Anlage 1 Ausgleichsabgabegesetz

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1992

Anlage 1

Anlage

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TARIF

Warenbezeichnung

Nr./UNr.

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0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht),

gefroren:

90 - Gemüsemischungen:

B - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB durch

gasförmiges Schwefeldioxid, in Salzlake, schwefeliger

Säure oder anderen Konservierungsmitteln), in diesem

Zustand für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet:

90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

ex E - Gemüsemischungen

0811 -- Früchte (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht),

gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln:

10 - Erdbeeren:

A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren,

schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und

Stachenlbeeren:

A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

90 - andere:

A - mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

1302 -- Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate

und Pektate; Agar-Agar und andere pflanzliche Schleime und

Verdickungsstoffe, auch modifiziert:

(10) - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:

11 - - Opium:

B - Pflanzenauszug:

ex B - mit einem Zuckergehalt von

20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

Invertzucker

12 - - aus Süßholz:

B - andere:

ex B - Pflanzenauszug mit einem Zuckergehalt von

20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

Invertzucker

13 - - aus Hopfen:

ex 13 - Pflanzenauszug mit einem Zuckergehalt von

20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

Invertzucker

14 - - aus Pyrethrum oder aus den Wurzeln rotenonhaltiger

Pflanzen:

ex 14 - Pflanzenauszug mit einem Zuckergehalt von

20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

Invertzucker

19 - - sonstige:

B - Pflanzenauszug:

ex B - mit einem Zuckergehalt von

20 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet als

Invertzucker

20 - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate:

A - mit einem Zuckerzusatz, gerechnet als Invertzucker,

von:

2 - sonstige

1702 -- Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose,

Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose), fest;

Zuckersirupe ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder

Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig

gemischt; Zucker und Melassen, karamelisiert:

10 - Lactose und Lactosesirup:

A - Lactose

2001 -- Gemüse, Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, mit

Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:

90 - andere:

F - andere:

1 - in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit

einem Gewicht von 15 kg oder weniger:

c - andere:

ex c - Kartoffeln

2 - sonstige:

f - andere:

ex f - Kartoffeln

2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder

haltbar gemacht, gefroren:

90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

B - andere:

ex 1 - Gemüsemischungen

2005 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder

haltbar gemacht, nicht gefroren:

90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

B - Gemüsemischungen:

1 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

2008 -- Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer

Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder von Alkohol,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

(10) - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen oder Saaten,

auch untereinander gemischt:

11 - - Erdnüsse

19 - - sonstige, einschließlich Mischungen

20 - Ananas:

B - andere

30 - Zitrusfrüchte:

B - andere

40 - Birnen:

B - andere

50 - Marillen:

B - andere

60 - Kirschen (einschließlich Weichseln):

B - andere

70 - Pfirsiche:

B - andere

80 - Erdbeeren:

B - andere

(90) - andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen die der

Unternummer 2008 19:

91 - - Palmherzen

92 - - Mischungen:

B - andere

99 - - sonstige:

A - Früchte:

2 - sonstige

B - andere genießbare Pflanzenteile:

ex B - andere genießbare Pflanzenteile,

ausgenommen Mais

2009 -- Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte,

weder gegoren noch mit einem Zusatz von Alkohol, auch mit

Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

(10) - Orangensaft:

11 - - gefroren:

B - andere:

2 - mit Zusatz von Zucker:

b - andere

19 - - sonstige:

B - andere:

2 - mit Zusatz von Zucker:

b - andere

20 - Grapefruitsaft:

B - andere:

2 - mit Zusatz von Zucker

30 - Saft von anderen Zitrusfrüchten, ausgenommen Mischungen:

A - Saft von Früchten der Unternummern 0805 20 und

0805 30:

2 - sonstige:

b - mit Zusatz von Zucker:

2 - sonstige

B - andere:

2 - sonstige:

b - mit Zusatz von Zucker

40 - Ananassaft:

B - andere:

2 - mit Zusatz von Zucker

50 - Tomatensaft:

B - andere:

ex B - mit Zusatz von Zucker

60 - Traubensaft (einschließlich Traubenmost):

B - andere:

ex B - mit Zusatz von Zucker

70 - Apfelsaft:

B - andere:

ex B - mit Zusatz von Zucker

80 - Saft von anderen Früchten oder anderem Gemüse,

ausgenommen Mischungen:

A - Birnensaft:

2 - sonstige:

ex 2 - mit Zusatz von Zucker

B - Saft von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie

der Unternummern 0804 10, 0804 40 und 0804 50:

2 - sonstige:

b - mit Zusatz von Zucker

C - Saft von anderen Früchten:

2 - sonstige:

a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von weniger als 20 Liter:

2 - sonstige von schwarzen Johannisbeeren,

mit Zusatz von Zucker

3 - sonstige:

ex 3 - mit Zusatz von Zucker

b - andere:

ex b - mit Zusatz von Zucker

D - Saft von anderen Gemüsen:

2 - sonstige:

b - andere:

ex b - mit Zusatz von Zucker

90 - Mischungen von Säften:

B - andere:

1 - von Äpfeln oder Birnen:

ex 1 - mit Zusatz von Zucker

2 - von Weintrauben:

ex 2 - mit Zusatz von Zucker

3 - von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie der

Unternummern 0804 10, 0804 30, 0804 40, 0804 50,

0805 40 und 0805 90:

b - mit Zusatz von Zucker

4 - von Früchten der Unternummern 0805 10, 0805 20

und 0805 30:

b - mit Zusatz von Zucker:

2 - sonstige

5 - von anderen Früchten:

a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von weniger als 20 Liter:

1 - von schwarzen Johannisbeeren, mit Zusatz

von Zucker

2 - sonstige:

ex 2 - mit Zusatz von Zucker

b - andere:

ex b - mit Zusatz von Zucker

6 - von Tomaten:

ex 6 - mit Zusatz von Zucker

7 - von anderen Gemüsen:

ex 7 - mit Zusatz von Zucker

2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder

Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder

auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete

Zichorie und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie

Auszüge und Konzentrate davon:

10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, und

Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge,

Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von

Kaffee:

A - Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee:

ex A - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Milcheinweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate, und

Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge,

Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee

oder Mate:

A - Zubereitungen auf der Grundlage von Tee oder Mate:

ex A - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

2102 -- Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige

Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine der Nr. 3002);

zubereitete Backtreibmittel in Pulverform:

10 - Hefen, aktiv:

A - Preßhefe

B - Trockenhefe

2106 -- Nahrungsmittelzubereitungen, anderwertig weder genannt

noch inbegriffen:

10 - Eiweißkonzentrat und texturierte Eiweißstoffe:

ex 10 - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr mit einem Zuckergehalt, gerechnet als

Invertzucker, von 5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr

90 - andere:

B - andere:

ex B - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

2309 -- Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung verwendet werden:

10 - Hunde- oder Katzenfutter, in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

A - Getreide oder Müllereierzeugnisse daraus enthaltend:

2 - sonstige

B - andere:

2 - sonstige

90 - andere:

A - Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren

B - andere:

1 - Getreide oder Müllereierzeugnisse daraus

enthaltend:

b - andere

2 - sonstige:

b - andere

2905 -- Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

(40) - andere mehrwertige Alkohole:

43 - - Mannit

44 - - D-Glucit (Sorbit)

2918 -- Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoffunktionen und

deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

(10) - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber ohne andere

Sauerstoffunktion, deren Anhydride, Halogenide,

Peroxide, Peroxysäuren und deren Derivate:

14 - - Citronensäure

3502 -- Albumine, Albuminate und andere Albuminderivate:

90 - andere:

B - Milchalbumin

3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken (zB Quellstärke

oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von

Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken:

10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken:

B - andere

20 - Leime

3507 -- Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

90 - andere:

A - zubereitete Enzyme, die Nährstoffe enthalten:

ex A - ausgenommen mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder mehr

3809 -- Appretur- oder Endausrüstungsmitteln, Farbstoffträger zur

Beschleunigung des Färbens oder des Fixierens der

Farbstoffe und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (zB

Appretur- und Beizmittel), wie sie in der Textil-, Papier-

und Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendet

werden, anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

10 - auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten

(90) - andere:

91 - - wie sie in der Textilindustrie verwendet werden:

A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend:

1 - Hilfsmittel:

a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von 5 kg oder weniger:

1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

als 30 Gewichtsprozent, wobei

Stärkederivate als Stärke zu rechnen

sind

b - andere:

1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr als

30 Gewichtsprozent, wobei

Stärkederivate als Stärke zu rechnen

sind

92 - - wie sie in der Papierindustrie verwendet werden:

A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend:

1 - Hilfsmittel:

a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von 5 kg oder weniger:

1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

als 30 Gewichtsprozent, wobei

Stärkederivate als Stärke zu rechnen

sind

b - andere:

1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

als 30 Gewichtsprozent, wobei

Stärkederivate als Stärke zu rechnen

sind

99 - - sonstige:

A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse enthaltend:

1 - Hilfsmittel:

a - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von 5 kg oder weniger:

1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

als 30 Gewichtsprozent, wobei

Stärkederivate als Stärke zu rechnen

sind

b - andere:

1 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr

als 30 Gewichtsprozent, wobei

Stärkederivate als Stärke zu rechnen

sind

3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der

chemischen Industrie oder verwandter Industrien

(einschließlich solcher, die nur aus Mischungen

natürlicher Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder

genannt noch inbegriffen; Rückstände der chemischen

Industrie oder verwandter Industrien, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen:

60 - D-Sorbit (D-Glucit), ausgenommen solches der Unternummer

2905 44

90 - andere:

A - Zucker, Stärke, Stärkeerzeugnisse oder Waren der

Nummern 0401 bis 0404 enthaltend:

1 - mit einem Gesamtgehalt von 30 Gewichtsprozent

oder mehr

4801 bis 4823

ex - Waren dieser Nummern, Stärke oder Stärkederivate

enthaltend

Schlagworte

Halogenderivat, Sulfoderivat, Nitroderivat, Appreturmittel

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2024

Gesetzesnummer

10004015

Dokumentnummer

NOR12051326

alte Dokumentnummer

N3199118214J

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