Anhang Ia Durchführung von Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich

Alte FassungIn Kraft seit 08.8.2018

Anhang Ia

zu § 6 Abs. 1

Förderfähige Maßnahmen und förderfähige Kosten zu Information in Mitgliedstaaten

  1. (a) Medien:
  1. (b) Informationsveranstaltungen in den Ursprungsgebieten:
  1. im Bereich von Informationsreisen nach Österreich für Presse und Fachpublikum (Journalisten, Sommeliers, Wine-Educators, Weinfachberater etc.);
  1. im Bereich der direkten Konsumenteninformation auch Maßnahmen und Verkostungen am Point of Sale (im Folgenden kurz: „POS“);
  1. im Bereich der klassischen Public Relation (im Folgenden kurz: „PR“) - Arbeit wie z. B. Presseaussendungen, sonstige PR-Aktivitäten und Kosten für PR-Agenturen;
  1. bei Informationsreisen (einschließlich Rahmenprogramm) die Reisekosten für Presse und Fachpublikum nach Österreich und die Reise- und Unterkunftskosten in Österreich gemäß den Kostensätzen, welche in lit. (f) genannt sind; weiters die Kosten für die Anmietung von Präsentationsräumlichkeiten, Gläsern und sonstiger Infrastruktur im Zusammenhang mit einer Veranstaltung in Österreich;
  1. bei direkter Konsumenteninformation am POS die Kosten für die Produktion von Displays und anderen Informationsmitteln sowie die werbliche Ankündigung der Aktionen und die Kosten für Präsentationen oder Verkostungen am POS inkl. Personalkosten und Infrastruktur (Gläser etc.);
  1. die Reise- und Unterkunftskosten des Förderwerbers gemäß den Kostensätzen, welche in lit. (f) genannt sind;
  1. (c) Informationsmaterial:
  1. (d) Messen, Ausstellungen und Schulungen:
  1. (e) Marktforschung:
  1. (f) Kostensätze für Reise- und Unterkunftskosten:

Schlagworte

Reisekosten, Gastronomiefachschule, Standmiete

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2020

Gesetzesnummer

20010278

Dokumentnummer

NOR40205943

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)