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Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (China)
Kurztitel
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (China)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 132/1985
Typ
Vertrag – China
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.05.1985
Unterzeichnungsdatum
24.04.1984
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
StF: BGBl. Nr. 132/1985 (NR: GP XVI RV 368 AB 428 S. 66. BR: AB 2908 S. 454.)
Sprachen
Chinesisch, Deutsch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 6 des Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 6 am 1. Mai 1985 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik China sind, von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf wissenschaftlichem und technischem Gebiet zum Vorteil beider Staaten zu entwickeln und zu fördern, wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009574
Dokumentnummer
NOR11009765
alte Dokumentnummer
N7198513787T
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