Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden in Kollegialorganen
§ 8.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden in den Kollegialorganen der Universität für Weiterbildung Krems werden aus dem Kreis der Studierenden gewählt.
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2018
Gesetzesnummer
20003259
Dokumentnummer
NOR40050944
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