Anlage 2 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1993

Anlage 2

Anlage 2.6.1

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstundenzahl Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Semester Summe tungs-

1 2 3 4 5 6 7 8 gruppe

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1. Religion ................ 1 1 1 1 1 1 - - 6 (III)

2. Deutsch ................. 3 3 2 2 2 2 - - 14 (I)

3. Englisch ................ 2 2 2 2 2 2 - - 12 (I)

4. Geschichte .............. - - 2 2 - - - - 4 (III)

5. Geographie .............. - - 2 2 - - - - 4 (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Politische

Bildung ................. - - - - 2 2 - - 4 III

7. Angewandte Mathematik ... 4 4 3 3 3 3 - - 20 I

8. Angewandte Physik ....... 2 2 - - - - - - 4 II

9. Angewandte Chemie ....... - - 2 2 - - - - 4 II

10. Elektronische

Datenverarbeitung und

Betriebsinformatik ...... - - 2 2 2 2 - - 8 I

11. Mechanik ................ 3 3 3 3 2 2 - - 16 (I)

12. Fertigungstechnik und

Maschinenelemente *1) ... 2 2 2 2 2 2 4 4 20 I

13. Betriebstechnik *2) ....... - - 2 2 2 2 3 3 14 I

14. Maschinen- und

Fördertechnik ........... - - - - - - 3 3 6 I

15. Elektrotechnik und

Elektronik .............. - - - - 2 2 - - 4 I

16. Meß-, Steuerungs- und

Regelungstechnik ........ - - - - - - 3 3 6 I

17. Mitarbeiterführung ...... - - - - - - 2 2 4 III

18. Qualitätssicherung ...... - - - - 3 3 - - 6 I

19. Konstruktionsübungen und

Darstellende Geometrie .. 3 3 2 2 2 2 4 4 22 I

20. Laboratorium ............ - - - - - - 6 6 12 I

21. Werkstätte .............. 5 5 - - - - - - 10 (Va)

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Gesamtwochenstundenzahl ..... 25 25 25 25 25 25 25 25 200

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B. Freigegenstände *3)

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Qualitätssicherung .......... - - - - 1 1 1 1 I

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C. Förderunterricht *3)

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Deutsch ..................... *4) *4) *4) *4) *4) - - (I)

Englisch .................... *4) *4) *4) *4) *4) - - (I)

Angewandte Mathematik ....... *4) *4) *4) *4) *4) - - I

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände .......... *4) *4) *4) *4) *4) *4) *5)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 2.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 2.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden):

Sprachnormen:

Zeichensetzung (wiederholender Rückblick und Behebung von Unzulänglichkeiten). Direkte und indirekte Rede, Verneinung, Ellipse.

Sprachgestaltung:

Sachliche und emotionale Darstellungsform. Strukturierung einfacher Sachverhalte (Ober- und Unterbegriffe, Definition). Strukturierung von Sachzusammenhängen in freier Rede und in schriftlichen und graphischen Formen. Charakterisieren. Sprachliche Mittel der Gesprächs- und Diskussionsführung (Formen, Zweck). Protokoll.

Auseinandersetzung mit Texten:

Sach- und Gebrauchstexte. Vergleich desselben Sachverhalts in verschiedenen Darstellungsformen.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

Arbeitstechniken:

Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von

Bibliotheken. Arbeitsplanung.

Sprachnormen:

Sprachschichten.

Sprachgestaltung:

Einfache Schlüsse. Sinnzusammenhänge. Zulässige und unzulässige Verallgemeinerung. Ursache. Wirkung. Bedienung; Argument, Beispiel.

Auseinandersetzung mit Texten:

Vergleich literarischer Werke desselben Themenkreises an Beispielen aus dem deutschsprachigen, insbesondere österreichischen Schrifttum des 19. und des 20. Jahrhunderts. Anwendung einfacher Analyseformen (Thema, Motiv, Stoff, Umraum, Handlung).

  1. 3. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 2 unter Beachtung, daß das 3. und 4. Semester dem ersten bzw. zweiten Semester des II. Jahrganges in Anlage 2 und das

  1. 5. und 6. Semester dem ersten bzw. zweiten Semester des III. Jahrganges entsprechen.

Didaktische Grundlagen:

Siehe Anlage 2.

3. ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)'' in Anlage 2 unter Beachtung, daß die Semester 1 und 2 dem ersten bzw. zweiten Semester des I. Jahrganges in Anlage 2 entsprechen, die Semester 3 und 4 dem ersten bzw. zweiten Semester des II. Jahrganges in Anlage 2 usw.

4. GESCHICHTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' in Anlage 2 unter Beachtung, daß das 3. und 4. Semester dem ersten bzw. zweiten Semester des I. Jahrganges in Anlage 2 entsprechen.

5. GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde'' in Anlage 2 unter Beachtung, daß das 3. und 4. Semester dem ersten bzw. zweiten Semester des I. Jahrganges in Anlage 2 entsprechen.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 2 unter Beachtung, daß das 5. und 6. Semester dem ersten bzw. zweiten Semester des III. Jahrganges in Anlage 2 entsprechen.

7. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Geometrie, der Analysis, der Numerik und der angewandten Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von mathematischem Wissen und Können sind allgemeine mathematische Fähigkeiten wie Argumentieren und exaktes Arbeiten, Darstellen und Interpretieren, Kombinieren und Anwenden von vertrauten Methoden auf neuartige Verfahren und kritisches Denken durch Einsichten in den Modellcharakter mathematischer Werkzeuge als Lernziele anzustreben.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (4 Wochenstunden):

Numerik und Algebra:

Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme); Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte). Potenzen und Wurzeln.

Geometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreieckes. Berechnungen mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes. Stereometrie (Oberflächen- und Volumsberechnungen eben- und krummflächig begrenzter Körper).

  1. 2. Semester (4 Wochenstunden):

Numerik und Algebra:

Gleichungen (quadratische Gleichung, goniometrische Gleichungen). Funktionen (Darstellung, Umkehrfunktion), Potenz- und Wurzelfunktion, quadratische Funktion, allgemeine Kreisfunktion, transzendente Funktionen (Exponentialfunktion, logarithmische Funktion) Logarithmen; Rechenoperationen, logarithmische Darstellungen, Exponential- und Logarithmusgleichung, Komplexe Zahlen (Begriff, Grundrechenoperationen, Gaußsche Zahlenebene, Eulersche Formel).

Geometrie:

Analytische Geometrie (Gerade, Ebenen, Kegelschnitte).

  1. 3. Semester (3 Wochenstunden):

Analysis:

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitungen reeller Funktionen, Differentiationsregeln); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Newtonverfahren zur Nullstellenbestimmung, Extremwertberechnungen); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integrationsmethoden).

Geometrie:

Grundlagen der Vektorrechnung (Koordinatendarstellung, Addition und Subtraktion, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Skalar- und Vektorprodukt von Vektoren, Geraden- und Ebenendarstellung).

  1. 4. Semester (3 Wochenstunden):

Analysis:

Technische Anwendungen der Differential- und Integralrechnung. Numerische Integration. Potenzreihen, Taylorreihen.

  1. 5. Semester (3 Wochenstunden):

Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Beschreibende Statistik; Häufigkeitsverteilung, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen, Anwendungen. Wahrscheinlichkeitsrechnung; Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen. Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichproben) Geometrie:

Parameter- und Polarkoordinatendarstellung. Krümmung ebener Kurven. Technisch wichtige Kurven.

  1. 6. Semester (3 Wochenstunden):

Analysis:

Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten (Lösungen für einfache Störfunktionen).

Planungsmathematik:

Lineare Optimierung, Matrizenrechnung (Eigenschaften, Inversion, Anwendungen). Graphen und Netzwerke.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebiets. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Es ist auf die Wiederholung von grundlegenden Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Termen Wert zu legen. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel.

Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten pro Semester.

8. ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 2.4.1.

9. ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 2.4.1.

  1. 10. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND BETRIEBSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Denk- und Arbeitsweisen der Informatik sowie die Anwendungen und Entwicklungstendenzen der Betriebsinformatik kennen. Er soll mit Hilfe von Programmiersprachen und Softwarewerkzeugen einfache Problemstellungen aus dem weiteren Zusammenhang des Fachgebietes analysieren und für die elektronische Datenverarbeitung aufbereiten können.

Der Schüler soll spezielle Aufgaben des Fachgebietes mittels erstellter EDV-Programme und Anwendungssoftware lösen und diese Programme testen und dokumentieren können. Er soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einordnen können.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Hardwarekomponenten von EDV-Systemen:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken, Schnittstellen.

Betriebssystem:

Grundlegende Befehle und Utilities (Dateiverwaltung, Ein- und Ausgabe, Benutzeroberflächen).

Standardsoftware:

Textverarbeitung.

Programmieren:

Methoden des strukturierten Softwareentwurfs. Kontrollstrukturen.

Strukturierte Datentypen. Prozedurtechnik.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation. Einfache Modellbildungen mit facheinschlägigen

Problemstellungen. Präsentationsgraphik.

Programmieren:

Anwendungen des Fachgebietes. Programmbibliotheken.

Programmadaptierung, Programmoptimierung.

  1. 5. Semester (2 Wochenstunden):

Standardsoftware:

Datenbanksysteme. Integrierte Softwarepakete. Projektmanagement. Software für speziellere betriebliche Aufgaben. Lösen von betrieblichen Aufgaben durch Modellbildung.

Betriebssysteme und Datennetze:

Multi-Tasking-, Multi-User-Betriebssysteme. Lokale Netzwerke. Datenfernverarbeitung, Datennetze, Telefax, Telex, ISDN.

  1. 6. Semester (2 Wochenstunden):

Informationsbeschaffung:

Erfassen und Darstellen des innerbetrieblichen Informationsflusses; Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe und Strukturen. Abfragesprachen, Benützen von allgemein zugänglichen öffentlichen Datenbanken.

Praktisches Datenverarbeitungsmanagement:

Bedarfsanalyse (Soll-Ist-Ermittlung), Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Auswerten von Angeboten.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft, Datenschutz, Datensicherheit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verbreitung der Programme und Methoden in der betrieblichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt daher der Berücksichtigung aktueller Standardsoftware zu. Die Gedächtnisbelastung des Schülers/der Schülerin wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit am Rechner folgen.

Als Hilfen für die Darstellung von Programm- und Projektabläufen und Datenflüssen bewähren sich graphische Darstellungen. Die aktuellen Entwicklungen in der Unterstützung betrieblicher Probleme (CAx - Methoden) sind besonders zu beachten.

Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht sind den Aufgabenstellungen der elektronischen Datenverarbeitung besonders angemessen. Fächerübergreifende Themen ermöglichen komplexere Aufgabenstellungen.

11. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanischtechnische Berechnungen und deren Lösungen beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und die Gesetze der Mechanik auf Systeme und Prozesse der betrieblichen Praxis anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden):

Statik:

Grundbegriffe; Masse, Kraft, Moment (Skalar, Vektor). Zentrales, ebenes Kräftesystem; Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften. Freimachen von Bauteilen. Allgemeines ebenes Kräftesystem; Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewichtsbedingungen.

Festigkeitslehre:

Spannungsarten, Hookesches Gesetz für Normal- und Schubspannnungen, Spannungs- Dehnungsdiagramm, Festigkeitswerte und zulässige Beanspruchung, Belastungsfälle.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

Statik:

Schwerpunktsermittlung; Linien-, Flächen und Körperschwerpunkt. Statisch bestimmter Träger; Stützkräfte, Querkraft und Momentenverteilung. Reibung.

Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Flächenpressung, einfache Abscherung, Biegung). Einfache Festigkeitsberechnungen.

  1. 3. Semester (3 Wochenstunden):

Statik:

Momenten- und Querkraftverteilung am Balken und deren

Superposition.

Festigkeitslehre:

Flächenmomente, Spannungsberechnungen des Balkens (Biege-, Torsions- und Wärmespannungen). Zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannung. Dauerbeanspruchung. Spannungszustände. Formänderungen (Berechnung nach Handbüchern). Knickung.

  1. 4. Semester (3 Wochenstunden):

Kinematik:

Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des

starren Körpers.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Dynamik des starren Körpers (Impulssatz; Energiesatz, Arbeitssatz; Drallsatz). Einmassenschwinger. Massenreduktion.

  1. 5. Semester (2 Wochenstunden):

Hydromechanik:

Hydrostatik (ideales Fluid, Druck, hydrostatisches Grundgesetz). Kontinuitätsgleichung, Bernoulligleichung. Rohrreibung. Ausfluß aus Gefäßen und Mündungen. Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.

  1. 6. Semester (2 Wochenstunden):

Thermodynamik:

Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme), 1. Hauptsatz. Zustandsgleichungen und Zustandsänderungen idealer Gase. Entropie und 2. Hauptsatz. Kreisprozesse. Wärmeübertragung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der betrieblichen Praxis. Moderne Hilfsmittel wie technische Demonstrationsgeräte und Softwareprodukte sind anzuwenden. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik'' erforderlich.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten pro Semester.

  1. 12. FERTIGUNGSTECHNIK UND MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Maschinenelemente kennen und einfache Maschinenelemente selbstätig unter Verwendung praxisnaher Unterlagen entwerfen, bemessen und berechnen können. Er soll Werkstoffe für Maschinenelemente nach Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Gesichtspunkten der Lagerhaltung und Akquisition auswählen können.

Er soll die Fertigungsverfahren der Metallbearbeitung gründlich kennen; weiters die gebräuchlichen Fertigungsverfahren der Holz- und Kunststoffverarbeitung.

Er soll den Einsatz von Werkzeugen, Vorrichtungen und Maschinen der spanenden und spanlosen Fertigung planen können und mit den Grundsätzen, Methoden und Mitteln der Automatisierung und der flexiblen Fertigung vertraut sein.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Einteilung und normgemäße Bezeichnung. Aufbau und Eigenschaften der Metalle. Stahlsorten, Eisengußwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe, nichtmetallische

Werkstoffe.

Verbindungselemente:

Lösbare und nicht lösbare Verbindungen, Berechnung.

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Legierungen, Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung, Prüfmethoden. Eigenschaften und Verwendung der wichtigsten Kunststoffe.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Rohrleitungs- und Federelemente:

Rohrleitungen, Rohrverbindungen, Druckbehälter. Federelemente.

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

  1. 5. Semester (2 Wochenstunden):

Elemente der Drehbewegung:

Achsen , Wellen, Mitnehmerverbindungen, Gestaltung und Berechnung. Wälzlager; einfache Gleitlagerungen. Kupplungen, Zahnradgetriebe und Hülltriebe.

  1. 6. Semester (2 Wochenstunden):

Spanende Fertigungsverfahren:

Drehen, Fräsen, Bohren und Schleifen; Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie, Spanbildung, Schnittkräfte, Schneidwerkstoffe, Standzeit und Verschleiß. Werkzeugaufnahmen.

Werkzeugmaschinen:

Hauptbaugruppen; Fehlerquellen. Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Verfahren. Bearbeitungszentren. Flexible Fertigung, moderne CAM-Verfahren.

  1. 7. Semester (4 Wochenstunden):

Vorrichtungsbau:

Bestimmen, Positionieren und Spannen. Gestalten und Berechnen von

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

Werkstück- und Werkzeugtransport:

Magazine und Speicher, Greifeinrichtungen, Transporteinrichtungen, Handhabungseinrichtungen. Flexible Automatisierung.

  1. 8. Semester (4 Wochenstunden):

Spanlose Formgebung:

Stanzen, Tiefziehen, Abkanten, Rollen.

Werkzeug- und Formenbau.

Sonderbearbeitungsverfahren:

Feinstbearbeitung. Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen,

Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion. Feinschmieden,

Ätzverfahren, Druckguß, Spritzguß.

Be- und Verarbeitung nichtmetallischer Werkstoffe:

Kunststoffverarbeitung; Holzbearbeitung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der betrieblichen Praxis. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt im Themenbereich „Nichtmetallische Werkstoffe'' der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu.

Große Bedeutung kommt der Entwicklung der Selbsttätigkeit des Schülers zu. Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Angewandte Physik'' sowie „Angewandte Chemie'' auf. Besonders wichtig im Zusammenwirken mit den Lehrern des Pflichtgegenstands „Konstruktionsübungen und Darstellende Geometrie'' und „Laboratorium'' ist die ausführliche Behandlung von Problemen der flexiblen Automatisierung unter Anwendung moderner Informationstechniken.

In allen Bereichen der Fertigungstechnik ist auf die Beachtung der Sicherheitsvorschriften besonders hinzuweisen.

13. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Produktion und Kontrolle analysieren, beurteilen und lösen können. Er soll den Einsatz der Produktionsfaktoren aufeinander abstimmen und optimieren können. Er soll die Ergebnisse beurteilen und bewerten können. Er soll betriebliche Aktivitäten an den Kundenbedürfnissen orientieren können. Er soll die Marketinginstrumente kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Unternehmensorganisation:

Unternehmensfunktionen, Produktionsfaktoren, wirtschaftliche,

soziale und ökologische Ziele.

Industrielle Betriebstypen:

Betriebsgrößen, Fertigungsarten.

Aufbauorganisation:

Organisationsziele, Arbeitsteilung, Organisationsformen,

Stellenbildung und -besetzung.

Ablauforganisation:

Planung, Gestaltung, Steuerung, Arbeits- und Fristenplan,

Organisation der Arbeitsvorbereitung.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Kostenrechnung:

Betriebliches Rechnungswesen, Kostenerfassung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Betriebsabrechnungsbogen. Kalkulationsverfahren.

  1. 5. Semester (2 Wochenstunden):

Arbeitsstudium und Zeitwirtschaft:

Zeit- und Leistungslohnermittlung. Logistik und Materialflußplanung. Arbeitsrecht, Arbeitsbewertung.

  1. 6. Semester (2 Wochenstunden):

Kostenrechnung:

Teilkostenrechnung, Periodische Erfolgsrechnung.

Controlling:

Plankostenrechnung. Wirtschaftlichkeitsrechnung - statische

Verfahren.

  1. 7. Semester (3 Wochenstunden):

Controlling:

Wirtschaftlichkeitsrechnungen - dynamische Verfahren. Optimale Losgrößen und Lagerhaltung. Gewinnschwellenanalyse. Bilanzanalyse, betriebswirtschaftliche Kennzahlen.

Arbeitsgestaltung und Ergonomie:

Ablaufgestaltung, Erzeugnisgestaltung, Fließarbeit, Bildschirmarbeit, Wertanalyse. Arbeitsunterweisung, Arbeitssicherheit, Vorschlagswesen. Klima, Beleuchtung, Lärm, Umweltfaktoren am Arbeitsplatz.

  1. 8. Semester (3 Wochenstunden):

Produktionsplanung und -steuerung:

Netzplantechnik, Unternehmensplanung, Entscheidungstechniken. Personal-, Standort- und Betriebsmittelplanung.

Betriebsstättenplanung. Optimales Produktionsprogramm, Material- und Terminermittlung. Überwachung, Sicherung.

Marketing:

Marketingziele, Marktforschung. Marketinginstrumente und Marketing-Mix. Produktmanagement und -innovation. Akquisition und Abwicklung von Exportgeschäften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird an die Erfahrungen und Vorkenntnisse der Schüler, insbesondere auf dem Gebiet der Elektronischen Datenverarbeitung und Betriebsinformatik angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele (in Gruppenarbeit gelöst) und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse. Der Gebrauch der englischen Sprache zur Erarbeitung von Lehrstoffbereichen, aber speziell im Kapitel Marketing, wird empfohlen.

  1. 14. MASCHINEN- UND FÖRDERTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten, die Regelung und die Möglichkeiten des wirtschaftlichen Einsatzes von Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen. Er soll die Anlagen und Fördermittel der Lagertechnik sowie die Möglichkeiten ihres wirtschaftlichen Einsatzes kennen.

Lehrstoff:

  1. 7. Semester (3 Wochenstunden):

    Fördermaschinen:

Gleislose und schienengebundene Fördertechnik.

Pumpen und Verdichter:

Aufbau, Bauarten, Betriebverhalten, Einsatzbereiche.

  1. 8. Semester (3 Wochenstunden):

Anlagen der Energiewirtschaft:

Kraftwerksanlagen, alternative Energien, Wärmepumpen.

Verbrennungskraftmaschinen.

Umwelttechnische Anlagen

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der betrieblichen Praxis. Zu jedem Themenbereich gehören Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sowie Auswirkungen auf andere Betriebsbereiche und auf die Umwelt.

Geeignete Themenbereiche können durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstands „Laboratorium'' vertieft werden.

  1. 15. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Bauarten und Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 5. Semester (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Physikalische Größen und Einheiten. Feldbegriff. Magnetismus. Gleich- und Wechselfeld, Induktionsgesetz. Gleichströme.

Elektronik:

Halbleiter. Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen).

  1. 6. Semester (2 Wochenstunden):

Wechselstrom- und Drehstromtechnik:

Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte, Phasenverschiebung). Gesetze, Schaltungen.

Energieversorgung und Elektroschutz.

Antriebe:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebiets. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.

  1. 16. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der gebräuchlichsten Meß-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen und berechnen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen lernen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 7. Semester (3 Wochenstunden):

Meßtechnik:

Größen und Einheiten, Maß- und Eichgesetz. Meßfehler, Meßgenauigkeit, Meßempfindlichkeit. Verfahren und Geräte des industriellen Meßwesens.

Steuerungstechnik:

Schaltalgebra. Theoretische Lösung einfacher kombinatorischer und sequentieller Steuerungsaufgaben. Pneumatische, hydraulische und elektrische Realisierung von Steuerungsaufgaben.

Sicherheitstechnische Aspekte der Automatisierungstechnik.

  1. 8. Semester (3 Wochenstunden):

Regelungstechnik:

Begriffe, Arten und Übertragungsverhalten von Regelstrecken und Reglern. Regelkreis (Aufbau, Verhalten), vermaschte Systeme.

Digitaltechnik:

Codierungen, Signalverarbeitung, Anwendung von Mikrorechnern.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der einschlägigen Praxis, weshalb besonders dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu beachten sein wird. Da in erster Linie Verständnis erworben werden soll, kann auf strenge mathematische Formulierungen und auf gerätetechnische Einzelheiten weitgehend verzichtet werden.

17. MITARBEITERFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele kennen. Er soll Konflikte in Organisationen diagnostizieren und handhaben können. Er soll das Leistungsklima positiv beeinflussen können.

Lehrstoff:

  1. 7. Semester (2 Wochenstunden):

Menschenführung:

Kommunikation, Moderation, Motivation, Beurteilung, Aus- und Weiterbildung, Förderung.

Führungsaufgaben:

Ziele vereinbaren. Planen, organisieren und kontrollieren. Projektmanagement. Umfassendes Qualitätsmanagement.

  1. 8. Semester (2 Wochenstunden):

Führungspersönlichkeit:

Stärken- und Schwächenanalyse, persönliche Arbeitstechnik (Time Management, effiziente Beschaffung und Weitergabe von Information). Rolle der Führungskraft im Analyse-, Entscheidungs- und Durchsetzungsprozeß.

Unternehmenskultur:

Ausdrucksformen, Diagnose, Beurteilung, Gestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen und der Lösungsmethoden. Durch Fallstudien und Rollenspiele mit Feedback in der Gruppe und über Videoaufzeichnungen werden die Schüler für menschliche Probleme in der betrieblichen Zusammenarbeit sensibilisiert.

18. QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können. Er soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher Sicht und die eines Qualitätssicherungssystems aus betriebswirtschaftlicher Sicht kennen.

Lehrstoff:

  1. 5. Semester (3 Wochenstunden):

Qualitätssicherungssystem:

Auswirkungen der Qualitätssicherung auf innerbetriebliche und zwischenbetriebliche Strukturen und Abläufe, Qualitätsmanagement.

Auswertungsverfahren:

Wahrscheinlichkeitsverteilungen und ihre Parameter, Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereich, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Statistische Prozeßlenkung:

Qualitätsregelkarten, Prozeßfähigkeit.

  1. 6. Semester (3 Wochenstunden):

Annahmestichprobenprüfung:

Stichprobenprüfung anhand qualitativer und quantitativer Merkmale,

Stichprobensysteme.

Zuverlässigkeitsprüfung:

Lebensdauerverteilungen, Stichprobenpläne für Zuverlässigkeitsmerkmale, Auswertung der Zuverlässigkeitsprüfung, Zuverlässigkeitsplanung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betriebliche Praxis; daher empfehlen sich praxisnahe Fallbeispiele unter Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmittel. Wegen der zwischenbetrieblichen Anwendung und internationalen Standardisierung ist die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.

  1. 19. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau eines Objektes in geeigneten Rissen darstellen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten können.

Der Schüler soll selbstständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Fachgebiets mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.

Er soll einfache Vorrichtungen und Werkzeuge selbsttätig gestalten und berechnen sowie die zu ihrer Herstellung und für ihren Einsatz nötigen Unterlagen norm- und praxisgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken; Normen, Bemaßung, Beschriftung;

Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.

Darstellende Geometrie:

Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen, Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion. Prismen- und Pyramidenflächen.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

Werkzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.

Stücklisten. Handskizze.

Darstellende Geometrie:

Darstellen einfacher technischer Körper in genormter Axonometrie; Normalriß des Kreises. Zylinder-, Kegel- und Kugelflächen. Einfache ebene Schnitte.

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Maschinenelemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken und Handskizzen, Normen, Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen; Oberflächenkennzeichen.

Werkzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile. Stücklisten. CAD-Einführung.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Verbindungselemente:

Nicht lösbare Verbindungen; lösbare Verbindungen.

Rohrleitungselemente:

Rohrleitungssysteme, Absperr- und Regelorgane.

  1. 5. Semester (2 Wochenstunden):

Verbindungselemente:

Hydraulik- und Pneumatikelemente.

Maschinenelemente:

Kupplungen, Wellen, Lagerungen, Federelemente.

  1. 6. Semester (2 Wochenstunden):

Maschinenelemente:

Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe.

  1. 7. Semester (4 Wochenstunden):

Fertigungstechnik:

Zwei Projekte.

  1. 8. Semester (4 Wochenstunden):

Automatisation:

Wertanalytische, fertigungstechnisch optimale Produktgestaltung; Verknüpfung von flexiblen Fertigungssystemen unter Anwendung modernster Antriebs- und Steuerungstechniken; Industrial Design. Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

20. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse und der Umweltverträglichkeit auswählen können. Er soll Meßergebnisse auswerten und interpretieren und Untersuchungsberichte abfassen können.

Lehrstoff:

  1. 7. und 8. Semester (je 6 Wochenstunden):

Übungen aus den Stoffgebieten „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik'', „Fertigungstechnik und Maschinenelemente'', „Betriebstechnik'', „Maschinen- und Fördertechnik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Mitarbeiterführung'' und „Qualitätssicherung'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag der Integration von Fachtheorie und Fachpraxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Wirtschaftsingenieurwesen.

Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichts in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Arbeitsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes, teilweise auch in englischer Sprache, verlangt.

21. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, besonders im Bereich fortgeschrittener numerisch gesteuerter Technologien, handhaben können.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (5 Wochenstunden):

Kunststoffverarbeitung:

Kunststoffverarbeitung, Verarbeitung verstärkter Kunststoffe.

Arbeitsvorbereitung:

Organisation und Planung. Kontrolle und Abrechnung von Fertigungsprozessen; Abrechnung von Werkstättenaufträgen. Qualitätskontrolle, Fertigungsmeßtechnik.

  1. 2. Semester (5 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Arbeiten an numerisch gesteuerten Maschinen (manuelle Programmierung).

Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Durchführung und Erstellung von Programmen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

B. FREIGEGENSTÄNDE

QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit in der Anwendung der Techniken der Qualitätssicherung besitzen. Er soll die in der betrieblichen Praxis auftauchenden statistischen Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können.

Lehrstoff:

  1. 5. Semester (1 Wochenstunde):

Statistische Methoden der Qualitätslenkung:

Einsatzmöglichkeiten und Beurteilungskriterien. Auswahl geeigneter Stichproben.

  1. 6. Semester (1 Wochenstunde):

Statistische Methoden der Qualitätslenkung:

Qualitätssicherung im Betrieb. Statistische Prozeßregelung; Auswahl geeigneter Qualitätsregelkarten.

  1. 7. und 8. Semester (je 1 Wochenstunde):

Versuchsmethodik:

Planung und Auswertung von Versuchen.

Qualitätssicherungssystem:

Probleme der Einführung im Betrieb. Beachtung internationaler

Normen.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit. Der Lehrstoff ist anhand praxisnaher Fallbeispiele zu erarbeiten.

Tabellen, Nomogramme und moderne Rechenhilfsmittel sind entsprechend der betrieblichen Praxis einzusetzen. Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der geltenden Normen besonders wichtig.

C. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

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*1) einschließlich Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung *2) einschließlich Marketing

*3) Siehe Anlage 2, Abschnitt Ia.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

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