Anlage 4
Kurztitel
Interventionsverordnung
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 4
Inkrafttretensdatum
27.06.2007
Außerkrafttretensdatum
18.10.2017
Abkürzung
IntV
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Inhalt von Interventionsplänen
Gliederung | Gesamtstaatlicher Interventionsplan | Interventionsplan auf Landesebene |
TITELSEITE |
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INHALTSVERZEICHNIS |
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1. EINLEITUNG |
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1.1 Zweck | Beschreibung des Zwecks des Interventionsplans | Beschreibung des Zwecks des Interventionsplans |
1.2 Anwendungsbereich | Beschreibung des Anwendungsbereichs des Interventionsplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen | Beschreibung des Anwendungsbereichs des Interventionsplans; Verbindung zu anderen Notfallplänen, insbesondere zum gesamtstaatlichen Interventionsplan |
1.3 Gesetzliche Grundlagen | Auflistung der gesetzlichen Grundlagen, die bei radiologischen Notstandssituationen auf Bundesebene zur Anwendung kommen | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan; Auflistung der gesetzlichen Grundlagen, die bei radiologischen Notstandssituationen auf Landesebene zur Anwendung kommen |
2. PLANUNGSBASIS |
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2.1 Kategorisierung verschiedener potenzieller radiologischer Notstandssituationen | Beschreibung der radiologischen Gefährdungen, die der Interventionsplan berücksichtigt; Beschreibung der für Österreich in Betracht kommenden Szenarien im Anhang | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan unter Berücksichtigung der für das Bundesland in Betracht kommenden Szenarien |
2.2 Begriffsbestimmungen | Begriffsbestimmungen, die für die Interventionspläne von Bedeutung sind | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan |
2.3 Am Notfallmanagement beteiligte Organisationen und ihre Zuständigkeiten | Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene radiologische Notstandssituationen; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Bundesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist. Kontaktadressen als Anhang | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan; Auflistung der beteiligten Organisationen und ihrer Zuständigkeiten für verschiedene radiologische Notstandssituationen auf Landesebene; insbesondere Auflistung der Notfalleinrichtungen und des bei Interventionen zum Einsatz kommenden Personals auf Landesebene; Angabe, nach welcher Zeitspanne ab Alarmierung dieses Personal einsatzbereit ist. Kontaktadressen als Anhang |
2.4 Kommunikation | Kurze Beschreibung der Kommunikationswege zwischen den beteiligten Organisationen | Kurze Beschreibung der Kommunikationswege zwischen den beteiligten Organisationen |
2.5 Ablaufplan | Kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene radiologische Notstandssituationen | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan; kurze Beschreibung des idealen Ablaufs der Reaktionen auf verschiedene radiologische Notstandssituationen auf Landesebene |
3. IMPLEMENTIERUNG DER NOTFALLPLANUNG |
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3.1 Melde- und Alarmierungswege | Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene radiologische Notstandssituationen | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan; Beschreibung der Melde- und Alarmierungswege für verschiedene radiologische Notstandssituationen auf Landesebene |
3.2 Bewertung der radiologischen Notstandssituation | Beschreibung der Bewertung der radiologischen Notstandssituation und der Einbindung der verfügbaren technischen Notfallsysteme | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan |
3.3 Strahlenspüren, Probenahme, Probentransport und Messung | Beschreibung der Aktivierung und des Ablaufs von Strahlenspüreinsätzen; Beschreibung des Probenahmeplans für verschiedene radiologische Notstandssituationen; Beschreibung der Umsetzung des Probenahmeplans einschließlich Probentransport und Messung | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan |
3.4 Auszug aus Maßnahmenkatalog | Auflistung der wichtigsten Interventionsmaßnahmen, vorhandener Interventionsrichtwerte und abgeleiteter Interventionsrichtwerte | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan |
3.5 Interventionsmaßnahmen | Beschreibung der Zuständigkeiten und der Regelungen für Empfehlungen von Interventionsmaßnahmen auf Bundesebene | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan bezüglich der Empfehlung von Interventionsmaßnahmen; Beschreibung der Durchführung von Interventionsmaßnahmen insbesondere Anordnung, Vorbereitung, Umsetzung und Überprüfung der Umsetzung |
3.6 Information der Öffentlichkeit | Beschreibung der Zuständigkeiten und Regelungen auf Bundesebene für die Information der Öffentlichkeit für verschiedene radiologische Notstandssituationen; vorbereitete Pressemeldungen/Meldetexte für verschiedene radiologische Notstandssituationen unter Berücksichtigung der Anlage 3 (als Anhang) | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan |
3.7 Schutz der Personen, die Interventionen durchführen | Beschreibung der Regelungen zur Erfassung der Strahlenexposition und zum Schutz von Personen, die Interventionen durchführen | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan |
3.8 Medizinische Hilfeleistung und Eindämmung nichtradiologischer Auswirkungen | Organisatorische Regelungen für die Behandlung von Personen mit schweren deterministischen Strahlenschäden sowie für die psychische Betreuung von Interventionspersonal und Bevölkerung | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan; Auflistung der vorhandenen Einrichtungen im Bundesland |
3.9 Aufzeichnungen und Datenmanagement | Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei radiologischen Notstandssituationen und bei Notfallübungen | Verweis auf gesamtstaatlichen Interventionsplan; Auflistung der benötigten Aufzeichnungen bei radiologischen Notstandssituationen und bei Notfallübungen auf Landesebene |
4. AUFRECHTERHALTUNG DER NOTFALLPLANUNG |
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4.1 Behörden und ihre Zuständigkeiten | Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallplanung auf Bundesebene | Zuständigkeiten für Aufrechterhaltung der Notfallplanung auf Landesebene |
4.2 Ressourcen | Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Interventionsplanes erforderlichen Ressourcen auf Bundesebene | Beschreibung der Sicherstellung der für die Durchführbarkeit des Interventionsplanes erforderlichen Ressourcen auf Landesebene |
4.3 Training und Notfallübungen | Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Interventionspersonal; Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne | Beschreibung der Regelungen zur Sicherstellung ausreichenden Trainings von Interventionspersonal; Beschreibung der Regelungen für Zuständigkeiten, Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen; Notfallübungspläne auf Landesebene |
4.4 Qualitätssicherung und Aktualisierung des Interventionsplanes | Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Interventionsplans | Regelungen für regelmäßige Durchsicht und Überarbeitung des Interventionsplans |
ABKÜRZUNGEN |
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VERTEILERLISTE |
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ANHÄNGE |
| Insbesondere gesamtstaatlicher Interventionsplan |
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2017
Gesetzesnummer
20005363
Dokumentnummer
NOR40088362
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