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Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.4.1971

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 128/1971

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

16.04.1971

Unterzeichnungsdatum

18.11.1969

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr

StF: BGBl. Nr. 128/1971

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident erklärt das am 18. November 1969 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr, welches also lautet:

für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 14. Jänner 1970

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen wurden am 16. März 1971 ausgetauscht; das Abkommen ist somit gemäß seinem Art. 5 Abs. 2 am 16. April 1971 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

und DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

VON DEM WUNSCHE GELEITET, den grenzüberschreitenden Straßenverkehr weiter zu erleichtern, HABEN FOLGENDES VEREINBART:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025

Gesetzesnummer

10011417

Dokumentnummer

NOR11011682

alte Dokumentnummer

N9197113837T

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