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Abkommen über finanzielle und technische Zusammenarbeit (Uganda)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1993

§ 0

Abkommen über finanzielle und technische Zusammenarbeit (Uganda)

Kurztitel

Abkommen über finanzielle und technische Zusammenarbeit (Uganda)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 425/1994

Inkrafttretensdatum

01.11.1993

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UGANDA ÜBER FINANZIELLE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT

StF: BGBl. Nr. 425/1994

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens wurden am 23. April 1992 bzw. 5. August 1993 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 15 mit 1. November 1993 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Uganda,

IN ANBETRACHT des gegenseitigen Nutzens, der sich aus einer engeren finanziellen und technischen Zusammenarbeit ergibt,

UND IN DEM BESTREBEN, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken,

SIND über die finanzielle Zusammenarbeit und technische Hilfe wie folgt übereingekommen:

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