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Anlage 3 Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.1.2011

Anlage 3

HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

AUSBILDUNGSZWEIG „KULTUR- UND KONGRESSMANAGEMENT“

I. Stundentafel 1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Wochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

A. Pflichtgegenstände

 

Jahrgang

  

Summe

 

I.

II.

III.

IV.

V.

 

A.1. Stammbereich

       
  1. 1. Religion

2

2

2

2

2

10

(III)

  1. 2. Sprache und Kommunikation:
       
  1. 2.1 Deutsch

3

2

2

2

2

11

(I)

  1. 2.2 Kommunikation und Präsentation 2

2

-

-

-

-

2

III

  1. 2.3 Fremdsprachen:
       
  1. 2.3.1 Englisch

3

3

4

2

3

15

(I)

  1. 2.3.2 Zweite lebende Fremdsprache3

3

3

3

2

3

14

(I)

  1. 2.3.3 Dritte lebende Fremdsprache3

-

-

3

3

3

9

(I)

  1. 3. Humanwissenschaften:
       
  1. 3.1 Geschichte und Kultur

-

-

2

2

1

5

III

  1. 3.2 Psychologie und Philosophie

-

-

-

2

2

4

III

  1. 4. Kunst:
       
  1. 4.1 Musikerziehung

1

1

1

1

1

5

(IVa)

  1. 4.2 Bildnerische Erziehung

1

1

1

1

1

5

(IVa)

  1. 5. Naturwissenschaften:
       
  1. 5.1 Biologie und Ökologie

-

-

2

2

-

4

III

  1. 5.2 Chemie

3

-

-

-

-

3

III

  1. 5.3 Physik

-

2

-

-

-

2

III

  1. 5.4 Mathematik und angewandte Mathematik

2

2

2

2

-

8

(I)

  1. 6. Wirtschaft, Politik und Recht:
       
  1. 6.1 Wirtschaftsgeographie

2

2

-

-

-

4

III

  1. 6.2 Betriebs- und Volkswirtschaft

-

2

3

2

2

9

II

  1. 6.3 Politische Bildung und Recht

-

-

-

2

2

4

III

  1. 6.4 Rechnungswesen und Controlling2

3

2

2

2

3

12

I

  1. 7. Informationsmanagement:
       
  1. 7.1 Informations- und Officemanagement4

2

2

-

-

-

4

III

  1. 7.2. Angewandte Informatik

-

-

2

1

2

5

I

  1. 8. Kultur-, Event- und Tagungsmanagement:
       
  1. 8.1 Kulturmanagement

2

2

2

2

2

10

I

  1. 8.2 Tagungs- und Kongressmanagement

-

-

-

2

2

4

I

  1. 8.3 Betriebswirtschaftliche Übungen

-

-

-

2

-

2

I

  1. 9. Ernährung und Gastronomie:
       
  1. 9.1 Food Beverage Cateringmanagement

-

3

2

-

-

5

IVb

  1. 9.2 Ernährung

-

3

-

-

-

3

III

  1. 10. Bewegung und Sport

2

2

2

1

1

8

(IVa)

Wochenstundenzahl Stammbereich

31

34

35

35

32

167

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches gemäß Abschnitt A.2.

2

2

2

2

0

8

Gesamtwochenstundenzahl

33

36

37

37

32

175

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich5

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

 
 

Seminare:6

 
 

Fremdsprachenseminar

I

 

IT-Seminar

I

 

Allgemein bildendes Seminar

III

 

Naturwissenschaftliches Seminar

III

 

Künstlerisch-kreatives Seminar

IVa

 

Persönlichkeitsbildendes Seminar

III

 

Fachtheoretisches Seminar

III

 

Praxisseminar

IV

   

Wochenstundenzahl Seminare

0-8

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich

2

2

2

2

0

8

          

B. Pflichtpraktikum

8 Wochen zwischen dem III. und V. Jahrgang.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen5

2

2

2

2

2

10

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor dem V. Jahrgang.

E. Förderunterricht5

_____________________

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

6 In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Seminars anzuführen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und Kongressmanagement dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Lehrplan Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Tagungs- und Kongresswesen, Kultur, Verwaltung - auch im Sozial- und Gesundheitsbereich -, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Unterrichtssprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Interesse für alle Formen der Kultur entwickeln und Trends erkennen sowie Organisationsaufgaben im Kulturbereich selbständig und im Team erledigen können. Sie sollen um das kulturelle Erbe ebenso Bescheid wissen wie um die Gegenwartskultur.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgehend vom vermittelten theoretischen Wissen und praktischen Können hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.

Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikultureller Gesellschaft vorbereitet werden.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. 1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. 2. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um das für den schulautonomen Erweiterungsbereich vorgesehene Stundenausmaß vermehrt werden.
  3. 3. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  4. 4. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI festgelegt werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt. Die Festlegung der Dauer der Schularbeiten hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Die Auswahl, die Festlegung der Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und das Stundenausmaß der Seminare haben schulautonom zu erfolgen.

Zur Vermeidung von „Einstundenfächern“ oder wenn es aus pädagogisch-didaktischen Gründen zweckmäßig ist, können einzelne Pflichtgegenstände schulautonom geblockt werden, wobei eine gleichmäßige Verteilung auf das Unterrichtsjahr sicherzustellen ist.

IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht hat fächerübergreifend stattzufinden und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Besondere Bedeutung haben in allen Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Denkens und Verstehens hat dem Unterricht eine Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorauszugehen. Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungen und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.

Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung der Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden (siehe Abschnitt III) ermöglicht eine konzentrierte Behandlung der Lehrstoffinhalte.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.

Besonders in den Seminaren sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in Kooperation mit Mitschülerinnen, -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch Projektunterricht zu empfehlen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.

  1. c) Altkatholischer Religionsunterricht

    Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. d) Islamischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

  1. e) Israelitischer Religionsunterricht

    Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).

Literatur und Kultur:

Literarische Gattungen und Begriffe.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe.

Medien und Wirtschaft:

Arten und Funktionen von Medien. Sprache der Medien.

Journalistische Textsorten (Bericht, Leserbrief ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Diskutieren.

II. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Charakteristik.

Medien und Wirtschaft:

Medienkritik. Analyse des Medienkonsums.

Informationsaufbereitung in und mit Medien.

Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Diskutieren, Debattieren, Erörtern.

III. Jahrgang:

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben.

Medien und Wirtschaft:

Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).

Journalistische Textsorten (Kommentar, Glosse ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Sprachreflexion:

Strukturen der Gegenwartssprache. Sprachschichten. Sprachwandel. Stil (textsortenadäquat).

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren. Argumentieren. Dokumentieren. Appellieren. Kommentieren.

IV. Jahrgang:

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur. Literarische Werke bis zur Wiener Moderne.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Kritik.

Medien und Wirtschaft:

Interpretieren von Texten und statistischen Daten.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).

V. Jahrgang:

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Kritik.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenbereiche.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc);

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird: zwei dreistündige Schularbeiten.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kommunikation:

Grundlagen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Körpersprache.

Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat ua.).

Gesprächsführung. Moderation. Kommunikation in Gruppen.

Argumentation. Fragetechnik. Aktives Zuhören. Feed-back.

Rhetorik:

Sprech- und Redetechnik. Artikulation in der Standardsprache.

Planung und Aufbau einer Rede. Rhetorische Mittel.

Redeangst und -hemmung. Umgang mit Lampenfieber.

Präsentation:

Der Mensch im Mittelpunkt der Präsentation (Präsentatorin, Präsentator und Publikum; psychologische Aspekte).

Arten der Präsentation.

Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation.

Medieneinsatz (OH, Flipchart, Pinwand, Computer ua.).

Kreative Arbeitstechniken (Brainstorming, Mind-Mapping, ua.).

2.3 FREMDSPRACHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

2.3.1 Englisch

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

Darüber hinaus soll in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users C1 (siehe Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) angestrebt werden.

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.

Zusammenfassungen, Berichte, Kommentare.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

II. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Medien, Bildung, Gesundheit, Ernährung. Formen der persönlichen Kommunikation.

Kultur und Gesellschaft:

Interkulturelle Vielfalt, Geschichte.

Freies Schreiben.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

III. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Kunst.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Tourismus, Dienstleistung, Kultur- und Kongressmanagement.

Freies Schreiben.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

IV. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Kultur- und Kongressmanagement, Dienstleistung. Büro- und Informationsmanagement.

V. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Tourismus, Kultur- und Kongressmanagement.

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.

Arbeit und Arbeitsmarkt.

Freies Schreiben.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

2.3.2 Zweite lebende Fremdsprache

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

II. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Soziale Beziehungen, Kleidung und Mode, Bildung, Ernährung, Formen der persönlichen Kommunikation.

Kultur und Gesellschaft:

Interkulturelle Vielfalt, multikulturelle und soziale Beziehungen.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

III. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Freizeit, Sport, Formen der persönlichen Kommunikation.

Kultur und Gesellschaft:

Aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Literatur.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

IV. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends (Medien, Bildung, Kultur).

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Arbeit und Arbeitsmarkt. Bewerbung.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

V. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends. Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung, Handel und Produktion.

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

2.3.3 Dritte lebende Fremdsprache

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

- die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Formen der persönlichen Kommunikation.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

IV. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung.

Arbeit und Arbeitsmarkt.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

V. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Kunst.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung.

Arbeit und Arbeitsmarkt. Bewerbung.

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten; (siehe Abschnitt IIIc)

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

3. HUMANWISSENSCHAFTEN

3.1 GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA.

Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

IV. Jahrgang:

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Die Erste Republik Österreich.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Ursachen und Grundlagen, Politik, Verfolgung, Widerstand); Antisemitismus, Faschismus in Österreich.

Internationale Organisationen.

Nationalsozialismus. Holocaust. Zweiter Weltkrieg.

Außereuropäische Entwicklungen.

Gesellschaft, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

V. Jahrgang:

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde, Bewegung der Blockfreien).

Einigung Europas.

Nord-Süd-Konflikt und Dekolonisation.

Rassismus, Genozide.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; soziale Konflikte, Alternativbewegungen, Wirtschaftswachstum und Ökologie,

Wissenschaft, Technik).

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik).

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft.

Aktuelle Entwicklungsprozesse:

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Union.

Migrationsprobleme. Terrorismus.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

3.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Psychologie und Pädagogik:

Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen. Psychische Kräfte (Motivation und Emotion).

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung. Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter. Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Aggressionsforschung.

Suchtprävention.

Betriebs- und Arbeitspsychologie.

Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.

Sexualpsychologie (Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen).

Persönlichkeitspsychologie:

Tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.

V. Jahrgang:

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.

Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.

Philosophie:

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;

Sprachphilosophie; Logik.

Mensch und Werte:

Werteproblematik; Ethik; Ästhetik.

Mensch und Natur:

Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).

Mensch und Gesellschaft:

Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze); Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.

Mensch und Transzendenz:

Metaphysik.

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

Kritische Lebensereignisse.

4. KUNST

4.1 MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. bis V. Jahrgang:

Vokales Musizieren:

Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit und ohne Begleitung ein- und mehrstimmig, auch in Verbindung mit Bewegung; Sprechstücke.

Stimmbildung und Sprechpflege – Bewegung, Lockerung, Haltung,

Atmung, Ansatz, Artikulation, Ausdruck.

Rhythmus, Melodie, Intonation, Sprache.

Instrumentales Musizieren:

Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen, Klangexperimente und Improvisation.

Harmonische Muster.

Einsatz des vorhandenen Instrumentariums zur Liedbegleitung,

Bewegungsbegleitung und zur szenischen Gestaltung.

Musikkunde:

Orientierung in musikgeschichtlichen Epochen an Hand signifikanter, kulturhistorisch bedeutsamer Werke.

Werkbetrachtung und Werkinterpretation.

Formen und Gattungen der Musik.

Hören:

Ausgewähltes Hörrepertoire aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen.

Emotionale und kognitive Bezüge zur Musik.

Musik und Gesellschaft:

Musik im sozialen, historischen und politischen Umfeld.

Rhythmik:

Training mit rhythmischer Silbensprache, Bodypercussion und instrumentaler Percussion.

Rhythmische Pattern, Tanzrhythmen und Darstellen eigener Formen.

Bewegung:

Körperhaltung und Bewegungsabläufe;

freie und selbstchoreographierte Bewegungsformen;

österreichische und internationale Tänze.

Zusätzlich im I. Jahrgang:

Musikkunde:

Gestaltungselemente der Musik wie Wiederholung, Veränderung, Gegensatz, Spannung und Lösung, Steigerung und Reduktion, Motiv, Thema, Melodie, Rhythmus, Harmonie.

Musik und Gesellschaft:

Wirkungen und Funktionen von Musik.

Zusätzlich im II. Jahrgang:

Gestalten:

Musikalisches Gestalten von Texten, Bildern, Stimmungen und Gefühlen.

Musikkunde:

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.

Zusätzlich im III. Jahrgang:

Gestalten:

Szenisches Gestalten, Collagen.

Songwriting, Erstellen eigener Texte zur Musik.

Zusätzlich im IV. Jahrgang:

Vokales Musizieren:

Stimmliche Möglichkeiten, experimenteller und improvisatorischer Umgang mit der Stimme. Verwendung eines Mikrofons.

Zusätzlich im V. Jahrgang:

Musikkunde:

Notationsformen und Tonsysteme.

Musik und Gesellschaft:

Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben.

Bedeutung der Musik für die Gesellschaft.

Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufe im Musikbetrieb.

Finanzierung und Vermarktung von Musik, Musik und Werbung, Musikindustrie und Medien, Subventionspolitik und Sponsoring, Kulturtourismus.

Elektronische Medien und Informationstechnologie:

Nutzung des Internets für Musik.

Computergestaltete Musik, Sound und Sounddesign, Filmmusik und Videoclips.

Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

4.2 BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit, Proportion).

Skizze, autonome Zeichnung.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Plastisches Gestalten:

Dreidimensionale Objektgestaltung.

Schrift und Lay-out:

Schrift als Kommunikations- und Gestaltungselement. Einfache Plakatgestaltung.

Reflexion:

Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel.

II. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit).

Autonome Zeichnung.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Reflexion:

Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Fachterminologie.

Entwicklung der europäischen Kunst.

III. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Skizze, autonome Zeichnung, verschiedene druckgrafische Verfahren.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Plastisches Gestalten:

Dreidimensionale Objektgestaltung.

Reflexion:

Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen.

Aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.

Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.

IV. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Praktische und visuelle Objekterkundung (Perspektive). Autonome Zeichnung.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Räumliche Gestaltung:

Skizzen zur Raumgestaltung, perspektivische Darstellungen, Form und Funktion.

Schrift und Lay-out:

Einfache Anwendungen im Bereich Lay-out und Grafik Design, Plakatgestaltung.

Medien:

Einsatz visueller Medien, Technik und Gestaltungsgrundlagen. Gestaltungselemente und ihre Wirkung.

V. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Skizze, autonome Zeichnung, verschiedene druckgrafische Verfahren.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Reflexion:

Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Vergleichende Bildbetrachtung.

Architektur im menschlichen Siedlungsraum, Wohnen.

Aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.

Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.

Analyse von Medienprodukten

Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

5. NATURWISSENSCHAFTEN

5.1 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Allgemeine Biologie.

Cytologie:

Zelle als Einheit des Lebens. Bestandteile, Bau, Inhaltsstoffe, Zellstoffwechsel, Zellteilung. Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zellaufbau der Organismen.

Mikrobiologie:

Grundlagen. Biotechnologie – ausgewählte Produktionsverfahren. Bakterien, Viren und Pilze. Tierische und pflanzliche Einzeller.

Zelle – Gewebe – Organe – Organsysteme – Organismus:

Gewebetypen bei Pflanzen, Tieren und Mensch.

Pflanzliche und tierische Organe und Organsysteme an exemplarischen Beispielen (Bau und Energiestoffwechsel; Fortpflanzung und Entwicklung; Empfindungs- und Steuerungssysteme).

Verhaltensbiologie:

Methoden; angeborenes – erworbenes Verhalten.

Verhaltensweisen von Tier und Mensch (Sozialverhalten, Kommunikation, Sexualverhalten, Territorial- und Besitzverhalten, Rangordnung, Aggression, Brutpflege, Eltern-Kind-Verhalten).

Ökologie:

Abiotische und biotische Faktoren.

Ökosysteme, Stoffkreislauf und Energiefluss.

Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale

Auswirkungen.

Umwelt- und Naturschutz.

IV. Jahrgang:

Somatologie:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Sexualität, Familienplanung, Entwicklung.

Gesundheitsvorsorge (Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Psychosomatik, Suchtgifte, Ergonomie).

Genetik und Gentechnik:

Cytologische Grundlagen der Vererbung. Molekulargenetik. Humangenetik.

Gentechnische Anwendungen (ausgewählte Beispiele).

Evolution:

Physikalische, chemische, biotische und kulturelle Evolution.

Evolutionsfaktoren. Evolutionstheorien. Ablauf.

Sonderstellung des Menschen.

5.2 CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Chemische Methodik:

Trennverfahren und Analysenmethoden (Schadstoffe in Luft/Wasser/Boden und Lebensmitteln).

Aufstellen von Modellen (Atome – Periodensystem; Moleküle; chemische Bindungen).

Zusammenhang zwischen Struktur und Eigenschaften von Stoffen, Wechselwirkung zwischen Molekülen.

Chemische Reaktionen:

Stöchiometrische Gesetze, Energieumsatz; Reaktionsarten.

Wasser:

Wasser als Lösungsmittel (Konzentrationsangaben in der Chemie).

Aufbereitungsmethoden, Bestimmung der Wassergüte. Wasserverschmutzung; Wasseraufbereitung.

Säuren, Basen, Salze, PH-Wert, Pufferlösungen.

Komplexbildung, Sedimentation.

Luft:

Zusammensetzung. Luftverschmutzung, Schadstoffe.

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (Strukturen, Reaktionstypen. Erdöl und Erdölprodukte).

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.

Carbonsäuren und deren Derivate.

Energieliefernde Bestandteile der Nahrungsmittel (chemische Grundstruktur):

Kohlenhydrate, Glykolyse, Fotosynthese, Fette, Fettabbau;

Energiegewinnung im Körper, Citratzyklus; Aufbau und Wirkung von Membranen; Transportvorgänge; ATP-Synthese.

Anwendungen der organischen Chemie (zB Waschmittel, Drogen und Rauschmittel, Kosmetika).

Werkstoffe:

Glas, Metalle, Papier.

Kunststoffe (Thermoplaste, Elastomere, Duroplaste).

Einsatzmöglichkeiten, Umweltproblematik.

Biochemie:

Chemische Evolution. Enzyme, Nukleinsäuren. Proteinbiosynthese. Biotechnologie (ausgewählte Beispiele).

5.3 PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Massen, Teilchen und Felder:

Eigenschaften von Makroobjekten (Masse und Gravitation, Bewegung und Energie, Temperatur und Wärme, elektrische Ladung, Elektromagnetismus, Astrophysik).

Eigenschaften von Mikroobjekten (Massendefekt und Bindungsenergie, Radioaktivität, Kernprozesse, Elementarteilchenphysik).

Wellen und Strahlung:

Eigenschaften von Wellen und ihre Erscheinungen.

Schallwellen und Akustik.

Elektromagnetisches Spektrum (Wellenfelder, Strahlungen, spezielle Anwendungen).

Technische Physik:

Energie (Formen, Erzeugung, Verwendung).

Informationstechnologie (physikalische Grundlagen, ausgewählte Beispiele).

5.4 MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Aussagen und Mengen mit deren Verknüpfungen; Zahlenmengen und Zahlensysteme;

Rechengesetze für Grundrechenarten, für Potenzen und Wurzeln. Lineare Funktionen und dazugehörige Gleichungen.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Lineare Optimierung.

II. Jahrgang:

Potenz- und Wurzelfunktionen und dazugehörige Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktion und dazugehörige Gleichungen. Elementare Geometrie, Flächen und Körper.

Winkelfunktionen und Dreiecksauflösungen.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.

III. Jahrgang:

Folgen und Reihen.

Differenzialrechnung.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Zinseszins, Renten, Schuldtilgung, Kredite, Leasing, Kurse und Rentabilität, Investitionen.

Kosten- und Preistheorie.

Extremwertprobleme.

IV. Jahrgang:

Integralrechnung.

Statistik.

Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Flächen- und Volumsberechnungen (Raum- und Materialbedarf). Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei einstündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc);

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc).

6. WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT

6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Wirtschaftsregionen.

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Großregionen:

Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.

Österreich:

Raum und Gesellschaft:

Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotenzial; demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung.

II. Jahrgang:

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.

Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.

Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten und Tourismusregionen, Reiseplanung.

Österreich:

Raum und Gesellschaft:

Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität; zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.

Raumordnung:

Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Union.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.

6.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Erfüllung des Kaufvertrages; Konsumentenschutz. Zahlungsformen.

Projektmanagement:

Zielsetzung, Planung, Abwicklung, Dokumentation.

Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:

Produktion (industrielle Erzeugung, Handwerk).

Handel (Funktionen, Arten; Besonderheiten des Außenhandels - Zahlungs- und Lieferbedingungen, Risikoabsicherung).

E-Commerce (Begriff, Chancen und Gefahren).

Kreditinstitute:

Geschäfte der Kreditinstitute.

III. Jahrgang:

Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:

UGB; Vollmachten in der Unternehmung; Firmenbuch; Unternehmensgründung und -auflösung. Insolvenzen.

Rechtsformen der Unternehmung:

Wahl der Rechtsform;

Unternehmenskonzentrationen und -kooperationen.

Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:

Tourismus (Hotel- und Gastgewerbe, Reisebüro).

Marketing:

Marktforschung; absatzpolitisches Instrumentarium;

Marketingentscheidung; Marketing im Tourismus; aktuelle Entwicklungen.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum:

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und -nehmer, Praktikantinnen und Praktikanten; Bewerbung und Einstellungsgespräch.

IV. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Ökonomisches Prinzip, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren;

Marktlehre (Angebot und Nachfrage, Nutzen, Wettbewerb);

Preislehre (Preisbildung, Preisarten, Preiselastizität, Preispolitik);

Volkswirtschaftlicher Kreislauf.

Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates:

Konjunkturpolitik; Budgetpolitik; Beschäftigungspolitik (Arbeitslosigkeit, Arbeitsflexibilisierung, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitsmarkt und Lohnpolitik); Währungspolitik (EZB und ÖNB); Geld- und Inflationstheorie; Zahlungsbilanz.

V. Jahrgang:

Investition und Finanzierung:

Investitionsarten, Investitionsentscheidung.

Finanzierungsarten; Finanzplanung und Budgetierung. Businessplan.

Wertpapiere:

Arten. Kursbildung und Kursnotierung; Kapitalanlagestrategien; Wertpapierbörsen.

Betriebliche Organisation:

Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationsprinzipien und -entwicklung.

Unternehmensführung:

Strategische und operative Planung; Entscheidungstechniken;

Führungsstile;

Personalentwicklung (Personalauswahl- und -beurteilung, Motivation, Laufbahnplanung);

Qualitätssicherung;

Aktuelle Managementkonzeptionen.

6.3 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Menschenrechte. Friedenssicherung.

Österreichisches Verfassungsrecht:

Grundprinzipien (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip); Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz; Menschenrechte.

Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Selbstverwaltungskörper).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalten (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

V. Jahrgang:

EU-Recht.

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Konsumentenschutz.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Berufsausbildungsrecht.

6.4 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Buchführungssysteme; Buchführungsvorschriften.

System der doppelten Buchführung:

Begriffe und Merkmale; Konto; Belegwesen; Konteneröffnung, Verbuchungsprinzipien, Kontenabschluss; Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung. Bücher.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung der Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Verbuchung von Geschäftsfällen.

II. Jahrgang:

Jahresabschluss:

Rechtsvorschriften; Bewertung; Abschlussbuchungen.

Abschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Fachspezifische Software.

III. Jahrgang:

Jahresabschluss:

Handelsbilanz – Steuerbilanz.

Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung; Einnahmen- und Ausgabenrechnung.

Kostenrechnung (mit besonderer Berücksichtigung der Tourismusbetriebe):

Verfahren; unternehmerische Entscheidungen;

Betriebsergebnisrechnung.

IV. Jahrgang:

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, von Zulagen und Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung lohnabhängiger Abgaben und deren Verbuchung.

Verbuchung von Geschäftsfällen insbesondere in Tourismusbetrieben und in Non-Profit-Organisationen.

Fachspezifische Software für Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung, Kostenrechnung und Controlling.

V. Jahrgang:

Controlling:

Operatives und strategisches Controlling;

Erfolgs- und Liquiditätsbudgets;

Jahresabschlussanalyse und Bilanzkritik (Aufbereitung; Kennzahlen; Interpretation).

Steuerlehre:

Steuererklärungen, Verbuchung der Steuern.

Finanzmanagement im Bereich des Kultur- und Kongressmanagements.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc);

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc).

7. INFORMATIONSMANAGEMENT

7.1 INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Aufbau eines Computers.

Beherrschung eines aktuellen Betriebssystems und der aktuellen

Eingabemöglichkeiten.

Standardsoftware:

Textverarbeitung.

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung. Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke. Typographie und Lay-out.

II. Jahrgang:

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Präsentationsprogramm.

Textgestaltung:

Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Gestalten umfassender Dokumente.

Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief).

Büroorganisation, Groupware (Termin- und Adressatenverwaltung).

Internet und E-Mail.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc).

7.2 ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Standardsoftware:

Datenbanken (Grundlagen).

Informationsanalyse:

Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.

Bildbearbeitung:

Einführung in ein Grafikprogramm. Grafikformate, Bildauflösung, Farbtiefe. Nachbearbeitung von digitalem Bildmaterial. Scannen.

IV. Jahrgang:

Projektmanagement:

Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.

Publishing:

Erstellen von statischen und dynamischen, digitalen Online-Inhalten. Pflichtenheft; Benutzerführung und Screendesign. Grundlagen und Komponenten eines modernen Online Content Managements.

V. Jahrgang:

Aufbau und Betrieb von Internet Diensten und Netzwerken:

Rechtliche Bestimmungen:

Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz. E-Government-Gesetz.

Aktuelle Kommunikationstechnologien:

Neue Medien und Technologien. Grundlagen des E- und M-Commerce.

Auswirkungen der Informationstechnologie:

Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.

Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt IIIc).

8. KULTUR-, EVENT- UND TAGUNGSMANAGEMENT

8.1 KULTURMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. - ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur aufweisen;
  2. - die unterschiedlichen Formen kulturellen Verhaltens in der Gesellschaft reflektieren können;
  3. - das kulturelle Erbe und neue Formen des kulturellen Lebens für sich und die Gesellschaft nützen können;
  4. - alle Sparten des Kulturmanagements kennen und dieses Wissen in die Praxis umsetzen können;
  5. - ein Kulturprojekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen, organisieren sowie es konkret mit Partnern aus dem Kulturbereich und der Kunstszene in der Praxis umsetzen können;
  6. - Public Relations und Werbung für Projekte einsetzen und die spezifische Rolle des Marketings im Kulturbereich beurteilen können;
  7. - die Kulturpolitik in Österreich kennen und den eigenen kulturpolitischen Standort begründet darlegen können;
  8. - über Bedeutung und Rolle staatlicher Kulturförderung in Österreich und Europa Bescheid wissen und die Bedeutung der Kultur für die Wirtschaft sowie private Formen der Kulturfinanzierung kennen;
  9. - ihre Kulturinteressen und ihre Möglichkeiten in der Kulturlandschaft kennen und für sich nützen können;
  10. - Events als wichtiges Kommunikationsmittel für Profit- und Nonprofit-Unternehmen sowie für öffentliche Institutionen kennen;
  11. - Events aufgrund neuester Entwicklungen kennen sowie solche planen und in der konkreten Praxis mit Partnern im Eventbereich umsetzen können;
  12. - ihre Berufschancen im Eventmanagement und Kulturmanagement einschätzen können.

Lehrstoff:

Kulturbegriff und Kultursoziologie:

Definitionen Kultur, Kunst, Kulturmanagement.

Bedeutung von Kunst und Kultur.

Kulturelles Erbe - Österreich als Kulturnation.

Kulturelles Verhalten und kulturelle Milieus.

Ästhetik und Kulturtheorien.

Ausprägungsformen und Management einzelner Kultursparten:

Literatur; Theater und Kleinbühnen.

Konzertwesen; Musiktheater.

Ausstellungen, Museen und Galerien.

Kunsthäuser und Kunstvereine. Festwochen und Festspiele. Kulturinitiativen.

Volkskultur.

Film und Video. Neue Medien und Cyberkultur.

Veranstaltungsorte und Technik:

Beschaffenheit und Eignung des Ortes.

Anforderungen an Bühne und Technik.

Planung und Durchführung konkreter Projekte in der Praxis:

Projektmanagementphasen (Start, Durchführung, Ablauforganisation, Follow Up).

Einsatz der Projektmanagementinstrumente und –methoden (Zieldefinition, Projektstrukturplan, Termin- und Zeitplanung, Kosten- und Ressourcenplanung).

Projektfinanzierung und Mittelaufbringung (Finanzmanagement, Fundraising, Sponsoring).

Projektmarketing (Umsetzung und Finanzierung konkreter Werbe- und PR-Maßnahmen unter Berücksichtigung relevanter Zielgruppen).

Steuerung und Moderation der Gruppenprozesse, Motivation.

Projektpräsentation.

Ergebnisverantwortung gegenüber Partnern, Öffentlichkeit und Geldgebern.

Steuerung von Dokumentationsprozessen. Einsatz von Medien (Foto, Film, Video, Internet/Webauftritt, interne Medien).

Projektevaluation und – reflexion.

Kontaktaufbau und Kooperation mit Partnern aus der Kultur- und Kunstszene; Repräsentation; Künstlerbetreuung.

Persönlichkeitsbildung:

Vermittlung von Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Selbstmotivation, Selbstdisziplin, Umgang mit Zeitdruck und Stress, Problemlösungskompetenz, Konfliktlösungskompetenz, Eigeninitiative, Teamfähigkeit, interkulturelle Kompetenz.

Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:

Aufgaben und Besonderheiten.

PR- und Werbekonzepte.

Aufbau und Gestaltung von Zeitungen, Programmheften, Katalogen. Pressearbeit, Pressekonferenz.

Kultur in den Medien, Kulturjournalismus.

Kulturpolitik und staatliche Kulturförderung:

Kulturpolitische Konzepte der Parteien seit 1945.

Kunst- und Kulturförderung.

EU-Kulturpolitik.

Kultur und Wirtschaft:

Sponsoring und Fund Raising.

Standortfaktor Kultur.

Recht und Versicherung:

Versicherungsgesetz.

Denkmalschutzgesetz.

Veranstaltungsrecht.

Urheberrecht.

Gesetzliche Grundlagen der Kunst- und Kulturförderung.

Eventmanagement:

Begriffe. Erscheinungsformen und Einsatzgebiete.

Einbettung in den Marketing-Mix.

Eventkonzeption:

Von der Idee bis zum Event.

Organisation.

Finanzierung – Sponsoring.

Location. Licht- und Tontechnik.

Zulieferer im Eventmanagement.

Berufe im Eventmanagement und im Kulturbereich.

8.2. TAGUNGS- UND KONGRESSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  1. - über die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von Tagungen und Kongressen Bescheid wissen;
  2. - Tagungs- und Kongressmanagement in öffentlichen Einrichtungen und privaten Institutionen, Interessenvertretungen und Betrieben übernehmen oder als Fachkraft wesentliche Teile dieses Aufgabenbereiches mitgestalten können;
  3. - Tagungen, Seminare, Kongresse mit Partnern aus der Tagungs- und Kongresswirtschaft in der Praxis umsetzen können;
  4. - über die Bedeutung von Fach- und Publikumsmessen Bescheid wissen;
  5. - Messeauftritte planen, durchführen und auswerten bzw. wesentliche Teile dieses Aufgabenbereiches mitgestalten können;
  6. - betriebliche, kollektive und individuelle Bedürfnisse nach beruflicher und persönlicher Fortbildung wahrnehmen und bei der Angebotserstellung berücksichtigen können;
  7. - Konzepte für innerbetriebliche Fortbildung erstellen und finanziell wie organisatorisch planen können;
  8. - für die jeweilige Veranstaltung nötige Kontakte zu den entsprechenden ExpertInnen herstellen können;
  9. - die Tätigkeiten eines PCO (professional congress organizer) kennen;
  10. - mit dem Fachvokabular der Tagungs- und Tourismusbranche vertraut sein;
  11. - über Grundlagen der Trainingstätigkeit, Führung von Gruppen und MitarbeiterInnen sowie über gängige Methoden der Zusammenarbeit und Beratung Bescheid wissen;
  12. - Präsentations- und Moderationstechniken anwenden können.

Lehrstoff:

Geschichte und soziales Umfeld des Tagungswesens in Österreich.

Österreich als Kongressdestination (Voraussetzungen, Infrastruktur, wirtschaftliche Auswirkungen).

Tagungsarten.

Ausstattungs- und Veranstaltungstechnik:

Einrichtung von Tagungsräumlichkeiten.

Anforderungen an Veranstaltungsorte (Infrastruktur, Betriebstechnik).

Führung und Organisation von Fortbildungs- und Kongresshäusern.

Planung und Durchführung konkreter Projekte in der Praxis:

Relevante Personen in einem Projekt.

Projektmanagementprozess.

Beauftragung. Projektstartprozess.

Projektfinanzierung und Mittelaufbringung.

Projektmarketing.

Laufende Durchführungsarbeiten. Projektcontrolling.

Steuerung und Moderation der Gruppenprozesse, Motivation.

Abschlussprozess, Ergebnisqualität des Projekts, Projektpräsentation, Auflösung des Projektteams.

Ergebnisverantwortung gegenüber Partnern, Öffentlichkeit und Geldgebern.

Steuerung von Dokumentationsprozessen unter Einsatz von verschiedenen Medien (Foto, Film, Video, Internet/Webauftritt, interne Medien).

Projektreflexion.

Softwarelösungen für den Projektablauf.

Persönlichkeitsbildung:

Kontaktaufbau, Kooperation und Umgang mit Partnern aus der Tagungs- und Kongresswirtschaft. Repräsentation.

Umgang mit Problemen und Konflikten. Eigeninitiative. Arbeiten im Team. Interkulturelle Kompetenz.

Kongress- und Tagungsorganisation:

Wissenschaftliches Komitee, Organisationskomitee. Berufsbild des PCO (professional congress organizer).

Kongresssekretariat.

Kongresshilfsdienste; Dolmetscherdienste.

Akquisition und Betreuung von ReferentInnen und TeilnehmerInnen:

Unterbringung, Ausrichten von Empfängen, Planung und Durchführung von Rahmen- und Beiprogramm. Incentives und Pre- und Postconvention Tours.

Erstellen von Einladungen, Anmeldeformularen, Tagungsprotokollen.

Begleitausstellung und Postersession.

Kongress- und Tagungsmarketing:

Ziele und Inhalt der Medienarbeit von Tagungseinrichtungen. Pressekonferenz.

Werbekonzepte der Kongress- und Tagungsbranche.

Aufbau und Gestaltung einer Kongresszeitung.

Messe:

Organisation, Aufbau, Standgestaltung, Betreuung, Nachbearbeitung.

Finanzierung:

Sponsoring, Sponsorensuche und –betreuung; Fundraising.

Empfänge:

Arten und Organisation.

Fortbildung:

Berufe im Fortbildungsbereich.

In- und ausländische Anbieter, Bildungsprogramme.

Firmeninterne Fortbildung.

Aus- und Weiterbildungskonzepte.

Trends in der Fortbildung.

Arbeitstechniken und –methode:

Leitungstechniken (Führung von Plenar- und Podiumsdiskussionen, Großgruppenleitung, Seminarleitung, Moderationstechnik etc.).

Trainingsmethoden.

Beratungsmethoden.

8.3 BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Time-Management.

Unternehmensorganisation - Aufbau- und Ablauforganisation. Praktische Geschäftsfälle aus den folgenden Bereichen unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Kommunikations- und Informationstechnologien.

Sekretariatstätigkeiten. Allgemeiner Schriftverkehr.

Verkauf/Auftragsbearbeitung.

Logistik und Transport.

Rechnungswesen.

9. ERNÄHRUNG UND GASTRONOMIE

9.1 FOOD-, BEVERAGE- UND CATERINGMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Essen, Trinken und Gastlichkeit als Teil unserer Kultur. Warenbewirtschaftung.

Nationale und internationale Speisen unter Berücksichtigung zeitgemäßer Herstellungsmethoden und kultureller Traditionen, Convenienceprodukte.

Getränke einschließlich Bar- und Mixgetränke.

Tagesmenüs und Menüs zu besonderen Anlässen im Veranstaltungsbereich.

Korrespondierende Getränke.

Service:

Betriebliches Bedienungssystem - Arbeitsabläufe.

Präsentation:

Repräsentationstische für verschiedene Anlässe.

Tisch- und Buffetdekoration. Inhaltliche Gestaltung von Speisen-,

Menü- und Getränkekarten.

Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

III. Jahrgang:

Speisen für verschiedene Anlässe im Rahmen des Veranstaltungswesens. Klassische und internationale Menü- und Speisenfolgen.

Organisation:

Planungshilfen für gastronomische Arbeiten im Veranstaltungsbereich und für inner- und außerbetriebliche Organisationsaufgaben unter Einsatz entsprechender Software.

Computerunterstützte Planung von Arbeitsaufgaben im Cateringbereich und praktische Durchführung (Seminarverpflegung, Kaffeepausen, Konferenzverpflegung).

Verkaufsfördernde Maßnahmen im Betrieb:

Präsentation, Degustation.

Marketing im Gastgewerbe.

Optimale Nutzung der Möglichkeiten bestehender Objekte:

Zuordnung von Räumen zu bestimmten Funktionen.

Planskizzen, Raumpläne und Raumgestaltung, Raumdekoration.

Personalmanagement:

Anleitung und Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Führung von Unterweisungsgesprächen und Arbeitsbesprechungen. Arbeitsbewertung. Exemplarische Stellenbeschreibung.

9.2 ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Physiologische Grundlagen der Ernährung:

Nährstoffbildung. Kreislauf der Stoffe in der Natur. Aufgaben der Nahrung. Energie- und Nährstoffbedarf.

Bestandteile der Nahrung:

Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).

Folgen der Über- und Unterversorgung.

Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus.

Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion, Konservierung.

Würzmittel.

Alkaloidhältige Getränke:

Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische Bedeutung.

Alkoholfreie Getränke:

Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung.

Alkoholische Getränke:

Ernährungsphysiologische Bedeutung.

Lebensmittelqualität:

Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Neuartige Lebensmittel. Lebensmittelrecht.

Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung. Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.

10. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die auch durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches nicht vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoff sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:

eine einstündige Schularbeit.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Sachlicher Rahmen:

In Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung sowie auch in anderen dem Ausbildungszweig entsprechenden Berufsfeldern.

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Lehrenden haben Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie sind jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Praktikantinnen und Praktikanten sind zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Gegenständen des folgenden Semesters in den Unterricht einzubeziehen sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es den Lehrenden, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Es gelten sinngemäß die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände (siehe Abschnitt III).

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Für das fakultative Praktikum eignen sich nur der Bildungs- und Lehraufgabe des Ausbildungszweiges entsprechende Betriebe.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen, die zur Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes erforderlich sind.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

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