Anlage 1 Ausgleichsabgabegesetz

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1988

Anlage 1

Anlage

------

------------------------------------------------------------------

TARIF

Warenbezeichnung

Nr./UNr.

------------------------------------------------------------------

0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht),

gefroren:

90 - Gemüsemischungen:

B - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB durch

gasförmiges Schwefeldioxid, in Salzlake, schwefeliger

Säure oder anderen Konservierungsmitteln), in diesem

Zustand für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet:

90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

ex E - Gemüsemischungen

0811 -- Früchte (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht),

gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln:

10 - Erdbeeren:

A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren,

schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und

Stachenlbeeren:

A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

90 - andere:

A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

1302 -- Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate

und Pektate; Agar-Agar und andere pflanzliche Schleime und

Verdickungsstoffe, auch modifiziert:

(10) - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:

11 - - Opium:

B - Pflanzenauszug:

ex B - mit einem Zuckergehalt von

20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

Invertzucker

12 - - aus Süßholz:

B - andere:

ex B - Pflanzenauszug mit einem Zuckergehalt von

20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

Invertzucker

13 - - aus Hopfen:

ex 13 - Pflanzenauszug mit einem Zuckergehalt von

20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

Invertzucker

14 - - aus Pyrethrum oder aus den Wurzeln rotenonhaltiger

Pflanzen:

ex 14 - Pflanzenauszug mit einem Zuckergehalt von

20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

Invertzucker

19 - - sonstige:

B - Pflanzenauszug:

ex B - mit einem Zuckergehalt von

20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

Invertzucker

20 - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate:

A - mit einem Zuckerzusatz, gerechnet als Invertzucker,

von:

2 - sonstige

1517 -- Margarine; genießbare Mischungen oder Zubereitungen von

tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von

Fraktionen verschiedener Fette oder Öle dieses Kapitels,

ausgenommen genießbare Fette oder Öle sowie deren

Fraktionen der Nummer 1516:

90 - andere:

A - mit einem Gehalt an Milchfett von mehr als

10 Gewichtsprozent aber nicht mehr als

15 Gewichtsprozent

1702 -- Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose,

Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose), fest;

Zuckersirupe ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder

Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig

gemischt; Zucker und Melassen, karamelisiert:

10 - Lactose und Lactosesirup:

A - Lactose

2001 -- Gemüse, Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, mit

Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:

90 - andere:

F - andere:

1 - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit

einem Gewicht von 15 kg oder weniger:

c - andere:

ex c - Kartoffeln

2 - sonstige:

f - andere:

ex f - Kartoffeln

2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder

haltbar gemacht, gefroren:

90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

B - andere:

ex 1 - Gemüsemischungen

2005 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder

haltbar gemacht, nicht gefroren:

90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

B - Gemüsemischungen:

1 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

2008 -- Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer

Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder von Alkohol,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

(10) - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen oder Saaten,

auch untereinander gemischt:

11 - - Erdnüsse

19 - - sonstige, einschließlich Mischungen

20 - Ananas:

B - andere

30 - Zitrusfrüchte:

B - andere

40 - Birnen:

B - andere

50 - Marillen:

B - andere

60 - Kirschen (einschließlich Weichseln):

B - andere

70 - Pfirsiche:

B - andere

80 - Erdbeeren:

B - andere

(90) - andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen die der

Unternummer 2008 19:

91 - - Palmherzen

92 - - Mischungen:

B - andere

99 - - sonstige:

A - Früchte:

2 - sonstige

B - andere genießbare Pflanzenteile:

ex B - andere genießbare Pflanzenteile,

ausgenommen Mais

2009 -- Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte,

weder gegoren noch mit einem Zusatz von Alkohol, auch mit

Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

(10) - Orangensaft:

11 - - gefroren:

B - andere:

2 - mit Zusatz von Zucker:

b - andere

19 - - sonstige:

B - andere:

2 - mit Zusatz von Zucker:

b - andere

20 - Grapefruitsaft:

B - andere:

2 - mit Zusatz von Zucker

30 - Saft von anderen Zitrusfrüchten, ausgenommen Mischungen:

A - Saft von Früchten der Unternummern 0805 20 und

0805 30:

2 - sonstige:

b - mit Zusatz von Zucker:

2 - sonstige

B - andere:

2 - sonstige:

b - mit Zusatz von Zucker

40 - Ananassaft:

B - andere:

2 - mit Zusatz von Zucker

50 - Tomatensaft:

B - andere:

ex B - mit Zusatz von Zucker

60 - Traubensaft (einschließlich Traubenmost):

B - andere:

ex B - mit Zusatz von Zucker

70 - Apfelsaft:

B - andere:

ex B - mit Zusatz von Zucker

80 - Saft von anderen Früchten oder anderem Gemüse,

ausgenommen Mischungen:

A - Birnensaft:

2 - sonstige:

ex 2 - mit Zusatz von Zucker

B - Saft von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie

der Unternummern 0804 10, 0804 40 und 0804 50:

2 - sonstige:

b - mit Zusatz von Zucker

C - Saft von anderen Früchten:

2 - sonstige:

a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von weniger als 20 Liter:

2 - sonstige von schwarzen Johannisbeeren,

mit Zusatz von Zucker

3 - sonstige:

ex 3 - mit Zusatz von Zucker

b - andere:

ex b - mit Zusatz von Zucker

D - Saft von anderen Gemüsen:

2 - sonstige:

b - andere:

ex b - mit Zusatz von Zucker

90 - Mischungen von Säften:

B - andere:

1 - von Äpfeln oder Birnen:

ex 1 - mit Zusatz von Zucker

2 - von Weintrauben:

ex 2 - mit Zusatz von Zucker

3 - von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie der

Unternummern 0804 10, 0804 30, 0804 40, 0804 50,

0805 40 und 0805 90:

b - mit Zusatz von Zucker

4 - von Früchten der Unternummern 0805 10, 0805 20

und 0805 30:

b - mit Zusatz von Zucker:

2 - sonstige

5 - von anderen Früchten:

a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von weniger als 20 Liter:

1 - von schwarzen Johannisbeeren, mit Zusatz

von Zucker

2 - sonstige:

ex 2 - mit Zusatz von Zucker

b - andere:

ex b - mit Zusatz von Zucker

6 - von Tomaten:

ex 6 - mit Zusatz von Zucker

7 - von anderen Gemüsen:

ex 7 - mit Zusatz von Zucker

2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder

Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder

auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete

Zichorie und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie

Auszüge und Konzentrate davon:

10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, und

Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge,

Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von

Kaffee:

A - Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee:

ex A - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Milcheinweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate, und

Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge,

Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee

oder Mate:

A - Zubereitungen auf der Grundlage von Tee oder Mate:

ex A - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

2102 -- Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige

Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine der Nr. 3002);

zubereitete Backtreibmittel in Pulverform:

10 - Hefen, aktiv:

A - Preßhefe

B - Trockenhefe

2106 -- Nahrungsmittelzubereitungen, anderwertig weder genannt

noch inbegriffen:

10 - Eiweißkonzentrat und texturierte Eiweißstoffe:

ex 10 - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr mit einem Zuckergehalt, gerechnet als

Invertzucker, von 5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr

90 - andere:

B - andere:

ex B - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

2309 -- Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung verwendet werden:

10 - Hunde- oder Katzenfutter, in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

A - Getreide oder Müllereierzeugnisse daraus enthaltend:

2 - sonstige

B - andere:

2 - sonstige

90 - andere:

A - Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren

B - andere:

1 - Getreide oder Müllereierzeugnisse daraus

enthaltend:

b - andere

2 - sonstige:

b - andere

2905 -- Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

(40) - andere mehrwertige Alkohole:

43 - - Mannit

44 - - D-Glucit (Sorbit)

2918 -- Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoffunktionen und

deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

(10) - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber ohne andere

Sauerstoffunktion, deren Anhydride, Halogenide,

Peroxide, Peroxysäuren und deren Derivate:

14 - - Citronensäure

3502 -- Albumine, Albuminate und andere Albuminderivate:

90 - andere:

B - Milchalbumin

3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken (zB Quellstärke

oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von

Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken:

10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken:

B - andere

20 - Leime

3507 -- Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

90 - andere:

A - zubereitete Enzyme, die Nährstoffe enthalten:

ex A - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

3809 -- Appretur- oder Endausrüstungsmitteln, Farbstoffträger zur

Beschleunigung des Färbens oder des Fixierens der

Farbstoffe und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (zB

Appretur- und Beizmittel), wie sie in der Textil-, Papier-

und Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendet

werden, anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

10 - auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten

(90) - andere:

91 - - wie sie in der Textilindustrie verwendet werden:

A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend:

1 - Hilfsmittel:

a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von 5 kg oder weniger:

1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

als 30 Gewichtsprozent, wobei

Stärkederivate als Stärke zu rechnen

sind

b - andere:

1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr als

30 Gewichtsprozent, wobei

Stärkederivate als Stärke zu rechnen

sind

92 - - wie sie in der Papierindustrie verwendet werden:

A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend:

1 - Hilfsmittel:

a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von 5 kg oder weniger:

1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

als 30 Gewichtsprozent, wobei

Stärkederivate als Stärke zu rechnen

sind

b - andere:

1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

als 30 Gewichtsprozent, wobei

Stärkederivate als Stärke zu rechnen

sind

99 - - sonstige:

A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend:

1 - Hilfsmittel:

a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von 5 kg oder weniger:

1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

als 30 Gewichtsprozent, wobei

Stärkederivate als Stärke zu rechnen

sind

b - andere:

1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

als 30 Gewichtsprozent, wobei

Stärkederivate als Stärke zu rechnen

sind

3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der

chemischen Industrie oder verwandter Industrien

(einschließlich solcher, die nur aus Mischungen

natürlicher Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder

genannt noch inbegriffen; Rückstände der chemischen

Industrie oder verwandter Industrien, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen:

60 - D-Sorbit (D-Glucit), ausgenommen solches der Unternummer

2905 44

90 - andere:

A - Zucker, Stärke, Stärkeerzeugnisse oder Waren der

Nummern 0401 bis 0404 enthaltend:

1 - mit einem Gesamtgehalt von 30 Gewichtsprozent

oder mehr

4801 bis 4823

ex - Waren dieser Nummern, Stärke oder Stärkederivate

enthaltend

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)