Anlage 2.1.3 Lehrpläne - technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 11.4.2009

Anlage 2.1.3

FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK-ANLAGENTECHNIK

(mit Betriebspraktikum)

I. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

    

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Wochenstunden

 

pflich-

  

Klasse

 

tungs-

  

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Religion

2

2

2

2

8

(III)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

2

1

9

I

3.

Englisch

2

2

2

-

6

(I)

4.

Geschichte und politische Bildung

-

1

-

-

1

III

5.

Geografie und Wirtschaftskunde

-

1

-

-

1

(III)

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

-

6

IVa

7.

Angewandte Mathematik

2

2

2

-

6

(I)

8.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

-

-

-

2

II

9.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

2

I

10.

Wirtschaft und Recht

-

-

2

-

2

III

11.

Betriebstechnik

-

-

2

-

2

I

12.

Physik des Fachgebietes

2

-

-

-

2

II

13.

Grundlagen der Elektrotechnik

2

2

-

-

4

I

14.

Elektrische Anlagen und Antriebe

-

2

2

2

6

I

15.

Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik

-

2

2

2

6

I

16.

Industrielle Elektronik

-

-

2

2

4

I

17.

Konstruktionsübungen

2

3

3

-

8

I

18.

Laboratorium

-

-

3

-

3

I

19.

Werkstättenlaboratorium

-

-

4

-

4

III

20.

Werkstätte und Produktionstechnik

14

13

5

3

35

IV

 

Wochenstundenzahl A

35

35

35

12

117

 
    

Lehrver-

B.

Verbindliche Übungen

Wochenstunden

 

pflich-

  

Klasse

 

tungs-

  

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Betriebspraktikum 2

-

-

-

23

23

IV

 

Gesamtwochenstundenzahl

35

35

35

35

140

 
          

       

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse

       
    

Lehrver-

D.

Freigegenstände,

Wochenstunden

 

pflich-

 

Unverbindliche Übungen,

Klasse

 

tungs-

 

Förderunterricht

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.1

Freigegenstände

      
 

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

4

I

 

Englisch

-

2

2

-

4

(I)

 

Darstellende Geometrie

2

-

-

-

2

(I)

 

Projektmanagement

-

-

2

-

2

II

 

Qualitätsmanagement

-

-

2

-

2

I

        

D.2

Unverbindliche Übungen

      
 

Bewegung und Sport

-

2

-

-

2

(IVa)

        

D.3

Förderunterricht 3

      
 

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

           

___________________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III
abgewichen werden.

2 Teilung des Unterrichts in Schülergruppen wie in Werkstätte.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 2 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Elektrotechnik-Anlagentechnik (mit Betriebspraktikum) ist eine
schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind elektrische Anlagen, elektrische Antriebe und Automatisierungstechnik. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehebung und Wartung
elektrischer Anlagen zu übernehmen.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

  1. die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten inKonstruktion, in Werkstätte und Laboratorium sowie durch ein mehrmonatigesBetriebspraktikum zu erreichen,
  2. ein ausreichendes Verständnis und ausreichende Kenntnisse über den Aufbau und dieWirkungsweise von elektrischen Anlagen durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie
  3. eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zuvermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Elektrotechnik-Anlagentechnik (mit
Betriebspraktikum) sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:

  1. manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen der Elektrotechnik-Anlagentechik,
  2. manuelle und maschinelle Herstellung von Baugruppen elektrischer, elektronischer undleittechnischer Geräte,
  3. Montage und Installation von elektrischen, und automatisierungstechnischen Komponenten und Anlagen,
  4. Inbetriebnahme und der Test von elektrischen Anlagen und Geräten, die Konfiguration,Installation und Inbetriebnahme branchenspezifischer Hard- und Softwarekomponenten,
  5. Wartung und Instandhaltung von elektrotechnischen Systemen unter Einsatz von Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren, die Feststellung von Fehlfunktionen und die Behebung vonStörungsursachen,
  6. Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unterBerücksichtigung von Vorgaben des Qualitätsmanagements,
  7. Planung von elektrischen Anlagen der Installations- und Haustechnik.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereiche der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und
Absolventinnen der Fachschule für Elektrotechnik-Anlagentechnik (mit Betriebspraktikum) insbesondere befähigt werden,

  1. praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- undgesetzeskonform auszuführen,
  2. Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
  3. sich in den für die Elektrotechnik-Anlagentechnik relevanten Bereichen selbstständigweiterzubilden sowie
  4. mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, einfache Dokumentationen zu verfassen und auch englischsprachige Dokumentationen und Fachliteratur zu verstehen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für
Elektrotechnik-Anlagentechnik (mit Betriebspraktikum) liegen in den Bereichen Haustechnik
(Elektroinstallation einschließlich Blitzschutz sowie Anlagen der Signalübertragung und der
Hausleittechnik), Betriebselektrik (elektrische Anlagen und Antriebe einschließlich
Automatisierungstechnik) und in der Anwendung elektrischer Geräte und Maschinen. Dabei stehen
eigenständige Tätigkeiten in der Montage, Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehebung und Wartung im Vordergrund.

Auch die Dokumentation von Anlagen und Geräten mittels einschlägiger Software, die
Programmierung von Automatisierungsgeräten und Parametrierung von Bussystemen zählen zu den
typischen Aufgaben eines Absolventen bzw. einer Absolventin der Fachschule
Elektrotechnik-Anlagentechnik (mit Betriebspraktikum). Die Einhaltung einschlägiger Normen und
Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen und die Berücksichtigung der elektromagnetischen Verträglichkeit ist integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 2.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche
Grundlagen“, „Angewandte Informatik“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 2.

12. PHYSIK DES FACHGEBIETES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

  1. die physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik verstehen und anwenden können;
  2. Aufgabenstellungen in die Fachsprache übersetzen, Problemlösungen finden und Ergebnisse interpretieren können;
  3. physikalische Zusammenhänge des Fachgebietes erkennen können.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Begriffe:

Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- und Spannungsquellen.

Stromkreis:

Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes; Stromleitung in Metallen, Halbleitern,
Flüssigkeiten und Gasen, lineare und nichtlineare Widerstände.

Elektrische Energie:

Arbeit, Leistung, Verluste, Wirkungsgrad, Elektrowärme, erneuerbare Energieträger.

13. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

  1. die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen und auf einschlägige Aufgabenstellungen anwenden können;
  2. die fachbezogenen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Stromkreis:

Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Spannungs- und Stromquellen, Ersatzschaltungen.

Elektrisches Feld:

Energie und Kraftwirkung. Kapazität, Kondensatoren; Dielektrische Werkstoffe.

Magnetisches Feld:

Energie und Kraftwirkung, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis; zeitlich veränderliche
Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität, Spulen.

2. Klasse:

Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwerte und Zeigerdarstellung);
Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung.

Drehstromtechnik:

Drehfeld, Drehstromleistung, 3-Phasenschaltungen, symmetrische Belastung im Drei- und
Vierleitersystem.

In jeder Schulstufe zwei bis vier Schularbeiten.

14. ELEKTRISCHE ANLAGEN UND ANTRIEBE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

  1. Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichsten elektrischen Anlagen zur Verteilung und Anwendung elektrischer Energie kennen und einfache Berechnungen durchführen können;
  2. die Bauarten, die Wirkungsweise, die Einsatzgebiete und das Betriebsverhalten dergebräuchlichsten elektrischen Maschinen und der zugehörigen leistungselektronischenKomponenten kennen sowie einfache Berechnungen durchführen können;
  3. die einschlägigen Vorschriften und Normen unter besonderer Beachtung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

2. Klasse:

Rechtliche Grundlagen der Elektrotechnik:

Schutzmaßnahmen, Gesetze und Vorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt.

Elektroinstallation:

Leitungs- und Installationsmaterial, Installation in Gebäuden und in Räumen besonderer Art,
Gebäudeautomatisierung.

Lichttechnik:

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

Blitz- und Überspannungsschutz:

Grundlagen, innerer und äußerer Blitzschutz, Arten, Dimensionierung und Verlegung von
Erdungsanlagen.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerke und alternative Formen der Energiegewinnung, Netzbetrieb, Tarifsysteme.

3. Klasse:

Ortsnetz:

Ausführungsformen (Material, Leitungsdimensionierung, Montage).

Niederspannungsschaltanlagen:

Komponenten, Schutzsysteme, kontaktbehaftete Steuerungen, unterbrechungslose Stromversorgung (USV).

Elektrische Maschinen:

Bauformen, Schutz- und Betriebsarten; Kühlungs- und Lüftungsarten; Isolierstoffklassen,
Typenschild.

Transformatoren:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Asynchronmaschinen:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien, Drehzahlstellung.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien, Drehzahlstellung.

4. Klasse:

Stromrichter:

Arten, Schaltungen, Netzrückwirkungen.

Synchronmaschinen:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Sonderbauformen elektrischer Maschinen:

Universalmotor, Schrittmotor, Servomotor.

Antriebstechnik:

Zusammenwirken zwischen Antriebs- und Arbeitsmaschine.

15. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

  1. grundlegende Messaufgaben planen und durchführen können;
  2. die Grundelemente der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und einfacheAufgabenstellungen lösen können;
  3. die einschlägigen Vorschriften und Normen, insbesondere die sicherheitstechnischen Richtlinien kennen und beachten.

Lehrstoff:

2. Klasse:

Messtechnik:

Grundbegriffe der Messtechnik, Messgeräte und Messmethoden für die Gleich- und
Wechselstrommesstechnik.

3. Klasse:

Digitaltechnik:

Kombinatorische und sequentielle Logik, programmierbare Bausteine.

Steuerungstechnik:

Speicherprogrammierbare Steuerungen (Aufbau und Funktion, Arten).

Sensorik, Aktorik:

Arten, Funktion, Einsatz.

Automatisierungssysteme:

Automatisierungspyramide, industrielle Kommunikationssysteme.

Sicherheitstechnik.

4. Klasse:

Regelungstechnik:

Begriffe, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten); Kennzeichnung von Strecken und Reglern;
unstetige und stetige Regler, Regelkreise.

16. INDUSTRIELLE ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

  1. die Bauelemente der industriellen Elektronik kennen und einfache Schaltungen entwerfen und dimensionieren können;
  2. Geräte und Verfahren für Aufgabenstellungen der industriellen Elektronik auswählen können.

Lehrstoff:

3. Klasse:

Bauelemente der industriellen Elektronik:

Wirkungsweise, Kenn- und Grenzdaten, Kühlung, Schutz; einfache Anwendungen.

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Schwingkreise, Filter, Frequenzverhalten.

Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Dioden- und Transistorschaltungen.

Operationsverstärker:

Aufbau, Funktion, Grundschaltungen.

Stromversorgung:

Stabilisierung, Netzgeräte.

4. Klasse:

Grundlagen des Mikrocontrollers.

Elektromagnetische Verträglichkeit:

Vorschriften, Störquellen, Abschirmung.

17. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

  1. Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Fachgebietes lesen, erstellen undanwenden können;
  2. selbstständig und im Team projektorientiert arbeiten können;
  3. Entwurfs- und Projektierungsaufgaben des Fachgebietes lösen und dokumentieren können;
  4. praxisübliche Software anwenden können;
  5. fächerübergreifende Projekte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, Ökologie undProduktionstechnik durchführen können;
  6. Methoden des Projektmanagements und der Qualitätssicherung anwenden können;
  7. die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1. Klasse:

Erstellen von Handskizzen einfacher Werkstücke; Zeichnen fachrichtungsspezifischer Bauteile und Schaltungen; Einführung in CAD-unterstütztes Zeichnen und Konstruieren; Dimensionierung, Entwurf und Dokumentation einfacher elektrotechnischer Schaltungen unter Verwendung facheinschlägiger
Standardsoftware.

2. Klasse:

Vertiefung der erworbenen Fertigkeiten in CAD-unterstütztem Zeichnen und Konstruieren.

Lösen einfacher Aufgaben (Dimensionierung, Entwurf und Dokumentation) aus den
facheinschlägigen Gegenständen, auch mit Computerunterstützung.

3. Klasse:

Projekte aus den Bereichen „Elektrische Anlagen und Antriebe“, „Mess-, Steuerungs- und
Regelungstechnik“, „Industrielle Elektronik“.

18. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

  1. Schaltungs-, Mess- und Prüfaufgaben auch mit Computerunterstützung ausführen und auswerten können;
  2. - selbstständig und im Team projektorientiert arbeiten können;
  3. geeignete Methoden, Geräte und Messsysteme unter Beachtung der Sicherheits- undGenauigkeitserfordernisse auswählen können;
  4. die durchgeführten Arbeiten dokumentieren und die Messergebnisse interpretieren können;
  5. Probleme erkennen, formulieren, systematisch analysieren und einer Lösung zuführen können.

Lehrstoff:

3. Klasse:

Laborübungen aus den Stoffgebieten der fachrichtungsbezogenen Pflichtgegenstände („Grundlagen der Elektrotechnik“, „Elektrische Anlagen und Antriebe“, „Mess- Steuerungs- und Regelungstechnik“, sowie „Industrielle Elektronik“).

19. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

  1. an elektrotechnischen Anlagen und Antrieben folgende Tätigkeiten durchführen können:Inbetriebnahme, Fehlersuche, Wartung, Überprüfen und Erstellen von Prüfprotokollen;
  2. mit Produktinformationen und Datenblättern (auch in englischer Sprache) arbeiten können;
  3. selbstständig und im Team projektorientiert arbeiten können;
  4. Probleme erkennen, formulieren, systematisch analysieren und einer Lösung zuführen können;
  5. die einschlägigen Vorschriften und Normen bei der praktischen Tätigkeit beachten und umsetzen können.

Lehrstoff:

3. Klasse:

Elektrische Schutzmaßnahmen:

Prüf- und Messaufgaben an elektrischen Anlagen; Überprüfung der Funktion von
Schutzmaßnahmen; Erstellung anlagenspezifischer Prüfprotokolle nach den einschlägigen Normen und Vorschriften.

Gebäudetechnik:

Arbeiten an gebäudetechnischen Einrichtungen; Bussysteme; Aufbau und Inbetriebnahme;
Visualisierung, Steuerung und Messung von gebäudetechnischen Einrichtungen.

Automatisierungstechnik:

Speicherprogrammierbare Steuerungen, Sensoren, Aktoren und Feldbusse.

Antriebe:

Arbeiten mit elektrischen Antrieben und deren Steuer- und Regelungseinrichtungen unter
Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Auswahl und Anwendung spezifischer elektrischer Antriebe einschließlich der erforderlichern
Steuer- und Regelungseinrichtungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Fehleranalyse und Behebung.

Elektronik:

Arbeiten mit Baugruppen und Geräten der Elektronik; Mikrocontroller.

20. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

  1. die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung vonqualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
  2. im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;
  3. grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowieArbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
  4. die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- undHilfsstoffe kennen;
  5. die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Zusätzliche Bildungs- und Lehraufgabe für die 4. Klasse:

Der Schüler/die Schülerin soll

  1. die im fachtheoretischen, praktischen Unterricht und in der verbindlichen Übung„Betriebspraktikum“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten dokumentieren, analysieren und an Hand von gegenstandsübergreifenden Aufgaben einsetzen und erweitern können;
  2. unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit berufsspezifische Tätigkeiten des Fachgebietes ausführen können.

Lehrstoff:

1. bis 4. Klasse:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütungsvorschriften.

1. Klasse:

Mechanische Grundausbildung:

Manuelle und maschinelle Bearbeitung von facheinschlägigen Werkstoffen (Messen, Anreißen,
Bearbeitungsmethoden) unter Beachtung von vorgegebenen Toleranzen und Qualitätsstandards,
Zusammenbau mechanischer Komponenten und Vorrichtungen.

Elektroinstallation:

Kennzeichnungen von Materialien und Bauteilen für die Elektroinstallation; Auswahl und Verlegung von Leitungen, Arbeiten mit Installationsmaterialien; Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung einfacher Elektroinstallationen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen; Einfache Messungen.

Elektronik:

Kennzeichnungen elektronischer Materialien und Bauteile, Löten, Anfertigen bzw. Zusammenbauen einfacher elektronischer Schaltungen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung dieser Schaltungen, einfache Messübungen.

Computertechnik:

Identifikation von Computerkomponenten, Zusammenbau und Inbetriebnahme, Funktionstest,
Betriebssysteminstallation.

2. Klasse:

Elektroinstallation:

Aufbau und Inbetriebnahme von Niederspannungsinstallationen unter Beachtung der
Schutzmaßnahmen; Aufbau und Inbetriebnahme von Beleuchtungssystemen; Verteilerbau; Blitzschutz.

Elektronik:

Aufbau und Inbetriebnahme von elektronischen Schaltungen; Leiterplattenlayout mit
Computerunterstützung, Leiterplattenfertigung.

Elektromaschinenbau:

Wickel- und Isolierarbeiten an elektrischen Maschinen und Geräten; Herstellung und Prüfung von Transformatoren und Spulen; Instandsetzungsarbeiten.

Steuerungs- und Automatisierungstechnik:

Aufbau, Verdrahtung und Inbetriebnahme von Grundschaltungen der konventionellen
Steuerungstechnik.

Kunststofftechnik:

Manuelle und maschinelle Bearbeitung von Kunststoffhalbzeugen; Klebetechnik und
Oberflächenbehandlung.

Computertechnik:

Auf- und Umrüstung, Wartung, Fehlerdiagnose und Reparatur, Treiberinstallation, Datensicherheit und Virenschutz; Grundlagen der Netzwerktechnik.

3. Klasse:

Arbeitsvorbereitung:

Grundlagen der Arbeitsplanung, Auftragswesen, Kalkulation, Erstellung von Angeboten,
Materialwirtschaft; mit EDV-Unterstützung.

Elektroinstallation – Gebäudesystemtechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von komplexen Installationsschaltungen und Bussystemen unter
Beachtung der elektrischen Schutzmaßnahmen und einschlägigen Vorschriften; Installieren und
Inbetriebsetzen von Signal-, Melde und Datenübertragungseinrichtungen.

Industrielle Elektronik:

Fertigung digitaler und analoger Baugruppen; Einsatz programmierbarer Bausteine;
Leiterplattenlayout und Fertigung komplexerer Schaltungen mit Computerunterstützung; Inbetriebnahme.

Steuerungs- und Automatisierungstechnik:

Einsatz von speicherprogrammierbaren Steuerungen und Industriereglern bei komplexeren
Automatisierungsaufgaben; Aufbau elektrischer und pneumatischer Steuerungen mit
Industriekomponenten.

4. Klasse:

Arbeitsorganisation:

Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation;
Qualitätssicherung; Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Übungen und gegenstandsübergreifende Aufgaben:

Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und in der
verbindlichen Übung „Betriebspraktikum“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten; praktischer Einsatz von Projektmanagement und Qualitätssicherung.

B. Verbindliche Übung

BETRIEBSPRAKTIKUM

Siehe Anlage 2.

C. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 2.

D. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Siehe Anlage 2.

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