§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 128/1971
Typ
Vertrag – BRD
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
16.04.1971
Unterzeichnungsdatum
18.11.1969
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr
StF: BGBl. Nr. 128/1971
Sonstige Textteile
Der Bundespräsident erklärt das am 18. November 1969 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr, welches also lautet:
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 14. Jänner 1970
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen wurden am 16. März 1971 ausgetauscht; das Abkommen ist somit gemäß seinem Art. 5 Abs. 2 am 16. April 1971 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
und DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
VON DEM WUNSCHE GELEITET, den grenzüberschreitenden Straßenverkehr weiter zu erleichtern, HABEN FOLGENDES VEREINBART:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2025
Gesetzesnummer
10011417
Dokumentnummer
NOR11011682
alte Dokumentnummer
N9197113837T
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)