TARIF
über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung
A. Allgemeiner Teil
Anlage1
Euro
- Bescheide, durch die auf Parteiansuchen eine Berechtigung verliehen oder eine Bewilligung erteilt oder eine Berechtigung oder Bewilligung verlängert wird, sofern die Amtshandlung nicht unter eine andere Tarifpost des besonderen Teiles dieses Tarifes fällt .6,50
- Sonstige Bescheide oder Amtshandlungen, die wesentlich im Privatinteresse der Partei liegen, soweit nicht eine andere Tarifpost Anwendung findet 6,50
- Ausstellung von Bescheinigungen, Legitimationen, Zeugnissen und sonstigen Bestätigungen (jedoch nicht auch von einfachen kanzleimäßigen Übernahmsbestätigungen, wie Präsentationsrubriken oder dergleichen), sofern die Amtshandlung wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen ist und nicht unter eine andere Tarifpost fällt 2,10
- Aufnahme von Niederschriften von mündlichen, wesentlich im Privatinteresse der Partei liegenden Anbringen, für jeden Bogen der Niederschrift 2,10
- Herstellung von Abschriften und Duplikaten, wenn sie von der Behörde ausgestellt werden, sofern die Amtshandlung wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen ist und nicht unter eine andere Tarifpost des besonderen Teiles dieses Tarifes fällt, für jeden Bogen der Abschrift (des Duplikates) 2,10
- Durchführung von Beglaubigungen und Überbeglaubigungen, sofern die Amtshandlung wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen ist 3,20
- Vidierungen, sofern die Amtshandlung wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen ist 3,20
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