Anlage 15
Anhang XV
Muster für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge
gemäß § 122 Abs. 6
A. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften1)
- 1. Name und Anschrift des Auftraggebers.
- 2. Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
- 3. Art und Umfang der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen (CPV-Referenznummer).
- 4. a) Form des Aufrufs zum Wettbewerb.
- b) Fundstelle der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
- c) Im Falle der Vergabe von Aufträgen ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, Angabe der betreffenden Bestimmung des § 115 Abs. 3.
- 5. Gewähltes Vergabeverfahren.
- 6. Anzahl der eingegangenen Angebote.
- 7. Tag der Auftragserteilung.
- 8. Für Gelegenheitskäufe nach § 115 Abs. 3 Z 10 gezahlter Preis.
- 9. Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).
- 10. (Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag im Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.
- 11. Auftragssumme (oder Preisspanne = Preis des höchsten und des niedrigsten Angebots, das bei der Auftragsvergabe berücksichtigt wurde).
- 12. Fakultative Angaben:
- - (Gegebenenfalls) Wert und Teil des Auftrages, der als Unterauftrag an Dritte vergeben worden ist oder möglicherweise vergeben wird,
- - Zuschlagskriterien.
B. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben
- 13. Anzahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt worden ist).
- 14. Wert jedes vergebenen Auftrages.
- 15. Ursprungsland der Ware oder der Dienstleistung (EWR-Ursprung oder Nicht-EWR-Ursprung:
im letzteren Fall nach Drittländern gegliedert).
- 16. Ausnahmen von der Anwendung von Normen gemäß § 119 in Verbindung mit § 61. Art der Ausnahme, die in Anspruch genommen wurde.
- 17. Angewandtes Zuschlagsprinzip (Best- oder Billigstbieter).
- 18. Ist der Auftrag an einen Bieter vergeben worden, der ein Alternativangebot eingereicht hat?
- 19. Sind Angebote nicht gewählt worden, weil sie
ungewöhnlich niedrig waren?
- 20. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
- 21. Hinsichtlich Dienstleistungsaufträgen gemäß Anhang IV:
Einverständnis des Auftraggebers mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung gemäß § 122 Abs. 7.
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- 1) Die Angaben zu Ziffer 6, 9 und 11 gelten als nicht für die Veröffentlichung
bestimmte Angaben,
wenn der Auftraggeber darauf hinweist, dass es sich hierbei um in geschäftlicher Hinsicht
sensible Angaben handelt und nach seiner Ansicht durch die Veröffentlichung dieser Angaben
empfindliche Geschäftsinteressen geschädigt werden.
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