Anlage 3 Grundausbildungen für den Exekutivdienst und die Verwendungsgruppen E 2a und E 1 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst

Alte FassungIn Kraft seit 01.12.1999

Anlage 3

GRUNDAUSBILDUNG FÜR DIE VERWENDUNGSGRUPPE E 1

A. Lehrgegenstände

  1. 1. Österreichisches Verfassungsrecht unter besonderer

Berücksichtigung der allgemeinen Behördenorganisation und der Verwaltungstätigkeit (allgemeine Verwaltungslehre) kriminalpolizeilichen Amtshandlungen (außer

  1. 2. Verwaltungsverfahrensrecht

Verwaltungsverfahrensgesetze, Dienstrechtsverfahren

  1. 3. Dienst- und Besoldungsrecht einschließlich
  1. 4. Materielles Verwaltungsrecht
  1. a) Grundzüge des materiellen Polizeiverwaltungsrechtes,

soweit es nicht in den besonderen Gegenständen des

Verkehrsrechtes und des Waffenrechtes gelehrt wird

  1. b) Überblick über das übrige materielle Verwaltungsrecht
  1. 5. Strafrecht und Strafverfahrensrecht (Strafvollzugsrecht im
  1. 6. Grundzüge des Privatrechtes und des Zivilprozessrechtes
  1. 7. Grundzüge des Völkerrechtes
  1. 8. Vollzugsdienst (Aufgaben und Befugnisse), insbesondere

Planung, Organisation und Führung des Sicherheitsdienstes

  1. 9. Kriminologie, Kriminaltaktik, insbesondere Planung,

Organisation, Koordinierung und Führung bei

ökonomisch-administrativer Gendarmeriedienst)

  1. 10. Kriminaltechnik, Gerichtsmedizin und Gerichtspsychiatrie

(außer ökonomisch-administrativer Gendarmeriedienst)

  1. 11. Verkehrslehre einschließlich Verkehrsrecht, insbesondere

Planung, Organisation und Führung bei verkehrsdienstlichen

ökonomisch-administrativer Gendarmeriedienst)

  1. 12. Taktik und Ordnungsdienst
  1. 13. Polizeitechnik (Waffen- und Gerätekunde, Einsatz von

Kraftfahrzeugen und Fernmeldeeinrichtungen)

  1. 14. Schriftverkehr, Bürotechnik und Anwendung der elektronischen
  1. 15. Grundzüge der angewandten Psychologie
  1. 16. Grundzüge der Soziologie und der Wirtschaftspolitik
  1. 17. Grundzüge der Pädagogik
  1. 18. Grundzüge der politischen Bildung und der umfassenden
  1. 19. Grundzüge des Führungsverhaltens, der Führungstechniken und
  1. der Organisations- und Arbeitstechnik
  1. 20. Zwei lebende Fremdsprachen
  1. 21. Grundzüge der österreichischen Geschichte und der Geschichte
  1. des österreichischen Sicherheitswesens
  1. 22. Leibesübungen, Sport und Selbstverteidigung
  1. 23. Allgemeine Staatsverrechnung und allgemeine

Verrechnungslehre (nur ökonomisch-administrativer

  1. 24. Österreichische Staatsverrechnung und Wirtschaftsgebarung

(nur ökonomisch-administrativer Gendarmeriedienst)

  1. 25. Grundzüge des Abgabenwesens, des Finanzausgleiches, des

ökonomisch-administrativer Gendarmeriedienst)

  1. 26. Grundzüge des Pensionsrechts, des allgemeinen

ökonomisch-administrativer Gendarmeriedienst)

  1. 27. Einführung in die empirische Sozialforschung
  1. 28. Allgemeine praxisbezogene Lehrveranstaltungen

(berufsfeldorientiert) zur Vertiefung der Berufsausbildung

B. Prüfungsgegenstände

I. Schriftliche Arbeit

Erstellung einer schriftlichen Arbeit unter Berücksichtigung

praxisorientierter Elemente

II. Mündliche Prüfung

Prüfungssituatives Auseinandersetzen mit der schriftlichen

Arbeit, wobei sowohl angrenzende Themenbereiche als auch seitens

der Prüfer zu setzende Schwerpunkte im Rahmen der unter lit. A

der Anlage 3 angeführten Lehrgegenstände zu berücksichtigen

sind.

Schlagworte

Dienstrecht, Waffenkunde, Organisationstechnik, Bankwesen, Geldwesen

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2025

Gesetzesnummer

20000229

Dokumentnummer

NOR40002099

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)