Anlage 3
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE AUSBILDUNGSZWEIG „KULTUR- UND KONGRESSMANAGEMENT“ I. Stundentafel *1)
Anlage3
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
____________________________________________________________________
A.1. Stammbereich
1. Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Sprache und
Kommunikation:
2.1 Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
2.2 Kommunikation und
Präsentation *2) 2 - - - - 2 III
2.3 Fremdsprachen:
2.3.1 Englisch 3 3 4 2 3 15 (I)
2.3.2 Zweite
lebende
Fremdsprache
*3) 3 3 3 2 3 14 (I)
2.3.3 Dritte
lebende
Fremdsprache
*3) - - 3 3 3 9 (I)
3. Humanwissenschaften:
3.1 Geschichte und
Kultur - - 2 2 1 5 III
3.2 Psychologie und
Philosophie - - - 2 2 4 III
4. Kunst:
4.1 Musikerziehung 1 1 1 1 1 5 (IVa)
4.2 Bildnerische
Erziehung 1 1 1 1 1 5 (IVa)
5. Naturwissenschaften:
5.1 Biologie und
Ökologie - - 2 2 - 4 III
5.2 Chemie 3 - - - - 3 III
5.3 Physik - 2 - - - 2 III
5.4 Mathematik und
angewandte
Mathematik 2 2 2 2 - 8 (I)
6. Wirtschaft, Politik
und Recht:
6.1 Wirtschafts-
geographie 2 2 - - - 4 III
6.2 Betriebs- und
Volkswirtschaft - 2 3 2 2 9 II
6.3 Politische Bildung
und Recht - - - 2 2 4 III
6.4 Rechnungswesen und
Controlling *2) 3 2 2 2 3 12 I
7. Informationsmanagement:
7.1 Informations- und
Officemanagement
*4) 2 2 - - - 4 III
7.2. Angewandte
Informatik - - 2 1 2 5 I
8. Kultur-, Event- und
Tagungsmanagement:
8.1 Kulturmanagement 2 2 2 2 2 10 II
8.2 Tagungs- und
Kongressmanagement - - - 2 2 4 II
8.3 Betriebswirt-
schaftliche Übungen - - - 2 - 2 I
9. Ernährung und
Gastronomie:
9.1 Food & Beverage &
Cateringmanagement - 3 2 - - 5 IVb
9.2 Ernährung - 3 - - - 3 III
10. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 (IVa)
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl
Stammbereich 31 34 35 35 32 167
____________________________________________________________________
Pflichtgegenstände des
schulautonomen
Erweiterungsbereiches gemäß
Abschnitt A.2. 2 2 2 2 0 8
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 33 36 37 37 32 175
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
A.2. Schulautonomer
Erweiterungsbereich *5)
(Schulautonome
Pflichtgegenstände)
____________________________________________________________________
Seminare: *6)
Fremdsprachenseminar I
IT-Seminar I
Allgemein bildendes
Seminar III
Naturwissenschaftliches
Seminar III
Künstlerisch-kreatives
Seminar IVa
Persönlichkeits-
bildendes Seminar III
Fachtheoretisches
Seminar III
Praxisseminar IV
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl Seminare 0-8
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl
Erweiterungsbereich 2 2 2 2 0 8
____________________________________________________________________
B. Pflichtpraktikum
8 Wochen zwischen dem III.
und V. Jahrgang.
____________________________________________________________________
C. Freigegenstände und
unverbindliche Übungen *5) 2 2 2 2 2 10
____________________________________________________________________
D. Fakultatives Praktikum
4 Wochen vor dem
V. Jahrgang.
____________________________________________________________________
E. Förderunterricht *5)
____________________________________________________________________
*1) Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
*2) Mit Computerunterstützung.
*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
*5) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Seminars anzuführen.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und Kongressmanagement dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Lehrplan Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Tagungs- und Kongresswesen, Kultur, Verwaltung - auch im Sozial- und Gesundheitsbereich -, Tourismus und Ernährung befähigen.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Unterrichtssprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Interesse für alle Formen der Kultur entwickeln und Trends erkennen sowie Organisationsaufgaben im Kulturbereich selbständig und im Team erledigen können. Sie sollen um das kulturelle Erbe ebenso Bescheid wissen wie um die Gegenwartskultur.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgehend vom vermittelten theoretischen Wissen und praktischen Können hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.
Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikultureller Gesellschaft vorbereitet werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
- 1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
- 2. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um das für den schulautonomen Erweiterungsbereich vorgesehene Stundenausmaß vermehrt werden.
- 3. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
- 4. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI festgelegt werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt. Die Festlegung der Dauer der Schularbeiten hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Die Auswahl, die Festlegung der Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und das Stundenausmaß der Seminare haben schulautonom zu erfolgen.
Zur Vermeidung von „Einstundenfächern“ oder wenn es aus pädagogisch-didaktischen Gründen zweckmäßig ist, können einzelne Pflichtgegenstände schulautonom geblockt werden, wobei eine gleichmäßige Verteilung auf das Unterrichtsjahr sicherzustellen ist.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht hat fächerübergreifend stattzufinden und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Besondere Bedeutung haben in allen Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Denkens und Verstehens hat dem Unterricht eine Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorauszugehen. Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungen und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.
Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung der Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.
Die schulautonome Blockung von Wochenstunden (siehe Abschnitt III) ermöglicht eine konzentrierte Behandlung der Lehrstoffinhalte.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.
Besonders in den Seminaren sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in Kooperation mit Mitschülerinnen, -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch Projektunterricht zu empfehlen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
- a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.
- d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
- e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
- g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
- i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
- j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
- 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1 DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität entwickeln;
- Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
- Nachschlagewerke und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).
Literatur und Kultur:
Literarische Gattungen und Begriffe.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe.
Medien und Wirtschaft:
Arten und Funktionen von Medien. Sprache der Medien. Journalistische Textsorten (Bericht, Leserbrief ua.).
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Diskutieren.
II. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).
Literatur und Kultur:
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins
- 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen.
Österreichische Gegenwartsliteratur.
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen
und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Charakteristik.
Medien und Wirtschaft:
Medienkritik. Analyse des Medienkonsums.
Informationsaufbereitung in und mit Medien.
Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Diskutieren, Debattieren, Erörtern.
III. Jahrgang:
Literatur und Kultur:
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins
- 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen.
Österreichische Gegenwartsliteratur.
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen
und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben.
Medien und Wirtschaft:
Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).
Journalistische Textsorten (Kommentar, Glosse ua.).
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Sprachreflexion:
Strukturen der Gegenwartssprache. Sprachschichten. Sprachwandel. Stil (textsortenadäquat).
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Analysieren. Argumentieren. Dokumentieren. Appellieren. Kommentieren.
IV. Jahrgang:
Literatur und Kultur:
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins
- 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen.
Österreichische Gegenwartsliteratur. Literarische Werke bis zur Wiener Moderne.
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen
und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Kritik.
Medien und Wirtschaft:
Interpretieren von Texten und statistischen Daten.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).
V. Jahrgang:
Literatur und Kultur:
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins
- 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen.
Österreichische Gegenwartsliteratur.
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen
und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Kritik.
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenbereiche.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc); im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei dreistündige Schularbeiten.
2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- eine Rede aufbauen und planen können;
- eine Präsentation vorbereiten und durchführen können;
- über Sprechkompetenz in verschiedenen Bereichen des wirtschaftlichen und privaten Lebens verfügen;
- Sprache als Werkzeug im Berufsleben einsetzen können;
- durch positives Feed-back erfahren, wie Motivation gefördert werden kann;
- auf Grund einer permanenten Trainingssituation die Verständigungs- und Ausdrucksfähigkeit optimieren;
- fähig sein, in Gruppen zu arbeiten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kommunikation:
Grundlagen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Körpersprache. Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat ua.). Gesprächsführung. Moderation. Kommunikation in Gruppen. Argumentation. Fragetechnik. Aktives Zuhören. Feed-back.
Rhetorik:
Sprech- und Redetechnik. Artikulation in der Standardsprache. Planung und Aufbau einer Rede. Rhetorische Mittel. Redeangst und -hemmung. Umgang mit Lampenfieber.
Präsentation:
Der Mensch im Mittelpunkt der Präsentation (Präsentatorin,
Präsentator und Publikum; psychologische Aspekte).
Arten der Präsentation.
Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation. Medieneinsatz (OH, Flipchart, Pinwand, Computer ua.). Kreative Arbeitstechniken (Brainstorming, Mind-Mapping, ua.).
2.3 FREMDSPRACHEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- das Erlernen von Fremdsprachen als persönliche Bereicherung und Möglichkeit zum Verständnis anderer Denksysteme erfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene und tolerante Lebenseinstellung entwickeln;
- die zu erlernenden Fremdsprachen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen als Systeme erkennen, allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes und abstrahierendes Denken entwickeln und interdisziplinäre Synergieeffekte produktiv nutzen;
- befähigt sein, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
- über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach-, Sach- und Problemlösungskompetenz verfügen, die es ermöglicht, Routinesituationen und Standardgeschäftsfälle praxisgerecht abzuwickeln;
- authentische Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich, die sie in der Zielsprache hören oder lesen, verstehen, verarbeiten und verwenden können und dabei die für eine Situation oder Problemstellung jeweils wesentlichen Aspekte in ihrer Relevanz erkennen und beurteilen können;
- aktiv und passiv Register differenzieren, das einer Textsorte oder Kommunikationsform adäquate Register wählen und spontan, flexibel und stilsicher interagieren;
- situationsabhängig verschiedene Sprachen und Register nebeneinander einsetzen und Inhalte adäquat zwischen Sprachen transferieren können;
- unter Zuhilfenahme aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationstechnologien selbst recherchierte Sachverhalte situationsadäquat präsentieren und Inhalte gegebenenfalls kontrastiv darstellen können;
- im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe fremdsprachliche Qualifikationen kennen und deren Wert für die persönliche und berufliche Entwicklung einschätzen können.
2.3.1 Englisch
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- zumindest das Niveau des Independent Users B2 (siehe Gemeinsamer
europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen.
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
- sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
- sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
Darüber hinaus soll in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users C1 (siehe Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) angestrebt werden.
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- komplexe Redebeiträge verstehen, wenn Standardsprache verwendet wird;
- sprachlich anspruchsvolle Texte unter gelegentlicher Zuhilfenahme eines Wörterbuches sowie Fachtexte über bekannte Sachverhalte verstehen;
- sich in Gesprächen über schulische und gesellschaftliche Themen fließend und situationsgerecht ausdrücken und Sachverhalte präsentieren;
- Textsorten adressatenadäquat verfassen und Sachtexte klar und gegliedert zusammenfassen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.
Zusammenfassungen, Berichte, Kommentare.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
II. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Medien, Bildung, Gesundheit, Ernährung. Formen der persönlichen Kommunikation.
Kultur und Gesellschaft:
Interkulturelle Vielfalt, Geschichte.
Freies Schreiben.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
III. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Kunst.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Tourismus, Dienstleistung, Kultur- und Kongressmanagement.
Freies Schreiben.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
IV. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Kultur- und Kongressmanagement, Dienstleistung. Büro- und Informationsmanagement.
V. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Tourismus, Kultur- und Kongressmanagement.
Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.
Arbeit und Arbeitsmarkt.
Freies Schreiben.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
2.3.2 Zweite lebende Fremdsprache
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- zumindest das Niveau des Independent Users B1 erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B2 (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) angestrebt werden soll.
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
- die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
- sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
- über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
II. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Soziale Beziehungen, Kleidung und Mode, Bildung, Ernährung, Formen der persönlichen Kommunikation.
Kultur und Gesellschaft:
Interkulturelle Vielfalt, multikulturelle und soziale Beziehungen.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
III. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Freizeit, Sport, Formen der persönlichen Kommunikation.
Kultur und Gesellschaft:
Aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Literatur.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
IV. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends (Medien, Bildung, Kultur).
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Arbeit und Arbeitsmarkt. Bewerbung.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
V. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends. Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung, Handel und Produktion.
Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
2.3.3 Dritte lebende Fremdsprache
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- zumindest das Niveau des Independent Users B1 (Gemeinsamer
europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen.
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
- die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
- sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
- über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Formen der persönlichen Kommunikation.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
IV. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung.
Arbeit und Arbeitsmarkt.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
V. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Kunst.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung.
Arbeit und Arbeitsmarkt. Bewerbung.
Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten; (siehe Abschnitt IIIc) im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
3. HUMANWISSENSCHAFTEN
3.1 GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bedeutung des kulturellen Erbes einschätzen können;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die Bedeutung der Demokratie einschätzen können und zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung fähig sein;
- mit projektorientiertem Arbeiten vertraut sein.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.
Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.
Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),
Wissenschaft und Technik.
Entwicklungen in Österreich.
Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.
IV. Jahrgang:
Zeitalter des Imperialismus:
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Russische Revolution. Neuordnung Europas.
Die Erste Republik Österreich.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Ursachen und Grundlagen, Politik, Verfolgung, Widerstand); Antisemitismus, Faschismus in Österreich.
Internationale Organisationen.
Nationalsozialismus. Holocaust. Zweiter Weltkrieg.
Außereuropäische Entwicklungen.
Gesellschaft, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.
V. Jahrgang:
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde, Bewegung der Blockfreien).
Einigung Europas.
Nord-Süd-Konflikt und Dekolonisation.
Rassismus, Genozide.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; soziale Konflikte,
Alternativbewegungen, Wirtschaftswachstum und Ökologie,
Wissenschaft, Technik).
Kultur als Wirtschaftsfaktor.
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik).
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft.
Aktuelle Entwicklungsprozesse:
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Europäische Union.
Migrationsprobleme. Terrorismus.
Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.
3.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
- psychologische und pädagogische Fachliteratur verwenden können;
- sich mit der eigenen Persönlichkeit und jener der Mitmenschen auseinander setzen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
- im Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen können;
- eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewusste, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen können;
- sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinander setzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Handeln erarbeiten;
- die erworbenen Kenntnisse in beruflichen und persönlichen Lebenssituationen anwenden können;
- selbstständig und kritisch denken können;
- die geistige Leistung Andersdenkender achten können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Psychologie und Pädagogik:
Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen. Psychische Kräfte (Motivation und Emotion).
Kognitive Funktionen:
Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung. Theorien und Techniken des Lernens.
Entwicklungspsychologie:
Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter. Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).
Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).
Aggressionsforschung.
Suchtprävention.
Betriebs- und Arbeitspsychologie.
Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.
Sexualpsychologie (Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen).
Persönlichkeitspsychologie:
Tiefenpsychologische Hauptströmungen.
Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.
Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.
V. Jahrgang:
Sozialpsychologie:
Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.
Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.
Philosophie:
Mensch und Erkenntnis:
Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;
Sprachphilosophie; Logik.
Mensch und Werte:
Werteproblematik; Ethik; Ästhetik.
Mensch und Natur:
Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).
Mensch und Gesellschaft:
Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze); Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.
Mensch und Transzendenz:
Metaphysik.
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
Kritische Lebensereignisse.
4. KUNST
4.1 MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- sich sprachlich, stimmlich und gestisch in entsprechender Qualität präsentieren können;
- sich einzeln und/oder in der Gruppe qualifiziert musikalisch äußern können;
- bewusst, konzentriert und differenziert hören können;
- individuelle musikalische Anlagen entwickeln;
- sich emotional und kognitiv mit Musik auseinander setzen können;
- Musik als Möglichkeit zur Bereicherung des Lebens erfahren;
- Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz, Toleranz und Konzentrationsfähigkeit über die Beschäftigung mit Musik erwerben;
- die verschiedenen Erscheinungsformen von Musik in Geschichte und Gegenwart kennen;
- die vielfältigen Wirkungen und Funktionen von Musik in einer sich ständig ändernden akustischen Umwelt kritisch reflektieren und nützen können;
- audiovisuelle Informationstechnologien kennen und einsetzen können;
- die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Musik kennen;
- über den musikalischen Stellenwert Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext Bescheid wissen;
- Kenntnisse über mögliche Qualitätskriterien von Musik und Kunst haben;
- Projekte durchführen können.
Lehrstoff:
I. bis V. Jahrgang:
Vokales Musizieren:
Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit und ohne Begleitung ein- und mehrstimmig, auch in Verbindung mit Bewegung; Sprechstücke.
Stimmbildung und Sprechpflege – Bewegung, Lockerung, Haltung,
Atmung, Ansatz, Artikulation, Ausdruck.
Rhythmus, Melodie, Intonation, Sprache.
Instrumentales Musizieren:
Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen, Klangexperimente und Improvisation.
Harmonische Muster.
Einsatz des vorhandenen Instrumentariums zur Liedbegleitung,
Bewegungsbegleitung und zur szenischen Gestaltung.
Musikkunde:
Orientierung in musikgeschichtlichen Epochen an Hand
signifikanter, kulturhistorisch bedeutsamer Werke.
Werkbetrachtung und Werkinterpretation.
Formen und Gattungen der Musik.
Hören:
Ausgewähltes Hörrepertoire aus verschiedenen Epochen, Stilen,
Funktionsbereichen und Kulturkreisen.
Emotionale und kognitive Bezüge zur Musik.
Musik und Gesellschaft:
Musik im sozialen, historischen und politischen Umfeld.
Rhythmik:
Training mit rhythmischer Silbensprache, Bodypercussion und instrumentaler Percussion.
Rhythmische Pattern, Tanzrhythmen und Darstellen eigener Formen.
Bewegung:
Körperhaltung und Bewegungsabläufe;
freie und selbstchoreographierte Bewegungsformen;
österreichische und internationale Tänze.
Zusätzlich im I. Jahrgang:
Musikkunde:
Gestaltungselemente der Musik wie Wiederholung, Veränderung, Gegensatz, Spannung und Lösung, Steigerung und Reduktion, Motiv, Thema, Melodie, Rhythmus, Harmonie.
Musik und Gesellschaft:
Wirkungen und Funktionen von Musik.
Zusätzlich im II. Jahrgang:
Gestalten:
Musikalisches Gestalten von Texten, Bildern, Stimmungen und Gefühlen.
Musikkunde:
Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.
Zusätzlich im III. Jahrgang:
Gestalten:
Szenisches Gestalten, Collagen.
Songwriting, Erstellen eigener Texte zur Musik.
Zusätzlich im IV. Jahrgang:
Vokales Musizieren:
Stimmliche Möglichkeiten, experimenteller und improvisatorischer
Umgang mit der Stimme. Verwendung eines Mikrofons.
Zusätzlich im V. Jahrgang:
Musikkunde:
Notationsformen und Tonsysteme.
Musik und Gesellschaft:
Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen
Kulturleben.
Bedeutung der Musik für die Gesellschaft.
Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufe im Musikbetrieb.
Finanzierung und Vermarktung von Musik, Musik und Werbung, Musikindustrie und Medien, Subventionspolitik und Sponsoring, Kulturtourismus.
Elektronische Medien und Informationstechnologie:
Nutzung des Internets für Musik.
Computergestaltete Musik, Sound und Sounddesign, Filmmusik und Videoclips.
Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.
4.2 BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- sich sachlich und kritisch mit der Produkt- und Umweltgestaltung der Gegenwart und Zukunft auseinander setzen können;
- Kreativitätstechniken zur Ideenfindung einsetzen können;
- Ideen gestalterisch, planerisch und organisatorisch umsetzen können;
- experimentell arbeiten können;
- fachtypische Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Produkt- und Umweltgestaltung systematisch, materialgerecht und unter Einsatz aktueller Medien umsetzen können;
- für Gestaltungs- und Produktionsprozesse Qualitätskriterien festlegen und Reflexionsmethoden anwenden können;
- die Ergebnisse der praktischen Arbeit oder Reproduktionen zusammenfassen, in geeigneter Form dokumentieren und für die Präsentation aufbereiten können;
- an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
- das Wesen und die Aufgabe bildnerischen Schaffens verstehen;
- eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen Erscheinungsformen der bildenden Kunst und Architektur haben;
- exemplarische Beispiele der bildenden Kunst und Architektur aus verschiedenen Epochen kennen;
- das grundlegende Fachvokabular kennen und im Rahmen der Kunstbetrachtung anwenden können;
- Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung selbstständig nutzen können;
- problembezogene Aufgaben materialgerecht, zielorientiert und eigenständig lösen können;
- in der künstlerischen Begabung gefördert werden und die schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten einsetzen können;
- visuelle Medien als Werkzeug der Produktion und Präsentation einsetzen können;
- fächerübergreifende Projekte durchführen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grafik und Malerei:
Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit, Proportion).
Skizze, autonome Zeichnung.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Plastisches Gestalten:
Dreidimensionale Objektgestaltung.
Schrift und Lay-out:
Schrift als Kommunikations- und Gestaltungselement. Einfache Plakatgestaltung.
Reflexion:
Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel.
II. Jahrgang:
Grafik und Malerei:
Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit).
Autonome Zeichnung.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Reflexion:
Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Fachterminologie.
Entwicklung der europäischen Kunst.
III. Jahrgang:
Grafik und Malerei:
Skizze, autonome Zeichnung, verschiedene druckgrafische Verfahren.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Plastisches Gestalten:
Dreidimensionale Objektgestaltung.
Reflexion:
Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen.
Aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.
Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.
IV. Jahrgang:
Grafik und Malerei:
Praktische und visuelle Objekterkundung (Perspektive). Autonome Zeichnung.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Räumliche Gestaltung:
Skizzen zur Raumgestaltung, perspektivische Darstellungen, Form und Funktion.
Schrift und Lay-out:
Einfache Anwendungen im Bereich Lay-out und Grafik Design, Plakatgestaltung.
Medien:
Einsatz visueller Medien, Technik und Gestaltungsgrundlagen. Gestaltungselemente und ihre Wirkung.
V. Jahrgang:
Grafik und Malerei:
Skizze, autonome Zeichnung, verschiedene druckgrafische Verfahren.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Reflexion:
Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Vergleichende Bildbetrachtung.
Architektur im menschlichen Siedlungsraum, Wohnen.
Aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.
Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.
Analyse von Medienprodukten
Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.
5. NATURWISSENSCHAFTEN
5.1 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Zusammenhänge von der molekularen Ebene bis zur Ebene von Organsystemen herstellen können;
- ökologische Kreislaufprozesse erfassen und beurteilen können;
- die Natur als Vernetzung von Systemen begreifen und sich selbst als Teil davon sehen;
- biologische und ökologische Themen mit Hilfe moderner technischer Mittel darstellen und verständlich machen können;
- die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft und Umwelt erfassen;
- eine intakte Umwelt als Voraussetzung für die eigene Gesundheit und als Wirtschaftsfaktor erkennen;
- in ökonomisch-ökologischen Fragen verantwortungsbewusst entscheiden können;
- bedeutende ergonomische Zusammenhänge erkennen;
- neue Technologien kritisch hinterfragen und beurteilen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Allgemeine Biologie.
Cytologie:
Zelle als Einheit des Lebens. Bestandteile, Bau, Inhaltsstoffe, Zellstoffwechsel, Zellteilung. Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zellaufbau der Organismen.
Mikrobiologie:
Grundlagen. Biotechnologie – ausgewählte Produktionsverfahren. Bakterien, Viren und Pilze. Tierische und pflanzliche Einzeller.
Zelle – Gewebe – Organe – Organsysteme – Organismus:
Gewebetypen bei Pflanzen, Tieren und Mensch.
Pflanzliche und tierische Organe und Organsysteme an exemplarischen Beispielen (Bau und Energiestoffwechsel; Fortpflanzung und Entwicklung; Empfindungs- und Steuerungssysteme).
Verhaltensbiologie:
Methoden; angeborenes – erworbenes Verhalten.
Verhaltensweisen von Tier und Mensch (Sozialverhalten, Kommunikation, Sexualverhalten, Territorial- und Besitzverhalten, Rangordnung, Aggression, Brutpflege, Eltern-Kind-Verhalten).
Ökologie:
Abiotische und biotische Faktoren.
Ökosysteme, Stoffkreislauf und Energiefluss.
Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale
Auswirkungen.
Umwelt- und Naturschutz.
IV. Jahrgang:
Somatologie:
Anatomie und Physiologie des Menschen.
Sexualität, Familienplanung, Entwicklung.
Gesundheitsvorsorge (Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Psychosomatik, Suchtgifte, Ergonomie).
Genetik und Gentechnik:
Cytologische Grundlagen der Vererbung. Molekulargenetik. Humangenetik.
Gentechnische Anwendungen (ausgewählte Beispiele).
Evolution:
Physikalische, chemische, biotische und kulturelle Evolution.
Evolutionsfaktoren. Evolutionstheorien. Ablauf.
Sonderstellung des Menschen.
5.2 CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können, auch mit Hilfe moderner technischer Hilfsmittel;
- sich der Natur von Modellvorstellungen bewusst sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein und durch ihr Wissen Gefahren und Risiken dieser abschätzen können;
- bei der Nutzung und Entsorgung von Chemikalien in Beruf und Alltag gesundheitliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewusst berücksichtigen können;
- ein Problem erkennen, formulieren sowie im Team lösen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Chemische Methodik:
Trennverfahren und Analysenmethoden (Schadstoffe in Luft/Wasser/Boden und Lebensmitteln).
Aufstellen von Modellen (Atome – Periodensystem; Moleküle; chemische Bindungen).
Zusammenhang zwischen Struktur und Eigenschaften von Stoffen, Wechselwirkung zwischen Molekülen.
Chemische Reaktionen:
Stöchiometrische Gesetze, Energieumsatz; Reaktionsarten.
Wasser:
Wasser als Lösungsmittel (Konzentrationsangaben in der Chemie).
Aufbereitungsmethoden, Bestimmung der Wassergüte. Wasserverschmutzung; Wasseraufbereitung.
Säuren, Basen, Salze, PH-Wert, Pufferlösungen.
Komplexbildung, Sedimentation.
Luft:
Zusammensetzung. Luftverschmutzung, Schadstoffe.
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (Strukturen, Reaktionstypen. Erdöl und Erdölprodukte).
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.
Carbonsäuren und deren Derivate.
Energieliefernde Bestandteile der Nahrungsmittel (chemische Grundstruktur):
Kohlenhydrate, Glykolyse, Fotosynthese, Fette, Fettabbau;
Energiegewinnung im Körper, Citratzyklus; Aufbau und Wirkung von Membranen; Transportvorgänge; ATP-Synthese.
Anwendungen der organischen Chemie (zB Waschmittel, Drogen und Rauschmittel, Kosmetika).
Werkstoffe:
Glas, Metalle, Papier.
Kunststoffe (Thermoplaste, Elastomere, Duroplaste).
Einsatzmöglichkeiten, Umweltproblematik.
Biochemie:
Chemische Evolution. Enzyme, Nukleinsäuren. Proteinbiosynthese. Biotechnologie (ausgewählte Beispiele).
5.3 PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik verstehen;
- Vorgänge und Erscheinungen in Natur und Technik mittels physikalischer Gesetze beschreiben und präsentieren können;
- Zusammenhänge der Physik vor allem im Bereich der Informations- und Computertechnologie und der Energieproblematik herstellen können;
- fähig sein, zu aktuellen Themen aus Wirtschaft, Technik und Kommunikation fundiert und kritisch aus physikalischer Sicht Stellung zu beziehen;
- physikalische Themen mittels moderner technischer Mittel in Experiment und Präsentationen vorführen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Massen, Teilchen und Felder:
Eigenschaften von Makroobjekten (Masse und Gravitation, Bewegung und Energie, Temperatur und Wärme, elektrische Ladung, Elektromagnetismus, Astrophysik).
Eigenschaften von Mikroobjekten (Massendefekt und Bindungsenergie, Radioaktivität, Kernprozesse, Elementarteilchenphysik).
Wellen und Strahlung:
Eigenschaften von Wellen und ihre Erscheinungen.
Schallwellen und Akustik.
Elektromagnetisches Spektrum (Wellenfelder, Strahlungen, spezielle Anwendungen).
Technische Physik:
Energie (Formen, Erzeugung, Verwendung).
Informationstechnologie (physikalische Grundlagen, ausgewählte Beispiele).
5.4 MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
- selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
- sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
- Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und selbstständig Lösungswege finden;
- allgemeine Rechenverfahren mit algebraischen oder grafischen Ergebnissen anwenden können;
- mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich oder aus den Naturwissenschaften numerisch lösen können und mathematische Zusammenhänge grafisch visualisieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Aussagen und Mengen mit deren Verknüpfungen; Zahlenmengen und Zahlensysteme;
Rechengesetze für Grundrechenarten, für Potenzen und Wurzeln. Lineare Funktionen und dazugehörige Gleichungen.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).
Lineare Optimierung.
II. Jahrgang:
Potenz- und Wurzelfunktionen und dazugehörige Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktion und dazugehörige Gleichungen. Elementare Geometrie, Flächen und Körper.
Winkelfunktionen und Dreiecksauflösungen.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).
Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.
III. Jahrgang:
Folgen und Reihen.
Differenzialrechnung.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).
Zinseszins, Renten, Schuldtilgung, Kredite, Leasing, Kurse und Rentabilität, Investitionen.
Kosten- und Preistheorie.
Extremwertprobleme.
IV. Jahrgang:
Integralrechnung.
Statistik.
Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).
Flächen- und Volumsberechnungen (Raum- und Materialbedarf). Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei einstündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc); im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc).
- 6. WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT
6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- geographische Informationssysteme kennen;
- wirtschaftsgeographische Kenntnisse anwenden können;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
- ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
- einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
- an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewusst mitwirken können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Wirtschaftsregionen.
Regionalisierung der Erde:
Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.
Großregionen:
Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration.
Länder der Dritten Welt:
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.
Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.
Österreich:
Raum und Gesellschaft:
Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotenzial; demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung.
II. Jahrgang:
Industrieländer:
Typen, Merkmale, Probleme.
Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.
Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.
Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten und Tourismusregionen, Reiseplanung.
Österreich:
Raum und Gesellschaft:
Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität; zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.
Raumordnung:
Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).
Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:
Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.
Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Union.
Weltwirtschaft und Weltpolitik:
Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.
6.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- grundsätzliche betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- betriebs- und volkswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten sowie Diskussionsbeiträge und Lösungsvorschläge selbstständig erarbeiten können;
- fähig sein, die Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns zu untersuchen und hinsichtlich volkswirtschaftlicher Konsequenzen zu interpretieren;
- die unternehmerische Funktion im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutenden Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- den Wert der Berufsarbeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen;
- Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen;
- neue Entwicklungen in der Wirtschaft verstehen und dieses Wissen anwenden können;
- ein betriebswirtschaftliches Projekt initiieren und im Team durchführen, dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Erfüllung des Kaufvertrages; Konsumentenschutz. Zahlungsformen.
Projektmanagement:
Zielsetzung, Planung, Abwicklung, Dokumentation.
Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:
Produktion (industrielle Erzeugung, Handwerk).
Handel (Funktionen, Arten; Besonderheiten des Außenhandels - Zahlungs- und Lieferbedingungen, Risikoabsicherung).
E-Commerce (Begriff, Chancen und Gefahren).
Kreditinstitute:
Geschäfte der Kreditinstitute.
III. Jahrgang:
Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:
UGB; Vollmachten in der Unternehmung; Firmenbuch; Unternehmensgründung und -auflösung. Insolvenzen.
Rechtsformen der Unternehmung:
Wahl der Rechtsform;
Unternehmenskonzentrationen und -kooperationen.
Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:
Tourismus (Hotel- und Gastgewerbe, Reisebüro).
Marketing:
Marktforschung; absatzpolitisches Instrumentarium;
Marketingentscheidung; Marketing im Tourismus; aktuelle Entwicklungen.
Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum:
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und -nehmer, Praktikantinnen und Praktikanten; Bewerbung und Einstellungsgespräch.
IV. Jahrgang:
Grundlagen der Wirtschaft:
Ökonomisches Prinzip, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren;
Marktlehre (Angebot und Nachfrage, Nutzen, Wettbewerb);
Preislehre (Preisbildung, Preisarten, Preiselastizität, Preispolitik);
Volkswirtschaftlicher Kreislauf.
Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates:
Konjunkturpolitik; Budgetpolitik; Beschäftigungspolitik (Arbeitslosigkeit, Arbeitsflexibilisierung, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitsmarkt und Lohnpolitik); Währungspolitik (EZB und ÖNB); Geld- und Inflationstheorie; Zahlungsbilanz.
V. Jahrgang:
Investition und Finanzierung:
Investitionsarten, Investitionsentscheidung.
Finanzierungsarten; Finanzplanung und Budgetierung. Businessplan.
Wertpapiere:
Arten. Kursbildung und Kursnotierung; Kapitalanlagestrategien; Wertpapierbörsen.
Betriebliche Organisation:
Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationsprinzipien und -entwicklung.
Unternehmensführung:
Strategische und operative Planung; Entscheidungstechniken;
Führungsstile;
Personalentwicklung (Personalauswahl- und -beurteilung, Motivation, Laufbahnplanung);
Qualitätssicherung;
Aktuelle Managementkonzeptionen.
6.3 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse verfügen;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für das Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Wege der Rechtsdurchsetzung kennen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
- die Prinzipien der österreichischen Bundes-Verfassung kennen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Staat:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Menschenrechte. Friedenssicherung.
Österreichisches Verfassungsrecht:
Grundprinzipien (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip); Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz; Menschenrechte.
Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Selbstverwaltungskörper).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalten (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Strafrecht:
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.
V. Jahrgang:
EU-Recht.
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Konsumentenschutz.
Gewerberecht:
Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Berufsausbildungsrecht.
6.4 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb sowie in Vereinen die Buchführung selbstständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements praxisgerecht im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- selbstständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
- budgetieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben und die Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und des Controlling mit Hilfe von Standardsoftware lösen und die Ergebnisse präsentieren können;
- Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf das Betriebsergebnis erkennen und darauf reagieren können;
- die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der betrieblichen Realsituation anwenden können;
- im Rahmen von Kulturprojekten die Bereiche Finanzen und Controlling abdecken können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Buchführungssysteme; Buchführungsvorschriften.
System der doppelten Buchführung:
Begriffe und Merkmale; Konto; Belegwesen; Konteneröffnung, Verbuchungsprinzipien, Kontenabschluss; Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung. Bücher.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung der Umsatzsteuer
und Vorsteuer.
Verbuchung von Geschäftsfällen.
II. Jahrgang:
Jahresabschluss:
Rechtsvorschriften; Bewertung; Abschlussbuchungen.
Abschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Fachspezifische Software.
III. Jahrgang:
Jahresabschluss:
Handelsbilanz – Steuerbilanz.
Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung; Einnahmen- und Ausgabenrechnung.
Kostenrechnung (mit besonderer Berücksichtigung der Tourismusbetriebe):
Verfahren; unternehmerische Entscheidungen;
Betriebsergebnisrechnung.
IV. Jahrgang:
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, von Zulagen und Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung lohnabhängiger Abgaben und deren Verbuchung.
Verbuchung von Geschäftsfällen insbesondere in Tourismusbetrieben und in Non-Profit-Organisationen.
Fachspezifische Software für Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung, Kostenrechnung und Controlling.
V. Jahrgang:
Controlling:
Operatives und strategisches Controlling;
Erfolgs- und Liquiditätsbudgets;
Jahresabschlussanalyse und Bilanzkritik (Aufbereitung; Kennzahlen;
Interpretation).
Steuerlehre:
Steuererklärungen, Verbuchung der Steuern.
Finanzmanagement im Bereich des Kultur- und Kongressmanagements.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc); im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc).
7. INFORMATIONSMANAGEMENT
7.1 INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- den Aufbau und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
- ein aktuelles Betriebssystem beherrschen;
- Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
- das Internet optimal nutzen können;
- selbstständig Schriftstücke und Texte formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
- die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Aufbau eines Computers.
Beherrschung eines aktuellen Betriebssystems und der aktuellen
Eingabemöglichkeiten.
Standardsoftware:
Textverarbeitung.
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung. Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke. Typographie und Lay-out.
II. Jahrgang:
Standardsoftware:
Tabellenkalkulation, Präsentationsprogramm.
Textgestaltung:
Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und
außerbetrieblicher Schriftstücke.
Gestalten umfassender Dokumente.
Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief).
Büroorganisation, Groupware (Termin- und Adressatenverwaltung).
Internet und E-Mail.
Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc).
7.2 ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
- Grundlagenkenntnisse aus dem Bereich Datenbanken anwenden können;
- Kenntnisse aus den Bereichen Publishing und digitale Bildbearbeitung praxisgerecht anwenden können;
- Projekte unter Nutzung gängiger Projektmanagement-Tools durchführen können;
- die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen;
- den Aufbau und Betrieb von Internet-Diensten und Netzwerken kennen;
- Online-Inhalte erstellen können;
- die Grundlagen und Komponenten des Online Content Managements beherrschen;
- über die gesetzlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen;
- die aktuellen Kommunikationstechnologien kennen und einsetzen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Standardsoftware:
Datenbanken (Grundlagen).
Informationsanalyse:
Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.
Bildbearbeitung:
Einführung in ein Grafikprogramm. Grafikformate, Bildauflösung, Farbtiefe. Nachbearbeitung von digitalem Bildmaterial. Scannen.
IV. Jahrgang:
Projektmanagement:
Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.
Publishing:
Erstellen von statischen und dynamischen, digitalen Online-Inhalten. Pflichtenheft; Benutzerführung und Screendesign. Grundlagen und Komponenten eines modernen Online Content Managements.
V. Jahrgang:
Aufbau und Betrieb von Internet Diensten und Netzwerken:
Rechtliche Bestimmungen:
Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz. E-Government-Gesetz.
Aktuelle Kommunikationstechnologien:
Neue Medien und Technologien. Grundlagen des E- und M-Commerce.
Auswirkungen der Informationstechnologie:
Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.
Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc).
- 8. KULTUR-, EVENT- UND TAGUNGSMANAGEMENT
8.1 KULTURMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur aufweisen;
- die unterschiedlichen Formen kulturellen Verhaltens in der Gesellschaft kennen;
- das kulturelle Erbe und neue Formen des kulturellen Lebens für sich und die Gesellschaft nützen können;
- alle Sparten des Kulturmanagements kennen und dieses Wissen in die Praxis umsetzen können;
- ein Kulturprojekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen und organisieren können;
- Public Relations und Werbung für Projekte einsetzen und die spezifische Rolle des Marketings im Kulturbereich beurteilen können;
- die Kulturpolitik in Österreich kennen und den eigenen kulturpolitischen Standort begründet darlegen können;
- über Bedeutung und Rolle staatlicher Kulturförderung in Österreich und Europa Bescheid wissen und die Bedeutung der Kultur für die Wirtschaft sowie private Formen der Kulturfinanzierung kennen;
- sich mit Fragen der Ästhetik und Kulturtheorien auseinandersetzen können;
- ihre Kulturinteressen und ihre Möglichkeiten in der Kulturlandschaft kennen und für sich nützen können;
- Events als wichtiges Kommunikationsmittel für Profit- und Nonprofit-Unternehmen sowie für öffentliche Institutionen erkennen;
- neue Entwicklungen im Bereich Events kennen und solche planen und umsetzen können;
- ihre Berufschancen im Eventmanagement und Kulturmanagement einschätzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kulturbegriff und Kultursoziologie:
Definitionen Kultur, Kunst, Kulturmanagement.
Bedeutung von Kunst und Kultur.
Ausprägungsformen und Management einzelner Kultursparten:
Literatur; Theater und Kleinbühnen.
Konzertwesen; Musiktheater.
Ausstellungen, Museen und Galerien.
Veranstaltungsorte und Technik:
Beschaffenheit und Eignung des Ortes.
Anforderungen an Bühne und Technik.
Projektmanagement:
Grundlagen (Veranstaltungsplanung, Umsetzung in Handlungsabläufe, Budgetierung und Kostenmanagement).
Recht und Versicherung:
Veranstaltungsrecht.
II. Jahrgang:
Kulturbegriff und Kultursoziologie:
Kulturelles Verhalten und kulturelle Milieus.
Ausprägungsformen und Management einzelner Kultursparten:
Kunsthäuser und Kunstvereine. Festwochen und Festspiele. Kulturinitiativen.
Volkskultur.
Film und Video. Neue Medien und Cyberkultur.
Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:
Aufgaben und Besonderheiten.
PR- und Werbekonzepte.
Aufbau und Gestaltung von Zeitungen, Programmheften, Katalogen.
Pressearbeit, Pressekonferenz.
Kultur in den Medien, Kulturjournalismus.
Recht und Versicherung:
Urheberrecht.
III. Jahrgang:
Projektmanagement:
Veranstaltungsplanung, Umsetzung in Handlungsabläufe. Budgetierung und Kostenmanagement.
Arbeitsunterlagen (Projektkonzepte und Projektdokumentationen), Zeitmanagement und Arbeitstechnik.
Theoretische Reflexionen über das eigene Projekt. Betreuung von Künstlerinnen und Künstlern.
Kultur und Wirtschaft:
Sponsoring und Fund Raising.
Eventmanagement:
Begriffe. Erscheinungsformen und Einsatzgebiete.
Einbettung in den Marketing-Mix.
Recht und Versicherung:
Versicherungsrecht.
Denkmalschutz.
IV. Jahrgang:
Kulturbegriff und Kultursoziologie:
Ästhetik und Kulturtheorien.
Eventkonzeption:
Von der Idee bis zum Event.
Organisation.
Finanzierung – Sponsoring.
Location. Licht- und Tontechnik.
Zulieferer im Eventmanagement.
V. Jahrgang:
Kulturbegriff und Kultursoziologie:
Kulturelles Erbe - Österreich als Kulturnation.
Kulturpolitik und staatliche Kulturförderung:
Kulturpolitische Konzepte der Parteien seit 1945.
Kunst- und Kulturförderung.
EU-Kulturpolitik.
Kultur und Wirtschaft:
Standortfaktor Kultur.
Recht und Versicherung:
Gesetzliche Grundlagen der Kunst- und Kulturförderung. Berufe im Eventmanagement und im Kulturbereich.
Projekte zu Themen des I. bis V. Jahrgangs.
8.2. TAGUNGS- UND KONGRESSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von Tagungen und Kongressen Bescheid wissen;
- Tagungs- und Kongressmanagement in öffentlichen Einrichtungen und privaten Institutionen, Interessenvertretungen und Betrieben übernehmen oder als Fachkraft wesentliche Teile dieses Aufgabenbereiches mitgestalten können;
- über die Bedeutung von Fach- und Publikumsmessen Bescheid wissen;
- Messeauftritte planen, durchführen und auswerten bzw. wesentliche Teile dieses Aufgabenbereiches mitgestalten können;
- betriebliche, kollektive und individuelle Bedürfnisse nach beruflicher und persönlicher Fortbildung wahrnehmen und bei der Angebotserstellung berücksichtigen können;
- Konzepte für innerbetriebliche Fortbildung erstellen und finanziell wie organisatorisch planen können;
- für die jeweilige Veranstaltung nötige Kontakte zu den entsprechenden Expertinnen und Experten herstellen können;
- die Tätigkeiten eines PCO (professional congress organizer) kennen;
- mit dem Fachvokabular der Tagungs- und Tourismusbranche vertraut sein;
- über Grundlagen der Trainingstätigkeit, Führung von Gruppen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über gängige Methoden der Zusammenarbeit und Beratung Bescheid wissen;
- Präsentations- und Moderationstechniken anwenden können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Geschichte und soziales Umfeld des Tagungswesens in Österreich. Österreich als Kongressdestination (Voraussetzungen, Infrastruktur, wirtschaftliche Auswirkungen).
Tagungsarten.
Ausstattungs- und Veranstaltungstechnik:
Einrichtung von Tagungsräumlichkeiten.
Anforderungen an Veranstaltungsorte (Infrastruktur, Betriebstechnik).
Kongress- und Tagungsorganisation:
Wissenschaftliches Komitee, Organisationskomitee. Berufsbild des PCO (professional congress organizer).
Kongresssekretariat.
Kongresshilfsdienste; Dolmetscherdienste.
Akquisition und Betreuung von Referentinnen, Referenten,
Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Unterbringung, Ausrichten von Empfängen, Planung und Durchführung von Rahmen- und Beiprogramm. Incentives und Pre- und Postconvention Tours.
Erstellen von Einladungen, Anmeldeformularen, Tagungsprotokollen. Begleitausstellung und Postersession.
Projektmanagement:
Veranstaltungsplanung und deren Umsetzung in Handlungsabläufe. Budgetierung und Kostenplanung;
Arbeitsunterlagen (Projektkonzepte, Angebotserstellung, Projektdokumentationen und Projektpräsentationen).
Erfolgskontrolle.
Softwarelösungen für den Planungsablauf.
V. Jahrgang:
Führung und Organisation von Fortbildungs- und Kongresshäusern.
Kongress- und Tagungsmarketing:
Ziele und Inhalt der Medienarbeit von Tagungseinrichtungen.
Pressekonferenz.
Werbekonzepte der Kongress- und Tagungsbranche.
Aufbau und Gestaltung einer Kongresszeitung.
Messe:
Organisation, Aufbau, Standgestaltung, Betreuung, Nachbearbeitung.
Finanzierung:
Sponsoring, Sponsorensuche und -betreuung; Fundraising.
Empfänge:
Arten und Organisation.
Fortbildung:
Berufe im Fortbildungsbereich.
In- und ausländische Anbieter, Bildungsprogramme.
Firmeninterne Fortbildung.
Aus- und Weiterbildungskonzepte.
Trends in der Fortbildung.
Arbeitstechniken und –methode:
Leitungstechniken (Führung von Plenar- und Podiumsdiskussionen, Großgruppenleitung, Seminarleitung, Moderationstechnik etc.).
Trainingsmethoden.
Beratungsmethoden.
8.3 BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- konkrete Aufgaben im Bereich der Kultur und des Tagungswesens übernehmen und durchführen können;
- durch Simulation der betrieblichen Realsituation betriebswirtschaftliche Zielstrategien entwerfen und verfolgen lernen;
- organisatorische Strukturen und Arbeitsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang erkennen und sie den Erfordernissen der jeweiligen Aufgabenstellungen anpassen können;
- Geschäftsfälle im betrieblichen Zusammenhang in Eigenverantwortung bearbeiten und selbstständige Entscheidungen (alleine und in der Gruppe) treffen können;
- die nötigen Kontakte zu anderen Betrieben unter Verwendung verschiedener Kommunikationsmittel selbständig herstellen;
- logisch und vernetzt denken;
- zum Transfer der auch in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der persönlichen Erfahrungen auf problemorientierte Aufgabenstellungen der Praxis fähig sein;
- Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen können;
- fähig sein, Konfliktsituationen zu erkennen und zu bewältigen;
- Kreativität und Innovationsbereitschaft zur Realisierung selbst gesetzter Unternehmensziele sinnvoll einsetzen können;
- den Wert laufender Weiterbildung für ihre persönliche Entfaltung erkennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Time-Management.
Unternehmensorganisation - Aufbau- und Ablauforganisation. Praktische Geschäftsfälle aus den folgenden Bereichen unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Kommunikations- und Informationstechnologien.
Sekretariatstätigkeiten. Allgemeiner Schriftverkehr.
Verkauf/Auftragsbearbeitung.
Logistik und Transport.
Rechnungswesen.
- 9. ERNÄHRUNG UND GASTRONOMIE
9.1 FOOD-, BEVERAGE- UND CATERINGMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Kenntnisse aus dem Food- und Beveragebereich im Veranstaltungswesen umsetzen können;
- die anfallenden Organisationsaufgaben mit betriebsmäßiger Software planen, durchführen und leiten können;
- ein auf die Anforderungen eines Veranstaltungsbetriebes abgestimmtes Speisen- und Getränkeangebot selbständig erstellen und ausgewählte Speisen und Getränke auch praktisch herstellen können;
- die Regeln der Gastlichkeit und die Entwicklung der Tisch- und Esskultur kennen;
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anleiten, kontrollieren und deren Arbeit objektiv beurteilen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Essen, Trinken und Gastlichkeit als Teil unserer Kultur. Warenbewirtschaftung.
Nationale und internationale Speisen unter Berücksichtigung zeitgemäßer Herstellungsmethoden und kultureller Traditionen, Convenienceprodukte.
Getränke einschließlich Bar- und Mixgetränke.
Tagesmenüs und Menüs zu besonderen Anlässen im Veranstaltungsbereich.
Korrespondierende Getränke.
Service:
Betriebliches Bedienungssystem - Arbeitsabläufe.
Präsentation:
Repräsentationstische für verschiedene Anlässe.
Tisch- und Buffetdekoration. Inhaltliche Gestaltung von Speisen-,
Menü- und Getränkekarten.
Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.
III. Jahrgang:
Speisen für verschiedene Anlässe im Rahmen des Veranstaltungswesens. Klassische und internationale Menü- und Speisenfolgen.
Organisation:
Planungshilfen für gastronomische Arbeiten im Veranstaltungsbereich und für inner- und außerbetriebliche Organisationsaufgaben unter Einsatz entsprechender Software.
Computerunterstützte Planung von Arbeitsaufgaben im Cateringbereich und praktische Durchführung (Seminarverpflegung, Kaffeepausen, Konferenzverpflegung).
Verkaufsfördernde Maßnahmen im Betrieb:
Präsentation, Degustation.
Marketing im Gastgewerbe.
Optimale Nutzung der Möglichkeiten bestehender Objekte:
Zuordnung von Räumen zu bestimmten Funktionen.
Planskizzen, Raumpläne und Raumgestaltung, Raumdekoration.
Personalmanagement:
Anleitung und Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Führung von Unterweisungsgesprächen und Arbeitsbesprechungen. Arbeitsbewertung. Exemplarische Stellenbeschreibung.
9.2 ERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- die Ernährungsgewohnheiten reflektieren, gesundheitsförderndes Verhalten entwickeln und somit Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen können;
- prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung ernährungsabhängiger Erkrankungen umsetzen können;
- grundlegende Kenntnisse über die Nahrungsbestandteile und handelsübliche Lebensmittel besitzen, um sich am Markt orientieren und verantwortungsbewusst handeln zu können;
- fachspezifische Software anwenden, die Ergebnisse interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen können;
- aktuelle Ernährungs- und Diätformen kennen und zielgruppengemäße Speisepläne entwickeln können;
- sich der Nachhaltigkeit eigenen Handelns auch im Hinblick auf globale Ressourcenverteilung bewusst sein und ethische Grundsätze berücksichtigen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Physiologische Grundlagen der Ernährung:
Nährstoffbildung. Kreislauf der Stoffe in der Natur. Aufgaben der Nahrung. Energie- und Nährstoffbedarf.
Bestandteile der Nahrung:
Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).
Folgen der Über- und Unterversorgung.
Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus.
Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion, Konservierung.
Würzmittel.
Alkaloidhältige Getränke:
Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische Bedeutung.
Alkoholfreie Getränke:
Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung.
Alkoholische Getränke:
Ernährungsphysiologische Bedeutung.
Lebensmittelqualität:
Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Neuartige Lebensmittel. Lebensmittelrecht.
Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.
Außer-Haus-Verpflegung.
Ernährungs- und Konsumverhalten:
Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung. Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.
Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.
10. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Besondere zusätzliche Inhalte, die auch durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches nicht vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoff sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:
eine einstündige Schularbeit.
IT-Seminar:
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Allgemein bildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Künstlerisch-kreatives Seminar:
Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Sachlicher Rahmen:
In Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung sowie auch in anderen dem Ausbildungszweig entsprechenden Berufsfeldern.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.
Die Lehrenden haben Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie sind jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Praktikantinnen und Praktikanten sind zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Gegenständen des folgenden Semesters in den Unterricht einzubeziehen sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es den Lehrenden, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Es gelten sinngemäß die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände (siehe Abschnitt III).
D. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Für das fakultative Praktikum eignen sich nur der Bildungs- und Lehraufgabe des Ausbildungszweiges entsprechende Betriebe.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen, die zur Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes erforderlich sind.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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