Anlage 1a PStV

Alte FassungIn Kraft seit 18.5.1995

Anlage 1a

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Vorderseite

(Anm.: Anlage 1a (Vorderseite) nicht darstellbar, es wird daher auf

die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Anlage 1a

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Rückseite

(Anm.: Anlage 1a (Rückseite) nicht darstellbar, es wird daher auf

die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

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