Anlage2 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit

Anlage 2.3.2

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR ELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL *1) (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Anlage2

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Lehr-

Wochenstunden ver-

A. Pflichtgegenstände Sum- pflich-

Semester me tungs-

gruppe

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

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1. Religion ......... 1 1 1 1 1 1 - - 6 (III)

2. Deutsch .......... 2 2 2 2 2 2 - - 12 (I)

3. Lebende

Fremdsprache

(Englisch) ....... 2 2 2 2 2 2 - - 12 (I)

4. Geschichte und

Sozialkunde ...... - - 2 2 - - - - 4 (III)

5. Geographie und

Wirtschaftskunde . 2 2 - - - - - - 4 (III)

6. Wirtschaftliche

Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung - - - - 2 2 - - 4 III

7. Mathematik und

angewandte

Mathematik ....... 4 4 4 4 - - - - 16 (I)

8. Physik und

angewandte Physik 2 2 - - - - - - 4 (II)

9. Elektronische

Datenverarbeitung

und angewandte

Elektronische

Datenverarbeitung 2 2 2 2 - - - - 8 I

10. Grundlagen der

Elektrotechnik ... 2 2 - - - - - - 4 (I)

11. Energietechnik und

Leistungs-

elektronik ....... - - - - 3 3 - - 6 I

12. Elektronik und

Digitaltechnik ... 2 2 2 2 2 2 3 3 18 I

13. Nachrichtentechnik - - 2 2 2 2 4 4 16 I

14. Technische

Informatik ....... - - - - 3 3 4 4 14 I

15. Meß-, Steuerungs-

und

Regelungstechnik . - - 2 2 2 2 3 3 14 I

16. Fertigungstechnik

und

Konstruktionslehre

*2) .............. 3 3 3 3 3 3 5 5 28 I

17. Laboratorium ..... - - - - 3 3 6 6 18 I

18. Werkstätten-

laboratorium *3) . 3 3 3 3 - - - - 12 III

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Gesamtwochen-

stundenzahl ........ 25 25 25 25 25 25 25 25 200

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Lehr-

Wochenstunden ver-

B. Förderunterricht Jahrgang pflich-

(Anm.: richtig: Semester) tungs-

gruppe

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

---------------------------------------------------------------------

Deutsch .......... *4) *4) *4) *4) *4) *4) - - (I)

Lebende

Fremdsprache

(Englisch) ....... *4) *4) *4) *4) *4) *4) - - (I)

Mathematik und

angewandte

Mathematik ....... *4) *4) *4) *4) - - - - (I)

Fachlich

theoretische

Pflichtgegenstände *4) *4) *4) *4) *4) *4) *4) *4) (I bis

III)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 2.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 2.

  1. 3. LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Siehe Anlage 2.

  1. 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 2.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 2.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 2.

  1. 7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und mathematische Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;

quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;

näherungsweise Lösungen von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Hyperbel- und Areafunktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Überlagerung von Schwingungen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen. Vektoralgebra.

  1. 2. Semester:

    Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Analysis:

Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion.

  1. 3. Semester:

    Algebra und Numerik:

Numerische Integration, Operationen mit Matrizen.

Analysis:

Unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral. Potenzreihen; Fourier-Analyse und -Synthese; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen.

  1. 4. Semester:

    Analysis:

Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten

Koeffizienten.

Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie.

Kinetische Gastheorie:

Zustandsgleichung idealer Gase. 1. Hauptsatz der Wärmelehre.

Kreisprozesse und 2. Hauptsatz.

Elektrowärme:

Stromwärme, Elektroheizung, Verlustwärme.

Wärmetransport:

Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und -durchgang,

Wärmestrahlung.

  1. 2. Semester:

    Schwingungen und Wellen:

Interferenz, Beugung, Brechung, Polarisation. Schallwellen.

Elektromagnetische Wellen.

Lichttechnik:

Größen, Fotometrie, Farbenlehre, Lichterzeugung und -verteilung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

  1. 9. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 2.3.1.

  1. 10. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Elektrotechnik gründlich kennen; er soll umfangreichere elektrotechnische Probleme selbständig lösen können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Elektromagnetismus:

Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz,

Induktivität.

Elektrisches Feld:

Zeitlich veränderliche Felder. Kondensator.

  1. 2. Semester:

    Sinusförmige Größen:

Analytische und graphische Darstellungen; Mittelwerte; Wechselstromwiderstände; Wechselstromleistung; Anwendung der komplexen Rechnung, Resonanz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. 11. ENERGIETECHNIK UND LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fachrichtung kennen. Er soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

  1. 5. Semester:

    Drehstromsystem:

Drei- und Vierleiternetz, Drehfeld; Wirk- und Blindleistung.

Transformatoren:

Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.

Wechselstrommaschinen:

Asynchron- und Synchronmaschinen (Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten).

  1. 6. Semester:

    Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.

Kleinmotoren:

Motoren für Antriebe und Stellfunktionen, Schrittmotoren.

Leistungselektronik:

Bauelemente, Umrichter, Regel- und Stellgeräte; Funkentstörung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Dies bedingt im allgemeinen die Beschränkung auf häufigste Realisierungen; so ergibt sich zum Beispiel im 2. Semester des III. Jahrganges (Anm.: richtig: 6. Semester) das Dominieren des Themenbereiches „Leistungselektronik", wobei zweckmäßigerweise auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Elektronik und Digitaltechnik" zurückgegriffen wird, sodaß die Bauelemente der Leistungselektronik nur in ihrer praktischen Anwendung vorgestellt zu werden brauchen.

Im Themenbereich „Transformatoren" sind die Kleintransformatoren wegen ihrer Bedeutung für die Elektronik besonders wichtig.

  1. 12. ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften der Bauelemente der Elektronik und der Digitaltechnik kennen. Er soll elektronische Schaltungen entwerfen und dimensionieren können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Passive Bauelemente:

Funktion, Kennlinien.

Kombinatorische Logik:

Zahlensysteme, Kodierung; Grundverknüpfungen, Entwurfsmethoden.

  1. 2. Semester:

    Halbleiter:

Leitungsmechanismen, p-n-Übergang.

Halbleiterbauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

  1. 3. Semester:

    Sequentielle Logik:

Kippschaltungen, Zähler, Schieberegister, Speicher.

Anwendungen logischer Schaltungen:

Rechenwerke, festverdrahtete Steuerungen.

Logikfamilien:

Kennlinien, Betriebsparameter, praktische Ausführung von

Logikschaltungen, Störsicherheit.

  1. 4. Semester:

    Stromversorgung:

Netzgleichrichter-, Stabilisierungsschaltungen.

Verstärker:

Klein- und Großsignalverstärker, Operationsverstärker.

Dimensionierung anhand von Kennlinien.

Elektronenröhren:

Elektronenbewegung im elektrischen und magnetischen Feld;

Vakuumröhren und gasgefüllte Röhren.

  1. 5. Semester:

    Optoelektronische Bauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

Elektronische Bauelemente:

Hochfrequenzverhalten passiver und aktiver Bauelemente, Vierpolparameter, Ersatzschaltungen, Filter.

  1. 6. Semester:

    Verstärker:

Breitbandverstärker, Selektivverstärker, Impulsverstärker.

Schwingungserzeugung:

Rückkopplung, Impulsformung, Generatorschaltungen.

  1. 7. Semester:

    Frequenzumsetzung:

Spektren, nichtlineare Verzerrungen, Frequenzteilung und -vervielfachung, Modulation und Demodulation, Mischung.

  1. 8. Semester:

    Programmierbare Schaltungen:

Festprogrammierbare Logikschaltungen; freiprogrammierbare

Steuerungen.

Impulstechnik:

Periodische und nichtperiodische Vorgänge; spezielle Rechenmethoden

für Schaltvorgänge.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im Themenbereich „Programmierbare Schaltungen" bewährt sich der Vergleich mit konventioneller Logik.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

13. NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichten- und Hochfrequenztechnik analysieren und ihr Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den gebräuchlichsten Verfahren der Übertragungs- und Empfangstechnik sowie der Vermittlungstechnik im Fernsprech- und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Elektroakustik:

Elektroakustische Wandler, Schallaufzeichnung und -ausbreitung.

Fernsprech- und Fernschreibtechnik:

Aufgabenstellung, Bauelemente, Baugruppen, Grundzüge der Vermittlungstechnik. Aufbau des österreichischen Fernsprech- und Fernschreibnetzes.

  1. 4. Semester:

    Passive Zweipole:

Frequenzgänge (Bodediagramm, Ortskurven), Ersatzschaltungen,

Schwingkreise.

Aktive Zweipole:

Ersatzschaltungen, Anpassung.

  1. 5. Semester:

    Vierpole:

Parameterdarstellung, Ersatzschaltungen, Übertragungsgrößen, Laufzeitverhalten, Übertrager, Dämpfungsglieder, Filtertechnik.

  1. 6. Semester:

    Elektromagnetische Wellen:

Leitungen, Antennen, Abstrahlung und Ausbreitung; Leitungsdiagramm, Anpassung.

  1. 7. Semester:

    Rundfunk- und Phonotechnik:

Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Phonotechnik.

Fernsehtechnik:

Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte.

  1. 8. Semester:

    Digitale Übertragungs- und Vermittlungstechnik:

Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik; Verkehrstheorie.

Datenfernübertragung:

Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.

Mikrowellentechnik:

Erzeugung, Verstärkung, Übertragung, Verarbeitung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. 14. TECHNISCHE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Informationsverarbeitung und ihre Anwendungen auf den Gebieten der Hardware und der Software sicher beherrschen. Er soll komplexe einschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll in mindestens einer weiteren höheren Programmiersprache und in einer maschinennahen Sprache programmieren können.

Lehrstoff:

  1. 5. Semester:

    Software:

Betriebsformen. Betriebssysteme und Betriebsprogramme.

Programmiersprachen.

Mikroelektronik:

Zentraleinheit, Speicher, Peripheriebausteine. Speicherhierarchien;

Massenspeicher.

  1. 6. Semester:

    Software:

Organisationsstrukturen im Softwareentwurf. Datenstrukturen.

Mikroelektronik:

Einfache Mikrocomputersteuerungen. Entwicklungssysteme.

  1. 7. Semester:

    Software:

Algorithmen und Programme. Programmbibliothek. Kommerzielle Datenverarbeitung; Bildschirmgraphik; computerunterstützter Entwurf.

Mikroelektronik:

Einsatz von Mikroprozessorsystemen. Befehlssätze und Strukturen. Bauformen intelligenter Peripheriebausteine; Direct Memory Access. Sonderbauformen von Prozessoren. Mikroprozessoranwendungen in parallelen Prozessen.

  1. 8. Semester:

    Software:

Datenbanken, Datensicherung. Kosten-Nutzen-Analyse. Optimieren von

Programmen.

Mikroelektronik:

Zeitabläufe; Interrupt. Emulation. Technische Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes im Sinne der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre" und „Laboratorium", weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. In den Themenbereichen „Datenstrukturen" sowie „Algorithmen und Programme" kommt den Baumstrukturen sowie den Such-, Sortier- und Mischverfahren besondere Bedeutung zu. Im Themenkreis „Programmiersprachen" sind auch die Echtzeitsprachen von Bedeutung.

Der Unterricht baut auf grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Pflichtgegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung" und „Elektronik und Digitaltechnik" auf.

Der praktischen Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich die Gruppenarbeit, insbesondere bei der Entwicklung von Softwaremodulen.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Softwareentwicklung und Test) beträgt in jedem Jahrgang eine Wochenstunde.

  1. 15. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben können und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.

Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Grundbegriffe:

Internationales Einheitensystem, Meßfehler und Genauigkeit;

Empfindlichkeit. Analoges und digitales Meßprinzip.

Gleichstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung. Widerstandsbestimmung;

Kompensation.

Meßinstrumente:

Aufbau, Eigenverbrauch, Anwendung, Meßbereichserweiterung,

Meßzubehör.

  1. 4. Semester:

    Oszilloskop:

Aufbau, Anwendung, Ausführungsformen.

Wechselstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs-, Wirk- und Blindleistungsmessung; Bestimmen von

Wechselstromwiderständen.

  1. 5. Semester:

    Meßverstärker:

Aufbau, Funktionsweise, Kenndaten.

Signalgeneratoren:

Aufbau, Funktionsweise, Eigenschaften; Frequenznormale,

Frequenzsynthese.

Digitale Meßgeräte:

Strom-, Spannungs-, Widerstands-, Frequenz- und Zeitmessung.

  1. 6. Semester:

    Elektrische Messung nichtelektrischer Größen:

Meßwerterfassung, -wandlung, -aufbereitung.

Regelungstechnik:

Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler.

Stabilität und Optimierung.

  1. 7. Semester:

    Oszilloskop:

Abtastoszilloskop, Speicheroszilloskop, Logikanalysator;

Ausführungsformen.

Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:

Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole, Wobbelmeßtechnik, akustische Messungen. Spektralanalyse. Antennen- und Empfängermeßtechnik; UHF- und Mikrowellenmeßtechnik. Funkortung.

  1. 8. Semester:

    Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:

Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung). Anwendungen in der Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich im Themenbereich „Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung" die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Elektronik und Digitaltechnik".

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. 16. FERTIGUNGSTECHNIK UND

KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen.

Der Schüler soll selbständig Bauteile, Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und die erforderliche Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Elektronische Bauteile:

Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen. Werkstoffe.

  1. 2. Semester:

    Leiterplatten:

Herstellung; Erstellen der Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnung, Stückliste) nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente.

  1. 3. Semester:

    Elektronische Baugruppen:

Dimensionieren einfacher Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.

  1. 4. Semester:

    Elektronische Baugruppen:

Dimensionieren komplexer Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.

  1. 5. Semester:

    Elektronische Geräte:

Entwicklung von einfachen Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Halbleiter:

Herstellung von Einzelhalbleitern.

  1. 6. Semester:

    Elektronische Geräte:

Entwicklung von komplexen Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Halbleiter:

Herstellung von integrierten Schaltungen.

  1. 7. Semester:

    Analoge und digitale Systeme:

Entwicklung von einfachen Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

  1. 8. Semester:

    Analoge und digitale Systeme:

Entwicklung von komplexen Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der facheinschlägigen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion. Für den Entwurf von Leiterplatten ist es zweckmäßig, rechnergestützte Methoden einzusetzen. Um den Aufbau der entworfenen Schaltungen zu ermöglichen, empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium".

Für komplexe Konstruktionsaufgaben erscheint Gruppenarbeit zweckmäßig.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf und Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt bis zum III. Jahrgang je zwei Wochenstunden, im IV. Jahrgang vier Wochenstunden.

17. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der Praxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beobachtung der Sicherheitserfordernisse kostenbewußt auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können. Er soll mikroelektronische Systeme betreiben und prüfen und die dafür erforderliche Software erstellen können.

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik", „Energietechnik und Leistungselektronik", „Elektronik und Digitaltechnik", „Nachrichtentechnik", „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik" und „Technische Informatik" wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der facheinschlägigen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. 18. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung lösen und dokumentieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Der Schüler soll die Arbeiten der Produktionsorganisation vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Stoffgebiet Elektronik und Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von Leiterplatten.

Stoffgebiet Nieder- und Hochfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen, Reparatur und Prüfen von Baugruppen und Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik und Magnetaufzeichnung.

Stoffgebiet Elektromaschinenbau:

Aufbau, Reparatur und Prüfen von Transformatoren, Übertrager und Drosseln.

  1. 2. Semester:

    Stoffgebiet Elektronik und Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen und

digitalen Baugruppen.

Stoffgebiet Nieder- und Hochfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen, Reparatur und Prüfen von Baugruppen und Geräten der Rundfunk- und Fernsehtechnik.

Stoffgebiet Fernmeldetechnik:

Aufbau und Überprüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und

der Kommunikationssysteme.

  1. 3. Semester:

    Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von steuerungs- und

regelungstechnischen Geräten und Systemen.

Stoffgebiet Elektronik und Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen und

digitalen Geräten.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von

Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen.

  1. 4. Semester:

    Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Erstellen einfacher Programme.

Stoffgebiet Elektronik und Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen und

digitalen Systemen.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Führung von praxisüblichen Dateien; statistische

Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der betrieblichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte" beziehungsweise in der Berufsausbildung erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

B. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 2.

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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 2 abgewichen werden.

*2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) Der Besuch des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium" entfällt im 1. und 2. Semester für Schüler, die die erfolgreiche Ausbildung in einem facheinschlägigen Lehrberuf aufweisen.

*4) Bei Bedarf ein Kurs zu höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).

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