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Abkommen zwischen Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1995

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 567/1995

Inkrafttretensdatum

01.10.1995

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit

StF: BGBl. Nr. 567/1995 (NR: GP XIX RV 39 AB 106 S. 20 . BR: AB 4984 S. 596 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Juli 1995 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 25 Abs. 1 mit 1. Oktober 1995 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Russische Föderation, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

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