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Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EU – Mexiko – Drittes Zusatzprotokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2020

§ 0

Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EU – Mexiko – Drittes Zusatzprotokoll

Kurztitel

Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EU – Mexiko – Drittes Zusatzprotokoll

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 32/2020

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2020

Index

59/04 EU - EWR

Langtitel

Drittes Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

StF: BGBl. III Nr. 32/2020

Sonstige Textteile

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2011 (BGBl. III Nr. 171/2013) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

_____________________________

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 191/2000.

Ratifikationstext

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Dritte Zusatzprotokoll gemäß dessen Art. 5 Abs. 2 mit 1. März 2020 in Kraft getreten.

Das Dritte Zusatzprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 325 vom 20.12.2018 S. 3, veröffentlicht.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits1 werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Zusatzprotokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2020

Gesetzesnummer

20011101

Dokumentnummer

NOR40221940

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