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Anlage 2 Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen – Regelung (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Anlage 2

— Anlage II

Bei der Festsetzung der Ratenzahlungen gemäß Artikel 4 des Vertrages wurde einvernehmlich davon ausgegangen, daß 4 1/2% des Wertes der tschechoslowakischen Exporte in die Republik Österreich im Jahre 1974 157 Millionen österreichische Schilling entsprechen. Es wird erwartet, daß bei der vorgesehenen Intensivierung der gegenseitigen Beziehungen der Handelsverkehr in den nächsten Jahren steigen wird. Sollten sich jedoch wider Erwarten die Exporte der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik in die Republik Österreich so vermindern, daß der jährliche Abspaltungsbetrag unter 157 Millionen österreichische Schilling sinkt, erklärt sich die Tschechoslowakische Sozialistische Republik bereit, über die Erhöhung des Prozentsatzes der Abspaltung neu zu verhandeln.

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2021

Gesetzesnummer

10004211

Dokumentnummer

NOR12046178

alte Dokumentnummer

N3197514338A

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