Anlage 2
(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert
1. Die Novellierungsanweisung des Artikel I, Z 6 der Novelle BGBl. Nr. 116/1977 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „6. In der Anlage 2 zu § 4 Abs. 1 (Wortlaut des Aufdruckes der „Unterstützungserklärung") haben in der Bestätigung der Gemeinde die Worte „am (Stichtag)" zu entfallen.“
2. Die Novellierungsanweisung des Artikel I, Z 7 der Novelle BGBl. Nr. 355/1989 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „7. In der Anlage 2 zu § 4 Abs. 1 lautet der 1. Satz der Unterstützungserklärung: „Der Gefertigte (Vor- und Familienname), geb. am . . . , wohnhaft in unterstützt hiermit den Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren betreffend folgende, durch Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit:"
3. Die Novellierungsanweisung des Artikel VI, Z 6 der Novelle BGBl. Nr. 148/1990 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „6. In der Anlage 2 wird der erste Satz unterhalb der Überschrift „Bestätigung der Gemeinde" um folgende Worte ergänzt: „und in der Gemeinde einen ordentlichen Wohnsitzhat."
4. Die Novellierungsanweisung des Artikel II, Z 13 der Novelle BGBl. Nr. 339/1993 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „13. In der Anlage 2 lauten die Gebietsbezeichnungen oberhalb und neben den jeweiligen Gemeinderubriken : „Bezirk".“)
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2023
Gesetzesnummer
10000532
Dokumentnummer
NOR12014489
alte Dokumentnummer
N1199328042J
Zusatzdokumente: Anlage 2
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