§ 0
Abkommen über finanzielle und technische Zusammenarbeit (Uganda)
Kurztitel
Abkommen über finanzielle und technische Zusammenarbeit (Uganda)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 425/1994
Inkrafttretensdatum
01.11.1993
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UGANDA ÜBER FINANZIELLE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 425/1994
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens wurden am 23. April 1992 bzw. 5. August 1993 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 15 mit 1. November 1993 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Uganda,
IN ANBETRACHT des gegenseitigen Nutzens, der sich aus einer engeren finanziellen und technischen Zusammenarbeit ergibt,
UND IN DEM BESTREBEN, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken,
SIND über die finanzielle Zusammenarbeit und technische Hilfe wie folgt übereingekommen:
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