entspricht nach meiner/unserer Prüfung in wesentlichen Punkten nicht den gesetzlichen Vorschriften und/oder den Auflagen des relevanten Genehmigungsbescheides gemäß § 4 EZG, Bescheid GZ. ………… vom ……… [Aussstellungsdatum] der …………… [zuständige Behörde] (zuletzt gemäß § 6 EZG geändert durch Bescheid GZ.………).
- Die gefundenen Abweichungen wurden als wesentlich eingestuft und beeinflussen die Höhe der berichteten Emissionen wesentlich.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
20005558
Dokumentnummer
NOR40092671
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