Anlage 2 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1988

Anlage 2

Anlage 2.3.1

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BERUFSTÄTIGE

FÜR ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lvpfl.-

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV.

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1. Religion ........................ 1 1 1 - 3 (III)

2. Deutsch ......................... 2 2 2 - 6 (I)

3. Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 2 - 6 (I)

4. Geschichte und Sozialkunde ...... - 1 1 - 2 (III)

5. Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - - 2 (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Staatsbürgerkunde ............... - - 2 - 2 III

7. Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... 4 4 - - 8 (I)

8. Physik und angewandte Physik .... 2 - - - 2 (II)

9. Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............... 2 2 - - 4 I

10. Grundlagen des

Maschinenbaues *1)............... 4 - - - 4 I

11. Maschinenkunde .................. - 2 - - 2 (I)

12. Grundlagen der Elektrotechnik ... 3 2 - - 5 (I)

13. Meß-, Steuerungs- und

Regelungstechnik ................ - 2 2 4 8 I

14. Elektrische Maschinen und

Stromrichter .................... - 2 3 3 8 I

15. Elektrische Anlagen ............. - - 4 4 8 I

16. Elektronik und

Mikroelektronik *2).............. - 2 2 5 9 I

17. Konstruktionsübungen ............ - - 3 4 7 I

18. Laboratorium .................... - - 3 5 8 I

19. Werkstättenlaboratorium ......... - 3 - 5 6 III

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Gesamtstundenzahl ... 25 25 25 25 100

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Wochenstunden Lvpfl.-

Freigegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV.

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Aktuelle Fachgebiete *3) ( ) ......... - 2 2 2 6 (I

bis

VI)

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Wochenstunden Lvpfl.-

Förderunterricht Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV.

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Deutsch .............................. *4) *4) *4) - (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *4) *4) *4) - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *4) *4) - - (I)

Fachlich theoretische

Pflichtgegenstände ................... *4) *4) *4) *4) (I

bis

III)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 2.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 2.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 2.

  1. 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 2.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (1 Wochenstunde):

  1. 1. Semester:

    Europa 1900 bis 1914:

Politische Interessen der Großmächte, Bündnissysteme. Wirtschafts- und Sozialstruktur. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technisches Weltbild.

Der Erste Weltkrieg:

Ursachen, politische und militärische Entwicklung, Friedensverträge, neue Staatsgebiete und Staatsformen (Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns, Sowjetunion).

Europa zwischen den Weltkriegen:

Politische Interessen der Großmächte, Wirtschafts- und Sozialentwicklung (Inflation, Expansion und Zusammenbruch der Wirtschaft; Massenarbeitslosigkeit). Entwicklung der Technik. Kulturelle Strömungen. Totalitäre Ideologien, innerstaatliche Konfrontationen, Bündnissysteme.

  1. 2. Semester:

    Der Zweite Weltkrieg:

Ursachen, politische und militärische Entwicklung. Das nationalsozialistische Deutschland (Außen- und Wirtschaftspolitik; Verfolgung und Widerstand) und seine Gegner. Neue Grenzen und besetzte Gebiete. Die Vereinten Nationen.

Sozialkunde:

Soziale Gruppierungen (Kleingruppe, organisierte Gruppe, Institution).

III. Jahrgang (1 Wochenstunde):

  1. 1. Semester:

    Die Welt seit 1945:

Wiederaufbau, Friedensverträge, Bündnissysteme und wirtschaftliche Zusammenschlüsse. Ost-West-Konflikt. Internationale Organisationen. Bewegung der Blockfreien. Entwicklung der Weltwirtschaft; Probleme der Entwicklungsländer; Nord-Süd-Beziehungen; multinationale Konzerne. Technische Entwicklung. Kulturelle Strömungen.

  1. 2. Semester:

    Österreich von 1945 bis 1955:

Zweite Republik, Besatzung, Wiederaufbau. Industriebeschlagnahmen, Verstaatlichung. Innenpolitische Krise 1950. Sozialpartnerschaft. Staatsvertrag, immerwährende Neutralität.

Österreich seit 1955:

Innen-, Außen- und Sozialpolitik. Entwicklung der Sozial- und Wirtschaftsstruktur. Umfassende Landesverteidigung. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technische Leistungen. Aktuelle politische Probleme.

Sozialkunde:

Soziale Rollen, Macht. Beeinflussungsprozesse; soziale Mobilität,

sozialer Wandel.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 2.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 2.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 2.

  1. 7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und mathematische Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;

quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;

näherungsweise Lösungen von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Hyperbel- und Areafunktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Überlagerung von Schwingungen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen. Vektoralgebra.

  1. 2. Semester:

    Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Analysis:

Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Algebra und Numerik:

Numerische Integration, Operationen mit Matrizen 2. Ordnung.

Analysis:

Unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral. Potenzreihen; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

  1. 2. Semester (4 Wochenstunden):

    Technische Statistik der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie.

Kinetische Gastheorie:

  1. 1. Hauptsatz der Wärmelehre. Kreisprozesse und 2. Hauptsatz.

    Elektrowärme:

    Stromwärme, Elektroheizung, Verlustwärme.

    Wärmetransport:

    Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und -durchgang,

    Wärmestrahlung.

  1. 2. Semester:

    Schwingungen und Wellen:

    Interferenz, Beugung, Brechung, Polarisation. Schallwellen.

    Elektromagnetische Wellen.

    Lichttechnik:

    Größen, Fotometrie, Farbenlehre, Lichterzeugung und -verteilung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

  1. 9. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Rechnerbedienung:

Programmeingabe, -lauf, -auflistung, -korrektur, -abspeicherung,

-aufruf.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung. Strukturelemente, Programmierhilfen.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Dokumentation.

  1. 2. Semester:

    Programmieren:

Unterprogrammtechnik. Anwendungen (Teilaufgaben des Fachgebietes).

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Programmieren:

Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung), Benutzerhandbücher.

  1. 2. Semester:

    Algorithmik:

Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.

Programmieren:

Programmoptimierung.

Ergebnissicherung:

Fehlerquellen, Kontrolle.

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit, neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik'' und „Programmieren'', bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Programmierens folgen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

  1. 10. GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen in der Elektrotechnik beherrschen und einfache technische Berechnungen systematisch durchführen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Statik:

Ebene Kraftsysteme. Drehmoment. Gleichgewichtsbedingungen. Reibung,

Querkraft- und Momentenverlauf.

Festigkeit:

Beanspruchungs- und Spannungsarten (Zug, Druck, Biegung, Scherung und Torsion), Spannungs-Dehnungs Diagramme, Hookesches Gesetz, Elastizitätsmodul, Gleitmodul, Widerstandsmoment; Spannungsberechnung und Spannungsverteilung.

Verbindungselemente:

Lösbare, nicht lösbare und federnde Verbindungselemente.

  1. 2. Semester:

    Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen.

Kinetik:

Arbeit und Leistung bei geradliniger Bewegung und bei Drehbewegung,

Wirkungsgrad, Impulssatz, Energiesatz, Stoß.

Trägheitskräfte:

Drallsatz, Trägheitsmomente und zugehörige Sätze.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der elektrotechnischen Praxis.

Normblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik'' erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt in jedem Semester eine Wochenstunde.

11. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten von gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Hebe- und Fördermittel:

Bauelemente; Elektrowinden, Krane, Förderer.

Pumpen:

Verdrängungspumpen, Kreiselpumpen.

Wasserkraftmaschinen:

Kaplan-, Francis-, Peltonturbine.

  1. 2. Semester:

    Kraftwerksanlagen:

Dampferzeuger (Kessel, Reaktoren), Dampf- und Gasturbinen.

Kraftwerksbauformen.

Verdichter:

Kolbenverdichter, Turboverdichter.

Verbrennungskraftmaschinen:

Zweitakt- und Viertaktprinzip, Ottomotor und Dieselmotor.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die lokalen Erfordernisse und die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; deshalb kommt dem Betriebsverhalten der einzelnen Maschinen die größte Bedeutung zu. Zur Praxisnähe gehört auch die Behandlung der einschlägigen Vorschriften und Normen.

Skizzenblätter, Abbildungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Überschlägige Berechnungen fördern das konstruktive Denken.

  1. 12. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendungen gründlich kennen und umfangreichere elektrotechnische Probleme selbständig und gewandt lösen können.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Magnetisches Feld:

Magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis. Energie und Kräfte im Magnetfeld, Induktionsgesetz, Selbst- und Gegeninduktion. Induktivität.

Elektrisches Feld:

Kondensator. Elektronenbewegung im elektrischen Feld.

  1. 2. Semester:

    Sinusförmige Größen:

Analytische und graphische Darstellungen, Mittelwerte; Phasenverschiebung. Wechselwirkungen im Schwingkreis, freie Schwingung, Güte und Dämpfung, erzwungene Schwingungen.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromwiderstände; Wirk-, Blind- und Scheinleistung. Einfache und zusammengesetzte Wechselstromkreise (Zeigerdarstellung, komplexe Behandlung).

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Drehstrom:

Drehfeld, symmetrische und unsymmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem; Drehstromleistung.

  1. 2. Semester:

    Mehrwellige Ströme:

Klirrfaktor, Effektivwert, Leistungsfaktor.

Ausgleichsverhalten bei Schaltvorgängen:

Arten, graphische und rechnerische Darstellung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen sowie audiovisuelle Hilfsmittel erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. 13. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gängige elektrische Geräte und Verfahren zum Messen, Steuern und Regeln elektrischer und nichtelektrischer Größen kennen. Er soll Meßaufgaben und Steuerungs- und Regelungsaufgaben lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Begriffe:

Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit.

Meßgeräte:

Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung).

Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör. Oszilloskop.

Gleichstrom-Meßmethoden:

Strom- und Spannungsmessung. Widerstandsmessung (direkt und mit Meßbrücken); Erdungswiderstände.

  1. 2. Semester:

    Wechselstrom-Meßmethoden im Einphasen- und im Drehstromkreis:

Gleichrichtwert, Effektivwert. Wirk- und Blindleistungsmessung, Zähler. Frequenzmessung; Strom- und Spannungswandler; Wechselstrommeßbrücken.

Umformung von Meßgrößen:

Verfahren zur elektrischen und elektronischen Erfassung

nichtelektrischer Größen.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen, Schaltungsanalyse, Schaltungssynthese. Kippstufen, Zählbausteine, Zähler, Register, Analog-Digital- und Digital-Analog-Wandler.

Digitale Meßgeräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Anwendungen.

  1. 2. Semester:

    Steuern:

Begriffe. Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen; gesetzmäßiges Erfassen und Darstellen von Steuerungsaufgaben. Steuerungselemente (Eingangs-, Steuer-, Meldeglieder; Überwachung). Verbindungsprogrammierbare und speicherprogrammierbare Steuerungen.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Regeln:

Begriffe. Regelkreisglieder (Kennlinien und Dynamik von Strecke und Regler). Führungsformen von Reglern. Regelkreis (Stabilität, Optimierung).

  1. 2. Semester:

    Regeln:

Vermaschte Regelkreise. Anwendungen. Digitale Regler,

Mikroprozessor als Regler.

Automatisierung:

Grundlagen, Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Grundlagen der Elektrotechnik'', „Elektrische Maschinen und Stromrichter'' und „Elektronik und Mikroelektronik'' erworbenen Kenntnissen ausgegangen.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Kenntnissen für den Pflichtgegenstand „Laboratorium'' empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. 14. ELEKTRISCHE MASCHINEN UND STROMRICHTER

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen kennen. Er soll das theoretische Wissen für Berechnung und Konstruktion von elektrischen Maschinen im Sinne der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit besitzen; er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Konstruktive Gestaltung elektrischer Maschinen:

Bauformen, Schutzarten; Kühlungs- und Lüftungsarten,

Klemmenbezeichnungen.

Betriebsarten elektrischer Maschinen:

Isolierstoffklassen. Erwärmung, genormte zeitabhängige

Belastungsarten.

Transformator:

Aufbau, Wirkungsweise von Einphasen- und Drehstromtransformatoren.

  1. 2. Semester:

    Transformator:

    Hauptabmessungen, Betriebsverhalten, häufige Sonderformen.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Drehstromasynchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Synchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau und Wirkungsweise, Hauptabmessungen, Betriebsverhalten,

häufige Sonderformen.

  1. 2. Semester:

    Netzgeführte Stromrichter:

Prinzip der Steuerung, Kommutierung, Gleich- und Wechselrichterbetrieb, Schaltungen, Gittersteuersätze, Zündkreise, Netzrückwirkungen; Wechselstromsteller.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Selbstgeführte Stromrichter:

Prinzip der Selbstführung, Methoden der Thyristorzwangslöschung, Gleichstromsteller, selbstgeführter Umrichter. Anwendung (Zwischenkreisumrichter, Steuerung von Drehfeldmaschinen, Netzrückwirkungen). Transistorumrichter.

  1. 2. Semester:

    Synchronmaschinen und Asynchronmaschinen:

    Hauptabmessungen, Betriebsverhalten, häufige Sonderformen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

15. ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie die Schutzmaßnahmen kennen. Er soll das theoretische Wissen für Berechnung, Konstruktion, Montage und Betrieb von elektrischen Anlagen im Sinne der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit besitzen und die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Entwurfsgrundlagen von elektrischen Anlagen:

Gesetze, Vorschriften, Normen. Bemessung hinsichtlich elektrischer, magnetischer, mechanischer und thermischer Beanspruchung.

Elektroinstallation:

Isolierte Leitungen; Installationsmaterial. Installation in Gebäuden und in Räumen besonderer Art. Schaltpläne für Installationstechnik und für Steuerungsaufgaben. Schutzmaßnahmen (Arten, Überprüfung), Blitzschutz.

Lichttechnik:

Größen, Lichterzeugung und -verteilung. Beleuchtungsanlagen.

Ortsnetz:

Freileitungs- und Kabelnetz (Material, Projektierung und Montage, Netzformen und Anwendung, Berechnung von Leitungsquerschnitten, Stromverteilung und Spannungsabfall).

  1. 2. Semester:

    Schaltanlagen:

Niederspannungsanlagen; Geräte und Material; Grundschaltungen,

Ausführungsformen.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Auswahlkriterien, Betriebsverhalten,

Steuerung.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Aufgaben der Hochspannungstechnik:

Schutz gegen Überspannungen und Überströme, Kurzschlußstromberechnung, Erdschluß; Prüfverfahren.

Hochspannungsanlagen und -leitungen:

Schaltgeräte, Bauformen, Schutzeinrichtungen (Generator-, Transformator-, Leitungsschutz, Erdungen).

  1. 2. Semester:

    Hochspannungsnetzbetrieb:

Stabilität der Übertragung, Netzkennlinienregelung,

Hochspannungs-Gleichstromübertragung.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksbetrieb, Verbundbetrieb, Leistungsbedarf und Leistungsbedarfsdeckung, Tarifsysteme.

Elektrische Bahnen:

Grundlagen der elektrischen Traktion, Bahnstromversorgung,

Triebfahrzeuge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Die Anschaulichkeit wird durch Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. 16. ELEKTRONIK UND MIKROELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Elektronik und die in der Elektrotechnik häufig verwendeten elektronischen Bauteile und Schaltungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau und Wirkungsweise, Kennlinien). Kühlung. Anwendung.

Optoelektronik:

Anzeigeeinheiten; elektrooptische Übertragungsstrecken.

  1. 2. Semester:

    Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Frequenzgang von Zweipolen und Vierpolen. Übertrager, RC-Filter und Leitungen.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Ein- und mehrstufige Verstärker, rückgekoppelte Verstärker, Differenzverstärker, Operationsverstärker; aktive Filter.

  1. 2. Semester:

    Mikrocomputer:

    Prozessor, Speicher, Ein/Ausgabe-Bausteine, Bussystem, Befehlssatz.

    IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Mikrocomputer:

Befehlssatz, Assemblerprogramme. Echtzeitprogramme für die Anwendung in der digitalen Meß- und Steuerungstechnik; Schnittstellen.

  1. 2. Semester:

    Mikrocomputersysteme:

Softwareentwicklung, Softwareanwendung (komplexe Aufgaben).

Informationsübertragung:

Kanalkapazität, Codierung von Nachrichten, Störsicherheit. Gebräuchliche Datenübertragungssysteme. Fernwirktechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Das durchschnittliche Ausmaß der das theoretisch vermittelte Wissen begleitenden Programmierübungen beträgt im IV. Jahrgang zwei Wochenstunden.

  1. 17. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben der Fachrichtung lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Fertigung dokumentieren können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden).

  1. 1. Semester:

    Elektrische Anlagen; Elektrische Maschinen und Stromrichter; Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

    Zwei komplexe Projekte aus den einzelnen Gegenstandsbereichen.

  1. 2. Semester:

    Elektrische Anlagen; Elektrische Maschinen und Stromrichter; Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

    Zwei komplexe Projekte aus den einzelnen Gegenstandsbereichen.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Elektrische Anlagen; Elektrische Maschinen und Stromrichter; Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

    Ein komplexes gegenstandsübergreifendes Projekt.

  1. 2. Semester:

    Elektrische Anlagen; Elektrische Maschinen und Stromrichter; Meß-,

    Steuerungs- und Regelungstechnik:

    Ein komplexes gegenstandsübergreifendes Projekt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

18. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben im Fachgebiet selbständig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Elektrische Maschinen und Stromrichter'', „Elektrische Anlagen'', und „Elektronik und Mikroelektronik'' wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Schalt-, Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. 19. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Stoffgebiet Elektrische Niederspannungsanlagen:

Aufbau. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Überprüfen und Messen von Erdungswiderständen.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Aufbauen und Prüfen von Bauteilen, Baugruppen und Geräteschaltungen.

  1. 2. Semester:

    Stoffgebiet Elektronik:

Aufbau, Prüfen und Reparatur von Baugruppen und Geräten der Elektronik.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

  1. 1. Semester:

    Stoffgebiet Elektronik:

Aufbauen, Prüfen, Beheben von Fehlern und Einstellen elektronischer

Systeme.

Stoffgebiet Stromrichtertechnik:

Aufbauen, Inbetriebnahme und Prüfen einfacher

Stromrichterschaltungen.

  1. 2. Semester:

    Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Aufbauen und Inbetriebnahme einfacher Steuerungen und Regelungskreise.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von

Arbeitsaufträgen, Bestellwesen, Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen sind im Hinblick auf die in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen zu vermittelnden Lehrinhalte auszuwählen. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

B. FREIGEGENSTÄNDE

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 2.

C. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

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*1) Mit Konstruktionsübungen.

*2) Mit Übungen.

*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die

genehmigte bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*4) Bei Bedarf 1 Kurs zu höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb

möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).

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