Anlage 2 VbegG

Alte FassungIn Kraft seit 15.3.1990

Anlage 2

(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert

1. Die Novellierungsanweisung des Artikel I, Z 6 der Novelle BGBl. Nr. 116/1977 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „6. In der Anlage 2 zu § 4 Abs. 1 (Wortlaut des Aufdruckes der „Unterstützungserklärung") haben in der Bestätigung der Gemeinde die Worte „am (Stichtag)" zu entfallen.“

2. Die Novellierungsanweisung des Artikel I, Z 7 der Novelle BGBl. Nr. 355/1989 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „7. In der Anlage 2 zu § 4 Abs. 1 lautet der 1. Satz der Unterstützungserklärung: „Der Gefertigte (Vor- und Familienname), geb. am . . . , wohnhaft in unterstützt hiermit den Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren betreffend folgende, durch Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit:"

3. Die Novellierungsanweisung des Artikel VI, Z 6 der Novelle BGBl. Nr. 148/1990 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „6. In der Anlage 2 wird der erste Satz unterhalb der Überschrift „Bestätigung der Gemeinde" um folgende Worte ergänzt: „und in der Gemeinde einen ordentlichen Wohnsitz hat.".“)

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2023

Gesetzesnummer

10000532

Dokumentnummer

NOR12013160

alte Dokumentnummer

N1199010864H

Zusatzdokumente: Anlage 2 

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