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Anlage1 Vorübergehende Verwendung - Berufsausrüstung (Anlage B.2)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.1994

ANHANG I

Ausrüstung für Presse, Rundfunk und Fernsehen

Anlage1

Erläuternde Liste

A. Presseausrüstung, wie

B. Rundfunkausrüstung, wie

C. Fernsehausrüstung, wie

D. Für die vorstehenden Zwecke gebaute oder besonders hergerichtete Fahrzeuge, wie Fahrzeuge für

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