Anlage 2.1.2
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MALEREI UND GESTALTUNG
(mit Betriebspraktikum)
I. STUNDENTAFEL 1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Lehrver- | |||||||||
A. | Pflichtgegenstände | Wochenstunden | pflich- | ||||||
Klasse | tungs- | ||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | ||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) | ||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 2 | 1 | 9 | I | ||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | - | 6 | (I) | ||
4. | Geschichte und politische Bildung | - | - | - | 1 | 1 | III | ||
5. | Geografie und Wirtschaftskunde | 1 | - | - | - | 1 | (III) | ||
6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | - | 6 | IVa | ||
7. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | - | 6 | (I) | ||
8. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | - | - | - | 2 | II | ||
9. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | 2 | I | ||
10. | Wirtschaft und Recht | - | - | 2 | - | 2 | III | ||
11. | Betriebstechnik | - | - | 2 | 1 | 3 | I | ||
12. | Physik des Fachgebietes | - | 2 | - | - | 2 | II | ||
13. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||
14. | Kunstformenlehre | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 | III | ||
15. | Schrift | - | 2 | 2 | - | 4 | V | ||
16. | Zeichnen und Malen | 2 | 3 | 2 | 1 | 8 | (V) | ||
17. | Werkstätte und Produktionstechnik | 13 | 13 | 13 | 3 | 42 | IV | ||
Wochenstundenzahl A | 35 | 35 | 35 | 12 | 117 | ||||
Lehrver- | |||||||||
B. | Verbindliche Übungen | Wochenstunden | pflich- | ||||||
Klasse | tungs- | ||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | ||||
Betriebspraktikum 2 | - | - | - | 23 | 23 | IV | |||
Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 35 | 35 | 35 | 140 | ||||
C. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse | ||||||||
Lehrver- | ||||||||||
D. | Freigegenstände, | Wochenstunden | pflich- | |||||||
Unverbindliche Übungen, | Klasse | tungs- | ||||||||
Förderunterricht | 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | ||||
D.1 | Freigegenstände | |||||||||
Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
Englisch | - | 2 | 1 | - | 3 | (I) | ||||
Darstellende Geometrie | 2 | - | - | - | 2 | (I) | ||||
Projektmanagement | - | - | 2 | - | 2 | II | ||||
Qualitätsmanagement | - | - | 2 | - | 2 | I | ||||
D.2 | Unverbindliche Übungen | |||||||||
Bewegung und Sport | - | 2 | - | - | 2 | (IVa) | ||||
D.3 | Förderunterricht 3 | |||||||||
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
__________________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnitts III abgewichen werden.
2 Teilung des Unterrichts in Schülergruppen wie in Werkstätte.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 2 mit folgender Ergänzung:
Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Fachschule für Malerei und Gestaltung ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von
praktischen Fähigkeiten ausgerichtete vertiefte Ausbildung im beschichtungstechnischen und
architektonischen Bereich der Farb- und Raumgestaltung, im Denkmal- und Sachwertschutz und umfasst alle damit verbundenen technischen und kunsthandwerklichen Betätigungsfelder. Sie ist eine
schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete technische und
künstlerische Ausbildung. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Farb- und Raumgestaltung von Außen- und Innenarchitektur und der Anwendung der traditionellen und kreativen Handwerkstechniken zu übernehmen. Kernbereich der technischen Ausbildung ist die Erlangung von Kenntnissen und Fertigkeiten der
Funktionsbeschichtung.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- – die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch gestalterische Arbeiten im Entwurf und den Ausführungstechniken, bei praxisbezogenen Projektarbeiten und in der Werkstätte zuerreichen,
- – ein ausreichendes gestalterisches und technisches Verständnis für den Umgang mitBeschichtungs-, Belags- und Baustoffen nach Stand der Technik und den Einsatz vonMessgeräten, Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen durch einen begleitendenTheorieunterricht sicher zu stellen,
- – eine angemessene Allgemeinbildung zu vermitteln,
- – eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung sicherzustellen,
- – Teamfähigkeit und Sozialkompetenz zu fördern,
- – Kommunikations- und Präsentationstechniken zu trainieren.
Die Praxisnähe der Ausbildung soll durch das Betriebspraktikum in besonderer Weise vertieft werden.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Malerei und Gestaltung sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:
- – Form- und Farbgestaltung im Bereich der Außen- und Innenarchitektur und im Denkmalschutz,
- – Sachwertschutz in Form von Funktionsbeschichtungen auf mineralischen, metallischen undorganischen Untergründen,
- – Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unterBerücksichtigung von Vorgaben des Qualitätsmanagements,
- – zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software für das Berufsbild Maler undBeschichtungstechniker sowie der verbundenen Gewerbe.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Malerei und Gestaltung mit Betriebspraktikum befähigt werden,
- – praktische Aufgaben genau, systematisch und normgerecht auszuführen,
- – Arbeitsaufträge sowohl eigenständig, als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- – sich in relevanten Bereichen der Farb-, Gestaltungs- und Beschichtungstechnik selbstständig weiterzubilden,
- – mit Kunden zu kommunizieren, Dokumentationen und Fachliteratur zu verstehen, einfacheDokumentationen zu verfassen und den Kontakt zu Wirtschaft und Industrie herzustellen und aufrecht zu erhalten.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule liegen im Bereich Farb-, Gestaltungs- und Beschichtungstechnik. Weitere Tätigkeiten sind zum Beispiel die Theatermalerei, die Dekorationsmalerei, das Lackieren, das Vergolden sowie die Schilderherstellung.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 2.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 2.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 2.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation", „Englisch", „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport", „Angewandte Mathematik", „Angewandte Informatik", „Wirtschaft und Recht":
Siehe Anlage 2 mit dem Hinweis, dass “Geschichte und politische Bildung“ in der 4. Klasse und „Geografie und Wirtschaftskunde“ in der 1. Klasse stattfindet.
8. NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
Siehe Anlage 2 und weiters:
1. Klasse:
Anorganische Chemie:
Anorganische Verbindungen (Säuren, Laugen, pH-Wert, Salze).
organische Chemie:
Kohlenwasserstoffverbindungen, Alkohole, Carbonsäuren, natürliche und künstliche Ester, Seifen, Ketone, Kohlehydrate, Polyreaktionen (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition), Kunststoffe (Duromere, Plastomere, Elastomere).
11. BETRIEBSTECHNIK
Siehe Anlage 2 und weiters:
4. Klasse:
Projektmanagement:
Phasenkonzept; Lastenheft; Pflichtenheft; Projektablaufplan; Termin-, Kostenplan;
Projektdokumentation; Planung und Durchführung eines fächerübergreifenden Projekts.
12. PHYSIK DES FACHGEBIETES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
- – physikalische Vorgänge beobachten, beschreiben und die Gesetzmäßigkeiten erklären können;
- – in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen Grundkenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Akustik und Optik:
Grundlagen der Akustik (Schall, Frequenz, Schallschutz) und Optik (Licht, Reflexion, Remission, Glanz).
Bauphysik:
Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.
Physikalische Grundbegriffe der Beschichtungstechnik:
Härte, Elastizität, Plastizität, Fließverhalten (Viskosität, Thixotropie) und deren Bestimmung in der Praxis; Lösungsbegriff im Handwerk; Wechselwirkungen von Beschichtungsstoffen bzw. Beschichtungen mit dem Untergrund (Benetzbarkeit, Kapillarität).
13. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
- – die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfstoffe kennen;
- – ausgewählte, industrielle Beschichtungstechniken kennen und erklären können;
- – die Auswirkung der im Fachgebiet verwendeten Materialien auf die eigene Person und dieUmwelt kennen;
- – ausgewählte, facheinschlägige Gesetze, Verordnungen und Normen kennen;
- – zu fachspezifischen Problemstellungen Lösungsansätze erarbeiten können.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Beschichtungs- und Belagstoffe:
Definition, Einteilung, Aufgaben, Beschichtungsaufbau und –system, Beschichtungsfehler und
-mängel.
Anorganische Bindemittel und Beschichtungsstoffe:
Kalk, Zement, Wasserglas; Tapeten.
Untergründe:
Anorganisch mineralische Untergründe (Putze, Beton, Ziegel, Steine, Werkstoffe für den
Trockenausbau), metallische Untergründe (Eisenmetalle, Nichteisenmetalle), organische Untergründe (Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe).
2. Klasse:
Vollwärmeschutz:
Natürliche und künstliche Dämmstoffe, Systemaufbau.
Organische Bindemittel und Beschichtungsstoffe:
Leime, Kunststoffdispersionen, Öle, modifizierte Naturstoffe, Kunstharze (einschließlich
Reaktionsharze).
Farbmittel:
Farbkörper (Pigmente, Füllstoffe – organisch, anorganisch; natürlich und künstlich), Farbstoffe
(natürlich und künstlich).
Löse- und Verdünnungsmittel:
Wasser und organische Lösemittel (Definition, Einteilung), reaktive Löse- und Verdünnungsmittel.
Trocknung – Erhärtung:
Handwerkliche und industrielle Verfahren und Mechanismen.
3. Klasse:
Funktionelle Beschichtungssysteme:
Betonbeschichtung (einschließlich Sanierung), Korrosionsschutz, Brandschutz.
Blattmetalle und Effektpigmente:
Eigenschaften und Anwendung.
Industrielle Beschichtungsverfahren:
Zusatzmittel, Arten und Aufgaben.
Spezielle Werkstoffe und Hilfsstoffe:
Klebstoffe, Dichtstoffe, Kitte und Spachtelmasse, Schleif- und Poliermittel; Ausgewählte,
praxisorientierte Prüf- und Messmethoden von Beschichtungs- und Belagstoffen, sowie Beschichtungen und Belägen.
4. Klasse:
Praxisbezogene, technologische Aufgabenstellungen in Hinblick auf die Anwendungsmöglichkeiten der Beschichtungs- und Belagstoffe; Fachliche Aspekte der Ökologie (berufsspezifische Schadstoffe in Wasser, Luft und Boden) sowie ausgewählte Regelwerke aus technischer Sicht.
14. KUNSTFORMENLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
- – die in der bildenden Kunst gebräuchlichen Techniken erklären können;
- – das Fachvokabular aus den Bereichen der Architektur, der Bildhauerkunst, der Malerei undGrafik sowie des Kunsthandwerks anwenden können;
- – die Zusammenhänge zwischen politischen, sozialen, wirtschaftlichen und technischenEntwicklungen und dem künstlerischen Schaffen verstehen können;
- – die Wesenszüge der Stilepochen in der bildenden Kunst und im Kunstgewerbe, insbesondere in der Malerei, beschreiben können;
- – typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Theorie der Kunst:
Einteilung, Begriffe; Techniken der Baukunst, der Bildhauerkunst, der Malerei und Grafik sowie des Kunsthandwerks.
Die prähistorische Kunst:
Wirtschaftlicher und sozialer Hintergrund, technische Entwicklungen; Höhlenmalerei,
Venusstatuetten, Megalithkultur.
Die Kunst der frühen Hochkulturen:
Gemeinsamkeiten der frühen Hochkulturen, politische und religiöse Besonderheiten; die Kunst in Mesopotamien und in Ägypten, die minoische und die mykenische Kunst.
2. Klasse:
Die Kunst des Altertums:
Kulturelles und wissenschaftliches Erbe der Antike; Architektur, Bildhauerkunst und Malerei der Griechen und Römer.
Die Kunst des Mittelalters:
Zerfall des Römischen Reiches, Völkerwanderung, Kultur und Gesellschaft im Feudalismus;
Architektur, Bildhauerei, Malerei und Kunsthandwerk in der frühchristlichen, byzantinischen,
germanischen, karolingischen, ottonischen, romanischen und gotischen Kunst.
3. Klasse:
Die Kunst der Neuzeit:
Erfindungen, Entdeckungen, Reformation, Humanismus; Architektur, Bildhauerei und Malerei der Renaissance; Absolutismus; Architektur, Bildhauerei und Malerei des Barocks und Rokokos; Aufklärung, bürgerliche Revolutionen, Nationalismus und Liberalismus; Kunst des Klassizismus, Historismus und Jugendstils; Kunstströmungen des 20. Jahrhunderts.
4. Klasse:
Kunstgeschichtliche Gegenwartsreflexion:
Architektur, Bildhauerei, Malerei, Kunsthandwerk.
15. SCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
- – die gebräuchlichsten Schriftarten kennen;
- – Zier- und Gebrauchsschriften schreiben können;
- – Gebrauchsschriften zeichnen und konstruieren können;
- – die Grafiksoftware anwenden können.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Historische Schriftentwicklung, Aufgabe und Funktion der Schrift, kalligrafische Arbeitsmittel
(Beschreibstoffe, Schreibflüssigkeiten, Schreibwerkzeuge), Schreiben von Zier- und Gebrauchsschriften, kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften, Zeichnen von Gebrauchsschriften
(Funktion und Einsatzbereich), Techniken des Zeichnens (Leitlinien, Typografie).
3. Klasse:
Konstruieren von Gebrauchsschriften (grafische Effekte, Schattenkonstruktion, Inline/Outline),
Entwerfen einer Werbetafel (Verbinden von Schrift und Ornament), Anfertigen und Übertragen von Schriftpausen, Grafikcomputer (Bedienung der Software, Arbeiten mit Klebefolien), Pinselschrift (Schreibstoffe, Schreibwerkzeuge, Untergründe, Schreiben von Zier- und Gebrauchsschriften),
Seriegrafie (Grundlagen, Geräte, Techniken).
16. ZEICHNEN UND MALEN
Bi1dungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
- – die physikalischen und ästhetischen Gesetze für Licht und Farbe kennen;
- – Farbtöne harmonisieren können;
- – die Formen der Umwelt zeichnerisch und malerisch wiedergeben können;
- – geometrische und pflanzliche Grundformen sowie deren Abstraktion zeichnen können, räumliche Darstellungen und ausführungsreife Entwürfe für Anwendungen des Fachgebietes anfertigen können.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Licht und Farbe:
Spektrum, Emission und Remission, Polarisation und Interferenz; Farbordnungen und -beziehungen, Farbkontraste und Farbharmonien; Farbendynamik, Farbmischungen, Dunkelheitsstufen.
Zeichnen und Malen:
Gegenstände, Lebewesen, Abstraktion von Naturstudien; Naturformen, Anwendung und Abstraktion auf Bauelementen und Fassaden, Ebenen und gekrümmten Flächen.
2. Klasse:
Gestaltungsgesetze:
Geometrische Gebilde, Dimension, Proportion, Symmetrie, Raster, Rhythmus.
Harmonielehre:
Diagonalschwenkung, Goldener Schnitt, Diagramme, Auswägung von Flächen.
Farbenpsychologie:
Empfindungs- und Symbolwerte der Farben, Farbwege und Farbauswahl; Farbe im Stil der Mode. Psychologische Wirkung von Dunkelheitswerten.
3. Klasse:
Farbe in der Architektur:
Raum, Haus, Wohnung, Fassade; Aufgaben des Malers; Farbgestaltung von Räumen mit gegebener Widmung; Farbentwürfe für den Fachbereich; Fassaden- und Ensemblegestaltung.
4. Klasse:
Entwerfen von themenorientierten Form- und Farbgestaltungskonzepten; Anfertigen von
perspektivischen Darstellungen.
17. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
- – die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung vonqualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
- – im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;
- – grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowieArbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
- – die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- undHilfsstoffe kennen;
- – die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Zusätzliche Bildungs- und Lehraufgabe für die 4. Klasse:
Der Schüler/die Schülerin soll
- – die im fachtheoretischen, praktischen Unterricht und in der verbindlichen Übung„Betriebspraktikum“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten dokumentieren, analysieren und an Hand von gegenstandsübergreifenden Aufgaben einsetzen und erweitern können;
- – unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit berufsspezifische Tätigkeiten des Fachgebietes ausführen können.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Beschichtung auf Mauerwerk, Putz, Beton und Leichtbauplatten:
Untergrundprüfung, Untergrundvorbehandlung, Innenbeschichtungen, Außenbeschichtungen, Wand- und Deckenbelebungen, Farbmischübungen.
Beschichtung auf Holz:
Untergrundprüfung, Untergrundvorbehandlung, deckende Neubeschichtung, deckende
Erneuerungsbeschichtung, nicht deckende Neubeschichtung, nicht deckende Erneuerungsbeschichtung.
Beschichtung auf Metall:
Untergrundprüfung, Untergrundvorbehandlung, deckende Neubeschichtung, deckende
Erneuerungsbeschichtung.
Grundlagen der Funktionsbeschichtungen auf Sondermaterialien:
Untergrundprüfung, Untergrundvorbehandlung, deckende Neubeschichtung, deckende
Erneuerungsbeschichtung.
Entschichten:
Chemisch-, thermisch-, mechanisch.
Spalieren:
Kleben und verlegen von Tapeten aus Papier.
Werkzeuge und Geräte:
Werkzeuge, Geräte, Behelfe und Einrichtungen, die bei der Erstellung der Werkstücke Anwendung finden.
Umweltmanagement, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz.
2. Klasse
Projektartiger Unterricht in praxisnaher Umgebung.
Arbeitsvorbereitung; Fugenabdichtung im Hochbau und von Verglasungen; Aufstellen von
Gipskartonständerwänden; Putzsanierung; Revitalisierung und Restaurierung in der Denkmalpflege;
Betonsanierung, Betonkosmetik; Lackieren; Verlegen von Belagsstoffen; Wärmedämmsysteme;
Anbringen von wärmedämmenden Baustoffen an Wand, Decken und Bodenflächen im Innen- und
Außenbereich.
Beschichtung:
Beschichtung auf Mauerwerk, Putz, Beton und Leichtbauplatten; Beschichtung auf Holz und Metall.
Akustiksysteme:
Anbringen von akustik- und schalldämmenden Baustoffen an Wand, Decken und Bodenflächen im Innen- und Außenbereich.
Werkzeuge und Geräte:
Werkzeuge, Geräte, Behelfe und Einrichtungen, die bei der Erstellung der Werkstücke Anwendung finden.
Umweltmanagement, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz.
3. Klasse
Kunsthandwerkliche Techniken, Dekorationsgestaltung:
Schwamm-, Wickel-, Modler-, Schablonentechnik. Lack-, Lasur- und Beiztechnik; Spachtel- und Glättetechnik; Strukturen und plastische Arbeiten; Stuckverlegung; Dekorationsmalerei;
Retuschiertechnik; Spritztechnik; Arbeiten mit Blattmetallen und Effektpigmenten; Holz- und
Steinimitation; Seriegrafie; digitale Druckverfahren.
Raumgestaltung, Raumausstattung.
Architektur- und Theatermalerei.
Werkzeuge und Geräte:
Werkzeuge, Geräte, Behelfe und Einrichtungen, die bei der Erstellung der Werkstücke Anwendung finden.
Umweltmanagement, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz.
4. Klasse
Arbeitsorganisation:
Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation;
Qualitätssicherung; Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Übungen und gegenstandsübergreifende Aufgaben:
Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen und in der
verbindlichen Übung „Betriebspraktikum“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
B. Verbindliche Übung
BETRIEBSPRAKTIKUM
Siehe Anlage 2.
C. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 2.
D. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
Siehe Anlage 2.
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