Anlage 15 Bgld. Tierschutzverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 12.2.2003

Anlage 15

Anhang 15

MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON KLEINNAGERN

A) Allgemeine Haltungsbedingungen

  1. 1. Den Tieren ist ausreichend Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen.
  2. 2. Die Käfige müssen eine rechteckige Form mit Querverdrahtung haben und aus korrosionsbeständigem und nicht reflektierendem Material bestehen. Die Gitterweite muss so gewählt werden, dass ein Hängenbleiben der darin gehaltenen Tiere ausgeschlossen ist. Glasbecken sind verboten.
  3. 3. Die Haltungseinrichtung muss dreidimensional strukturiert sein. Kleinnagern sind Rückzugsmöglichkeiten zB in Form von Häuschen, Papprollen, Rohren, Wurzeln oder zuvor heißgebrühter Korkeiche anzubieten. Nagern muss Nagematerial in Form von Holz, Ästen u. dgl. immer zur Verfügung stehen.
  4. 4. Boden und Einstreu müssen ständig in sauberem und trockenem Zustand gehalten werden. Die Einstreu muss so beschaffen sein, dass der gesamte Boden gleichmäßig rutschsicher bedeckt ist. Das verwendete Material muss saugfähig und gesundheitlich unbedenklich sein. Mineralische Katzenstreu sowie Torfmull und Sand sind ungeeignet.
  5. 5. Wasser muss in Trinkwasserqualität in Hängeflaschen oder standfesten, offenen Gefäßen verfügbar sein. Wasser- und Futtergefäße sind so anzuordnen, dass sie nicht verschmutzt werden können. Futter und Wasser sind täglich frisch zu verabreichen.
  6. 6. Für alle Kleinnager ist ein natürlicher Tag/Nacht-Rhythmus einzuhalten.
  7. 7. Werden Tiere in Käfigen gehalten, ist ihnen - abhängig von der Tierart - täglich nach Möglichkeit ein Auslauf außerhalb des Käfigs zu ermöglichen.

B) Mindestanforderungen bei der Haltung von Kleinnagern in Käfigen

  1. 1. Käfige

    Mindestgröße (in cm):

  1. 1. Mäuse, Goldhamster 60 x 30 x 40
  2. 2. Streifenhörnchen 120 x 60 x 90
  3. 3. Chinchilla 120 x 80 x 100
  4. 4. Meerschweinchen, Zwergkaninchen 100 x 60 x 50
  5. 5. Ratten 80 x 40 x 50
  1. 2. Inventar

    Käfige sind zu strukturieren. Bei der Ausgestaltung und Ausstattung der Käfige sind unter Bedachtnahme auf das artgemäße Verhalten der Tiere Kletter- und Versteckmöglichkeiten, entsprechend tiefe Einstreu, Polstermaterial, Sitz-, Liege- und Nagemöglichkeiten u.a. vorzusehen. Für Chinchillas muss ein Sandbad vorhanden sein.

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